Das Recht der Europäischen Union und das Verfassungsrecht der Mitgliedsstaaten stehen in einem vorderhand ungeklärten Widerstreit einander ausschließender Geltungsansprüche. Dies haben wir seit Jahren in diesem Blog wiederholt herausgearbeitet, darauf haben wir wiederholt hingewiesen, so etwa auch am 3. November 2015 unter dem Titel: „Unauflöslicher Widerspruch“.
Eine weitere Umdrehung im Rad der einander widerstrebenden Argumente vollzieht sich vor unseren Augen im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Mai 2020, 2 BvR 859/15. Dieses Urteil zur verfassungsrechtlichen Legitimität des EZB-Anleihen-Kaufprogramms hat europaweit einen Aufschrei des Entsetzens ausgelöst. Genau hierzu äußert sich heute nun ein Richter des zuständigen Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes:
Mit dem Aufschrei haben wir gerechnet, aber man muss eben sehen, dass das Verhältnis von Europarecht und nationalem Verfassungsrecht seit 60 Jahren in der Schwebe hängt. Die Luxemburger Kollegen postulieren, dass das Unionsrecht über allem steht, und wir und die anderen Verfassungsgerichte sagen: ,Nein, nur in dem Rahmen, in dem ihr durch unsere Parlamente ermächtigt worden seid.‘ Die Entscheidung zwischen diesen beiden Ansätzen ist keine Glaubensfrage, das sagen nur diejenigen, die nicht intensiv genug darüber nachgedacht haben. Ich bin der Überzeugung, dass es zwanzig Argumente für unsere Auffassung gibt und eineinhalb für die des Gerichtshofs.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/verfassungsrichter-huber-kritisiert-mangelnde-kooperation-der-ezb-16836457.html?premium
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.06.2020
Ich halte dies für eine sehr gute Grundsatzanalyse des Richters des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur reichlich verkorksten europäischen Gemengelage! Was Peter Huber heute in der FAZ erklärt, trifft, so meine ich, ins Schwarze.
Es stimmt mich sprachlos und nimmt mich wunder, wenn wieder und wieder von den Politikern der EU versucht wird, durch beständig wachsende, in den Raum gestellte Geldbeträge oder eher Geldberge (derzeit sind es zusätzlich zu verteilende etwa 1500 Milliarden Euro) der Europäischen Union ein derart massives pekuniäres Gewicht zu verleihen, dass die Staaten schließlich gar nicht mehr anders können, als Teile ihrer durch Verfassungen geschützten Rechte an die Europäische Union zu übertragen. Zu diesem Zweck wird alle paar Monate ein neuer Ausnahmezustand ausgerufen! Und – das wissen wir seit Carl Schmitt – wer die Macht hat, den Ausnahmezustand auszurufen, der hat auch die Macht, die Rechtsordnung vorübergehend außer Kraft zu setzen und verfassungsrechtliche Vorschriften zu brechen.
Die hierdurch hervorgerufene, meines Erachtens nicht von der Hand zu weisende Befürchtung lautet: Die Gliedstaaten könnten gewissermaßen hineingleiten oder sanft hineinrutschen in ein Abhängigkeitsverhältnis von der höheren EU-Autorität, innerhalb dessen die Souveränität der Verfassungsstaaten zur leeren Hülle würde, da sie nicht mehr mit eigener Handlungsmacht unterlegt wäre. Die Staaten würden dann zu Bittstellern der übergeordneten EU-Autorität: europäischer Transformismus, der zum europäischen Autoritarismus zu werden droht!
Das Hauptargument für diesen Transformismus oder Autoritarismus lautet mit ermüdender Wiederholungsfrequenz, die globalen Herausforderungen seien einfach zu groß, als dass ein einzelner Staat sie bewältigen könne. Welche Herausforderungen sind aber gemeint? Nun, dafür werden immer wieder neue Kandidaten aufgetrieben: Mal ist es die Finanzkrise, mal ist es der Klimawandel, dann sind es die Europafeinde, dann wiederum die Energiewende, dann die globale Migration, dann der Rechtspopulismus in den „osteuropäischen“ EU-Staaten, dann der Terrorismus, dann die Flüchtlinge des Südens, dann die Infektionsrisiken durch das Coronavirus, dann der Rassismus in den USA … die Hitliste der vom einzelnen Verfassungsstaat angeblich nicht mehr zu stemmenden Risiken wird monatlich länger bzw. monatlich überarbeitet! Die Überlebenszeiten der jeweils ausgerufenen globalen Katastrophen, die kein einzelner Staat mehr bewältigen könne, fallen hingegen. Die Namen der zahlreichen globalen Katastrophen, die jederzeit um die Ecke lauern, sind austauschbar. Das nervt.
Doch schließen wir positiv! Dem Verfassungsrichter Peter Huber gebührt heute Dank dafür, dass er als eine der sehr selten gewordenen Stimmen von Rang in der FAZ öffentlich (nicht bloß hinter vorgehaltener Hand) Stellung bezieht und sich für den Vorrang des demokratisch legitimierten Verfassungsrechtes der Staaten vor dem auf zwischenstaatlichen Verträgen gestützten Unionsrecht in die Bresche geworfen hat.