Apr. 152026
 

Der Ablaufplan der Verhandlungen im Salon Feurig „Zum ewigen Frieden“

In Sachen Krieg und Frieden wurde wie nachstehend verhandelt:

Entwurf eines wahrhaft kriegsbeendenden Vertrages zu einem jeglichen Friedensschluss, welcher als der Möglichkeit nach ewig würde zu gelten haben

vorgelegt 1795 vom Petenten: Immanuel Kant, Bürger und ord. Professor an der Universität Albertina zu Königsberg

Zeit: 10. April 2026, 19.00-21.00 Uhr

Ort: Feurigstr. 68, 10827 Berlin-Schöneberg

Textgrundlage: Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, Königsberg 1795

Gesprächsleitung: Johannes Hampel

Folgende Aufgaben wurden gestellt und gemeinsam verhandelt:

Thema 1: Kann ein abwandernder Wolf falsche Entscheidungen vor Glaswänden treffen?

SPIEGEL: Was war in Hamburg anders [als bei anderen abwandernden Wölfen]?

Gesa Kluth: Meistens laufen die abwandernden Tiere nachts in die Städte hinein. Am Tag verstecken sie sich dann oder versuchen, wieder herauszufinden. In diesem Fall hat der Wolf offenbar mehrmals tagsüber versucht, aus der Stadt hinauszukommen und ist dabei letztlich in der Innenstadt gelandet. Er hat sich einfach nicht ausgekannt. Der Wolf hat in der Einkaufsstraße offenbar immer wieder viele falsche Entscheidungen getroffen, bis er festsaß. Er soll immer wieder gegen eine Glaswand gesprungen sein, weil er einfach nicht verstanden hat, wie er wieder herauskommt. (Quelle: Der Spiegel, 31.03.2026)

Wie bewertet ihr diese Erklärung?

Thema 2: Eine persönliche Einschätzung: Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ – Ewig zutreffend, zeitlos aktuell?

„Nun ja, ich meine, es ist ja straightforward, was er geschrieben hat. In einer idealen Welt liefe es so; Ansätze gibt es seit dem Völkerbund, wir sehen aber, Staatsmänner, die den Konsens der Anständigen verlassen, verunmöglichen es, und Realpolitik übernimmt und muss übernehmen. Man wüsste auch gern, ob es unter Republiken tatsächlich nie zum Krieg käme, man erinnere sich an klassische griechische Zeiten. Also, als philosophischer Entwurf ist es natürlich ewig zutreffend und zeitlos aktuell, in der Realität nützt dit nüscht, da kommt man mit Machttheoretikern wie good ol Machiavelli oder Foucault weiter. Um es mit Leonard Cohen zu sagen:
Though laws were carved in marble, they could not shelter men.
Though altars built in parliaments
They could not order men.“

Aber es ist wahrscheinlich der lesbarste Text, den Kant je geschrieben hat. (Bürgerin Schönebergs Christina R., 02.04.2026)


Was meint Ihr dazu?

Thema 3: Was ist nach Kants Meinung der Naturzustand, in welchem sich die Menschen vor der Stiftung von Staaten befinden? Oder: Ist der Mensch von Natur aus böse oder gut?

Was ist der „Naturzustand“ von Staaten vor der Stiftung eines allgemein gültigen Völkerrechts?

Thema 4: Was soll der Staat?

Was ist/sind Eurer Meinung nach der Hauptzweck/die Hauptzwecke des Staates?

Was ist laut Kants „Zum ewigen Frieden“ der Hauptzweck des Staates? Vergleiche seine Sicht mit Art. 1 GG!

Und nun … frisch Gesellen, seyd zur Hand bei der Beantwortung folgender Fragen!

Präliminarartikel 1 zum ewigen Frieden:

1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«

Was kritisiert Kant – für seine Zeitgenossen offensichtlich – an den Friedensverträgen des Jahres 1795?

Präliminarartikel 2:

2. »Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden können.«

Wie bewertet Kant die Grenzveränderungen zwischen Staaten ohne deren Zustimmung, z.B. die 3. polnische Teilung von 1795?

Präliminarartikel 3:

 »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«

Wie beurteilt Kant die allgemeine Wehrpflicht / den Bürgerwehrdienst je nach Notwendigkeit / die Berufsarmee?

Präliminarartikel 4:

»Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«

Wie würde Kant das Sondervermögen Bundeswehr bewerten (Art. 87a GG)?

Wie bewertet Ihr das Sondervermögen Bundeswehr (Art. 87a GG)?

Präliminarartikel 5:
Wie bewertet Kant den Interventionskrieg, z.B. zu humanitären Zwecken?

Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewaltthätig einmischen.

Präliminarartikel 6:

Was ist laut Kant die unerlässliche Grundlage jedes Völkerrechts im Kriege (ius gentium in bello)?
»Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Capitulation, Anstiftung des Verraths (perduellio), in dem bekriegten Staat &c.«

Erster Definitivartikel:

Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch seyn.

Welche Unterscheidung trifft Kant zwischen Republik und Demokratie? Wie beurteilt er beide Regierungsformen?

Zweyter Definitivartikel:

Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freyer Staaten gegründet seyn.

Welchen Einwand erhebt Kant gegenüber dem Vorschlag einer Weltregierung, wie ihn beispielsweise auch Albert Camus nach dem 2. Weltkrieg vorgeschlagen hat?

Dritter Definitivartikel:

»Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt seyn.«


Wie würde Kant die gegenwärtige Asylrechtsdebatte in Deutschland bzw. in der EU bewerten?

Thema 4: War Kant Pazifist?

Lest hierzu „Kant und die Theorie des demokratischen Friedens“, in: Herfried Münkler: Kritik des Pazifismus, in: Pazifismus. Politik und Zeitgeschichte. 28. März 2026, S. 21-22

Thema 5:

Können nichtstaatliche Gemeinwesen ebenfalls den Frieden schaffen und sichern? Oder bedarf es dazu des Staates bzw. des Völkerrechts?
Lest in unserer deutschen Übersetzung hierzu “Africa as a Success Story: Political Organization in Pre-Colonial Africa”, Dezember 2025

Quelle:

https://www.nber.org/papers/w34546

Africa as a Success Story: Political Organization in Pre-Colonial Africa

Soeren J. Henn & James A. Robinson

Wir geben einen Überblick über die Erklärungsansätze für die historisch relativ geringe Staatenbildungsquote in Afrika. Dabei dokumentieren wir erstmals systematisch, in welchem Ausmaß Afrika politisch dezentralisiert war, und meinen aufgrund eigener Berechnungen, dass es im Jahr 1880 wahrscheinlich 45.000 unabhängige Gemeinwesen gab, die selten nach ethnischen Gesichtspunkten gebildet waren. Höchstens 2 % davon konnten als „Staaten“ eingestuft werden. Wir bringen ein neues Argument für dieses sehr hohe Maß an  politischer Dezentralisierung vor und gehen davon aus, dass afrikanische Gesellschaften bewusst so gebildet wurden, um die Zentralisierung der Macht zu verhindern. Darin waren sie erfolgreich. Wir weisen auf einige Schlüsselaspekte afrikanischer Gesellschaften hin, die ihnen halfen, dieses Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Wir betonen zudem, wie die Ordnung der Wirtschaft diesen politischen Zielen untergeordnet war.

Quelle:

https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2026/04/09/how-anarchist-was-africa

Im Schach ziehen zwei Staaten in den Krieg, wobei die Bauern geopfert werden, um den König zu retten. Beim Mancala, einem in Afrika beliebten Brettspiel, sind alle Spielsteine gleich viel wert; die Spieler versuchen, sie für sich und ihre eigene Seite zu gewinnen. Das zeige, wie Gesellschaften über Politik denken, argumentiert James Robinson, Politikwissenschaftler an der University of Chicago. Wenn mächtige Staaten im vorkolonialen Afrika selten waren, dann deshalb, weil die Afrikaner eben keine aufbauen wollten. Staatenlosigkeit war ein Zeichen des Erfolgs, nicht des Scheiterns.

Zumindest ist das seine These in einer aktuellen Studie zusammen mit Soeren Henn von der University of Wisconsin-Madison. Sie schätzen, dass es 1880 in Afrika etwa 45.000 politische Einheiten gab. Etwa 2 % davon waren „Staaten“, die etwa 44 % der Bevölkerung regierten. Die meisten Afrikaner lebten in Stammesgebieten mit einigen Tausend Einwohnern oder in noch kleineren Einheiten.

Anders als in Europa, wo Kriege Staaten schufen, fanden afrikanische Gemeinwesen Wege, einigermaßen schiedlich-friedlich miteinander auszukommen, so die These der Studie. Die Autoren fanden heraus, dass von 114 afrikanischen Sprachen 92 dasselbe Wort für „Gast“ wie für „Fremder“ verwendeten.

Die übliche Erklärung für die Schwäche afrikanischer Staaten lautet, dass der Kontinent dünn besiedelt gewesen sei; wenn Herrscher zu übergriffig geworden seien, seien ihre Gefolgsleute einfach in andere Gebiete weggezogen. James Robinson fand zunächst große Anerkennung mit der These, dass Institutionen die Ungleichheit zwischen Ländern erklärten. Nun sagt er, dass auch kulturelle Unterschiede eine Rolle spielten. Das erklärt jedoch nicht, warum sich in einigen Teilen Afrikas Staaten bildeten und in anderen nicht.

Wie auch immer die Antwort lautet: Spielen solche unterschiedlichen politischen Muster heute noch eine Rolle? Martha Wilfahrt von der University of California, Berkeley, vertritt genau diese Sicht. Sie behauptet, dass dort, wo die vorkoloniale Macht despotisch gewesen sei, heute mehr Konflikte herrschten. Orte, die einst von lockeren Föderationen regiert worden seien, schnitten hingegen besser ab.

Henn und Robinson sind der Ansicht, dass die Dezentralisierung Afrika anfälliger für Sklavenhändler und koloniale Eroberungen gemacht habe. Anhaltendes Misstrauen gegenüber dem Staat könnte erklären, warum es heute so schwer sei, Steuern zu erheben. Aber afrikanische Traditionen hätten auch Gesellschaften hervorgebracht, die den Trägerinstitutionen der Macht skeptisch gegenüberstünden, offen für Unterschiede seien und soziale Mobilität aufwiesen, legen sie dar. Der Aufbau besserer Institutionen könne die Grundlage für künftigen Wohlstand bilden. ■

Thema 6: Die kürzeste und beste Friedensbotschaft des Jahres 2025:

Ich wünsche uns mehr Frieden:  mehr Frieden in uns selbst – mehr Frieden untereinander –  mehr Frieden in der Welt. Kirill Petrenko, Berliner Philharmonie, 31.12.2025

Schreibt nun am Ende dieses Abends die kürzeste und beste Friedensbotschaft des 10. April 2026! Sprecht sie laut aus!

 Posted by at 17:18

Brauchen wir für ein wirksames Völkerrecht einen Welt-Völkerstaat oder einen föderalen Bund aller Staaten dieser Welt?

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Apr. 092026
 

Auf diese Frage liefert Immanuel Kant in seinem scharfsinnigen Entwurf „Zum ewigen Frieden“, der 1795 in Königsberg erschien, also in dem Jahr, in welchem die dritte Teilung Polens zwischen Österreich und Russland vereinbart worden war (3.1.1795), der Preußen sich später (24.10.1795) anschloss, in dem Jahr also, da das Königreich Preußen im Frieden von Basel (5. 4.1795) erstmals in eine vertragliche Beziehung zur Republik Frankreich – das damals unter der Herrschaft der Thermidorianer stand – getreten war, die folgende Antwort:

Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freyer Staaten gegründet seyn.

Völker, als Staaten, können wie einzelne Menschen beurtheilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (d. i. in der Unabhängigkeit von äußern Gesetzen) schon durch ihr Nebeneinanderseyn lädiren, und deren jeder, um seiner Sicherheit willen, von dem andern fordern kann und soll, mit ihm in eine, der bürgerlichen ähnliche, Verfassung zu treten, wo jedem sein Recht gesichert werden kann. Dies wäre ein Völkerbund, der aber gleichwohl kein Völkerstaat seyn müßte. Darinn aber wäre ein Widerspruch; weil ein jeder Staat das Verhältnis eines Oberen (Gesetzgebenden) zu einem Unteren (gehorchenden, nämlich dem Volk) enthält, viele Völker aber in einem Staat nur ein Volk ausmachen würden, welches (da wir hier das Recht der Völker gegen einander zu erwägen haben, so fern sie so viel verschiedene [pg 031]Staaten ausmachen, und nicht in einem Staat zusammenschmelzen sollen) der Voraussetzung widerspricht.

https://projekt-gutenberg.org/authors/immanuel-kant/books/zum-ewigen-frieden

Aus diesen und ähnlichen Grundgedanken sollten sich später der Völkerbund (ab 1919) und wiederum später die Vereinten Nationen (UNO) entwickeln.

Für Immanuel Kant wie auch für den Völkerbund, und ganz entschieden auch für die Vereinten Nationen war und ist die Verhinderung, ja sogar das Verbot von Kriegen das wichtigste Merkmal, der wichtigste Zweck eines solchen „Föderalism freyer Staaten“.

Auf die fundamentale Rolle des Gewaltverbots im internationalen öffentlichen Recht (auf Deutsch stets „Völkerrecht“ genannt) weist Kai Ambos in seinem höchst lesenswerten, am 7. April 2026 in der FAZ erschienen Aufsatz „Wir brauchen das Völkerrecht“ hin, wir zitieren daraus den Anfang:

Das Völkerrecht regelt primär die Beziehungen zwischen Staaten – so wie das nationale Recht die Beziehungen zwischen Bürgern. Diese Beziehungen sollten grundsätzlich gewaltlos ausgestaltet sein, denn die Abwesenheit von unregulierter Gewalt ist für jede Ordnung konstitutiv. Mit Gewalt kann es keinen Dialog, kein Gespräch zur friedlichen Streitbeilegung geben, sei es zwischen den gleichberechtigten Bürgern einer freien Gesellschaft oder den gleichberechtigten Staaten der Weltgesellschaft. In Anlehnung an Jürgen Habermas lässt sich sagen, dass die gewaltlose „soziale Interaktion“ die Grundvoraussetzung der Entstehung einer jeden „sozialen Ordnung überhaupt“ darstellt. Dabei kommt dem Recht die Funktion der „rechtlichen Zähmung naturwüchsiger politischer Gewalt“ zu. Die Herrschaft des Rechts tritt an die Stelle der Herrschaft der Gewalt, der Verzicht auf Gewalt wird so zur Voraussetzung einer rechtlich (gewaltlos) verfassten nationalen Gemeinschaft von Bürgern oder einer internationalen Gemeinschaft von Staaten. Dieser Erkenntnis und der Gewalterfahrung zweier Weltkriege trägt die UN-Charta mit ihrem Primat friedlicher Konfliktbeilegung (Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 3) und dem Verbot militärischer Gewaltanwendung (Artikel 2 Absatz 4) Rechnung. Nach dieser Vorschrift „unterlassen“ die Staaten „in ihren internationalen Beziehungen jede […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/iran-krieg-friedrich-merz-sollte-die-illegalitaet-des-krieges-beim-namen-nennen-accg-200704629.html

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Was wählst du: Das Recht der Macht – oder die Macht des Rechts?

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Juni 142025
 

„Судьба людей и наций, пока они живы, в их доброй воле. Одно только мы знаем наверное: если Россия не исполнит своего нравственного долга, если она не отречется от национального эгоизма, если она не откажется от права силы и не поверит в силу права, если она не возжелает искренно и крепко духовной свободы и истины – она никогда не может иметь прочного успеха ни в каких делах своих, ни внешних, ни внутренних.“

So schreibt es Wladimir Solowjew am 17. April 1888 in Moskau. Seine Mahnungen behalten auch heute ihre Gültigkeit, und zwar – so meine ich – für alle Staaten:

„Das Schicksal von Menschen und Nationen steht und fällt, solange sie leben, mit ihrem Willen zum Guten. Nur eines wissen wir mit Gewissheit: Wenn Russland seine sittliche Pflicht nicht erfüllt, wenn es sich nicht vom nationalen Egoismus abwendet, wenn es nicht auf das Recht des Mächtigeren verzichtet und nicht an die Macht des Rechts glaubt, wenn es nicht redlich und hartnäckig nach geistiger Freiheit und Wahrheit strebt, dann kann es in keiner seiner Angelegenheiten, weder in innen- noch in außenpolitischen Fragen, nachhaltigen Erfolg haben.“ (Übersetzung aus dem Russischen: Johannes Hampel).

„Ich rufe Himmel und Erde jetzt zu Zeugen an: Ich habe nun Leben und Tod vor dein Angesicht gelegt – Segen und Fluch. Wähle das Leben, damit du und deine Nachkommen leben« (5. Mose 30,19).

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Sollte der deutsche Staat den in Deutschland lebenden Frauen die Menschenrechte sichern?

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Juni 032024
 

„Den Großteil meiner Tage verbrachte ich damit, meiner Mutter im Haushalt zu helfen. In dieser Zeit überbot sie sich selbst in psychischen und körperlichen Grausamkeiten. Man sah mich als Hure und als Schande, als Satan und Verräterin. Meine Taten waren einer muslimischen Frau nicht würdig und das ließ man mich spüren. Es verging keine Woche ohne körperliche Gewalt. Irgendwann nahm ich es hin, so wie meine Mutter es wahrscheinlich auch hinnahm, so wie Tausende Frauen in einer ähnlichen Lage es wohl täglich hinnehmen. Manchmal schlug mein Mann mich so schlimm, dass die Verletzungen nicht von allein heilten. Dann brachten mein Vater oder mein Mann mich zu Ärzten, die sie kannten, und nahmen mich nach der Behandlung gleich wieder mit nach Hause. Die Kontrolle über mich zu haben, war meinem Vater so wichtig, dass er sich tatsächlich dazu herabließ, sich mit mir in ein Auto zu setzen. Landete ich doch einmal im Krankenhaus, ließ ich mich, so schnell es ging, entlassen, um wieder bei meinen Kindern zu sein.“

Zitat: Latife Arab: Ein Leben zählt nichts. Wilhelm Heyne Verlag, 3. Auflage, München 2024, S. 126

„Es verging keine Woche ohne körperliche Gewalt. Irgendwann nahm ich es hin, so wie meine Mutter es wahrscheinlich auch hinnahm, so wie Tausende Frauen in einer ähnlichen Lage es wohl täglich hinnehmen.“

In einer Art Sklaverei, einer häuslichen Gefangenschaft werden wohl tausende Frauen in Deutschland gehalten. Körperliche und seelische Gewalt, verübt durch Frauen und Männer, Unmündigkeit, Freiheitsberaubung durch die eigene Familie prägen ihren Alltag. Diese Frauen, von denen es offenbar viele in Deutschland gibt, dürfen die Wohnung nicht ohne Begleitung ihres Ehemannes oder eines sonstigen Mitgliedes ihrer Familie verlassen.

Es sind keineswegs Einzelfälle. Sollte man weiterhin die Augen davor verschließen? Ich meine, Staaten, die – wie etwa die Bundesrepublik Deutschland – die Würde des Menschen in ihr Grundgesetz bzw. ihre Verfassung geschrieben haben, sollten zuerst einmal auf dem eigenen Territorium die Menschenrechte für alle Frauen, alle Kinder und alle Männer sichern und wahren, ehe sie weltweit andere Staaten über Grundrechte und gendertransformierende Maßnahmen belehren.

Es ist das große Verdienst Latife Arabs, diese weitverbreitete, durch den deutschen Sozialstaat felsenfest abgesicherte, von der Öffentlichkeit stillschweigend geduldete Sklavinnenexistenz in einem durch und durch abgeschotteten Umfeld mitten in Deutschland, mitten auch in der deutschen Hauptstadt in aller Härte zu schildern.

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Juni 292020
 

Das Recht der Europäischen Union und das Verfassungsrecht der Mitgliedsstaaten stehen in einem vorderhand ungeklärten Widerstreit einander ausschließender Geltungsansprüche. Dies haben wir seit Jahren in diesem Blog wiederholt herausgearbeitet, darauf haben wir wiederholt hingewiesen, so etwa auch am 3. November 2015 unter dem Titel: „Unauflöslicher Widerspruch“.

Eine weitere Umdrehung im Rad der einander widerstrebenden Argumente vollzieht sich vor unseren Augen im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Mai 2020, 2 BvR 859/15. Dieses Urteil zur verfassungsrechtlichen Legitimität des EZB-Anleihen-Kaufprogramms hat europaweit einen Aufschrei des Entsetzens ausgelöst. Genau hierzu äußert sich heute nun ein Richter des zuständigen Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes:

Mit dem Aufschrei haben wir gerechnet, aber man muss eben sehen, dass das Verhältnis von Europarecht und nationalem Verfassungsrecht seit 60 Jahren in der Schwebe hängt. Die Luxemburger Kollegen postulieren, dass das Unionsrecht über allem steht, und wir und die anderen Verfassungsgerichte sagen: ,Nein, nur in dem Rahmen, in dem ihr durch unsere Parlamente ermächtigt worden seid.‘ Die Entscheidung zwischen diesen beiden Ansätzen ist keine Glaubensfrage, das sagen nur diejenigen, die nicht intensiv genug darüber nachgedacht haben. Ich bin der Überzeugung, dass es zwanzig Argumente für unsere Auffassung gibt und eineinhalb für die des Gerichtshofs.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/verfassungsrichter-huber-kritisiert-mangelnde-kooperation-der-ezb-16836457.html?premium
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.06.2020

Ich halte dies für eine sehr gute Grundsatzanalyse des Richters des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur reichlich verkorksten europäischen Gemengelage! Was Peter Huber heute in der FAZ erklärt, trifft, so meine ich, ins Schwarze.

Es stimmt mich sprachlos und nimmt mich wunder, wenn wieder und wieder von den Politikern der EU versucht wird, durch beständig wachsende, in den Raum gestellte Geldbeträge oder eher Geldberge (derzeit sind es zusätzlich zu verteilende etwa 1500 Milliarden Euro) der Europäischen Union ein derart massives pekuniäres Gewicht zu verleihen, dass die Staaten schließlich gar nicht mehr anders können, als Teile ihrer durch Verfassungen geschützten Rechte an die Europäische Union zu übertragen. Zu diesem Zweck wird alle paar Monate ein neuer Ausnahmezustand ausgerufen! Und – das wissen wir seit Carl Schmitt – wer die Macht hat, den Ausnahmezustand auszurufen, der hat auch die Macht, die Rechtsordnung vorübergehend außer Kraft zu setzen und verfassungsrechtliche Vorschriften zu brechen.

Die hierdurch hervorgerufene, meines Erachtens nicht von der Hand zu weisende Befürchtung lautet: Die Gliedstaaten könnten gewissermaßen hineingleiten oder sanft hineinrutschen in ein Abhängigkeitsverhältnis von der höheren EU-Autorität, innerhalb dessen die Souveränität der Verfassungsstaaten zur leeren Hülle würde, da sie nicht mehr mit eigener Handlungsmacht unterlegt wäre. Die Staaten würden dann zu Bittstellern der übergeordneten EU-Autorität: europäischer Transformismus, der zum europäischen Autoritarismus zu werden droht!

Das Hauptargument für diesen Transformismus oder Autoritarismus lautet mit ermüdender Wiederholungsfrequenz, die globalen Herausforderungen seien einfach zu groß, als dass ein einzelner Staat sie bewältigen könne. Welche Herausforderungen sind aber gemeint? Nun, dafür werden immer wieder neue Kandidaten aufgetrieben: Mal ist es die Finanzkrise, mal ist es der Klimawandel, dann sind es die Europafeinde, dann wiederum die Energiewende, dann die globale Migration, dann der Rechtspopulismus in den „osteuropäischen“ EU-Staaten, dann der Terrorismus, dann die Flüchtlinge des Südens, dann die Infektionsrisiken durch das Coronavirus, dann der Rassismus in den USA … die Hitliste der vom einzelnen Verfassungsstaat angeblich nicht mehr zu stemmenden Risiken wird monatlich länger bzw. monatlich überarbeitet! Die Überlebenszeiten der jeweils ausgerufenen globalen Katastrophen, die kein einzelner Staat mehr bewältigen könne, fallen hingegen. Die Namen der zahlreichen globalen Katastrophen, die jederzeit um die Ecke lauern, sind austauschbar. Das nervt.

Doch schließen wir positiv! Dem Verfassungsrichter Peter Huber gebührt heute Dank dafür, dass er als eine der sehr selten gewordenen Stimmen von Rang in der FAZ öffentlich (nicht bloß hinter vorgehaltener Hand) Stellung bezieht und sich für den Vorrang des demokratisch legitimierten Verfassungsrechtes der Staaten vor dem auf zwischenstaatlichen Verträgen gestützten Unionsrecht in die Bresche geworfen hat.

 Posted by at 10:50
Aug. 202019
 
Der Schulhof der Teltow-Grundschule, Aufnahme vom 20.08.2019

Nachdenklich, fast traurig stimmt mich die Betrachtung des neuen Zustandes, in den der Schulhof der Schöneberger Teltow-Grundschule versetzt worden ist. Wir erinnern uns: Der Schulhof dient eigentlich der unbeschwerten Nutzung durch die Kinder in den Pausen, doch war er stets allen anderen Bürgern als Durchgang freigegeben. Die Radfahrer durften nicht durchfahren, sondern mussten zum Schutz der herumtollenden Kinder absteigen. Der Autoverkehr war ganz ausgeschlossen.

Doch nur die wenigsten Radfahrer hielten sich an das Durchfahrverbot, die meisten fuhren durch, sehr zum lauten Missfallen der Kinder. Über mehr als zwei Jahre versuchte man alles, um die Herren und Damen Radfahrer zum Absteigen und Schieben zu bewegen: Lustige bunte Plastikmännchen wurden aufgestellt, Blumenkästen verwandelten die frühere Rennstrecke der Radfahrer in einen Hindernis-Parcours. Gelegentlich kontrollierten Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder auch Polizisten und ermahnten die fahrenden Radfahrer. Nichts half.

Im Gegenteil: Die Kinder lernten auf dem Pausenhof Tag um Tag von den Erwachsenen, dass man sich nicht an Verkehrsregeln halten muss, dass die Erwachsenen das nicht einhalten, was sie den Kindern immer wieder predigen.

Ich meine: Schon hier in der kleinen Welt des Schulhofes funktioniert das Zusammenleben nicht so richtig. Achtsamer, schonender Umgang miteinander, Einhaltung der Regeln sind eine Grundvoraussetzung für das gemeinsame Wachsen und Gedeihen der Gesellschaft. Wenn bereits hier immer wieder Rücksichtslosigkeit vorgelebt wird, wie soll dann das große Ganze klappen? Hat es dann einen Sinn von Klimaschutz, von der „Rettung der Welt“, von der Solidarität mit den Schwachen (also in dem Fall mit den Kindern) zu reden?

Ich meine: nein! Das ganze scheppernde Gerede von der Rettung der Erde, von der Klimarettung, von der klimaneutralen Wirtschaft und was dergleichen hochtrabende Reden mehr sind, hat doch keinen Sinn, solange nicht Tag um Tag, Mensch für Mensch vorgelebt wird, dass es uns ernst ist mit dem, was lauthals vorgeplärrt wird über alle Kanäle!

Nun, jetzt ist der ehemalige gemeinsame Raum, der „Shared Space“, wo spielende Kinder, schiebende Radfahrer, erwachsene Spaziergänger schiedlich friedlich hätten miteinander auskommen können, in eine „Gated Community“, eine umzäunte Gemeinde umgewandelt worden. Zäune schützen jetzt die Kinder in einem umhegten Raum, ein letztes schmales Band wird für die Radfahrer an der Seite freigehalten, die zusätzlich durch mächtige, aufgerüstete Blumenkasten-Balken am Durchbrettern gehindert werden. Die Postbotin muss nunmehr ihren Hänger vom Fahrrad abkuppeln, um überhaupt durchzukommen.

So weit ist es also gekommen. Kein bucklicht Männlein winkt uns mehr zu. Dann braucht man aber auch nicht mehr von Rettung der Welt oder vom Erreichen des 2-Grad-Zieles zu sprechen. Was im Kleinen, im Schulhofmaßstab nicht funktioniert, wird auch im Großen, im globalen Maßstab nicht gelingen.

 Posted by at 21:16

„Der Maulwurf des Volkes hat die Kathedrale der Globalisierung untergraben.“ Giulio Tremontis treffende Metapher

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Jan. 172017
 

„La talpa del popolo ha minato la cattedrale della globalizzazione – „der Maulwurf des Volkes hat die Kathedrale der Globalisierung untergraben“, mit diesem sehr treffenden Vergleich hat Giulio Tremonti, der bekannte europäische Hochschulprofessor und Jurist  gestern Nachmittag etwa um 17 Uhr  in dem Fernsehsender RAI news 24 die aktuelle Weltlage in ein sehr aussagefähiges Bild gefasst (hier sinngemäß aus dem Gedächtnis wiedergegeben).

Ein sehr hörenswertes Interview! Die Globalisierung, so der gute Europäer Tremonti, sei seit dem Fall der Berliner Mauer eine Religion geworden. Auf dem Grundgedanken des weltweit einheitlichen Marktes habe man den einheitlichen Verbraucher erstehen lassen wollen. Man habe sich bemüht, eine Art Homo novus zu schaffen, unabhängig davon, ob die Menschen (also das Volk, il popolo) dies wolle oder nicht. Traditionen, gewachsene Bindungen, Herkünfte seien eingeebnet worden, um darauf die Kathedrale des einheitlichen Marktes zu errichten.

Bei dem Bemühen eine neue einheitliche Welt mit einem neuen einheitlichen homo consumator zu schaffen, sei zu viel in zu kurzer Zeit angepackt worden. Er selbst habe während seiner aktiven Zeit als italienischer Minister vergeblich versucht, längere Übergangsfristen zu bewirken, z.B. durch die Beibehaltung oder Einführung von Übergangszöllen, die den Schock der plötzlichen Einebnung beim Bau der Kathedrale hätten abmildern sollen.

Doch das Volk, dieser Maulwurf, habe sich nicht an die Wünsche der Herren und Meister der Globalisierung gebunden gefühlt. Mittlerweile habe das Volk die Kathedrale zu unterwühlen begonnen.

Spannend, finde ich! Man sollte darüber diskutieren. Tremonti merkt zu recht an, dass der Glaube an die Einheit des Marktes, der Glaube an den einheitlichen neuen Verbraucher, der Glaube an die Einigungskraft des Geldes eine echte politische Religion geworden ist, in deren Dienst sich viele Politiker gestellt haben. Alte Bindungen an Herkünfte, Sprachen, Orte, der Glaube an Gott und Götter, an Kunst und Sitten, an bestehende Rechtsordnungen werden ausgehebelt. Nichts darf dem Bau der einen einzigen überragenden Kathedrale entgegenstehen.

Nur das störende, störrische Volk sperrt sich gegen diesen Vorgang, denn – il popolo è populista, das Volk ist nun mal populistisch. Es ist ja sein Wesen.

Ähnlich, wenn auch nicht so brillant zugespitzt  formuliert wie bei dem live gesendeten Interview von RAI News äußerte sich Tremonti auch im Corriere della sera (Fettdruck durch dieses Blog):

Professore, non le pare eccessivo evocare l’estinzione della globalizzazione?
«Qualche giorno dopo le elezioni americane, Obama disse a Berlino che la vittoria di Trump non sarebbe stata la fine del mondo. Non è stata la fine del mondo ma sarà la fine di “un” mondo. La giovane talpa populista ha via via scavato il terreno su cui la globalizzazione aveva costruito nell’ultimo ventennio la sua cattedrale».

http://www.corriere.it/esteri/17_gennaio_16/donald-trump-fa-storia-finita-utopia-globalizzazione-giulio-tremonti-intervista-ff95f7c8-db5e-11e6-8da6-59efe3faefec.shtml?refresh_ce-cp

 

Bild: Eine Kathedrale der Zukunft wird in Mailand gebaut

 Posted by at 14:41
Aug. 292016
 

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Nehmen wir drei Begriffe, drei Grundgestimmtheiten: Glaube, Hoffnung, Liebe.

Welche ist die größte unter den dreien? Paulus von Tarsus antwortet darauf in seinem ersten Brief an die Korinther: die Liebe. Die letzte der drei Grundgestimmtheiten ist also die größte. Sie ist der Grund-Tonus.

Oder nehmen wir Einigkeit, Recht, Freiheit.

Einigkeit, Recht, Freiheit. Welcher Ton ist dann der Grundton? Was würde Heinrich Hoffmann von Fallersleben darauf geantwortet haben?

Die Frage ist müßig. Denn der Dichter des „Liedes der Deutschen“ hat in dem „Lied von der Freiheit“ seine Antwort darauf selbst gegeben:

[…]

Die Welt mit ihren Freuden
Ist ohne Freiheit nichts.
Die Freiheit ist die Quelle
Der Tugend und des Lichts.

Es kann, was lebt und webet,
In Freiheit nur gedeihn.
Das Ebenbild des Schöpfers
Kann nur der Freie sein.

[…]

Alles spricht und klingt in meinen Ohren dafür, dass im Lied der Deutschen die Freiheit der Grundton ist, dass sie der höchste Wert ist, ohne den die beiden anderen keinen Bestand haben.

Staatliche Einheit konnte für Hoffmann nur Ausdruck eines gemeinsamen Wollens sein; sie war ihm nicht Selbstzweck, keine „immer engere Union aller Deutschen“ als Endstufe schwebt ihm vor. Er wollte nichts anderes als eine staatliche Ordnung, die jedem einzelnen Menschen wirkliche Freiheit ermöglichen sollte.

Recht ohne Freiheit ist ihm nicht lebenswert; Einheit ohne Freiheit der Zustimmung und Ablehnung, d.h. ohne Einigkeit, ist ihm ein großes Übel!

So mag das heute unter veränderten Vorzeichen auch für die EU gelten: Die immer engere Einheit, „the ever closer Union“, wie es im Lissaboner Vertrag heißt, darf und soll kein Selbstzweck sein. Europäische Einheit ohne Freiheit der Europäer zum Ja und zum Nein, europäische Union ohne europäische Einigkeit zerstört sich selbst. Dies hat Margret Thatcher bereits am 20. September 1988 in Brügge unvergleichlich klar erkannt, als sie mit Bezug auf die damalige Europäische Gemeinschaft sagte:

Britain does not dream of some cosy, isolated existence on the fringes of the European Community. Our destiny is in Europe, as part of the Community. That is not to say that our future lies only in Europe, but nor does that of France or Spain or, indeed, of any other member. The Community is not an end in itself. Nor is it an institutional device to be constantly modified according to the dictates of some abstract intellectual concept.

Geniale, prophetische Sätze von 1988, die man heute beherzigen sollte!

Zurück zu Hoffmann von Fallersleben, dessen erste Handschrift des Liedes der Deutschen vom 26. August 1841 wir am vergangenen Freitag in der Staatsbibliothek an der Potsdamer Straße bestaunen konnten! Seine Forderungen nach Freiheit, Recht und Einigkeit gingen der preußischen Obrigkeit zu weit. Im Januar 1843 wurde er als ordentlicher Professor für deutsche Sprache und Literatur an der Universität Breslau ohne Anspruch auf Ruhestandsbezüge entlassen. Ein Schlag ins Kontor! Seine wertvolle Privatbibliothek verkauft 1850 Hoffmann aus finanzieller Not heraus an die Königliche Bibliothek in Berlin, wo sie heute zu den Juwelen des „Preußischen Kulturbesitzes“ gehört und stolz dargeboten wird.

Hoffmann rechnete da mit dieser Möglichkeit, Freiheit in einem rechtlich gesicherten Rahmen zu erleben, freilich nicht mehr. Am 9. Oktober 1849 schrieb er sein „Auswanderungslied“, eine schonungslose, zutiefst resignierte Abrechnung mit den deutschen Zuständen.

[…]

Deutsche Freiheit lebet nur im Liede,
Deutsches Recht es ist ein Märchen nur.
Deutschlands Wohlfahrt ist ein langer Friede –
Voll von lauter Willkür und Zensur.

Darum ziehn wir aus dem Vaterlande,
Kehren nun und nimmermehr zurück,
suchen Freiheit uns am fremden Strande –
Freiheit ist nur Leben, ist nur Glück.

Bild:

Die originale Handschrift des „Liedes der Deutschen“, photographiert am vergangenen Freitag in der Staatsbibliothek zu Berlin

Hierzu:
Das Lied der Deutschen. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Berliner Faksimile 11. Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz 2016 (Beiheft zur Ausstellung am 26./27.08.2016)

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben:
Das Lied der Deutschen. Helgoland, 26. August 1841
Das Lied von der Freiheit
Auswanderungslied. 9. Oktober 1846

in: Deutsche Gedichte, hg. von H.-J. Simm, 3. Aufl., Frankfurt 2013, S. 723-725

Die Rede Margaret Thatchers vom 20. September 1988:

http://www.margaretthatcher.org/document/107332

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Sollen alle Regeln des Rechts unter allen Umständen unverletzlich sein?

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Feb. 082016
 

Zweifellos gibt es Umstände, unter denen das Recht verletzt werden kann. Wer kennt nicht den Vater, der die Mutter nach Einsetzen der Wehen mit dem Auto in den Kreißsaal bringt und dabei reihenweise Rotlichter überfährt! Niemand wird in solch einer Notsituation dem Autofahrer ein Härchen krümmen. Warum? Die Rettung eines Menschenlebens, die Gesundheit der Menschen steht über der Straßenverkehrsordnung. Die menschliche Unversehrtheit an Leib und Leben ist ein höheres Rechtsgut als die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.

„Wir haben alle Regeln gebrochen, um die Euro-Zone zu retten.“ So wird heute unter dem Titel „Kultur des Rechts“ Christine Lagarde, die heutige Chefin des Internationalen Währungsfonds, zitiert. In anderen Worten: „We had to break the law to save the euro.“ Diese beiden Zitate derselben Persönlichkeit belegen, einen wie hohen Stellenwert der Erhalt der Eurozone seit vielen Jahren genießt. Wir dürfen sagen: die Rettung des Euros ist wichtiger als die Kultur des Rechts. Darauf weist Reinhard Müller heute zurecht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf Seite 1 hin.

Ob nun die Rettung des Euros wirklich einen höheren Wert darstellt als die Einhaltung des Grundsatzes der Vertragstreue und der Rechtsstaatlichkeit, bleibt zu prüfen. Noch scheint keine Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Europahymne lautet:

„Euro Euro über alles
über alles in der Welt
weil er uns im Fall des Falles
brüderlich zusammenhält.“

Ich für mein Teil vertrete die Ansicht: Rechtskultur, Einigkeit zwischen den Staaten, indirekte Steuerbarkeit der geldpolitischen Maßnahmen durch das Parlament, Rechenschaftspflicht aller Entscheidungsträger gegenüber der legitimen Volksvertretung, eben dem Parlament beziehungsweise den Parlamenten, sollten höhere Rechtsgüter sein als der bloße äußerliche Zusammenhalt eines offenkundig dysfunktionalen Währungsverbundes. Darüber wird zu sprechen sein.

Die politischen Parteien der Europäischen Union sind gut beraten, sich hier, in dieser so entscheidenden Grundsatzfrage in der Pflicht zu sehen. Die 19 nationalen Parlamente der Eurozone und das Europäische Parlament müssen sich klar positionieren, sie dürfen hier wie in anderen wichtigen Politikfeldern nicht weiterhin den Kopf in den Sand stecken.

Reinhard Müller von der FAZ gebührt Dank, dass er auf diese Grundsatzfrage hinweist.

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Müssen die Staaten eigentlich die Souveränität der anderen Staaten achten?

 Krieg und Frieden, Philosophie, Rechtsordnung, Staatlichkeit, Syrien, Verfassungsrecht, Vertreibungen  Kommentare deaktiviert für Müssen die Staaten eigentlich die Souveränität der anderen Staaten achten?
Nov. 102015
 

Souveränität nach außen, Legitimität nach innen, Territorialität des Anspruchs auf das Gewaltmonopol – diese drei Kennzeichen glaubten wir vor einigen Tagen im Anschluss an Hobbes, Machiavelli und Pufendorf als unabdingbar für moderne Staaten feststellen zu können. Innerhalb ihres Territoriums behaupten Staaten das Gewaltmonopol, sie verlangen von allen Menschen auf diesem Territorium die Anerkennung der Legitimität dieses Anspruchs, und sie setzen diesen Anspruch nach außen durch.

Grundsätzlich müssen die Staaten diese drei Ansprüche auch bei allen anderen Staaten anerkennen, wollen sie nicht die Bedingungen der Möglichkeit des eigenen Daseinsanspruchs in Frage stellen. Von hierher ergibt sich völkerrechtlich zwingend das für Staaten geltende Verbot, gezielt auf den gewaltsamen Umsturz der Machtverhältnisse in anderen Staaten („regime change“) hinzuarbeiten. Dieses Verbot haben die großen auswärtigen Mächte im Nahen und Mittleren Osten in den vergangenen Jahrzehnten vielfach verletzt.

Insbesondere die vier großen Siegermächte des 2. Weltkrieges (USA, UK, F, UDSSR/RU) sowie auch die regionalen Mittelmächte des Nahen und Mittleren Ostens haben in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt mit Waffengewalt in die inneren Verhältnisse verschiedener Staaten im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika eingegriffen. Die großen Machtkonstellationen vom Ende des 2. Weltkrieges sind paradoxerweise immer noch da. Sie haben das Ende des Kalten Kriegs überdauert. Die vier genannten Mächte waren es vor allem, die ohne hinreichende Legitimation ihr Militär mehrfach für den Sturz unliebsamer Unrechtsregime eingesetzt haben.

Eine nicht enden wollende Serie von Stellvertreterkriegen ist die Folge dieser fortgesetzten Verletzungen des Völkerrechtes durch die militärisch starken Staaten dieser Welt – zu denen, nebenbei bemerkt, auch zwei EU-Mitgliedsstaaten gehören. Flucht und Vertreibung sind zu großen Teilen die Folgen der Intervention ausländischer Staaten in Ländern wie Irak, Libyen, Afghanistan und Syrien und der gezielten Destabilisierung der Machtverhältnisse.

Sinnvoll wäre es, das Nichteingriffsrecht ausländischer Staaten in die inneren Verhältnisse anderer Staaten durch wirksame Bündnisse durchzusetzen.

Und die berüchtigten Unrechts-Regime? Darf man die denn einfach so an der Macht lassen? Hier meine ich: In der Tat, es gibt grundsätzlich keine Berechtigung für Staaten, in anderen Staaten die tatsächlichen oder vermeintlichen Unrechtsregime durch Waffengewalt zu beseitigen oder zu ersetzen. Staaten handeln insoweit „verantwortungslos“ oder „gewissenlos“ gegenüber den Angehörigen der anderen Staaten.

Sehr wohl aber haben Menschen und Staaten das Recht, sich für das Wohlergehen der Bürger in anderen Staaten zu verwenden, etwa durch gute Worte, durch Spenden, durch praktische Hilfe, durch diplomatischen Druck, durch Meinungsäußerungen, durch Handelshemmnisse, durch Waffenembargos, durch Flugverbote, – die Liste der zulässigen Maßnahmen ist lang; selbst Gebete (sofern man dran glaubt) sind ratsam, wenn sonst gar nichts mehr hilft.

Im Anschluss an Salomo könnte man beten: Herr, schenke ihnen (gemeint sind: den ungerechten Machthabern der anderen Staaten) ein hörendes Herz.

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Okt. 122015
 

Im Gränzenlosen sich zu finden,
Wird gern der Einzelstaat verschwinden,
Sich aufzugeben, ist Genuß!

So mag es einem wohl spielerisch in den Sinn kommen, nachdem man mit Hochgenuß die späten politisch-moralischen Gedichte Goethes durchgelesen hat.

Von „entgrenzter Demokratie“ schreibt sehr packend, sehr überzeugend der Düsseldorfer Politikwissenschaftler Stefan Marschall. Er erkennt, dass Phämomene wie „Europäisierung“ (gemeint ist jedoch nur der absolute Vorrang der EU-Rechtsakte vor den Rechtsakten der EU-Mitgliedsstaaten) und „Globalisierung“ den herkömmlichen westlichen Staatstypus zunehmend ins Abseits manövrierten und potenziell handlungsunfähig machten; in der Tat, so meine ich, Altertümlichkeiten wie etwa die Gewaltenteilung zwischen gesetzgebender, ausführender und rechtssprechender Gewalt werden in modernen Zeiten zunehmend außer Kraft gesetzt; gefragt ist in unseren Zeiten der wachsenden Anomie, der Widersprüchlichkeit unvereinbarer Rechtsordnungen wie etwa derjenigen der EU einerseits und der Nationalstaaten andererseits heute rasches, kühnes Zupacken, Raffen und Schaffen, auch wenn dieses „Schaffen“ oft nur ein „Abschaffen“ oder auch ein „Sich-Aufgeben“ ist, in diesem Fall also ein Abschaffen des herkömmlichen Souveränitätsgedankens der Territorialstaaten.

Wir zitieren Stefan Marschall (Hervorhebungen durch dieses Blog):

„In der Gesamtschau spricht vieles dafür, dass die Globalisierung der Gesellschaften und staatlicher Politik einen Beitrag zur Entparlamentarisierung, zur Schwächung des Bundestages im politischen System Deutschlands leistet und damit an die Substanz der parlamentarischen Demokratie geht.“

In scharfen Tönen, die nicht frei von Polemik sind, spricht der hochangesehene ehemalige Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust am 9.10.2015 von der „Kanzlerin ohne Grenzen“; der europäische Politiker Guy Verhofstadt wiederum geißelte kürzlich im EU-Parlament die derzeitige europäische Anomie als reinstes Chaos, in dem es nicht eine, sondern „mindestens zehn Unionen“ gebe.

Nun, ich meine: Die zutreffend erkannte „Entgrenzung“ oder auch Regellosigkeit der hohen Politik macht uns einfachen Bürgern zunächst einmal Angst. Wir einfachen Bürger wissen derzeit oft nicht mehr, woran wir sind – was gilt, beispielsweise in der Euro-Staatschuldenkrise, in der wirtschaftlichen Dauerkrise der Eurozone und der Massenmigration in die verschiedenen europäischen Sozialsysteme? Was hat Vorrang? EU-Recht? Deutsches Recht? Das Recht des Stärkeren? EZB-Recht? Eine Art permanentes Notfallrecht? Oder brauchen wir gar in Europa endlich wieder einmal eine starke Frau, die vernünftigen Sinnes alles lenkt und leitet, „legibus absoluta“, also oberhalb der Gesetze stehend, wie etwa Kaiserin Maria Theresia oder Zarin Katharina II.? Oder ist alles letztlich sowieso eins, im Sinne eines Goethe’schen „Eins und Alles“? Fragen über Fragen!

Hier meine ich: Wenn man manche Zuspitzung und im Eifer des Gefechts unterlaufende Übertreibung abzieht, sollte und müsste man die Bemerkungen und Einwürfe eines Johann Wolfgang Goethe, eines Stefan Marschall, eines Stefan Aust und eines Guy Verhofstadt durchaus ernst nehmen. Sind letztlich doch alles besonnene, welterfahrene Menschen!

Belege:

Stefan Marschall: „Die entgrenzte Demokratie – Europäisierung und Globalisierung“, in: Stefan Marschall: Das politische System Deutschlands. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2015, S. 234-259, hier bsd. S. 247, S. 255, S. 257

Rede Guy Verhofstadts im EU-Parlament vom 07.10.2015
https://www.youtube.com/watch?v=D_VbHfgPVlg (hier besonders 4:47)

Stefan Austs Artikel vom 09.10.2015:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article147423831/Angela-Merkel-Kanzlerin-ohne-Grenzen.html

Goethes Gedicht „Eins und Alles“ (mit einigen schweren Schreibfehlern!):
http://gutenberg.spiegel.de/buch/johann-wolfgang-goethe-gedichte-3670/243

Bild:
Lascia dir la gente
e va per la tua strada (Dante). Bild vom Havelland-Radweg, unterwegs zu dem Ribbeck von Ribbeck auf Havelland.
20151004_090713

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Sep. 062015
 

Wer trägt Verantwortung für die Bürger eines Staates? Antwort: die Machthaber dieses Staates zunächst einmal; sofern es sich um eine echte Demokratie handelt, tragen die Bürger selbst die Hauptverantwortung.

Immer wieder wird auf ein angebliches Versagen oder auch auf unterstellte Konzeptionslosigkeit  der europäischen Staaten bei der Aufnahme der afrikanischen und orientalischen Flüchtlinge hingewiesen. Dem kann ich mich nicht anschließen. Ich vermisse bitter bei der ganzen Flüchtlingsdebatte den dringend nötigen Hinweis auf die Verantwortung der Machthaber in den jeweiligen Herkunftsstaaten. Afrika und der Nahe Osten hätten eigentlich das Zeug dazu, auf eigenen Beinen zu stehen: es gibt Ressourcen ohne Ende, die Bevölkerung ist jung, lernfähig; kein üppiges Sozialsystem ist durch den Staatshaushalt zu finanzieren. Die Menschen wissen, dass der Staat sich nicht um sie kümmert,  wenn sie alt und krank sind, und dementsprechend sind sie bereit zu arbeiten, zu lernen und füreinander zu sorgen.

Es gibt meines Erachtens keine Ausrede mehr, keine Entschuldigung für das verheerende Chaos, das die Machthaber in den afrikanischen und den vorderasiatischen Staaten angerichtet haben; so verheerend ist das Chaos, dass ihnen die Menschen davonlaufen. Sie fliehen aus ihren eigenen Ländern. Dafür trägt nicht Europa, am allerwenigsten die Europäische Union die Schuld.

Beim Lesen der Bücher von Rafik Schami findet der Germanist Kurt Rothmann für hundert Jahre syrischer Geschichte die folgenden treffenden Worte, die, stellvertretend für andere Länder, hier ungefähr aneinandergereiht sein mögen – die meisten Syrer würden sie ohne Bedenken unterschreiben:

„Lächerlich eitle, gesichtslose politische Machthaber, die Putschisten, Diktatoren sowie deren Generäle und Geheimdienstler“ schaffen in der Bevölkerung ein Klima der Angst „voller Zwietracht, Dünkel, Demütigungen, Intrigen, Verrat, Hass, Blutfehden, Folter und Mord“.  Es fehlt an Rechtsstaatlichkeit, an Freiheit, an Friedenswillen bei den Mächtigen.

Falsch wäre es, so meine ich, angesichts der anschwellenden Migrationsströme den Regierungen Afrikas oder des Nahen Ostens noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen oder vielmehr in den Rachen zu werfen, sei es in Gestalt von noch mehr „Entwicklungshilfe“, noch mehr Militärhilfe, noch mehr Flüchtlingshilfe, „Rückkehrhilfe“  oder auch „Klimaschutz-Hilfe“ oder irgendetwas sonstiges. Diese mehr oder minder phantasievoll bezeichneten Formen der Hilfe führen absehbar nur zur weiteren Selbstbereicherung der Machthaber.

Auch die jüngste militärische Einmischung westlicher Staaten wie der USA, Frankreichs und Großbritanniens hat offensichtlich nichts Gutes gebracht. Im Gegenteil, sie hat die Lage verschlimmert.

Nein, bad governance, verheerend schlechte Regierungsführung, Unterdrückung und Ausplünderung des eigenen Volkes, darin meine ich nach zahllosen Gesprächen mit Flüchtlingen und Kennern jener Länder die Hauptursache des aktuellen Flüchtlingselends zu erkennen. Ich meine: die afrikanischen Staaten und die Länder des Nahen und Mittleren Ostens müssen im wesentlichen endlich selbst zurechtkommen; sie müssen die Verantwortung für ihre Bevölkerung endlich ernst nehmen.

Erfolgreiche Staaten Asiens wie etwa Südkorea, die selbst noch vor 50 Jahren relativ arme Entwicklungsländer waren, sind dafür ein Vorbild.

Zitate:
Kurt Rothmann: Kleine Geschichte der deutschen Literatur. 20., durchgesehene und erweiterte Auflage, Philipp Reclam jun. Stuttgart 2014, S. 520-521

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„Powers divided mutually destroy each other“ – Hobbes‘ Urteil über die Gewaltentrennung

 Erosion des Staates, Geld, Gouvernance économique, Leviathan, Philosophie, Rechtsordnung, Staatlichkeit, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für „Powers divided mutually destroy each other“ – Hobbes‘ Urteil über die Gewaltentrennung
Aug. 162015
 

Wir sind für Machtverteilung.“  So Konrad Adenauer vor der Interparlamentarischen Union 1949 in Bern. Er legte damit ein klares Bekenntnis gegen die Machtballung, die zentralistische Machthäufung und Machtkonzentration ab, wie sie die zahlreichen zentralistischen Führerstaaten Europas, darunter Deutsches Reich (1933-1945), Königreich Italien (1921-1943) und Sowjetunion  (ab 1919) kennzeichnete.

Weitgehende Machtballung, Machtkonzentration und Einheitlichkeit in der Machtausübung seien hier als Merkmale des monistischen Politikverständnisses angesehen.

Als wesentliches Merkmal der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland muss dagegen in der Tat eine weitgehende Machtverteilung, Machtstreuung und Gewaltenteilung gelten.

Von besonderem Interesse ist heute, dass die Währung des Staates (also die D-Mark) streng unabhängig von der Politik gehalten wurde. Die Bundesbank war bis zur Errichtung der EZB weisungsunabhängig; die Währung bzw. die sie steuernde Zentralbank  war in der alten Bundesrepublik Deutschland kein Teil des politischen Systems, wie sie es hingegen seit jeher in Frankreich, Italien oder den USA ist.

Als Beleg für die These, dass die Währung kein Teil und kein Gegenstand  der Politik war, mag gelten, dass es durchaus brauchbare Darstellungen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland gibt, die der Währung bzw. der Zentralbank keinerlei Aufmerksamkeit widmen, so etwa das Buch „Das politische System Deutschlands“ von Stefan Marschall, erschienen bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2015.

Allerdings wurde genau deswegen die DM nie in Frage gestellt; sie stand abseits des Parteienstreits; alle Parteien, alle Bürger wollten die DM nach wenigen Jahren des Zweifelns; nicht zuletzt deshalb war die DM und die soziale Marktwirtschaft der alten Bundesrepublik bis 1996 so erfolgreich. Umgekehrt war und ist der Euro vor, während und nach seiner Einführung in dem meisten EU-Ländern umstritten gewesen, heute sogar mehr denn früher. Er ist in schroffem Gegensatz zur früheren DM durch und durch politisiert.

So ist denn der EZB der Eurozone mittlerweile eine ungeheuerliche Machtfülle zugewachsen; ihre geldpolitischen Maßnahmen können der Eurozone den Garaus machen oder auch neues Leben einhauchen! Diese überragende Machtfülle der EZB manifestiert sich im offensiv eingeforderten Glaubenskenntnis des EZB-Chefs Mario Draghi: „Believe me … believe me … it will be enough.“ Der geforderte Glaube richtet sich bezeichnenderweise nicht auf das politische System des Euro, sondern auf eine und nur eine Person – den redenden EZB-Direktor selbst. Das ist politischer Monismus in Reinstform!

Zurück zur Bundesrepublik! Vertikal haben wir die Machtverteilung und Machtstreuung im dreistufigen Aufbau der Gebietskörperschaften nach Gemeinden, Bundesländern und der Bundesrepublik, horizontal haben wir die Machtverteilung in der systematischen Trennung von gesetzgebender, ausführender und rechtsprechender Gewalt, wobei im parlamentarischen System eine gewisse Überlappung zwischen Legislative und Exekutive unvermeidlich ist. Legislative und oder Exekutive sehen sich jedoch stets einer unabhängig agierenden „anderen Gewalt“ gegenüber, der Gerichtsbarkeit, die sehr oft mit größter Selbstverständlichkeit gegen die Regierung entscheidet.

Insofern kann man durchaus von einem Dualismus sprechen, der das gesamte Staatsdenken und die politische Praxis der Bundesrepublik Deutschland durchzieht. Nie kann EINER oder EINE allein ihren Willen durchsetzen, stets muss die mächtigste Figur im Spiel – also etwa der Bundeskanzler – gewärtig sein, irgendwo ausgebremst zu werden. Ein echtes „Durchregieren“ der Mehrheit kann es in der Bundesrepublik nicht geben.

Die Bundesrepublik Deutschland ist also geprägt durch einen vielfältigen Dualismus oder auch Pluralismus an Entscheidungsträgern und Machtinstanzen. Sie ist das glatte Gegenteil eines monistisch aufgebauten Staates, wie ihn beispielsweise Thomas Hobbes forderte.

Typisch für das eindeutig monistische EU-Recht ist hingegen der größtmögliche Konzentrationsgrad an Entscheidungskompetenzen bei der Zentrale.  Dies gilt insbesondere für die Kommission als zentrale Macht- und Gesetzgebungsbehörde der EU. Sie ist ganz nach dem jahrhundertealten Muster der französischen Zentralverwaltung aufgebaut. Ein Blick auf Art. 17 des EU-Vertrages lehrt dies auf frappante Art.

Der Kommission stehen demnach unter anderem zu:
Rechtsetzung einschließlich des Initiativrechtes, Beteiligung an sämtlichen Rechtsetzungsakten der EU; Erlass von zwingenden Durchsetzungsbestimmungen; Erlass von zwingend einzuhaltenden Richtlinien; Entscheidungen im Verwaltungsvollzug; Kontrollaufgaben (Vertragsverletzungsverfahren; Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen; Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung der Abweichungen von unionsrechtlichen Regeln).

Als ewig strahlender Vordenker eines monistischen Staatsverständnisses muss Thomas Hobbes gelten; Machtverteilung, Gewaltentrennung, ein System an „Checks and Balances“, wie es das westliche Demokratiemodell und insbesondere die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland auszeichnet, war ihm ein Symptom der Krankheit und des Zerfalls, ein Greuel, der letztlich zu Liederlichkeit, Staatsauflösung und verheerendem Bürgerkrieg geführt habe. Hobbes geißelt die Lehre von Gewaltentrennung sogar ganz ausdrücklich, nennt sie eine wahnhafte Ausgeburt der Gehirne  von Politlaien, von Juristen, die keine Ahnung von echter Machtausübung hätten. Es lohnt sich, seine Begründung im Original nachzulesen. Wir finden sie im Kapitel 29 des 2. Buches seines Leviathan von 1651:

There is a sixth doctrine, plainly and directly against the essence of a Commonwealth, and it is this: that the sovereign power may be divided. For what is it to divide the power of a Commonwealth, but to dissolve it; for powers divided mutually destroy each other. And for these doctrines men are chiefly beholding to some of those that, making profession of the laws, endeavour to make them depend upon their own learning, and not upon the legislative power.

 Posted by at 17:21