Nov 212015
 

Starkes Wiederauftauchen des Generals de Gaulle und des Gaullismus in genau diesen Tagen! Was für eine Gestalt! Der Sozialist Hollande greift in seiner kriegerischen Rhetorik klar auf ihn zurück! Und der Flugzeugträger, der de Gaulles Namen trägt, ist unterwegs ins östliche Mittelmeer.

Oskar Lafontaine bekennt sich heute im Magazin der Süddeutschen Zeitung „in einem Punkt als überzeugter Gaullist„: er setzt wie de Gaulle die sicherheitspolitischen Interessen Europas an die erste Stelle; und die lassen seiner Meinung nach einen Interventionskrieg nicht zu.

Lafontaine ist wehrrechtlich ein waschechter Nationalkonservativer. Er beschränkt das Recht zur Kriegführung wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf den Verteidigungskrieg. So steht es ja auch wirklich im Grundgesetz! Man sollte es nicht glauben, aber es ist so. Und auch die Völkerrechtler verneinen weltweit überwiegend das Recht auf den Interventionskrieg, während jedem Staat unstrittig das Recht zur bewaffneten Selbstverteidigung zugesprochen wird. Lafontaine sagt: „Für mich ist die Bundeswehr eine Verteidigungsarmee und keine Interventionsarmee.“

Mehr zufällig entdeckte ich dann beim Blättern in einem Buch über die Entstehung der Sowjetunion ein verschwommenes Schwarz-Weiß-Bild de Gaulles aus seinen frühen, den russischen Tagen als Kämpfer der Weißen Armee im Bürgerkrieg, dem sowjetisch-polnischen Krieg zwischen den Roten, den Bolschewiki einerseits, den Polen, Sozialdemokraten, Konservativen und Alliierten verschiedener europäischer Länder andererseits! Dem überragenden militärischen Geschick Trotzkijs, seiner Strategie des Terrors gegen die Zivilbevölkerung, der konsequenten Liquidierung der Gegner, der massenhaften Ermordung der innenpolitischen Feinde, der flächendeckenden Errichtung von Konzentrationslagern, der unerbittlichen Härte der von Trotzkij geschmiedeten Roten Armee hatten die Weißen keine annähernd gleichwertige Kampfkraft entgegenzusetzen. Auch fehlte ihnen eine konsequente Strategie.

Die Roten verjagten schließlich die Interventionsarmee der Weißen und setzten alsbald zu den Angriffskriegen auf das vorübergehend unabhängige Georgien, auf die vorübergehend unabhängige Ukraine, auf die vorübergehend unabhängigen baltischen Länder, auf das wiedererstandene Polen und auf Finnland an. Lenin, Trotzkij, Berija, Dzierzinski, Stalin, Sinowjew, Swerdlow schossen sich 1920/21 in einem gnadenlos geführten Bürgerkrieg ihren welthistorischen, mit Strömen von Feindesblut getränkten Weg frei und betrieben von da an, von den frühen 20er Jahren an konsequent eine militärisch aggressive Expansionspolitik selbst noch über die Grenzen des ehemaligen Russischen Reiches hinaus – mit dem vorläufigen Endpunkt der Besetzung Ostpolens in den Jahren 1939-41.

Die Rote Armee war ursprünglich zusammengeschmiedet als Bürgerkriegsarmee. Nach dem Sieg im Bürgerkrieg wurde sie umgeschmiedet zur Angriffsarmee, in deren Schatten die Tscheka, die GPU, der NKWD ihren Terror gegen die Volksmassen entfalten konnten.

Und De Gaulle? Er hatte seinen frühen militärischen Kampf gegen die Bolschewiki verloren. Hätte es sich aber der Rechtskonservative de Gaulle je träumen lassen, dass er in den 40er Jahren den Schulterschluß mit den früher erbittert bekämpften Bolschewiki, dass er das Bündnis mit der UDSSR suchen würde, um den gemeinsamen Feind, das Deutsche Reich und dessen Verbündete Italien, Finnland, Ungarn, Rumänien niederzuringen?

Im Zug nach Hamburg las ich als Dreingabe einen glänzend formulierten, höchst lesenswerten Aufsatz des Althistorikers Egon Flaig über den Historikerstreit, der eigentlich eher ein erinnerungspolitischer „Bürgerkrieg“ war, in dem es kaum um Fakten, sondern mehr um Meinungen über höchst selektiv erinnerte Fakten ging. Auch heute werden die über die letzten 25 Jahre gesammelten Erkenntnisse der Fachhistoriker zu den Ländern des ehemaligen Sojewtblocks im bundesdeutschen Feuilleton nur spärlich zur Kenntnis genommen. Die Sowjetunion bleibt die große Unbekannte im deutschen Erinnerungsdiskurs. So kann kein „Haus Europa“ gebaut werden.

Lesehinweise:
„Nur tote Fische schwimmen immer mit dem Strom.“ Interview mit Peter Gauweiler und Oskar Lafontaine. Süddeutsche Zeitung Magazin Nr. 47, 20.11.2015

Hugo Portisch: Hört die Signale. Aufstieg und Fall des Sowjetkommunismus. Mit einem Nachwort zur Taschenbuchausgabe. Mit zahlreichen Schwarzweißfotos. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, Foto des Majors Charles de Gaulle: Seite 127

Egon Flaig: Die ‚Habermas-Methode“ und die geistige Situation ein Vierteljahrhundert danach. Skizze einer Schadensaufnahme. In: Mathias Brodkorb (Hrsg.): Singuläres Auschwitz? Ernst Nolte, Jürgen Habermas und 25 Jahre „Historikerstreit“. Adebor Verlag, Banzkow 2011

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Hat der klassische westliche Verfassungsstaat schon ausgedient?

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Nov 122015
 

Πᾶσα ψυχὴ ἐξουσίαις ὑπερεχούσαις ὑποτασσέσθω. „Jede Seele soll sich den herrschenden Institutionen einordnen“, so (in eigener Übersetzung) der bekannte Briefeschreiber Paulus von Tarsos im Römerbrief, Kapitel 13. Eine unendlich oft – auch von Luther selbst – kommentierte Stelle! Für die Entstehung der lutherischen Kirchen ab 1517 und vor allem für das Verhältnis zwischen irdischen Gewalten und Christengemeinden bereits ab dem ersten Jahrhundert nach Christus von überragender Bedeutung.

Das gilt auch heute noch, wie ein Blick die WELT vom heutigen Tage lehrt (S.6)!

Humanität und Menschenwürde kennen keine Grenzen„, so Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Nun? Was folgt daraus? Hat denn irgendjemand behauptet, dass Humanität und Menschenwürde nur in Deutschland zu finden seien, und außerhalb Deutschlands (also z.B. in Luxemburg) keine Humanität und Menschenwürde zu leben seien?

„Wir brauchen keine Grenzen“, „No borders!“, „keine Nationalstaaten mehr!“, „wir brauchen mehr Europa“, „wir brauchen mehr WELT, wir leben in EINER Welt, weg mit den Grenzen, weg mit dem Staatsrecht, weg mit dem Rechtsstaat, weg mit den Institutionen!“

Fast schon verzweifelt lehnen sich noch vereinzelte Stimmen wie etwa der ehemalige deutsche Verfassungsrichter Udo di Fabio, der ehemalige Verfassungsrichter Roman Herzog gegen die Begeisterung für grenzenlose Barmherzigkeit, gegen die kühne, handstreichartige Außerkraftsetzung des institutionell verankerten Rechtsrahmens auf.

„Der Nationalstaat liegt als Projekt hinter uns! Wir brauchen mehr Europa!“

„Das neue Deutschland nach 1949 und 1989 hat seine großen Erfolge in der Wirtschaft-, Sozial- und Außenpolitik nicht als klassischer Nationalstaat, sondern als ein demokratisches, weltoffenes und in Europa integriertes Land erzielt.“

So zuletzt – nur als ein Beispiel von vielen – Heiner Geißler von der CDU. Nun, dem vermag ich in aller Bescheidenheit nicht so schnell zu folgen.

Ich selbst meine, dass der auf Recht gestützte Staat, also der „klassische Verfassungsstaat“ noch nicht ganz ausgedient hat. Der klassische Verfassungsstaat (etwa Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn…) hätte erst dann ausgedient, wenn die Souveräne dieser Staaten, also die Völker, sich dazu verständigt hätten, sich als „postklassischer übernationaler Verfassungsstaat“ zusammenzuschließen. Und das haben sie noch nicht getan. Einige Völker der EU, z.B. die Franzosen, haben dies sogar ausdrücklich per Volksabstimmung abgelehnt.

Ich bekenne mich als ein Anhänger des klassischen parlamentarischen Verfassungsstaates mit seiner klassischen Gewaltenteilung; ich bin ein (übrigens auch durch öffentlichen Eid) eingeschworener Anhänger der derzeit bestehenden Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Selbstverständlich bin ich für die Einhaltung aller internationalen Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist.

Selbstverständlich soll man Menschen vor Not, Elend und Hunger bewahren; aber eine komplette – auch nur vorübergehende – Außerkraftsetzung des geltenden Rechts wäre das berühmt-berüchtigte „Paradies auf Erden“. Ein Schritt ins Verderben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, das Völkerrecht, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die vertraglichen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, der methodische und rechtliche Vorrang des Bundestages vor der Bundesregierung, das sind die Grenzen, an denen wir nicht rütteln sollten, an denen aber derzeit tatsächlich heftig gerüttelt wird.

Wir brauchen nicht einmal Paulus Rö 13, um an die Einhaltung der geltenden Rechtsordnung zu erinnern.

Nachweise:
Antieuropäische Ressentiments: Nationales Gedankengut wird hoffähig | Geißlers Nachschlag – Berliner Kurier – Lesen Sie mehr auf:
http://www.berliner-kurier.de/geisslers-nachschlag/antieuropaeische-ressentiments-nationales-gedankengut-wird-hoffaehig,11561998,25797542.html#plx1435918713

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article148748357/Fluechtlingskrise-reisst-eine-Wunde-in-deutsches-Recht.html

Bild:
Ein Blick in Dantes Inferno, vom Rande des Europa-Rechts her gesehen. In: Ausstellungskatalog:
Der Botticelli-Coup. Schätze der Sammlung Hamilton im Kupferstichkabinett. Kupferstichkabinett. Ausstellung. Staatliche Museen zu Berlin, Kulturforum, Matthäikirchplatz, 16.10.2015 bis 24.01.2016, Di-Fr 10-18 Uhr, Sa-So 11-18 Uhr

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Ein Mann wie Schmidt täte uns not, oder: von der Begrenztheit politischen Handelns

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Nov 112015
 

„Moralische Verpflichtungen, wo stehen die? In unserem Grundgesetz stehen sie nicht. In der Satzung der Vereinten Nationen stehen sie auch nicht. Im Neuen Testament stehen sie auch nicht. Wo stehen sie? Das klingt wie Joschka Fischer, der die Kosovo-Intervention mit Auschwitz begründet hatte. Das ist ein bisschen sehr weit hergeholt und ein bisschen billig. Nein, ich würde immer sehr zögern. Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes geht dabei verloren, was übrigens auch ein Verstoß gegen die internationale Moral ist.“

Dies sprach Helmut Schmidt am 10.12.2006 in einem Interview mit dem Tagesspiegel als Antwort auf die Frage, ob Deutschland in Afrika mehr Verantwortung tragen solle. „Gibt es dazu eine moralische Verpflichtung?“

Tapferkeit, Redlichkeit, nicht zuletzt aber auch Einsicht in die Begrenztheit der staatlichen Macht – diese Tugenden und viele andere sind zu rühmen an Helmut Schmidt, dem bedeutenden SPD-Politiker. Die Nachricht von seinem Tod erreichte mich gestern im ICE auf der Fahrt nach Hamburg. Mir kamen in aller Trauer die Worte eines heute weithin vergessenen deutschen Dichters in den Sinn, die er 1825 im Gedenken an den Tod Lessings gesagt hatte: Ein Mann wie Lessing täte uns not. Ich meine: Ein Mann wie Schmidt täte uns not.

Verblüffend der Verweis Schmidts, des großen SPD-Mannes, auf drei wichtige Texte, die – so meine ich – auch heute noch jeder Politiker kennen sollte: das Grundgesetz, die Satzung der Vereinten Nationen, das Neue Testament. In dieser Reihenfolge!

In der Tat: Von der Fernstenliebe steht nichts im Neuen Testament; niemals hat Jesus verlangt, ein einzelner Staat oder ein einzelner Mensch müsse alle Menschen auf dieser weiten Erde aus Armut und Not herausholen und die gesamte Welt oder mindestens doch das Weltklima retten. Jesus verlangt nur, jeder solle nach seinen Kräften des Wohlergehen des Mitmenschen, des „Nächsten“ oder des „Nebenmenschen“ ebenso wichtig nehmen wie das eigene Wohlergehen. „Kümmere dich um deinen nächsten Menschen wie um dich selbst„, so sagt es Jesus beispielsweise in Mt 7,12 oder auch bei Mk 12,31. Das Gleichnis vom Barmherzigen Samariter (Lk 10,29-37) vermag auch Hinweise zur Lösung der aktuellen Flüchtlingsfrage zu liefern: Nothilfe ist geboten und gut, bis der unter die Räuber Gefallene wieder auf eigenen Beinen gehen kann. Niemals würde Jesus verlangen, der Barmherzige Samariter müsse den Ausgeplünderten auf Lebenszeit bei sich zuhause aufnehmen, seine gesamte Familie ebenfalls bei sich integrieren, alle finanziellen Lasten für den Unterhalt des Ausgeplünderten und aller seiner Kinder und Kindeskinder bedingungslos und auf Generationen übernehmen.

Ich denke: Die Staaten Afrikas, die Staaten des Nahen und des Mittleren Ostens müssen sich im wesentlichen selber zusammenraufen; sie haben Ressourcen in Hülle und Fülle, die Menschen sind jung und lernwillig. Wenn sich jeder an das Prinzip der Staatensouveränität, an die Rechtsordnung des eigenen Staates, an die Satzung der Vereinten Nationen und an die wenigen Grundsätze der Sittlichkeit hält, wird es klappen. Es muss klappen. Da bin ich zuversichtlich.

Ob dem Helmut Schmidt, der große Sozialdemokrat, wohl so zustimmen würde? Ob er dem wohl zustimmen würde, was ich gestern genau in der Stunde seines Todes zum Thema der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten in die Tasten hämmerte?

http://www.tagesspiegel.de/politik/helmut-schmidt-zur-hauptstadt-berlins-westteil-geht-im-ostmeer-unter/785414.html

Bild: ein Blick vom Herrmansdenkmal in den Teutoburger Wald

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„Unauflöslicher Widerspruch“: nationales Rechtssystem und Unionsrecht. Ein Simultankrimi

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Nov 032015
 

Europa-Recht. 24., neubearbeitete Auflage 2011. Buch. Textausgabe mit Einführung von Prof. Dr. Dieter Classen.
Beck-Texte im dtv, München 2011. Stand: 1. Januar 2011, hier Seite XI-XXVI, bsd. S. XV

Spannender als jeder Krimi ist die parallele Lektüre von a) dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und b) den Grundtexten des Europa-Rechts. Atemberaubend. Schade, dass in den Massenmedien fast nie mit konkreten Verweisen (mit klarem Hinweis auf Rechtstext im Wortlaut und Artikel) darauf Bezug genommen wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass fast niemand weiß, auf welcher Grundlage eigentlich „Brüssel“ funktioniert. Und wer es weiß oder wissen sollte, der gibt dies nicht zu erkennen.

So öffnet man denen Tür und Tor, die immer auf Brüssel schimpfen, wenn die eigene nationale Regierung sich kaltlächelnd über die Bestimmungen der Lissabon-Verträge hinwegsetzt.

Das Grundgesetz gibt es kostenlos in der Bundeszentrale, die wichtigsten Grundtexte des Europarechtes kann man sich für den Preis einer Pizza im Buchladen kaufen. Es lohnt sich – und man hat viele spannende Stunden vor sich!

Tatbestand: Wieder und wieder verstoßen gerade in diesen Tagen über viele Wochen hinweg die Staaten der EU (auch Deutschland) gegen grundlegende Bestimmungen des „Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, insbesondere natürlich gegen die Art. 77-79 (Grenzschutzpolitik, Asylpolitik, Einwanderungspolitik). Zugleich greift aber auch das EU-Recht unabweislich und ohne echte Abwehrmöglichkeiten in die klassische Domäne der Verfassungsstaaten ein, also die a) Territorialität, b) die Souveränität und die c) Legitimität der Einzelstaaten. Ergebnis: Die Staatlichkeit als solche ist in Gefahr.

Besonders zu empfehlen: das Lesen einer Einführung eines bekannten Staatsrechtlers, wie etwa des Prof. Dr. Classen (hier nur als Beispiel genannt). Der gerade jetzt immer wieder schroff hervortretende Widerspruch zwischen dem einheitlichen Geltungsanspruch des Unionsrechtes und dem Vorrangsanspruch des verfassungsrechtlich gesetzten einheitlichen Rechtssystems der Nationalstaaten wird sehr schön herausgearbeitet (Seite XV).

Bei den Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsfragen treten derzeit diese konträren Geltungsansprüche beständig miteinander in Konflikt. Auch die gesamte Wirtschafts- und Währungsunion ist geradezu durchherrscht von miteinander nicht vereinbaren Geltungsansprüchen. Auch ohne Jura studiert zu haben, kann man nachweisen, dass in der Euro-Rettungspolitik fortgesetzte Rechtsbeugung gegen den AEUV-Vertrag begangen wird.

An diesen Grundfesten des gesamten EU-Systems arbeitet sich die Politik vergeblich ab. Ich rate: Wir Bürger sollten uns tief hineinknien ins Grundsätzliche, wir Bürger sollten sowohl die Rechtsordnung der EU wie auch die Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten sehr genau studieren. Dies geschieht leider außerhalb der Fachkreise überhaupt nicht. Schlimmer noch: Ich habe selbst einige junge deutsche „Volljuristen“ nach ihrem 2. Staatsexamen danach befragt – die Lissabonverträge, das Europarecht waren Neuland für sie! Es, das Europarecht, war kein Pflichtfach im Jurastudium. Irre! So mogelt sich die Demokratie um ihren Fortbestand herum.

Wichtig ist mir: Man muss mit den Beschimpfungen aufhören. Die unlösbaren Widersprüche sind systemimmanent. Die „EU-Fans“, die „Euro Euro über alles“ jubeln und ihr Heil ausschließlich in der zentral gesteuerten „immer engeren Union“ suchen und den Verfassungsstaat transformieren wollen, haben ehrenwerte Gründe dafür. Sie meinen es ja gut! Sie sind Demokraten. Das sollten und müssen die „Grundgesetzfans“, die eher dem westlichen Verfassungsstaat mit seiner herkömmlichen Gewaltentrennung den Vorzug geben, anerkennen. Aber diese „Grundgesetzfans“ sollten auch nicht als Europafeinde oder Eurohasser beschimpft werden. Beide meinen es gut! Mindestens das sollten die beiden Seiten einander zugestehen, und dann sachlich, gelassen und nüchtern miteinander reden.

Es geht um sehr viel.

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Steuern wir auf eine „parlamentarisch tolerierte Präsidialregierung“ zu?

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Okt 272015
 

Es gelten in Europa keine Gesetze mehr„, so klagte gestern im Fernsehen bei „Hart aber fair“ der amtierende Präsident des Bayerischen Landkreistages. Ferner: „Wir sind hier in einem völlig rechtlosen Zustand„, beschwerte sich vor wenigen Tagen in Günter Jauchs Sendung aus dem Schöneberger Gasometer ein praktizierender Rechtsanwalt und ehemaliger Bundestagsabgeordneter. Ein Richter an einem Bundesgericht, mit dem ich am Rande einer privaten Feier in kleinem Kreis zu plaudern Gelegenheit hatte, vertraute mir wiederum vor geraumer Zeit bereits einmal an, dass die Bundesgerichte sich seit langem schon in einem Limbus der Rechtsungewissheit bewegten; das durch die EU gesetzte Recht sei über weite Strecken methodisch, sprachlich und vor allem begrifflich nicht kompatibel mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch seien die Obersten Bundesgerichte gehalten, die Rechtsakte der EU bei der Urteilsfindung „ständig zu berücksichtigen“. Im Grunde bewegten sich die Richter der Obersten Gerichtsbarkeit des Bundes (Art. 95 GG) im Kleinen wie im Großen ständig auf einem schmalen Grat der „Rechtsunsicherheit nach beiden Seiten hin“; man wisse als amtierender Bundesrichter schlechterdings nicht, welche der Rechtsordnungen – die der EU oder die der Bundesrepublik – Vorrang habe, so ungeheuerlich das auch erscheinen möge. Ein juristisches Niemandsland, auf das man als Bundesrichter/als Bundesrichterin in keiner Weise vorbereitet sei!

Drei zufällig eingefangene Stimmen von ganz unten und von ganz oben in der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dazu kommt noch als I-Tüpfelchen: Durch Weisung der Exekutive – also durch eine Art „Notverordnung“ – wurden in diesen Wochen die geltenden Gesetze über die Kontrolle der Staatsgrenzen Deutschlands außer Kraft gesetzt. Jeder einzelne Bundespolizist steht also in einer Art Konfliktzustand. Was soll er durchsetzen: das Gesetz oder den Willen der Bundesregierung?

Herrscht also derzeit tatsächlich „Anomie“, „Chaos“, „Rechtlosigkeit“ in der Bundesrepublik Deutschland? So weit würde ich nicht gehen.

Für den in den drei Stimmen beschriebenen Zustand schlage ich stattdessen den Begriff der „methodischen Rechtsungewissheit“ vor; in der Politikwissenschaft hat sich für eine derartige schleichende Aushöhlung der geltenden Verfassung, wie sie beispielhaft ab 1930 in der Weimarer Republik zu beobachten war, der Ausdruck „Präsidialkabinett“ eingebürgert; angesichts eines andauernden krisenhaften Zustandes wurde damals allmählich, sicherlich jedoch ab dem Kabinett Brüning I (30.03.1930), die Legislative, also der Reichstag, zunehmend entmachtet, die Exekutive regierte gestützt auf die überragende Stellung des direkt gewählten Reichspräsidenten; das Recht der Ernennung des Reichskanzlers, das Recht der Notverordnungen und die ständige Drohung mit dem Recht der Reichstagsauflösung – die alle dem Reichspräsidenten zustanden – ließen den Reichstag schleichend zu einem Akklamations- und Abnickorgan herabsinken.

Wollen wir so etwas noch einmal erleben? Nein! Ich meine deshalb, in der jetzigen Lage sollten folgende, bisher in dieser Klarheit meines Wissens nirgendwo geforderten Grundsätze gelten:

1) Bundesrecht bricht Europarecht. Das EU-Recht ist im wesentlichen nur zwischenstaatliches Vertragsrecht. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist stärker; es ist hoheitlich gesetztes, durch das Grundgesetz und den repräsentativ über Organe geäußerten Volkswillen gestütztes Recht. Das Grundgesetz und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland genießen somit methodisch Vorrang vor allfällig entgegengesetzten Bestimmungen des EU-Rechts. Im Zweifelsfall bricht deutsches Recht Europarecht, so wie im Zweifelsfall Bundesrecht Landesrecht bricht (GG Art. 31).

2) Die Gesetzgebung und die Rechtssprechung gehen im Zweifelsfall der vollziehenden Gewalt vor, ebenso wie auch die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes den Gesetzen vorgehen (Art. 25 GG).

3) Die Exekutive, also die jeweilige Regierung, führt im wesentlichen nur aus, was die Legislative, also das jeweilige Parlament vorschreibt. Die Exekutive hat nicht das Recht, vom geltenden Recht abzuweichen oder Gesetze ohne rechtssicheren Grund außer Kraft zu setzen.

4) Zur Bewältigung der gegenwärtig drohenden Staats- und Verfassungskrise sind vorrangig die allgemeinen Regeln des Völkerrechts und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Nachrangig sind auch die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, die sich für die Bundesrepublik Deutschland aus ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergeben.

Bibliographischer Hinweis:
„Das System der Präsidialkabinette“, in: Der große Ploetz. Die Enzyklopädie der Weltgeschichte, 35. Aufl., Freiburg 2008, S. 965

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Nicht Einheit, sondern Einigkeit prägt den Staatsgedanken der Bundesrepublik

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Okt 162015
 

Nicolò Machiavelli (1469-1527), Thomas Hobbes (1588-1679), Samuel Pufendorf (1632-1694) – diese drei frühen Staatsrechtrechtslehrer und einige andere haben wohl den Begriff der Souveränität des Staates nach und nach aus der Taufe gehoben. Wir fassen grob zusammen: Staaten in diesem neuzeitlichen Sinn sind durch Ortsfestigkeit eines Territoriums, durch Souveränität nach außen und durch Legitimität nach innen gekennzeichnet.

Als solches sind Staaten in diesem heutigen Sinne keineswegs selbstverständlich. Es gab und gibt nämlich sehr wohl menschliche Gesellschaften ohne Staatlichkeit, z.B. die Sippe oder den Stamm, das Imperium Romanum bis etwa 300 n. Chr. oder die alte griechische Polis. Es gibt kulturell und sprachlich weitgehend einheitliche Völker ohne Staaten, andererseits Staaten ohne einheitliche Sprache, ohne einheitliche Kultur oder einheitliche ethnische Zugehörigkeit.

Staaten in unserem neuzeitlichen Sinne erstrecken sich auf ein bestimmtes, geographisch angebbares Gebiet. Sie sind übergeordnete Träger der Gewalt in ihrem Gebiet und setzen diesen Anspruch gegen den Einzelmenschen durch. Und sie beanspruchen für sich, als rechtssetzende Macht anerkannt werden zu müssen. Sie dulden prinzipiell auf ihrem Gebiet keine Konkurrenz. Sie üben eine „Einlasskontrolle“ aus, denn sie beanspruchen in der Regel, Menschen auch abweisen oder ausweisen zu können – von Fällen offenkundiger Not und offenkundiger Gefahr für Leib und Leben abgesehen. Staaten wollen bestimmen, wer dazu gehört und wer nicht. All das, also die Grundmerkmale neuzeitlicher Staatlichkeit, werden durch die andauernde unkontrollierte Öffnung der gesamten Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland, die wir in diesen Tagen erleben, in Frage gestellt.

Von erheblichem Belang ist auch der zweistufige Aufbau der Staatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Auch die 16 Bundesländer sind mit Staatlichkeit ausgestattet! Die „Bundes“-Republik ist ausweislich des Grundgesetzes ein auf Dauer angelegter Bund freier Staaten. Die Bundesländer sind der Bundesrepublik nicht unter- oder nachgeordnet, vielmehr entsteht die Bundesrepublik Tag um Tag erst durch das Mitwirken und Zusammentreten der Bundesländer. Die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben, insbesondere die Daseinsvorsorge, ist in Deutschland grundsätzlich Sache der Bundesländer. „Der Bund darf nur staatliche Befugnisse übernehmen, Aufgaben erfüllen oder Gesetze erlassen, wenn dies das Grundgesetz ausdrücklich zulässt“ (Reinhard Müller). Die Regierung des Bundes stützt sich somit auf die Länder und auf deren freiwillig erfolgte Abtretung von Teilen der Eigenstaatlichkeit an den Bund. Dies hat vor wenigen Tagen der Berliner Staatsrechtslehrer Michael Kloepfer erneut hervorgehoben.

Die Bundesrepublik ist also durch den Bundesgedanken, nicht durch den Unionsgedanken bestimmt! Nicht EINHEIT, sondern EINIGKEIT ist die Leitidee der Bundesrepublik Deutschland. Nicht eine „immer engere Union“ (wie es etwa emphatisch in den EU-Verträgen heißt) ist Sinn und Zweck der Bundesrepublik, sondern die Wahrung des Rechts und der Freiheit jedes einzelnen Staatsbürgers, der Handlungsfähigkeit und Staatlichkeit jedes einzelnen Bundeslandes. Freiheit, Recht, Einigkeit sind die Grundpfeiler des bundesrepublikanischen Staatsgedankens, nicht Risikovorsorge, Wohlstand, nicht Einheit.

Bezug:
„Den Bund notfalls zwingen“. Von Reinhard Müller. FAZ 14.10.2015, S. 8

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„Was willst du Böser denn für ein Europa, wenn du nicht an die Euro-Religion glaubst?“

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Jun 232015
 

morgan_goya_pesadilla
Bin ich böse? Ist der Euro das oberste Gut, das Summum bonum der scholastischen Theologie?

Die immer engere Einigung Europas, der Euro sind in meinen Augen kein oberstes Ziel und kein summum bonum.

Das oberste Ziel ist oder sollte sein ein Europa, in dem überall die Menschenrechte geachtet werden, ein Europa, in dem kein Krieg herrscht und das dem Frieden unter den Völkern dient, ein Europa, in dem kulturelle Vielfalt blüht und keine Armut und kein Elend herrschen. Ein Europa der Bürger, in dem alle Menschen das Gefühl haben dürfen, ein Leben zur Entfaltung des eigenen Potenzials nach freier Entscheidung führen zu dürfen. Das reicht vollkommen aus. Wir müssen uns keineswegs zu „immer engerer Union“ zusammenschließen. Die immer engere Union ist kein Ziel, das um jeden Preis zu erreichen wäre.

Politisch glaube ich unverrückbar an die Machtverteilung und an die Gewaltentrennung. Genau das besagt das berühmte „westliche“ Demokratiemodell. „Checks and balances“, der Grundsatz der US-Verfassung, ist hier das unumgängliche Wort. Ich meine: Alle staatliche Gewalt soll streng an die Trennung von gesetzgebender, ausführender und rechtsprechender Gewalt gebunden sein. So fordert es auch das Grundgesetz. So wird das bei uns in der Bundesrepublik Deutschland auch gehandhabt.

Die Europäische Union hingegen kennt den so fundamentalen Unterschied der rechtsstaatlichen Gewaltentrennung nicht, sondern arbeitet derzeit mit einem unkontrollierten Wildwuchs an Machtverschiebungen, Machtballungen, Machtverwässerungen und Machthäufungen. Mal ist es eine Troika aus EZB, IWF und Kommission, die das Sagen hat, dann heißt es: „Draghis Wille geschehe“. Dann ist es wiederum plötzlich neuerdings eine „Pentarchie“, eine Fünferherrschaft der fünf Präsidenten der EU-Kommission, des EU-Parlamentes, der Eurogruppe, des Europäischen Rates, der EZB. Es herrscht in der EU kein klares Regelwerk, sondern ein unkontrollierter Aufwuchs von Regelneusetzung oder Regelfortschreibung durch die Judikative des EUGH und die Exekutivelegislative bzw. Legislativexekutive der EU-Kommission, der „obersten Gesetzgebungsbehörde“ (was für ein eklatanter Widerspruch in sich selbst!).

Es herrscht in der EU ein institutionelles Durcheinander, in dem die Grundsätze der Gewaltentrennung missachtet werden.

Ich glaube:

Wir haben als Bundesrepublik Deutschland keinerlei Anlass, das politische System der Bundesrepublik Deutschland grundlegend umstülpen oder wesentlich transformieren zu lassen durch das ganz anders geartete System der Europäischen Union, das teilweise dysfunktional, teilweise erfolglos und widersprüchlich und teilweise undemokratisch ist und den Grundsätzen des demokratischen Verfassungsstaates widerspricht. Das angeblich „unvollendete Projekt“ der Europäischen Union ist kein Wert, der über den unverletzlichen Grundsätzen des demokratischen Staates stünde.

Das bestehende politische System der Bundesrepublik Deutschland, geschützt und verbürgt durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, ist meines Erachtens vollkommen demokratietauglich, durchaus zweckdienlich, höchst erfolgreich und gegen alle Angriffe von oben und unten, von innen und von außen in hohem Maße schützenswert.

Von einem grundlegenden Umbau der bestehenden politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, wie er allerdings nach jetziger EU-Politik unvermeidlich wäre, halte ich nichts; es gibt dafür keinen Grund.

Schlussfolgerung: Die EU muss sich reformieren, nicht die Bundesrepublik Deutschland.

Bild: Europa auf dem Stier – ein Albtraum? „Pesadilla“. Zeichnung von Francisco Goya. The Morgan Library Museum

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Happy birthday to you, Grundgesetz!

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Mai 252015
 

Etwas merkwürdig Verhuschtes, Verunsichertes, ja etwas fast schon Suizidales haftet unserem Staat, der Bundesrepublik Deutschland, an. So habe ich vorgestern und gestern meine kleine Umfrage zum 23. Mai fortgesetzt. Für mich ist dies (wie ich unumwunden einräume) unauslöschlich der Tag, an dem feierlich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet worden ist. Ich bekenne: Der 23. Mai 1949 steht mir näher als der 9. November 1918, er steht mir näher als der 25. Dezember 800, als der 30. Januar 1933, als der 28. Juni 1675. Ja, er liegt mir näher! Was ist so schlimm daran, an diesem 23. Mai 1949, an diesem 23. Mai 2015, dass er wieder einmal so sang- und klanglos verstrichen ist?

Sicherlich: Einige wenige, z.B. promovierte Historiker und Navid Kermani wissen es, dass der 23. Mai 1949 der Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland ist. Dennoch: Fast niemand feiert dieses Datum. Warum eigentlich?

Navid Kermani hat doch einmal – vor wenigen Jahren – begeisternd und begeistert im Deutschen Bundestag den überragenden Rang des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hervorgehoben. Ist er der Einzige?

Umgekehrt sei als Beleg der suizidalen Neigungen der heutigen deutschen Gesellschaft angeführt: An der Berliner Philharmonie haben sie jetzt vor wenigen Wochen originale Nazi-Propaganda als bläuliches „Denkmal“ für die Euthanasieprogramme der Nationalsozialisten eingerichtet und wieder lesbar gemacht. Nicht nur Schautafeln verkünden die Ermordung „lebensunwerten Lebens“, nein, jetzt werden sogar akustische Zeugnisse aus jener Zeit vorgespielt – kommentarlos. Nazi-Propaganda ungefiltert im öffentlichen Raum in Berlin – heute! Unfassbar. Entsetzlich. Was sollen unvorbereitete Kinder denken? Was sollen sich Menschen denken, die in jenen entsetzlichen Euthanasieprogrammen damals einen Verwandten verloren haben, wie z.B. der hier Schreibende? Man fragt sich, wie lange man noch die Musik eines Johann Sebastian Bach, eines Johannes Brahms, die Verklärte Nacht eines Arnold Schönberg ungehindert in der Berliner Philharmonie wird hören können. Werden sie irgendwann Hitlers Originalreden als Pausengedenken in den Wandelgängen der Scharounschen Philharmonie abspielen? Zuzutrauen wäre es den Deutschen! Sie wühlen sich tiefer und tiefer hinein in den braunen Sumpf – ja, das soll man ruhig tun. Aber man muss auch mal wieder auftauchen können!

Ein würdiges Feiern des 23. Mai 1949 wäre ein Schritt dazu. Er sollte ein Feiertag der Deutschen sein.

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Jahrestage: „Was bedeutet dir der 23. Mai?“

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Mai 222015
 

Jeder kennt wohl die Bedeutung des Jahrestages vom 8. Mai, jeder weiß doch wohl, was damals alles so passiert ist. Der Tag ist uns sehr sehr nahe, allerorten wird er feierlich begangen. Der 8. Mai ist uns sehr nahe, er liegt uns mehr am Herzen als jeder andere Gedenktag im Monat Mai!

„Richtig, der 8. Mai, das war doch …!“

„Du bist Spitze! Und nun das: Was fällt dir zum 23. Mai ein? Bedeutet dir das Datum irgendetwas?“ So fragte ich gestern harmlos und listig einen Mitreisenden, hingekauert auf den Trittstufen des deutlich überfüllten ICE, während draußen die kaltgelben, fetten Rapsfelder um Wittenberge und Fehrbellin vorbeiflogen.

„Hmm … 23. Mai … sagt mir nichts!“ Die Rapsfelder waren verflogen, jetzt kamen Hütten, Gehöfte, Weggabelungen! O Schönheit der Mark Brandenburg!

Also, raten wir doch einmal – hier kommen von a) bis k) elf Ereignisse der deutschen Geschichte und von 1) bis 6) einige Jahrestage zur Auswahl! Teste Dein Wissen! Was bedeutet was? Welches Datum ist dir am nächsten? Erkläre in ein bis zwei Sätzen die Bedeutung dieses Jahrestages für unser Land, die Bundesrepublik Deutschland!

Dalli – dalli!, würde Hans Rosenthal sagen, nach dem das Stadtbad Schöneberg benannt ist, in dessen unmittelbarer Nähe wir dieses Quiz ausgeheckt haben… 🙂

a) Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (im Jahr 1949)
b) Schlacht bei Fehrbellin (im Jahr 1675)
c) Kaiserkrönung Karls des Großen (im Jahr 800)
d) Annahme des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat mit 53 gegen 12 Stimmen (1949)
e) Kapitulation der Deutschen Wehrmacht in Reims (1945)
f) DDR öffnet die Grenzen zur Bundesrepublik und zu West-Berlin (1989)
g) Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (1949)
h) Abdankung Kaiser Wilhelms II./Ausrufung der Republik (1918)
i) organisiertes Judenpogrom (sog. „Reichskristallnacht“) (1938)
j) Attentat von Sarajewo auf Erzherzog Franz Ferdinand (1914)
k) 40-Jahr-Feier der DDR

1) 8. Mai
2) 23. Mai
3) 28. Juni
4) 7. Oktober
5) 9. November
6) 25. Dezember

DALLI DALLI!

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Steht der Bundesrepublik Deutschland die Staatskrise bevor – oder ist sie schon da?

 Grundgesetz, Staatlichkeit  Kommentare deaktiviert für Steht der Bundesrepublik Deutschland die Staatskrise bevor – oder ist sie schon da?
Okt 092014
 

Schafe 20141004_182733

 

 

 

 

 

Von einer bevorstehenden Staatskrise der Bundesrepublik Deutschland sprach kürzlich Jürgen Stark bei der Vorstellung eines Buches von Hans-Werner Sinn. Haben Jürgen Stark, der ehemalige Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank EZB, und der Buchautor Hans-Werner Sinn recht? Steht die Bundesrepublik Deutschland wirklich vor einer Staatskrise? Nimm und lies – tolle lege:

http://www.welt.de/wirtschaft/article133062562/Deutschland-steht-vor-einer-Staatskrise.html

Ja oder nein? Ich meine: wir erleben in der Tat eine massive, bereits voll erblühte  Sinnkrise in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht viele spüren dies heute schon. Aber sie ist da. Wenn diese Sinnkrise erkannt wird, gelingt es vielleicht noch, eine echte Staatskrise Deutschlands und vieler anderer europäischer Länder abzuwenden.

Die drohende Staatskrise oder besser  die aktuelle Sinnkrise der Bunderepublik Deutschland drückt sich meines Erachtens unter anderem – aber nicht nur – darin aus, dass ganz wesentliche Teile des derzeitigen politischen Führungspersonals (namentlich die Kabinette Merkel I, II und III, die CDU/CSU als Kollektiv, die SPD, die FDP insgesamt und die Bündnisgrünen als Kollektiv) die EU-Verträge und namentlich die Einheitswährung Euro höher werten als den Grundsatz der Bindung demokratischen Handelns an das Recht und an die Vernunft – und höher sogar als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Geringerschätzung des Grundgesetzes, des Rechts und der Vernunft halte ich meinerseits für falsch. Denn die zwischen Regierungen geschlossenen Verträge, etwa die EU-Verträge, haben meiner festen Überzeugung nach einen geringeren Wert als die Verfassungen der demokratischen EU-Staaten oder das deutsche Grundgesetz.

Die genannten politischen Kollektive und Parteien haben beispielsweise – doch ist dies nur eines von vielen möglichen Beispielen – wiederholt und explizit den Erhalt des Euro als höherwertig gegenüber dem Erhalt der Bundesrepublik Deutschland bewertet: „Scheitert der Euro, dann scheitert Europa“, „Der Euro sichert Deutschlands Wohlstand“, „Der Euro sichert den Frieden in Europa„, ist das wörtlich und sinngemäß von Bundeskanzlerin Merkel und anderen oft und oft vorgetragene Glaubensbekenntnis dieser fahrlässig herbeigeführten Staatskrise der Bundesrepublik Deutschland. Der Erhalt des Euro, der innige, geradezu in singendem Tonfall vorgetragene Glaube an den Euro wurde zum höchsten Gut erklärt, der Euro wurde so Symbol und oberste Richtschnur allen politischen Handelns.

Das aber — ist eine reine Glaubenssache. „Believe me … believe me„, „Glaubt mir … so glaubet mir … “ so lautete die flehentlich vorgetragene Bitte, oder vielmehr das Gebet um Glauben bei jener berühmten Pressekonferenz am 26. Juli 2012, mit welcher – so das europäische Glaubensbekenntnis – der Euro, zugleich der Wohlstand Deutschlands, zugleich der Frieden in Europa und zugleich das unerschütterliche Vertrauen in das Geld als oberste Richtschnur allen politischen Handelns ein für allemal gerettet worden ist. Tolle lege – nimm und lies:

http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2012/html/sp120726.en.html

Die genannten politischen Kräfte  haben sich also wieder und wieder dafür entschieden, den EU-Verträgen und dem Euro höheren Wert als dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einzuräumen. Und am schlimmsten: Nicht einmal die doch vorgeblich höher als das Grundgesetz gewerteten EU-Verträge werden von genau diesen Regierungen und genau diesen Parteien eingehalten. Eine geistige Bankrotterklärung.

Politik beginnt mit dem Erkennen dessen, was bereits eingetreten ist. Dann beginnt die Umkehr vom Irrweg der Schafe.

„Denket um, verzeiht einander, erlasst einander die Schuld.“ Not tut jetzt eine Umkehr, eine Besinnung auf das, was Europa zusammenhalten und wieder zusammenführen könnte.

Wenn es denn – trotz aller Glaubensbekenntnisse – nicht der Euro und nicht das Geld ist – wer oder was könnte es sein?

Bild: Schafe im Schloss, friedlich eingehegt auf dürrem Feld. Aufnahme vom vergangenen Samstag. Schloss Britz, Bezirk Neukölln, Berlin, Deutschland, Europäische Union.

Buchhinweis:

Hans-Werner Sinn: Gefangen im Euro. Redline Verlag, München 2014

 

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Jul 182014
 

Der seit 22. Februar 2014 amtierende italienische Ministerpräsident Matteo Renzi verwahrt sich gegen Belehrungsversuche des Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann mit den Worten: „L’Europa non appartiene ai tedeschi –  Europa gehört nicht den Deutschen“.  So zitiert ihn heute, am 18.07.2014,  die angesehene italienische Tageszeitung La Repubblica auf S. 15.

Zugleich wird eine Steuergutschrift von 80.- Euro für Bezieher niedriger Einkommen in Italien durch den Wirtschaftsminister Carlo Padoan  als dauerhafte „strukturelle Maßnahme“ erklärt – „dando maggiore certezza ai cittadini“.

Die Entlastung von 80.- für Steuerzahler soll den erhofften Wirtschaftsaufschwung befördern – und zugleich sagen die neuesten Vorhersagen der italienischen  Wirtschaftsinstitute ein Wachstum von nur 0,0 – 0,5% voraus (La Repubblica heute, S. 14).  Viel zu wenig, um die lastende Staatsschuld Italiens zurückzufahren oder die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen!

Vor wenigen Tagen forderte der frühere Bundespräsident und habilitierte Staatsrechtler Roman Herzog „Abwehrrechte“ der Mitgliedsstaaten gegenüber der Europäischen Union. Er artikuliert damit ein tiefes Misstrauen gegenüber den EU-Institutionen, die sich immer mehr in die verfassungsrechtlich geschützten Belange der Mitgliedsstaaten einmischen. Dazu passt, dass neuerdings die EU-Kommission ganz offen und trockenen Auges als „mächtige europäische Gesetzgebungsbehörde“ bezeichnet wird, so etwa in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Juli 2014 auf S. 1.  Eine Behörde als gesetzgebende Gewalt – unerhört! Bedenklich: eine mächtige Behörde, die stillschweigend zur einflussreichsten legislativen Gewalt der EU-Mitgliedsstaaten geworden ist!

Eine Behörde, die an die Stelle der herkömmlichen legislativen Gewalt, nämlich der Parlamente getreten ist! Hier stellt sich in aller Dringlichkeit die Frage nach der verfassungsrechtlichen Legitimität der gesamten EU. Hier stellt sich die brennende Frage, ob Europarecht Bundesrecht bricht, und ob nicht schleichend die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes in eine Art EU-Superstaat überführt wird, der von einer Behörde geführt wird, die zugleich legislative und exekutive Befugnisse hat.  Ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der europäischen Verfassungen! Was wohl Montesquieu dazu sagen würde? Ich glaube, er würde sich im Grabe umdrehen. Das Zusammenfallen von legislativer und exekutiver Gewalt, wie es die EU-Kommission verkörpert, wäre für ihn das Ende der Freiheit. Er schreibt in Band 1 seines Geistes der Gesetze: „Lorsque, dans la même personne ou dans le même Corps de magistrature, la puissance législative est réunie à la puissance exécutrice, il n’y a point de liberté“, also zu deutsch etwa: „Wenn in derselben Person oder derselben Behörde die gesetzgebende mit der ausführenden Gewalt vereinigt ist, gibt es keine Freiheit.“

Ich denke, sowohl Matteo Renzi als auch Roman Herzog verdienen Gehör. Sie drücken für alle fassbar aus, dass das ganze Gefüge der EU in eine strukturelle Schieflage geraten ist. Man sollte sie nicht vorschnell als Europafeinde abkanzeln. Sie legen den Finger auf die Wunde: Die Staaten bzw. die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben offenkundig nicht mehr das Gefühl, Herr im eigenen Haus zu sein. Es droht unter dem jetzigen EU-Regime nichts Geringeres als das Ende der politischen Freiheit in den Mitgliedsstaaten.

Und wir einfachen europäischen Bürgerinnen und Bürger ohne politischen Einfluss und ohne politisches Amt? Wir haben mehrheitlich zunehmend das Gefühl, dass da eine europäische Maschinerie ohne ausreichende Legitimität über unsere Köpfe hinweg unser Schicksal bestimmt, dass sich also eine Art EU-Fürstenherrschaft etabliert hat – wobei die Steuerleute, die europäischen Fürsten in der Maschinerie selber uneinig sind, weil das EU-Regelwerk sie immer wieder in nahezu unauflösbare Zielkonflikte stürzt.

Einer dieser Zielkonflikte, aber bei weitem nicht der einzige, ist die absolute Vorrangstellung der Stabilität des Euro gegenüber allen anderen Zielen der Wirtschaftspolitik – also etwa gegenüber dem Ziel der Vollbeschäftigung oder des Wirtschaftswachstums.

Ich werte sowohl Renzis Protest gegen die – wohl eher so wahrgenommene als echte – deutsche Bevormundung als auch Herzogs Mahnruf gegen die Selbstherrlichkeit der EU-Institutionen als deutliche Signale eines tiefen Unbehagens gegenüber der gesamten Europäischen Union in ihrer jetzigen Verfasstheit.

Quellen:

Daniel Brössler und Cerstin Gammelin: „Juncker startet machtbewusst“, Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2014, Seite 1
Roberto Petrini: „Allarme Padoan: la ripresa stenta“, La Repubblica, 18 luglio 2014, Seite 14
Andrea Tarquini: „La Ue chiede più riforme non meno regole ma noi tedeschi ci fidiamo delle promesse di Roma“, Intervista con Wolfgang Schäuble, La Repubblica, 18 luglio 2014, Seite 15

http://fr.wikisource.org/wiki/Page:Montesquieu_-_Esprit_des_Lois_-_Tome_1.djvu/318

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Darf man in Deutschland noch die Nationalflagge zeigen?

 Grundgesetz  Kommentare deaktiviert für Darf man in Deutschland noch die Nationalflagge zeigen?
Apr 232013
 

Jetzt nehmen Sie doch bitte die Deutschlandfahne weg!“ So oder so ähnlich hört man es immer wieder in Deutschlands Straßen, ja selbst in Deutschlands neugegründeten Parteien. Kein Zweifel: Ein Bekenntnis zur deutschen Nation, zum deutschen Grundgesetz (nichts anderes ist ja das Bekenntnis zur deutschen Fahne), wie es beispielsweise viele Russlanddeutsche, viele Neue Deutsche wie etwa Cem Özdemir oder Fatih Cevikkollu oder meine lieben Neuköllner Araber und Libanesen ablegten, ist in Deutschland nicht erwünscht.

Merke: Ein Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland oder auch zur deutschen Sprache gilt in Deutschland als unverzeihlicher  Tabubruch. Aber: Schön von den Bündnisgrünen, dass sie unseren Kreuzberger Mitschwaben Cem Özdemir an hervorgehobener Position noch (hüstel hüstel!) grummelnd tolerieren, auch wenn Özdemir leider bei den Kreuzberger Grünen als Kandidat für den nun frei werdenden Bezirksbürgermeisterposten keinerlei Chance hätte, zumal er bisher kein flammendes Bekenntnis gegen übermannshoch geflieste Wannenbäder in der Oranienstraße abgelegt hat und den Drogensüchtigen in seinem privaten Wohnhaus keinen Freiraum einräumen wollte.

Merke: Die Fahne der Bundesrepublik Deutschland, die Fahne des Grundgesetzes ist out, ist NICHT angesagt in Deutschland! ABER: Die türkische Fahne ist vermehrt angesagt in Deutschland. Noch weit stärker als der deutsche Antinationalismus ist seit einigen Jahren der türkische Nationalismus in Deutschland. So war es noch vor 10 oder 20 Jahren undenkbar (oder ich habe es nicht gesehen), dass die fröhlich hupenden Hochzeitskorsos all der Kreuzberger BMWs und Neuköllner Merzedesse mit türkischen Nationalflaggen geschmückt wären. Heute ist es bei uns in Kreuzberg schon fast die Regel! Türkische Hochzeiten in Deutschland werden selbstverständlich im Zeichen der türkischen Nationalflagge gefeiert.

Ergebnis: Man soll und darf in Deutschland – außer bei WM- und Europameisterschaftsspielen der Nationalmannschaft – kein Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland (in Gestalt ihrer Fahne) ablegen, man soll und darf in Deutschland aber sehr wohl ein Bekenntnis zur türkischen Flagge ablegen.

Es lebe die türkische Republik! Das ist die Devise, unter der sehr viele junge Türken, die in Deutschland leben, in Deutschland heiraten.

Auch der gebührenfinanzierte staatliche Fernsehsender rbb zeigt heute stolz und triumphal die türkische Nationalflagge vor der Berliner Gedächtniskirche und verkündet stolz die Verurteilung Deutschlands (nicht Sarrazins!) als rassistischen Staates durch die UNO! Kuckstu ma hier auf den Link unten:

Türkische Fahnen vor Berliner Gedächtniskirche (dpa-Archivbild)

Die Aussagen Sarrazins zu Türken in Deutschland wurden als rassistisch bewertet

Die Entscheidung des UN-Ausschusses geht auf eine Beschwerde des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) zurück. Dieser und mehrere Einzelpersonen hatten nach Erscheinen des Interviews Strafanzeige gegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wurde eingestellt, zu einer strafrechtlichen Anklage kam es daher nicht. Daraufhin hatte der TBB eine Beschwerde beim UN-Antirassismus-Ausschuss eingereicht.

via UN: Deutschland soll sich zu Sarrazin-Urteil äußern | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg.

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Zitate und Plagiate – gilt in der Blogosphäre auch das Urheberrecht?

 Freiheit, Goethe, Griechisches, Grundgesetz, Homer, Platon, Rechtsordnung, Vorbildlichkeit  Kommentare deaktiviert für Zitate und Plagiate – gilt in der Blogosphäre auch das Urheberrecht?
Feb 162011
 

Gilt im Internet, in der Blogosphäre, auch das Urheberrecht? Diese Frage stelle ich mir soeben beim flüchtigen Überlesen der Schlagzeilen. Meine Antwort lautet uneingeschränkt: ja!

In diesem Blog habe ich deshalb seit jeher folgende Regeln eingehalten: Alle Zitate sind eindeutig erkennbar, und zwar so, dass der Leser jederzeit die Quellen nachprüfen kann.

Längere Zitate, also etwa ganze Absätze, rücke ich samt Herkunftsangabe ein, so dass sie auch beim flüchtigen Lesen allein schon durch die Textanordnung als Zitate erkennbar sind.

Kürzere Zitate setze ich in Anführungszeichen.

Alle nicht als Zitate erkennbaren Äußerungen in diesem Blog sind eigenständige Hervorbringungen des Bloggers Johannes Hampel.

Allerdings gilt: Zahlreiche klassische Zitate Goethes, der Bibel, Homers, Platos usw. – etwa „ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür, und rein ist bald das Stadtquartier“   – sind nicht durch genaue Fundstellen kenntlich gemacht. Dadurch genügen sie nicht den Anforderungen, wie sie etwa an eine wissenschaftliche Dissertation zu stellen wären. Sie bieten im Wortlaut möglicherweise geringfügige Abweichungen vom bezeugten Text, da sie aus dem Gedächtnis zitiert werden. Damit folge ich einer jahrtausendealten Übung, wonach die überragenden Texte als „immerwährender Besitz“ (Thukydides) dem Gedächtnis eingeprägt werden und dabei selbstverständlich gewisse unwillkürliche Überarbeitungen erfahren. So zitiert Platon „seinen“ Homer an etwa 200 Stellen oft ungenau, G.W.F. Hegel wandelt Goethe- und Schiller-Zitate höchst eigenwillig ab – sehr schön zu beobachten etwa in der Vorrede zur Phänomenologie des Geistes. Nach heutigem Urheberrecht hätte sich Hegel eines Vergehens schuldig gemacht.

Bei diesen von mir aus dem Kopf zitierten Autoren handelt es sich ausnahmslos um Texte, die mittlerweile gemeinfrei sind. Das Gleiche gilt für allgemein zugängliche Texte wie etwa die Grundrechteartikel des Grundgesetzes.

 Posted by at 21:32