Jun 012016
 

Graubünden 20160515_150011

Droht der EU eine „Verschweizerung“ oder schlimmer noch ein „Rückfall in nationalstaatliches Denken„? Immer wieder werden in Deutschland raunende Warnungen vor der „Schweizer Kleinstaaterei“ oder gar dem „Rückfall in die Krankheit des Nationalstaatsgedankens“ laut. Was ist dran?

Bei wiederholten Gesprächen mit Staatsbürgern der Schweiz – der ich seit Jahrzehnten durch Verwandtschaft und Freundschaft verbunden bin – gelingt es uns immer wieder, die echte Vorbildrolle der Eidgenossenschaft für die Europäische Union und nebenbei auch das Bundesland Berlin herauszuarbeiten. Warum? Hierfür seien am heutigen 1. Juni 2016 ein paar  wichtige Gründe grob zusammengefasst:

  1. Die Schweiz beruht auf dem Bundes-, auf dem Konföderationsgedanken, nicht auf dem zentralistischen Unionsgedanken. Aus dem ersten Schutz- und Trutzbündnis, dem gegen die Übergriffe der zentralen Reichsgewalt gerichteten „Ewigen Bund“ von 1291 wuchs nach zahllosen Wechselfällen im Laufe von etwa 6 Jahrhunderten über das Bündnis der kleinstaatlichen Kantone ein echter Bundesstaat  heran. Der Endpunkt dieser Entwicklung, die bundesstaatliche Verfassung vom 12.09.1848, hat in den Grundzügen heute noch Geltung. Die Schweiz ist damit der älteste und bei weitem erfolgreichste demokratische Nationalstaat und Verfassungsstaat Europas; kein einziges Mitglied der EU kann auch nur annähernd auf eine derart lange ununterbrochen demokratische Verfassung zurückblicken. Vorbildlich!
  2. Die seit 1848 ohne Unterbrechung bundesstaatlich verfasste Schweiz ist im Gegensatz zu Staaten wie Frankreich, Russland, Italien, Deutschland und… und… und… nie der Versuchung der Diktatur und des Terrors, des Kommunismus, des Bolschewismus, des Faschismus und des Nationalsozialismus erlegen. Sie hat keinen blutigen Staatsstreich erlebt, der Schweizer Nationalstaat hat  keine Terrorherrschaft aus dem Inneren heraus erlitten. Die Schweizer Nation hat keine blutige Kolonialherrschaft in Afrika errichtet. Der Schweizer Nationalstaat hat niemals derartig großangelegte Staatsverbrechen begangen wie sie die kleinen und großen Territorial- und Reichsstaaten der heutigen EU, aber auch die Sowjetunion auf dem historischen Konto stehen haben. Der Nationalstaat Schweiz hat keinen Nachbarn überfallen, keinen Angriffskrieg geführt, keine KZ betrieben, keinen Genozid begangen. Das hätte ab 1848  vorbildlich wirken können, aber die europäischen Großmächte wollten es in all ihrem Herrschaftsbestreben anders haben.
  3. „Das Bündnis der Eidgenossen hat uns bisher gut getan, also wollen wir es auch fortführen!“ So könnte man das Motto der Schweizer Geschichte seit 1291 wiedergeben.  Im Gegensatz zur Schweiz, die gleichsam organisch gewachsen ist, verdankt sich die EU einer voluntaristischen Setzung. „Jamais plus – Nie wieder…!“ steht gewissermaßen in den Gründungsurkunden der EU. Die Schweizer Kantone dagegen hatten 6 Jahrhunderte Zeit, sich aneinander zu gewöhnen und sorgfältig zu prüfen, ob man wirklich einen Bundesstaat bilden wollte, wie es dann 1848 geschah. Jeder Kanton hätte auch ausscheiden können. Jeder Kanton durfte und darf auch weiterhin seine Eigenart, also insbesondere die Landessprachen, die Sitten und Gebräuche beibehalten. No EU-Globalesisch oder Förderantrags-Chinesisch! Vorbildlich!
  4. Starke plebiszitäre Elemente der Schweizer Staatsverfassung sichern die Zustimmung der Bürger zu den Kantonen, der Kantone zum Bund. Demokratie nach Schweizer Vorbild ist beileibe kein Ponyhof und kein Kindergeburtstag, wo die Politik Wohltaten auf ihre eifrig angefütterten Klientelgruppen herabregnen lässt; Demokratie nach Schweizer Vorbild ist mühsam, ist ein ständiges Operieren im Krisenmodus; unbequeme, teure und umstrittene Entscheidungen werden oftmals dem Volk zur Abstimmung vorgelegt, sodass nachher sich niemand herausreden kann: „Das haben wir nicht gewollt, das haben wir nicht gewusst!“ Und es funktioniert im Großen und Ganzen hervorragend! Die Schweizer sind aufgeklärte Zeitgenossen, das Schweizer Volk verfügt über eine sehr gute Bildung, die Schweizer setzen ihren Wohlstand bedachtsam ein und mehren ihn mit Augenmaß. Vorbildlich für die EU!
  5. Der heute gefeierte Gotthard-Basistunnel ist als Teil der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) ein sinnfälliger Beleg für die Vorbildlichkeit des Schweizer Verfassungsstaates. In einem langwierigen Konsultationsprozess der staatlichen Organe, der durch zwei große Volksabstimmungen 1992 und 1998 abgesichert und bestätigt wurde, hat die Schweiz das bedeutendste europäische Verkehrs-Infrastrukturprojekt vorfristig mit nur geringer Budgetüberschreitung geschafft und geschaffen. Kein einziges EU-Verkehrsprojekt kann sich auch nur annähernd mit dieser Schweizer Großtat messen. Allenfalls der völlig verkorkste Berliner Flughafen BER (keine EU-Großtat, eher eine deutsche bzw. typisch Berliner Großtat!) lässt sich als negatives Gegenbild des Scheiterns an die Seite des Gotthard-Basistunnels stellen. Pepsch Gottscheber unterstreicht heute mit spitzer Zeichenfeder auf Seite 4 der Süddeutschen Zeitung den Kontrast recht hübsch. Der Berliner sagt stolz: „Wir haben die längste Bauzeit der Welt!“ Der Schweizer erwidert selbstbewusst: „Wir haben jetzt den längsten Tunnel der Welt!“
  6. Danke, Schweiz. Dir gelingt etwas Großes! Du bist ein echtes Vorbild für das Bundesland Berlin und die EU. Bleibe es weiterhin.

Bild:
15. Mai 2016: Weit schweift der Blick vom lombardischen Passo San Marco (1985 m über NN) hinüber nach Nordwesten, über das Veltlin hinweg, wo die Rätischen Alpen mit dem Piz Bernina, dem Maloja, dem Stilfser Joch ihr schneebekröntes Haupt erheben. Da im Nordwesten, da liegt schon die Schweiz! Grenzüberschreitende Aufnahme des Verfassers vom EU-Gebiet aus.

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