Die steuerliche Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften mit der Mann-Frau-Ehe ist nur konsequent. Sie war überfällig. Sie entspricht dem gesellschaftlichen Megatrend. Das Recht zur assistierten Kindererzeugung, das Recht zur Kindererziehung und das Recht zur Kinderadoption unabhängig von biologischer Elternschaft, also auch ohne Einschränkung für homosexuelle Eltern werden in nicht ferner Zukunft folgen müssen.
Dies ist eine in Teilen wenigstens durchaus neuartige Entwicklung. Denn Homosexualität gab es zwar immer und wird es immer geben. Im alten Griechenland wurde sie sogar kulturell höher geschätzt als die fortpflanzungsgerichtete, kulturell „niedrigere“ Krethi-und-Plethi-Heterosexualität. Auch die Ablösung der Kindererzeugung und Kinderzucht von der späteren, der gesellschaftlich anerkannten Elternschaft wurde gelegentlich praktiziert – so etwa im alten Kriegerstaat Sparta, in der Knabenlese der Orientalen, beim Homunculus in Goethes Faust II, im Lebensborn der Nazis, in Zwangsadoptionen der Kinder australischer Aborigines, bei denen noch im 20. Jahrhundert den biologischen Eltern ihre Kinder im Namen eines übergeordneten Interesses geraubt wurden.
Jahrtausendelang galt aber über die gesamte bekannte Menschheitsgeschichte die Ehe zwischen Mann und Frau – funktional gesehen – im wesentlichen als die überragende, die tragende und die grundlegende Einrichtung zum Zeugen, Hegen und Pflegen der später einmal arbeitsfähigen Kinder, zum Pflegen und Versorgen der greisen, nicht mehr arbeitsfähigen Eltern und der Älteren.
Diese als absolut unersetzlich erkannte Grundfunktion der Ehe zwischen Mann und Frau sowie des in die Ehe hineingebetteten, biologisch begründeten Eltern-Kind-Bandes wurde jahrtausendelang in Religionen und Mythen, in Dichtung und Poesie, in Recht und Gesetz besungen, verklärt, ausgeschmückt, gepriesen und geheiligt.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellte eingedenk der schlimmen Erfahrungen der berüchtigen 12 nationalsozialistischen Jahre, in denen die Rasse und die Macht der Nation alles, die Familie nichts galt, noch einmal ausdrücklich Ehe und Familie unter seinen besonderen Schutz.
Die Familie, gesehen als biologisch begründete Abstammungsgemeinschaft, war nach allgemeiner Überzeugung die Keimzelle und das Fundament der Gesellschaften. Wenn die Frauen das Austragen, Gebären und Stillen der Neugeborenen in ausreichender Anzahl verweigerten oder wenn aus anderen Gründen nicht mehr genug Kinder geboren und ernährt werden konnten, schrumpften die Gesellschaften oder „Völker“, wie man früher sagte, und starben schließlich weg.
Heute gilt die Ehe dagegen – funktional gesehen – als Band der Gefühle, ferner als Institut gegenseitiger Absicherung zwischen erwachsenen, gleichberechtigten, arbeitsfähigen Menschen. Ihr Zweck und ihr Sinn wird im wesentlichen auf Liebe zwischen Erwachsenen begründet, weshalb sie seit etwa 200 Jahren ja gern auch als „Liebesbund“ bezeichnet wird. Kinder gelten als nicht mehr notwendiges Beiwerk der Partnerschaft der Erwachsenen und des Sozialstaates, ein Beiwerk, das nach eigenem Willen der Erwachsenen, nach eigenen Bedürfnissen der Erwachsenen kommen darf oder auch ohne Umschweife verhindert wird.
Der Zusammenhang zwischen verantwortlicher Sexualität, Ehe, Kindererziehung, Altenpflege und Fortbestand der Gesellschaft ist somit endgültig entkoppelt.
Jetzt übernimmt der Staat durch seine vermeintlich selbsttragenden Sozial-, Wirtschafts- und Versorgungssysteme die gesamte Letztverantwortung dafür. Der Staat sorgt für alle. Die Politik versorgt alle. Staat und Politik, Bundesverfassungsgericht und fast alle Parteien erteilen nunmehr folgerichtig allen Formen der Sexualität, allen Formen der Partnerschaft zwischen Menschen gleichermaßen und gezwungenermaßen ihren Segen, fördern alle Formen der auf Dauer angelegten Partnerschaft erwachsener Menschen gleichermaßen. Ein grundlegender Unterschied in der Natur des Mannes und der Frau wird auch rechtlich nicht mehr anerkannt. Geschlechterrollen gelten als ausschließlich kulturell bedingt. Ein echtes Interesse am Fortbestehen der Gesellschaft darf sich nicht mehr artikulieren.
Die deutsche Gesellschaft schrumpft infolge dieses grundlegenden Wertewandels. Kinder kommen irgendwie nicht mehr so recht zur Welt. Während in früheren Jahrtausenden die Kinder als Segen der Älteren galten, müssen heute die Kinder regelrecht ihren Eltern dankbar sein, dass sie zur Welt kommen durften, denn etwa 100.000 Abtreibungen finden in Deutschland bei etwa 600.000-700.000 Lebendgeburten pro Jahr statt.
Es gilt heute als weithin anerkanntes, unumstößliches Gesetz: Kinder kommen nach den Wünschen und den Bedürfnissen der Erwachsenen zur Welt. Die Erwachsenen entscheiden nach ihrer jeweiligen Interessenlage oder auch nach der volkswirtschaftlichen Gesamtlage, ob ein Kind erwünscht oder unerwünscht ist, ob frau oder man es sich leisten kann oder nicht. Die materielle Interessenlage der erwachsenen, gesunden und arbeitsfähigen Menschen und die Volkswirtschaft stehen eindeutig im Vordergrund. Durch finanzielle Anreize meint der Staat die Kinderzahl erhöhen zu können.
Die Themen Altern, Pflegebedürftigkeit, Demenz, Alterseinsamkeit werden hartnäckig abgeschoben. Am schlimmsten ist darunter übrigens bereits heute die Vereinsamung der pflegebedürftigen Alten. Gegenüber der Alterseinsamkeit ist die vielbeschworene Altersarmut ein Klacks, ein Kinderspiel sozusagen!
Weg mit diesen trüben Gedanken! Das gegenwärtige materielle, finanzielle und vor allem das politische Wohlergehen der gesunden, erwachsenen, arbeitsfähigen und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des 4-jährigen Planungshorizontes steht ganz vorne! Dem dienen die Politiker. Das verlangen die Wählerinnen und Wähler. An das, was in 20 oder 30 Jahren mit der Gesellschaft geschehen mag, denkt kaum jemand.
Das Motto scheint zu lauten: „Gib, o güt’ger Staat, uns Erwachsenen Deinen Segen zu allem, was wir tun und lassen wollen – und schenke uns dein Geld!“