Mrz 142009
 

14032009014.jpg  …  liebe Autofahrer, wenn es um Aufklärung zu den Verkehrsregeln geht! Schon erstaunlich, wie fahrradfreundlich das Info-Angebot der Berliner Polizei ist. Staun!

Immer wieder habe ich mit den Polizisten vor der früheren Schule meines Sohnes gesprochen. Sie haben sich offensichtlich gefreut, dass ich mich an alle Verkehrsregeln hielt. Man kommt schnell ins Gespräch, und ein paar aufmunternde Worte tun der Polizistenseele auch gut, glaub ich.

Aber hier noch etwas, was immer wieder Kopfschütteln auslöst: Müssen Radfahrer den Radweg benutzen, wenn einer da ist? Antwort: Nein, nur dann, wenn er mit einem blauen Schild als benutzungspflichtig ausgewiesen ist. Damit befasste sich sogar mehrfach der Bundestag, wie unser Blog am 25.02.2008 berichtete.

 Achtung, Achtung: Hier spricht die Polizei:

Radwegbenutzungspflicht – Berlin.de
Radwegbenutzungspflicht
Nicht ausgeschilderte Radwege müssen nicht, dürfen aber benutzt werden.
Bereits 1947 wurden mit der sogenannten „Radfahrernovelle“, wesentliche Regelungen für Radfahrer in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überarbeitet und ergänzt. Das erfolgte mit dem Ziel, den Fahrradverkehr sicherer zu gestalten, umweltfreundliche Verkehrsmittel weiter zu fördern und den Radfahrern mehr „Freiräume“ bei der Wahl der zu benutzenden Verkehrsflächen einzuräumen.
Vz Radfahrer
Vz Radfahrer
Eine wesentliche Änderung betrifft die Benutzungspflicht von Radwegen:
Eine Benutzungspflicht besteht seit dem 1.10.1998 nur noch für diejenigen Radwege, die mit den Verkehrszeichen

* Z 237 (Sonderweg Radfahrer),
* Z 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder
* Z 241 (getrennter Geh- und Radweg)

ausgeschildert sind. Alle anderen Radwege dürfen benutzt werden. Insofern besteht in einigen Straßen die Wahl auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn zu fahren.

Obwohl diese Änderung nun bereits einige Jahre gilt, sind viele Verkehrsteilnehmer – insbesondere auch Autofahrer – noch nicht mit den Bestimmungen vertraut.
Gründe für die teilweise Aufhebung der Benutzungspflicht waren:
Der Radverkehr sollte nach früherer Auffassung aus Sicherheitsgründen so weit wie möglich vom Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn getrennt werden. Das hieß im Amtsdeutsch: „Entmischung des Fahrzeugverkehrs zum Schutz des Radverkehrs vor den Gefahren des Kraftfahrzeugverkehrs“. Dann haben Ergebnisse aus langjährigen Unfalluntersuchungen, Erfahrungen der Behörden und nicht zuletzt die Bemühungen des Allgemeinen Deutschen Radfahrerclub (ADFC) zu einem Umdenken geführt.

Es gilt als gesichert, dass die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn im Bereich des Fließverkehrs zu besserem Sichtkontakt zwischen Autofahrern und Radfahrern führt und damit vor allem die schweren Abbiegeunfälle mit oft tödlichem Ausgang an Kreuzungen und Einmündungen oder Grundstücksausfahrten reduziert bzw. gemildert werden.
Außerdem lässt der Zustand der vorhandenen Radwege oft erheblich zu wünschen übrig. Mal sind sie zu schmal, mal durch geparkte Fahrzeuge, Baucontainer, Baumaterial oder Bauschutt verstellt oder nicht durchgehend angelegt. Die Radwegbefestigung ist oft schadhaft, mit Laub bedeckt, verschmutzt, verschneit oder vereist.

Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden und werden jedoch erhebliche finanzielle Mittel zur Verbesserung dieser Situation bereitgestellt und den Belangen von Radfahrern großes Augenmerk gewidmet. Erklärtes Ziel ist es, Berlin zu einer radfahrerfreundlichen Stadt zu entwickeln.

 Posted by at 22:15

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