Apr. 152026
 

Der Ablaufplan der Verhandlungen im Salon Feurig „Zum ewigen Frieden“

In Sachen Krieg und Frieden wurde wie nachstehend verhandelt:

Entwurf eines wahrhaft kriegsbeendenden Vertrages zu einem jeglichen Friedensschluss, welcher als der Möglichkeit nach ewig würde zu gelten haben

vorgelegt 1795 vom Petenten: Immanuel Kant, Bürger und ord. Professor an der Universität Albertina zu Königsberg

Zeit: 10. April 2026, 19.00-21.00 Uhr

Ort: Feurigstr. 68, 10827 Berlin-Schöneberg

Textgrundlage: Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, Königsberg 1795

Gesprächsleitung: Johannes Hampel

Folgende Aufgaben wurden gestellt und gemeinsam verhandelt:

Thema 1: Kann ein abwandernder Wolf falsche Entscheidungen vor Glaswänden treffen?

SPIEGEL: Was war in Hamburg anders [als bei anderen abwandernden Wölfen]?

Gesa Kluth: Meistens laufen die abwandernden Tiere nachts in die Städte hinein. Am Tag verstecken sie sich dann oder versuchen, wieder herauszufinden. In diesem Fall hat der Wolf offenbar mehrmals tagsüber versucht, aus der Stadt hinauszukommen und ist dabei letztlich in der Innenstadt gelandet. Er hat sich einfach nicht ausgekannt. Der Wolf hat in der Einkaufsstraße offenbar immer wieder viele falsche Entscheidungen getroffen, bis er festsaß. Er soll immer wieder gegen eine Glaswand gesprungen sein, weil er einfach nicht verstanden hat, wie er wieder herauskommt. (Quelle: Der Spiegel, 31.03.2026)

Wie bewertet ihr diese Erklärung?

Thema 2: Eine persönliche Einschätzung: Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ – Ewig zutreffend, zeitlos aktuell?

„Nun ja, ich meine, es ist ja straightforward, was er geschrieben hat. In einer idealen Welt liefe es so; Ansätze gibt es seit dem Völkerbund, wir sehen aber, Staatsmänner, die den Konsens der Anständigen verlassen, verunmöglichen es, und Realpolitik übernimmt und muss übernehmen. Man wüsste auch gern, ob es unter Republiken tatsächlich nie zum Krieg käme, man erinnere sich an klassische griechische Zeiten. Also, als philosophischer Entwurf ist es natürlich ewig zutreffend und zeitlos aktuell, in der Realität nützt dit nüscht, da kommt man mit Machttheoretikern wie good ol Machiavelli oder Foucault weiter. Um es mit Leonard Cohen zu sagen:
Though laws were carved in marble, they could not shelter men.
Though altars built in parliaments
They could not order men.“

Aber es ist wahrscheinlich der lesbarste Text, den Kant je geschrieben hat. (Bürgerin Schönebergs Christina R., 02.04.2026)


Was meint Ihr dazu?

Thema 3: Was ist nach Kants Meinung der Naturzustand, in welchem sich die Menschen vor der Stiftung von Staaten befinden? Oder: Ist der Mensch von Natur aus böse oder gut?

Was ist der „Naturzustand“ von Staaten vor der Stiftung eines allgemein gültigen Völkerrechts?

Thema 4: Was soll der Staat?

Was ist/sind Eurer Meinung nach der Hauptzweck/die Hauptzwecke des Staates?

Was ist laut Kants „Zum ewigen Frieden“ der Hauptzweck des Staates? Vergleiche seine Sicht mit Art. 1 GG!

Und nun … frisch Gesellen, seyd zur Hand bei der Beantwortung folgender Fragen!

Präliminarartikel 1 zum ewigen Frieden:

1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«

Was kritisiert Kant – für seine Zeitgenossen offensichtlich – an den Friedensverträgen des Jahres 1795?

Präliminarartikel 2:

2. »Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden können.«

Wie bewertet Kant die Grenzveränderungen zwischen Staaten ohne deren Zustimmung, z.B. die 3. polnische Teilung von 1795?

Präliminarartikel 3:

 »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«

Wie beurteilt Kant die allgemeine Wehrpflicht / den Bürgerwehrdienst je nach Notwendigkeit / die Berufsarmee?

Präliminarartikel 4:

»Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«

Wie würde Kant das Sondervermögen Bundeswehr bewerten (Art. 87a GG)?

Wie bewertet Ihr das Sondervermögen Bundeswehr (Art. 87a GG)?

Präliminarartikel 5:
Wie bewertet Kant den Interventionskrieg, z.B. zu humanitären Zwecken?

Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewaltthätig einmischen.

Präliminarartikel 6:

Was ist laut Kant die unerlässliche Grundlage jedes Völkerrechts im Kriege (ius gentium in bello)?
»Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Capitulation, Anstiftung des Verraths (perduellio), in dem bekriegten Staat &c.«

Erster Definitivartikel:

Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch seyn.

Welche Unterscheidung trifft Kant zwischen Republik und Demokratie? Wie beurteilt er beide Regierungsformen?

Zweyter Definitivartikel:

Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freyer Staaten gegründet seyn.

Welchen Einwand erhebt Kant gegenüber dem Vorschlag einer Weltregierung, wie ihn beispielsweise auch Albert Camus nach dem 2. Weltkrieg vorgeschlagen hat?

Dritter Definitivartikel:

»Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt seyn.«


Wie würde Kant die gegenwärtige Asylrechtsdebatte in Deutschland bzw. in der EU bewerten?

Thema 4: War Kant Pazifist?

Lest hierzu „Kant und die Theorie des demokratischen Friedens“, in: Herfried Münkler: Kritik des Pazifismus, in: Pazifismus. Politik und Zeitgeschichte. 28. März 2026, S. 21-22

Thema 5:

Können nichtstaatliche Gemeinwesen ebenfalls den Frieden schaffen und sichern? Oder bedarf es dazu des Staates bzw. des Völkerrechts?
Lest in unserer deutschen Übersetzung hierzu “Africa as a Success Story: Political Organization in Pre-Colonial Africa”, Dezember 2025

Quelle:

https://www.nber.org/papers/w34546

Africa as a Success Story: Political Organization in Pre-Colonial Africa

Soeren J. Henn & James A. Robinson

Wir geben einen Überblick über die Erklärungsansätze für die historisch relativ geringe Staatenbildungsquote in Afrika. Dabei dokumentieren wir erstmals systematisch, in welchem Ausmaß Afrika politisch dezentralisiert war, und meinen aufgrund eigener Berechnungen, dass es im Jahr 1880 wahrscheinlich 45.000 unabhängige Gemeinwesen gab, die selten nach ethnischen Gesichtspunkten gebildet waren. Höchstens 2 % davon konnten als „Staaten“ eingestuft werden. Wir bringen ein neues Argument für dieses sehr hohe Maß an  politischer Dezentralisierung vor und gehen davon aus, dass afrikanische Gesellschaften bewusst so gebildet wurden, um die Zentralisierung der Macht zu verhindern. Darin waren sie erfolgreich. Wir weisen auf einige Schlüsselaspekte afrikanischer Gesellschaften hin, die ihnen halfen, dieses Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Wir betonen zudem, wie die Ordnung der Wirtschaft diesen politischen Zielen untergeordnet war.

Quelle:

https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2026/04/09/how-anarchist-was-africa

Im Schach ziehen zwei Staaten in den Krieg, wobei die Bauern geopfert werden, um den König zu retten. Beim Mancala, einem in Afrika beliebten Brettspiel, sind alle Spielsteine gleich viel wert; die Spieler versuchen, sie für sich und ihre eigene Seite zu gewinnen. Das zeige, wie Gesellschaften über Politik denken, argumentiert James Robinson, Politikwissenschaftler an der University of Chicago. Wenn mächtige Staaten im vorkolonialen Afrika selten waren, dann deshalb, weil die Afrikaner eben keine aufbauen wollten. Staatenlosigkeit war ein Zeichen des Erfolgs, nicht des Scheiterns.

Zumindest ist das seine These in einer aktuellen Studie zusammen mit Soeren Henn von der University of Wisconsin-Madison. Sie schätzen, dass es 1880 in Afrika etwa 45.000 politische Einheiten gab. Etwa 2 % davon waren „Staaten“, die etwa 44 % der Bevölkerung regierten. Die meisten Afrikaner lebten in Stammesgebieten mit einigen Tausend Einwohnern oder in noch kleineren Einheiten.

Anders als in Europa, wo Kriege Staaten schufen, fanden afrikanische Gemeinwesen Wege, einigermaßen schiedlich-friedlich miteinander auszukommen, so die These der Studie. Die Autoren fanden heraus, dass von 114 afrikanischen Sprachen 92 dasselbe Wort für „Gast“ wie für „Fremder“ verwendeten.

Die übliche Erklärung für die Schwäche afrikanischer Staaten lautet, dass der Kontinent dünn besiedelt gewesen sei; wenn Herrscher zu übergriffig geworden seien, seien ihre Gefolgsleute einfach in andere Gebiete weggezogen. James Robinson fand zunächst große Anerkennung mit der These, dass Institutionen die Ungleichheit zwischen Ländern erklärten. Nun sagt er, dass auch kulturelle Unterschiede eine Rolle spielten. Das erklärt jedoch nicht, warum sich in einigen Teilen Afrikas Staaten bildeten und in anderen nicht.

Wie auch immer die Antwort lautet: Spielen solche unterschiedlichen politischen Muster heute noch eine Rolle? Martha Wilfahrt von der University of California, Berkeley, vertritt genau diese Sicht. Sie behauptet, dass dort, wo die vorkoloniale Macht despotisch gewesen sei, heute mehr Konflikte herrschten. Orte, die einst von lockeren Föderationen regiert worden seien, schnitten hingegen besser ab.

Henn und Robinson sind der Ansicht, dass die Dezentralisierung Afrika anfälliger für Sklavenhändler und koloniale Eroberungen gemacht habe. Anhaltendes Misstrauen gegenüber dem Staat könnte erklären, warum es heute so schwer sei, Steuern zu erheben. Aber afrikanische Traditionen hätten auch Gesellschaften hervorgebracht, die den Trägerinstitutionen der Macht skeptisch gegenüberstünden, offen für Unterschiede seien und soziale Mobilität aufwiesen, legen sie dar. Der Aufbau besserer Institutionen könne die Grundlage für künftigen Wohlstand bilden. ■

Thema 6: Die kürzeste und beste Friedensbotschaft des Jahres 2025:

Ich wünsche uns mehr Frieden:  mehr Frieden in uns selbst – mehr Frieden untereinander –  mehr Frieden in der Welt. Kirill Petrenko, Berliner Philharmonie, 31.12.2025

Schreibt nun am Ende dieses Abends die kürzeste und beste Friedensbotschaft des 10. April 2026! Sprecht sie laut aus!

 Posted by at 17:18
März 302026
 

Der Krieg wird nicht mehr erklärt,
sondern fortgesetzt. Das Unerhörte
ist alltäglich geworden.

So stellte es lapidar Ingeborg Bachmann in ihrem Gedicht ALLE TAGE fest.

Ist dem so? Darüber müssen wir reden, und deshalb laden wir zum philosophischen Gespräch ein:

Aus endlosen Fortsetzungskriegen zum ewigen Frieden? Rückfragen an Immanuel  Kant

1795 veröffentlichte Kant seinen philosophischen Entwurf Zum ewigen Frieden. Im selben Jahr wurde Polen als Staat durch seine drei Nachbarn von der Landkarte gefegt. Ganz Europa war in wechselnden Bündnissen durch ein Geflecht aufeinander folgender Kriege miteinander verkettet; etliche Staaten kämpften um ihren Fortbestand.

Was schlägt Kant vor, um einen solchen Zustand ständiger Nachfolgekriege und wechselseitiger Vernichtungsdrohungen, der ja in vielem der heutigen Weltlage ähnelt, zu beenden?

Wir erarbeiten an diesem Abend ein Grundverständnis von Kants kurzer Schrift, äußern Fragen und Hypothesen zu ausgewählten Texten, vergleichen 1795 mit 2026 und wagen uns – so steht zu hoffen – an Vorschläge wo nicht zum „ewigen“, so doch zu einem gerechten, dauerhaften Frieden.

Einführung in Kants Entwurf und Moderation der Kleingruppenarbeit: Johannes Hampel

Empfohlene Textausgabe: Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Herausgegeben von Rudolf Malter. Reclam Verlag, Stuttgart 2022, € 5,20

Zeit: 10. April 2026, 19.00 – 21.00 Uhr

Ort: Salon Feurig. Bei KONTAKTE KOHTAKTbI. Feurigstr. 68, 10827 Berlin-Schöneberg

Eintritt frei. Anmeldung erbeten über: johannesrhampel@gmail.com

Vorschau auf weitere Treffen im Salon Feurig:
20. April 2026, 19.00 Uhr: Es lebe die ukrainische Sprache! Märchen, Poesie, Politik.
30. April 2026: 19.00 Uhr: Mit Musik in den Mai. Gemeinsames Singen in mehreren Sprachen, Musizieren mit allerlei Instrumenten. Ohne Strom. Ohne Lautsprecher. Alles selbstgemacht.

Zitatnachweis: Ingeborg Bachmann: ALLE TAGE, zitiert nach: KRIEG, FLUCHT, VERNICHTUNG, in: Der ewige Brunnen. Deutsche Gedichte aus zwölf Jahrhunderten. Gesammelt und herausgegeben von Dirk von Petersdorff. C. H. Beck, München 2023, S. 919-956, hier: S. 952

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„Lo Stato contro la società“ – der Staat gegen die Gesellschaft. Die souveräne Allgemeinverfügung des ranghöchsten deutschen Politikers

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Jan. 302022
 

Der ranghöchste deutsche Politiker im machtausübenden Tagesgeschäft, – der heißt wie? Scholz oder Steinmeier? Nun? — Er heißt weder Scholz noch Steinmeier, sondern der ranghöchste deutsche Politiker ist derzeit Bärbel Bas. Sie ist Präsidentin des Bundestages und steht protokollarisch auf Nummer zwei, also dem verfassungsrechtlichen Rang nach vor und über dem Bundeskanzler.

Am 11. Januar 2022 hat also der ranghöchste, laut Verfassung im Tagesgeschäft mächtigste deutsche Politiker kraft Allgemeinverfügung bestimmt, dass ab 12. Januar die Mitglieder des Deutschen Bundestages ihren Genesenenstatus 6 Monate behalten, während alle anderen Bürger diesen Status nur drei Monate genießen dürfen.

Eine Unterscheidung tut sich auf: Einerseits – die Politiker, andererseits – die Bürger. Zweierlei Kategorien, eingeteilt durch die überragende Machtfülle des derzeit mächtigsten aktiven Politikers der Bundesrepublik Deutschland.

Diese sich im Lauf der Coronakrise herausbildende Entgegensetzung von Staat und Bürgerschaft, von Politik und Gesellschaft, diese Konstellation fasst der italienische, in Frankreich lehrende Philosoph und Soziologe Maurizio Lazzarato in folgende Formel:

Lo stato contro la società

Er meint damit, dass der Staat sich im Zuge fortschreitender Selbstermächtigung, im Zuge der Krise, zunehmend Eingriffs- und Durchgriffsrechte gegenüber den Bürgern und der Gesellschaft herausnimmt oder besser: Stück um Stück erzwingt. Neben der Verfügung über schier unermessliche finanzielle Ressourcen – denn der Staat ist mit großem Abstand der mächtigste Akteur in unserer Volkswirtschaft -, neben dem potenziell unbegrenzten Vorrecht des Staates, Schulden zulasten künftiger Generationen aufzunehmen, schält sich seit Beginn des Pandemiegeschehens das rein biologische Dasein, die körperliche Grundverfasstheit der Bürger also, ja sogar die Unterscheidung zwischen krank und gesund als Verfügungsobjekt des Staates heraus. Aufgrund der Unterscheidung in kranke – also abzusondernde – und gesunde – also mit Bewegungsfreiheit versehene – Bürger kann der Staat – hier etwa verkörpert in der überragenden Machtfülle der alleinverfügenden Bundestagspräsidentin – entscheiden, wer sich wann wo zu welchen Bedingungen aufhalten darf.

Der Staat, oder Bärbel Bas in diesem Falle, wird also – um eine treffende Formulierung von Jean Bodin zu verwenden – zum Träger der summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas, d.h. zum Träger der obersten Verfügungsgewalt über Bürger und Untertanen, der selbst nicht mehr an die bestehende Rechtsordnung gebunden ist, sondern schrittweise diese transformiert.

Die Krise schafft also Bedingungen, in denen der Staat seine Souveränität „einzig und allein auf die Bevölkerung ausübt“, indem er „auf massive, invasive und autoritäre Weise in das Leben der Bevölkerung interveniert und dabei beabsichtigt, jede Verhaltensweise zu regieren“ (Lazzarato). Dabei bleiben die Freiheiten der Eigentümer von Kapitalgesellschaften und Finanzpapieren weitgehend unangetastet, woraus sich erklären mag, dass die großen internationalen Kapital- und Distributionsgesellschaften in der Krise prachtvolle Gewinne eingefahren haben (Apple, Amazon, Microsoft, Facebook), während auf den Schultern der Bürger der Staaten neue Schuldenlasten aufgehäuft werden.

Nachweise:

Maurizio Lazzarato: Der Staat gegen die Gesellschaft. In: Italian Theory. Herausgegeben von Antonio Lucci, Esther Schomacher und Jan Söffner. Aus dem Italienischen von Daniel Creutz, Andreas Gipper und Federica Romanini. Merve Verlag, Leipzig 2020, S. 198-237, hier bsd. S. 236-237

Peter Cornelius Mayer-Tasch: Zum Verständnis des Werkes. In: Thomas Hobbes: Leviathan oder Wesen, Form und Gewalt des kirchlichen und bürgerlichen Staates. In der Übersetzung von Dorothee Tidow. Rowohlt Verlag, o.O., 1965, S. 289-302, hier bsd. S. 294

Deutscher Bundestag – 3G-Zugangsregel, FFP2-Maskenpflicht und 2G+-Regel bei Sitzungen

Wandel der Arbeitswelt kurbelt Umsatz von Microsoft an (faz.net)

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Freiheit oder Sicherheit?

 Freiheit, Leviathan, Liberalismus, Staatlichkeit  Kommentare deaktiviert für Freiheit oder Sicherheit?
Feb. 282021
 

„Im Zweifel für die Freiheit“, „das Wichtigste neben dem Frieden ist die Freiheit“, diese beiden für Willy Brandt gut bezeugten Wertaussagen können möglicherweise etwas Licht in die verworrene gegenwärtige Lage werfen. Denn selbstverständlich sind andere Wertsetzungen denkbar.

Nehmen wir etwa die gegenwärtige Pandemie! Die tiefgreifenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger, so etwa in das Recht der Freizügigkeit im gesamten Gebiet der EU, die Freiheit der Berufsausübung, die Freiheit der Versammlung, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Bildung, Sport, Kultur werden regelmäßig mit einem anderen Schutzgut gerechtfertigt, nämlich mit dem Schutz der Allgemeinheit und des einzelnen vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Covid 19 bedroht zweifellos Gesundheit und Wohlergehen der Infizierten, es bedroht möglicherweise die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen dienen also einer erhöhten Sicherheit des Einzelnen und der Gesellschaft vor einer erhöhten Gemeingefahr, vergleichbar der Gefahr durch Überschwemmungen, bewaffnete Angriffe von außen, der Gefahr durch Naturkatastrophen und ähnliches mehr.

Die staatlichen Maßnahmen werden mit dem Versprechen abgegeben, die Sicherheit der Allgemeinheit vor einer Gemeingefahr zu erhöhen. Freilich ist dieses Versprechen nur relativ zu sehen, denn niemand kann ernsthaft die absolute Sicherheit vor jeder Infektion oder vor jeder schweren Erkrankung versprechen. Der Gewinn an relativer Sicherheit ist also ins Verhältnis zu setzen zu dem relativen Verlust an Freiheit. Und hier tritt nun eine Abwägung auf den Plan: Sollte man im Zweifel für weniger Freiheit oder für weniger Sicherheit eintreten? Sollte man die Bürger eher das individuelle Risiko einer Erkrankung auf sich nehmen lassen und es mehr ihrer Verantwortung überlassen, diesem Risiko ins Auge zu sehen oder ihm auszuweichen? Oder sollte der vorsorgende, behütende, schützende Staat sich selbst mehr Verantwortung zuordnen als dies bisher der Fall war?

Ich meine, dass hier unversehens eine nur teilweise bewusste, jedenfalls aber erklärungsbedürftige Entscheidung getroffen wird. Entweder im Sinne eines Willy Brandt, der die Entscheidung „im Zweifel für die Freiheit“ verlangte, oder im Sinne eines Thomas Hobbes, der dem Staat, diesem „wohlwollenden Leviathan“ die fundamentale, nicht durch individuelle Freiheitsrechte beschränkte Aufgabe des Schutzes vor Gemeingefahr zuschrieb.

Freiheit oder Sicherheit? Ein Mehr an Freiheit führt zu einem höheren Gefährdungspotenzial. Ein Mehr an Sicherheit wird wiederum um den Preis einer Einschränkung der Freiheit erkauft. Beide Pole, Freiheit wie Sicherheit, sind dabei nicht absolut zu setzen. Aber wir sollten uns darüber im klaren sein, dass jede Freiheitsbeschränkung auch zu einer größeren Abhängigkeit der freien Bürger von dem freiheitsbeschränkenden Staat führt.

Denn wenn der Staat höhere Schutzgarantien für die Sicherheit ausspricht, begibt er sich auch in die Haftung, den entsprechenden Verlust an Freiheitsräumen für die Bürger materiell auszugleichen und schlimmstenfalls bei nicht eingelöstem Sicherheitsversprechen das Wohlwollen der Bürger durch unterschiedliche Gratifikationen oder Wohltaten zu erkaufen.

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„Eine unsichtbare Gefahr bedrohte alles, woran wir glaubten“ – so strickt man Verschwörungstheorien, so schürt man Angst

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Nov. 162020
 

Der hochgerühmte Propagandaspot der Bundesregierung verdient wirklich breiteste Aufmerksamkeit. Insbesondere führt die Bundesregierung den Kernsatz jedes Verschwörungsmythos an:

„Eine unsichtbare Gefahr bedrohte alles, woran wir glaubten.“

Diese diffuse Angst vor dem Virus, die durch die Bundesregierung hier kräftig befördert wird, ist das genaue Gegenteil dessen, was rationale Wissenschaft auszeichnet: Ursachenforschung, Zählen, Messen, Abwägen, das schwierige Geschäft des Rechnens, Vergleichens, das zum Handeln befähigt.

Mir scheint: Die einfache holzschnittartige Sicht des Propagandaspots der Bundesregierung bringt uns nicht weiter. Sie lähmt.

Quelle: La geniale campagna del governo tedesco contro il Covid 19 – la Repubblica

https://www.youtube.com/watch?v=krJfMyW87vU

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Où va l’État? Der kühne Zwischenruf Pierre Birnbaums

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Juni 292018
 

Paris, 22.15 Uhr, im Hotelzimmer

Gutes, kluges Gespräch mit dem französischen Soziologen Pierre Birnbaum, das da gerade jetzt im französischen Senatssender „Public Senat“ läuft! Die Sendung heißt „Livres & vous“. Nachdenken über Aufgaben und Bestimmung des Staates, das ist es, was er vehement einfordert in seinem neuen Buch „Où va l’État?“

Den Staat sieht Birnbaum als festes Institutionengefüge, das mehr als nur eine Schutz- oder Vermittlungsfunktion habe. Vielmehr schreibt er dem Staat, hier dem französischen Staat, eine hohe Würde zu. Der Staat solle und müsse sich als Hüter und Mehrer der Werte des Universalismus verstehen. Er sei in Frankreich – anders als in Spanien oder Italien – der Kulturträger par excellence. Er dürfe sich nicht in Geiselhaft einer gesellschaftlichen Gruppe begeben, wie er dies während der perversen faschistischen Zeit Frankreichs in den Jahren 1940-45 gemacht habe. Er sei aber auch nicht bloßer Überbau über dem gesellschaftlichen Gegeneinander der Interessen, der eine Art Schiedsrichterrolle spiele. Die Feindseligkeit gegenüber dem Staat, wie sie die 68-er-Bewegung manifestiert habe, sei deshalb im Grunde ebenso verkehrt wie die mythische, ja totalitäre Verschmelzung des Staates mit dem Volk, wie sie in Frankreich von 1940 bis 1945 geherrscht habe.

In Frankreich, insbesondere in der französischen Soziologie fehle es seit Durkheim fast völlig an einer deontologischen Bestimmung der Staatlichkeit! Kaum ein Soziologe habe sich ernsthaft an die Soziologie des Staates oder die Politiksoziologie herangetraut.

Äußerst reizvoll wäre es, das Nachdenken Pierre Birnbaums über die „Bestimmung des Staates“ einmal auf Deutschland zu übertragen!

Wir erleben ja derzeit, so meine ich, ebenfalls eine tiefe Krise der Staatlichkeit in Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland läuft – dies meine These – tatsächlich Gefahr, in Geiselhaft von platitüdenschwingenden Funktionseliten zu geraten – und damit meine ich nicht die Populisten, sondern ein ziemlich bräsiges, ziemlich selbstzufriedenes, sattes Geflecht an Massenmedien, Politikern, Fußballfunktionären, Wirtschaftsführern, die beharrlich der Frage ausweichen: „Was soll der Staat?“ Oder, um es mit Karl Jaspers zu sagen: „Wohin treibt die Bundesrepublik?“

www.seuil.com/ouvrage/ou-va-l-etat-pierre-birnbaum/9782021377576
https://www.publicsenat.fr/emission/livres-vous/ou-va-l-etat-avec-pierre-birnbaum-et-etat-des-lieux-avec-claire-chazal-84480

 Posted by at 22:41
Nov. 012017
 

Es ist höchst bedauerlich, dass in den heutigen Koalitionsverhandlungen der Grundgedanke der Freiheit eine so verschwindende Rolle spielt! Stattdessen sehen wir allenthalben – vielleicht mit Ausnahme der wenigen freiheitlich gesonnenen Politiker, die in Deutschland noch verblieben sind – eine überbordende Anspruchsphantasie, die der Staat bei seinen Bürgern entfacht.

Jede Partei schreibt den Wunschzettel für ihre Zöglinge aus und versucht dann, ein Maximum vom Kuchen herauszuholen. Die inhaltliche Auseinandersetzung wird von den Parteien verweigert. Der fette, der üppige Staat teilt Geld in Hülle und Fülle für seine Zwecke aus, was immer er geben kann. Der Staat verwöhnt seine Kinder, er sorgt für alle, er weiß es besser! Bis weit in die Zukunft hinein schafft der Staat Bindungen und Verbindlichkeiten für die künftigen Generationen. Das Mittel dazu: die Planwirtschaft, mit der etwa die Volkswirtschaft oder mindestens doch die Energiewirtschaft umgekrempelt wird; unausgegorene Großprojekte wie etwa die bedingungslose Öffnung der Grenzen und die Aufnahme der jungen, männlichen, voll mobilen Mittelschichten aus anderen Staaten in unser Sozialsystem ersetzen die saure Arbeit am Detail, verdrängen die echte Hilfe für die Bedürftigsten dieser Welt. Kühne Gesellschaftsverbesserungswünsche, hochfliegende Klima- und Weltrettungs-Wünsche treten an die Stelle rationaler Erwägungen. Das alles wird der Gesellschaft von den Politikern, diesen „Wesen höherer Art“, ins Pflichtenheft hineingeschrieben.

Um wieviel anders dachte doch ein Friedrich Schiller! Der Marquis Posa entwirft im Don Carlos gegenüber dem dynastischen, dem zentralistischen Unterwerfungsstaat das Ideal der bürgerlichen, der selbstregierten Gesellschaft, in der die Bürger, nicht die staatliche Politik das Schicksal in eigene Hände nehmen. Unter unterem unterstützt der Marquis Posa aus genau diesem Grund das Sezessionsrecht der Regionen – in diesem Fall das Recht auf den „Abfall der Niederlande“, also die Sezession der spanisch-habsburgischen Niederlande von der Krone. Geburt des modernen Verfassungsstaates, Vorbild des europäischen Subsidiaritätsdenkens!

Gegenüber dem bevormundenden, ideologiebewaffneten Fürstenstaat eines Königs Philip II. vertritt der Marquis im 10. Aufzug des dritten Aktes die Meinung,

Daß Menschen nur – nicht Wesen höhrer Art –
Die Weltgeschichte schreiben! – Sanftere
Jahrhunderte verdrängen Philipps Zeiten;
Die bringen mildre Weisheit; Bürgerglück
Wird dann versöhnt mit Fürstengröße wandeln,
Der karge Staat mit seinen Kindern geizen,
Und die Nothwendigkeit wird menschlich sein.

Der karge, der geizige Staat – das kann doch nur heißen, dass der Staat sich nicht besinnungslos in unbedachte Transformationsabenteuer stürzt, dass er schonend mit seinen Ressourcen umgeht. Der karge Staat kennt seine Grenzen und überlässt die wesentliche Arbeit der Existenzsicherung seinen Bürgern.

Nur so kann Freiheit gedeihen, nur so gelingt der Zusammenhalt einer wahrhaft freien Gesellschaft. Die Niederlande haben es im 16. Jahrhundert vorgemacht. Es gibt sie heute noch. Das Habsburgerreich dagegen ist untergegangen.

Leseempfehlung:

Friedrich Schiller: Don Carlos. Infant von Spanien. Dritter Akt, zehnter Auftritt. In: Friedrich Schiller, Sämtliche Werke. Auf Grund der Originaldrucke herausgegeben von Gerhard Fricke und Herbert G. Göpfert. Zweiter Band. Dramen II [=Lizenzausgabe des Hanser Verlags], Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1981, S. 118-131, hier besonders S. 124

 Posted by at 17:53

Der demokratische Verfassungsstaat als vorläufig letzte Vollendungsform des europäischen Freiheitsdenkens

 Europäische Union, Homer, Leitkulturen, Platon, Staatlichkeit, Verfassungsrecht, Was ist europäisch?  Kommentare deaktiviert für Der demokratische Verfassungsstaat als vorläufig letzte Vollendungsform des europäischen Freiheitsdenkens
Mai 172017
 

Athen, Jerusalem, Rom – das sind die drei symbolisch hochaufgeladenen Städte  und hochaufladenden Stätten, ohne die Europa, so wie wir es heute verstehen, nicht denkbar wäre. Athen verstanden hier – ganz im Gegensatz zu den östlichen, den asiatischen Herrschaftskulturen – als Brennpunkt griechischer Selbstbestimmung in einer Gemeinschaft ohne König, in einer enthusiastisch erregten Freiheitskultur, ohne theologische Letztbegründung irdischer Herrschaft; Geburtsstätte des herrschaftsfreien Redens über Letztes und Vorletztes, Wirkungsort des Areopags, des Sokrates, des Platon, des Aristoteles. In Griechenland sehen wir den Ursprung der Demokratie.

Jerusalem tritt hinzu als wichtigste Pflanzstätte des Eingottglaubens, Zielort und Quellort der drei großen Ein-Gott-Religionen, die als einzige Religionen der Antike bis in unsere Tage hinein wirkmächtig geblieben sind, die das gesamte Antlitz aller europäischen Länder nachhaltig in die Tiefe hinein umgeprägt haben. Ausnahmslos alle europäischen Länder sind mindestens seit 1000 Jahren und über mindestens 10 Jahrhunderte hinweg grundlegend durch das Judentum, das Christentum, den Islam umgewälzt und umgestaltet worden.

Erst in Rom schließlich fand der Gedanke der Staatlichkeit, der in dauerhaft ausgestalteten Institutionen ausgeübten, territorial verankerten Herrschaft eine weithin ausstrahlende Kraft. Den griechischen Stadtstaaten war dieser Gedanke einer personenunabhängigen, durch dauerhafte, kodifizierte Rechtsnormen eingehegten Staatsmacht noch fremd.

Alle staatlichen Gebilde, alle europäischen Kulturen beziehen sich seither mehr oder minder ausgesprochen auf Athen, Jerusalem, Rom.

Athen, Jerusalem, Rom! Alle unsere heutigen europäischen Nationalkulturen, alle unsere modernen Verfassungsstaaaten sind Übersetzungs- und Nachfolgekulturen dieser antiken Grundprägungen, dieser wenigen, klar benennbaren Grundmerkmale der europäischen, tief in der europäischen Geschichte verankerten Leitgestalten. Das eint sehr unterschiedliche Länder, alle 49 Staaten Europas wie etwa Ukraine und Belgien, Portugal, Russland und Dänemark, Bulgarien und Schottland, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Frankreich.

Die Länder des riesigen Länderbogens vom Maghreb bis nach Indonesien und Pakistan begreifen sich hingegen nicht als durch Athen, Jerusalem und Rom geprägt. Länder wie Marokko, Irak, Iran, Pakistan, Usbekistan, Pakistan sind in diesem kulturellen Sinne keine europäischen Länder; jedoch die Staaten Nordamerikas etwa, also Mexiko, die USA, Kanada  sind typologisch gesehen durchaus „europäische“ Länder.

Vgl. zu diesen Themen auch den lesenswerten, weiterführenden Aufsatz von Jens Halfwassen in der FAZ vom heutigen 17. Mai 2017! Er schreibt unter der Fragestellung „Was ist Nationalkultur?“

„Unter der europäischen Kultur verstehe ich nicht das sogenannte christliche Abendland, sondern den Gesamtzusammenhang der europäischen Kulturentwicklung seit den homerischen Epen, also die dreitausend Jahre europäischer Kultur, die wir aufgrund der erhaltenen Texte dieser Kultur überblicken können.“

Nationalkulturen oder gar die berühmten oder rätselhaften „Leitkulturen“ begreift er als unterschiedliche Ausprägungen desselben Grundtyps von kulturell getragener Staatlichkeit, der nach allem, was wir heute wissen, seit dem Scheitern der athenischen Demokratie vor 22 Jahrhunderten im demokratischen Verfassungsstaat seine vorerst letzte Ausgestaltung gefunden habe.

Er, der demokratische Verfassungsstaat, existiere in der europäischen Geschichte nur als Nationalstaat, nicht als kontinentales Reich oder gar globales Imperium.

Die Frage, ob die 49 europäischen Nationalstaaten, die sich als moderne Verfassungsstaaten begreifen, auf ein Jenseits des Verfassungsstaates zugehen sollen, also etwa Teile ihrer Souveränität an Staatenverbünde, etwa die EU, oder Verbände wie etwa Vertragsgemeinschaften abtreten sollten, wirft Halfwassen nicht auf.

Mit guten Gründen erklärt er die demokratischen Verfassungsstaaten zu der derzeit erkennbaren stabilen politischen Gestalt der Freiheit schlechthin.

 Posted by at 23:34
Aug. 292016
 

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Nehmen wir drei Begriffe, drei Grundgestimmtheiten: Glaube, Hoffnung, Liebe.

Welche ist die größte unter den dreien? Paulus von Tarsus antwortet darauf in seinem ersten Brief an die Korinther: die Liebe. Die letzte der drei Grundgestimmtheiten ist also die größte. Sie ist der Grund-Tonus.

Oder nehmen wir Einigkeit, Recht, Freiheit.

Einigkeit, Recht, Freiheit. Welcher Ton ist dann der Grundton? Was würde Heinrich Hoffmann von Fallersleben darauf geantwortet haben?

Die Frage ist müßig. Denn der Dichter des „Liedes der Deutschen“ hat in dem „Lied von der Freiheit“ seine Antwort darauf selbst gegeben:

[…]

Die Welt mit ihren Freuden
Ist ohne Freiheit nichts.
Die Freiheit ist die Quelle
Der Tugend und des Lichts.

Es kann, was lebt und webet,
In Freiheit nur gedeihn.
Das Ebenbild des Schöpfers
Kann nur der Freie sein.

[…]

Alles spricht und klingt in meinen Ohren dafür, dass im Lied der Deutschen die Freiheit der Grundton ist, dass sie der höchste Wert ist, ohne den die beiden anderen keinen Bestand haben.

Staatliche Einheit konnte für Hoffmann nur Ausdruck eines gemeinsamen Wollens sein; sie war ihm nicht Selbstzweck, keine „immer engere Union aller Deutschen“ als Endstufe schwebt ihm vor. Er wollte nichts anderes als eine staatliche Ordnung, die jedem einzelnen Menschen wirkliche Freiheit ermöglichen sollte.

Recht ohne Freiheit ist ihm nicht lebenswert; Einheit ohne Freiheit der Zustimmung und Ablehnung, d.h. ohne Einigkeit, ist ihm ein großes Übel!

So mag das heute unter veränderten Vorzeichen auch für die EU gelten: Die immer engere Einheit, „the ever closer Union“, wie es im Lissaboner Vertrag heißt, darf und soll kein Selbstzweck sein. Europäische Einheit ohne Freiheit der Europäer zum Ja und zum Nein, europäische Union ohne europäische Einigkeit zerstört sich selbst. Dies hat Margret Thatcher bereits am 20. September 1988 in Brügge unvergleichlich klar erkannt, als sie mit Bezug auf die damalige Europäische Gemeinschaft sagte:

Britain does not dream of some cosy, isolated existence on the fringes of the European Community. Our destiny is in Europe, as part of the Community. That is not to say that our future lies only in Europe, but nor does that of France or Spain or, indeed, of any other member. The Community is not an end in itself. Nor is it an institutional device to be constantly modified according to the dictates of some abstract intellectual concept.

Geniale, prophetische Sätze von 1988, die man heute beherzigen sollte!

Zurück zu Hoffmann von Fallersleben, dessen erste Handschrift des Liedes der Deutschen vom 26. August 1841 wir am vergangenen Freitag in der Staatsbibliothek an der Potsdamer Straße bestaunen konnten! Seine Forderungen nach Freiheit, Recht und Einigkeit gingen der preußischen Obrigkeit zu weit. Im Januar 1843 wurde er als ordentlicher Professor für deutsche Sprache und Literatur an der Universität Breslau ohne Anspruch auf Ruhestandsbezüge entlassen. Ein Schlag ins Kontor! Seine wertvolle Privatbibliothek verkauft 1850 Hoffmann aus finanzieller Not heraus an die Königliche Bibliothek in Berlin, wo sie heute zu den Juwelen des „Preußischen Kulturbesitzes“ gehört und stolz dargeboten wird.

Hoffmann rechnete da mit dieser Möglichkeit, Freiheit in einem rechtlich gesicherten Rahmen zu erleben, freilich nicht mehr. Am 9. Oktober 1849 schrieb er sein „Auswanderungslied“, eine schonungslose, zutiefst resignierte Abrechnung mit den deutschen Zuständen.

[…]

Deutsche Freiheit lebet nur im Liede,
Deutsches Recht es ist ein Märchen nur.
Deutschlands Wohlfahrt ist ein langer Friede –
Voll von lauter Willkür und Zensur.

Darum ziehn wir aus dem Vaterlande,
Kehren nun und nimmermehr zurück,
suchen Freiheit uns am fremden Strande –
Freiheit ist nur Leben, ist nur Glück.

Bild:

Die originale Handschrift des „Liedes der Deutschen“, photographiert am vergangenen Freitag in der Staatsbibliothek zu Berlin

Hierzu:
Das Lied der Deutschen. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Berliner Faksimile 11. Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz 2016 (Beiheft zur Ausstellung am 26./27.08.2016)

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben:
Das Lied der Deutschen. Helgoland, 26. August 1841
Das Lied von der Freiheit
Auswanderungslied. 9. Oktober 1846

in: Deutsche Gedichte, hg. von H.-J. Simm, 3. Aufl., Frankfurt 2013, S. 723-725

Die Rede Margaret Thatchers vom 20. September 1988:

http://www.margaretthatcher.org/document/107332

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Juni 012016
 

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Droht der EU eine „Verschweizerung“ oder schlimmer noch ein „Rückfall in nationalstaatliches Denken„? Immer wieder werden in Deutschland raunende Warnungen vor der „Schweizer Kleinstaaterei“ oder gar dem „Rückfall in die Krankheit des Nationalstaatsgedankens“ laut. Was ist dran?

Bei wiederholten Gesprächen mit Staatsbürgern der Schweiz – der ich seit Jahrzehnten durch Verwandtschaft und Freundschaft verbunden bin – gelingt es uns immer wieder, die echte Vorbildrolle der Eidgenossenschaft für die Europäische Union und nebenbei auch das Bundesland Berlin herauszuarbeiten. Warum? Hierfür seien am heutigen 1. Juni 2016 ein paar  wichtige Gründe grob zusammengefasst:

  1. Die Schweiz beruht auf dem Bundes-, auf dem Konföderationsgedanken, nicht auf dem zentralistischen Unionsgedanken. Aus dem ersten Schutz- und Trutzbündnis, dem gegen die Übergriffe der zentralen Reichsgewalt gerichteten „Ewigen Bund“ von 1291 wuchs nach zahllosen Wechselfällen im Laufe von etwa 6 Jahrhunderten über das Bündnis der kleinstaatlichen Kantone ein echter Bundesstaat  heran. Der Endpunkt dieser Entwicklung, die bundesstaatliche Verfassung vom 12.09.1848, hat in den Grundzügen heute noch Geltung. Die Schweiz ist damit der älteste und bei weitem erfolgreichste demokratische Nationalstaat und Verfassungsstaat Europas; kein einziges Mitglied der EU kann auch nur annähernd auf eine derart lange ununterbrochen demokratische Verfassung zurückblicken. Vorbildlich!
  2. Die seit 1848 ohne Unterbrechung bundesstaatlich verfasste Schweiz ist im Gegensatz zu Staaten wie Frankreich, Russland, Italien, Deutschland und… und… und… nie der Versuchung der Diktatur und des Terrors, des Kommunismus, des Bolschewismus, des Faschismus und des Nationalsozialismus erlegen. Sie hat keinen blutigen Staatsstreich erlebt, der Schweizer Nationalstaat hat  keine Terrorherrschaft aus dem Inneren heraus erlitten. Die Schweizer Nation hat keine blutige Kolonialherrschaft in Afrika errichtet. Der Schweizer Nationalstaat hat niemals derartig großangelegte Staatsverbrechen begangen wie sie die kleinen und großen Territorial- und Reichsstaaten der heutigen EU, aber auch die Sowjetunion auf dem historischen Konto stehen haben. Der Nationalstaat Schweiz hat keinen Nachbarn überfallen, keinen Angriffskrieg geführt, keine KZ betrieben, keinen Genozid begangen. Das hätte ab 1848  vorbildlich wirken können, aber die europäischen Großmächte wollten es in all ihrem Herrschaftsbestreben anders haben.
  3. „Das Bündnis der Eidgenossen hat uns bisher gut getan, also wollen wir es auch fortführen!“ So könnte man das Motto der Schweizer Geschichte seit 1291 wiedergeben.  Im Gegensatz zur Schweiz, die gleichsam organisch gewachsen ist, verdankt sich die EU einer voluntaristischen Setzung. „Jamais plus – Nie wieder…!“ steht gewissermaßen in den Gründungsurkunden der EU. Die Schweizer Kantone dagegen hatten 6 Jahrhunderte Zeit, sich aneinander zu gewöhnen und sorgfältig zu prüfen, ob man wirklich einen Bundesstaat bilden wollte, wie es dann 1848 geschah. Jeder Kanton hätte auch ausscheiden können. Jeder Kanton durfte und darf auch weiterhin seine Eigenart, also insbesondere die Landessprachen, die Sitten und Gebräuche beibehalten. No EU-Globalesisch oder Förderantrags-Chinesisch! Vorbildlich!
  4. Starke plebiszitäre Elemente der Schweizer Staatsverfassung sichern die Zustimmung der Bürger zu den Kantonen, der Kantone zum Bund. Demokratie nach Schweizer Vorbild ist beileibe kein Ponyhof und kein Kindergeburtstag, wo die Politik Wohltaten auf ihre eifrig angefütterten Klientelgruppen herabregnen lässt; Demokratie nach Schweizer Vorbild ist mühsam, ist ein ständiges Operieren im Krisenmodus; unbequeme, teure und umstrittene Entscheidungen werden oftmals dem Volk zur Abstimmung vorgelegt, sodass nachher sich niemand herausreden kann: „Das haben wir nicht gewollt, das haben wir nicht gewusst!“ Und es funktioniert im Großen und Ganzen hervorragend! Die Schweizer sind aufgeklärte Zeitgenossen, das Schweizer Volk verfügt über eine sehr gute Bildung, die Schweizer setzen ihren Wohlstand bedachtsam ein und mehren ihn mit Augenmaß. Vorbildlich für die EU!
  5. Der heute gefeierte Gotthard-Basistunnel ist als Teil der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) ein sinnfälliger Beleg für die Vorbildlichkeit des Schweizer Verfassungsstaates. In einem langwierigen Konsultationsprozess der staatlichen Organe, der durch zwei große Volksabstimmungen 1992 und 1998 abgesichert und bestätigt wurde, hat die Schweiz das bedeutendste europäische Verkehrs-Infrastrukturprojekt vorfristig mit nur geringer Budgetüberschreitung geschafft und geschaffen. Kein einziges EU-Verkehrsprojekt kann sich auch nur annähernd mit dieser Schweizer Großtat messen. Allenfalls der völlig verkorkste Berliner Flughafen BER (keine EU-Großtat, eher eine deutsche bzw. typisch Berliner Großtat!) lässt sich als negatives Gegenbild des Scheiterns an die Seite des Gotthard-Basistunnels stellen. Pepsch Gottscheber unterstreicht heute mit spitzer Zeichenfeder auf Seite 4 der Süddeutschen Zeitung den Kontrast recht hübsch. Der Berliner sagt stolz: „Wir haben die längste Bauzeit der Welt!“ Der Schweizer erwidert selbstbewusst: „Wir haben jetzt den längsten Tunnel der Welt!“
  6. Danke, Schweiz. Dir gelingt etwas Großes! Du bist ein echtes Vorbild für das Bundesland Berlin und die EU. Bleibe es weiterhin.

Bild:
15. Mai 2016: Weit schweift der Blick vom lombardischen Passo San Marco (1985 m über NN) hinüber nach Nordwesten, über das Veltlin hinweg, wo die Rätischen Alpen mit dem Piz Bernina, dem Maloja, dem Stilfser Joch ihr schneebekröntes Haupt erheben. Da im Nordwesten, da liegt schon die Schweiz! Grenzüberschreitende Aufnahme des Verfassers vom EU-Gebiet aus.

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Der Mensch stehe höher als der Staat!

 Brüder Grimm, Freiheit, Staatlichkeit  Kommentare deaktiviert für Der Mensch stehe höher als der Staat!
Dez. 102015
 

„Ewig soll der Mensch, dessen Kräfte der Staat nicht alle binden darf, höher stehen als der Staat; es ist also das schlimmste Zeichen, wenn man den Staat immer höher stellt als den Menschen.“

So schrieb es Ernst Moritz Arndt (1769-1860) in seinem Buch „Germanien und Europa“. Arndt band also den Staat an ein höheres Prinzip, den absoluten Eigenwert des Menschen. Nur ein demokratischer Volksstaat, nicht der Fürstenstaat seiner Zeit, konnte seinen Forderungen genügen. „Einen solchen Staat hat es noch nicht gegeben“, schreibt er an derselben Stelle.

Eine gemeinsame Sprache – in diesem Fall das Deutsche – musste Männern wie Arndt oder den Gebrüdern Grimm als unerlässliche Voraussetzung eines solchen Volksstaates erscheinen. Wie konnte sich in der Demokratie eine Gemeinsamkeit des Wollens bilden, wenn die Bürger einander nicht verstanden?

So ward Arndt ab 1802 etwa zum erbitterten Gegner Napoleons, als dieser die Völker in ganz Europa mit dem Schwert unter der französischen Fuchtel zu knechten versuchte.

Das mutige Eintreten Arndts für den noch nicht existierenden freien Staat freier Bürger kostete ihn sein Amt als Professor; der restaurativen Fürstenherrschaft war es ein Dorn im Auge, dass solch ein Freiheitsanwalt eine Professur für Geschichte in Bonn bekleidete.

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Nov. 122015
 

Πᾶσα ψυχὴ ἐξουσίαις ὑπερεχούσαις ὑποτασσέσθω. „Jede Seele soll sich den herrschenden Institutionen einordnen“, so (in eigener Übersetzung) der bekannte Briefeschreiber Paulus von Tarsos im Römerbrief, Kapitel 13. Eine unendlich oft – auch von Luther selbst – kommentierte Stelle! Für die Entstehung der lutherischen Kirchen ab 1517 und vor allem für das Verhältnis zwischen irdischen Gewalten und Christengemeinden bereits ab dem ersten Jahrhundert nach Christus von überragender Bedeutung.

Das gilt auch heute noch, wie ein Blick die WELT vom heutigen Tage lehrt (S.6)!

Humanität und Menschenwürde kennen keine Grenzen„, so Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Nun? Was folgt daraus? Hat denn irgendjemand behauptet, dass Humanität und Menschenwürde nur in Deutschland zu finden seien, und außerhalb Deutschlands (also z.B. in Luxemburg) keine Humanität und Menschenwürde zu leben seien?

„Wir brauchen keine Grenzen“, „No borders!“, „keine Nationalstaaten mehr!“, „wir brauchen mehr Europa“, „wir brauchen mehr WELT, wir leben in EINER Welt, weg mit den Grenzen, weg mit dem Staatsrecht, weg mit dem Rechtsstaat, weg mit den Institutionen!“

Fast schon verzweifelt lehnen sich noch vereinzelte Stimmen wie etwa der ehemalige deutsche Verfassungsrichter Udo di Fabio, der ehemalige Verfassungsrichter Roman Herzog gegen die Begeisterung für grenzenlose Barmherzigkeit, gegen die kühne, handstreichartige Außerkraftsetzung des institutionell verankerten Rechtsrahmens auf.

„Der Nationalstaat liegt als Projekt hinter uns! Wir brauchen mehr Europa!“

„Das neue Deutschland nach 1949 und 1989 hat seine großen Erfolge in der Wirtschaft-, Sozial- und Außenpolitik nicht als klassischer Nationalstaat, sondern als ein demokratisches, weltoffenes und in Europa integriertes Land erzielt.“

So zuletzt – nur als ein Beispiel von vielen – Heiner Geißler von der CDU. Nun, dem vermag ich in aller Bescheidenheit nicht so schnell zu folgen.

Ich selbst meine, dass der auf Recht gestützte Staat, also der „klassische Verfassungsstaat“ noch nicht ganz ausgedient hat. Der klassische Verfassungsstaat (etwa Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn…) hätte erst dann ausgedient, wenn die Souveräne dieser Staaten, also die Völker, sich dazu verständigt hätten, sich als „postklassischer übernationaler Verfassungsstaat“ zusammenzuschließen. Und das haben sie noch nicht getan. Einige Völker der EU, z.B. die Franzosen, haben dies sogar ausdrücklich per Volksabstimmung abgelehnt.

Ich bekenne mich als ein Anhänger des klassischen parlamentarischen Verfassungsstaates mit seiner klassischen Gewaltenteilung; ich bin ein (übrigens auch durch öffentlichen Eid) eingeschworener Anhänger der derzeit bestehenden Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Selbstverständlich bin ich für die Einhaltung aller internationalen Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist.

Selbstverständlich soll man Menschen vor Not, Elend und Hunger bewahren; aber eine komplette – auch nur vorübergehende – Außerkraftsetzung des geltenden Rechts wäre das berühmt-berüchtigte „Paradies auf Erden“. Ein Schritt ins Verderben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, das Völkerrecht, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die vertraglichen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, der methodische und rechtliche Vorrang des Bundestages vor der Bundesregierung, das sind die Grenzen, an denen wir nicht rütteln sollten, an denen aber derzeit tatsächlich heftig gerüttelt wird.

Wir brauchen nicht einmal Paulus Rö 13, um an die Einhaltung der geltenden Rechtsordnung zu erinnern.

Nachweise:
Antieuropäische Ressentiments: Nationales Gedankengut wird hoffähig | Geißlers Nachschlag – Berliner Kurier – Lesen Sie mehr auf:
http://www.berliner-kurier.de/geisslers-nachschlag/antieuropaeische-ressentiments-nationales-gedankengut-wird-hoffaehig,11561998,25797542.html#plx1435918713

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article148748357/Fluechtlingskrise-reisst-eine-Wunde-in-deutsches-Recht.html

Bild:
Ein Blick in Dantes Inferno, vom Rande des Europa-Rechts her gesehen. In: Ausstellungskatalog:
Der Botticelli-Coup. Schätze der Sammlung Hamilton im Kupferstichkabinett. Kupferstichkabinett. Ausstellung. Staatliche Museen zu Berlin, Kulturforum, Matthäikirchplatz, 16.10.2015 bis 24.01.2016, Di-Fr 10-18 Uhr, Sa-So 11-18 Uhr

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Müssen die Staaten eigentlich die Souveränität der anderen Staaten achten?

 Krieg und Frieden, Philosophie, Rechtsordnung, Staatlichkeit, Syrien, Verfassungsrecht, Vertreibungen  Kommentare deaktiviert für Müssen die Staaten eigentlich die Souveränität der anderen Staaten achten?
Nov. 102015
 

Souveränität nach außen, Legitimität nach innen, Territorialität des Anspruchs auf das Gewaltmonopol – diese drei Kennzeichen glaubten wir vor einigen Tagen im Anschluss an Hobbes, Machiavelli und Pufendorf als unabdingbar für moderne Staaten feststellen zu können. Innerhalb ihres Territoriums behaupten Staaten das Gewaltmonopol, sie verlangen von allen Menschen auf diesem Territorium die Anerkennung der Legitimität dieses Anspruchs, und sie setzen diesen Anspruch nach außen durch.

Grundsätzlich müssen die Staaten diese drei Ansprüche auch bei allen anderen Staaten anerkennen, wollen sie nicht die Bedingungen der Möglichkeit des eigenen Daseinsanspruchs in Frage stellen. Von hierher ergibt sich völkerrechtlich zwingend das für Staaten geltende Verbot, gezielt auf den gewaltsamen Umsturz der Machtverhältnisse in anderen Staaten („regime change“) hinzuarbeiten. Dieses Verbot haben die großen auswärtigen Mächte im Nahen und Mittleren Osten in den vergangenen Jahrzehnten vielfach verletzt.

Insbesondere die vier großen Siegermächte des 2. Weltkrieges (USA, UK, F, UDSSR/RU) sowie auch die regionalen Mittelmächte des Nahen und Mittleren Ostens haben in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt mit Waffengewalt in die inneren Verhältnisse verschiedener Staaten im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika eingegriffen. Die großen Machtkonstellationen vom Ende des 2. Weltkrieges sind paradoxerweise immer noch da. Sie haben das Ende des Kalten Kriegs überdauert. Die vier genannten Mächte waren es vor allem, die ohne hinreichende Legitimation ihr Militär mehrfach für den Sturz unliebsamer Unrechtsregime eingesetzt haben.

Eine nicht enden wollende Serie von Stellvertreterkriegen ist die Folge dieser fortgesetzten Verletzungen des Völkerrechtes durch die militärisch starken Staaten dieser Welt – zu denen, nebenbei bemerkt, auch zwei EU-Mitgliedsstaaten gehören. Flucht und Vertreibung sind zu großen Teilen die Folgen der Intervention ausländischer Staaten in Ländern wie Irak, Libyen, Afghanistan und Syrien und der gezielten Destabilisierung der Machtverhältnisse.

Sinnvoll wäre es, das Nichteingriffsrecht ausländischer Staaten in die inneren Verhältnisse anderer Staaten durch wirksame Bündnisse durchzusetzen.

Und die berüchtigten Unrechts-Regime? Darf man die denn einfach so an der Macht lassen? Hier meine ich: In der Tat, es gibt grundsätzlich keine Berechtigung für Staaten, in anderen Staaten die tatsächlichen oder vermeintlichen Unrechtsregime durch Waffengewalt zu beseitigen oder zu ersetzen. Staaten handeln insoweit „verantwortungslos“ oder „gewissenlos“ gegenüber den Angehörigen der anderen Staaten.

Sehr wohl aber haben Menschen und Staaten das Recht, sich für das Wohlergehen der Bürger in anderen Staaten zu verwenden, etwa durch gute Worte, durch Spenden, durch praktische Hilfe, durch diplomatischen Druck, durch Meinungsäußerungen, durch Handelshemmnisse, durch Waffenembargos, durch Flugverbote, – die Liste der zulässigen Maßnahmen ist lang; selbst Gebete (sofern man dran glaubt) sind ratsam, wenn sonst gar nichts mehr hilft.

Im Anschluss an Salomo könnte man beten: Herr, schenke ihnen (gemeint sind: den ungerechten Machthabern der anderen Staaten) ein hörendes Herz.

 Posted by at 14:25