Feb 282021
 

„Im Zweifel für die Freiheit“, „das Wichtigste neben dem Frieden ist die Freiheit“, diese beiden für Willy Brandt gut bezeugten Wertaussagen können möglicherweise etwas Licht in die verworrene gegenwärtige Lage werfen. Denn selbstverständlich sind andere Wertsetzungen denkbar.

Nehmen wir etwa die gegenwärtige Pandemie! Die tiefgreifenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger, so etwa in das Recht der Freizügigkeit im gesamten Gebiet der EU, die Freiheit der Berufsausübung, die Freiheit der Versammlung, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Bildung, Sport, Kultur werden regelmäßig mit einem anderen Schutzgut gerechtfertigt, nämlich mit dem Schutz der Allgemeinheit und des einzelnen vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Covid 19 bedroht zweifellos Gesundheit und Wohlergehen der Infizierten, es bedroht möglicherweise die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen dienen also einer erhöhten Sicherheit des Einzelnen und der Gesellschaft vor einer erhöhten Gemeingefahr, vergleichbar der Gefahr durch Überschwemmungen, bewaffnete Angriffe von außen, der Gefahr durch Naturkatastrophen und ähnliches mehr.

Die staatlichen Maßnahmen werden mit dem Versprechen abgegeben, die Sicherheit der Allgemeinheit vor einer Gemeingefahr zu erhöhen. Freilich ist dieses Versprechen nur relativ zu sehen, denn niemand kann ernsthaft die absolute Sicherheit vor jeder Infektion oder vor jeder schweren Erkrankung versprechen. Der Gewinn an relativer Sicherheit ist also ins Verhältnis zu setzen zu dem relativen Verlust an Freiheit. Und hier tritt nun eine Abwägung auf den Plan: Sollte man im Zweifel für weniger Freiheit oder für weniger Sicherheit eintreten? Sollte man die Bürger eher das individuelle Risiko einer Erkrankung auf sich nehmen lassen und es mehr ihrer Verantwortung überlassen, diesem Risiko ins Auge zu sehen oder ihm auszuweichen? Oder sollte der vorsorgende, behütende, schützende Staat sich selbst mehr Verantwortung zuordnen als dies bisher der Fall war?

Ich meine, dass hier unversehens eine nur teilweise bewusste, jedenfalls aber erklärungsbedürftige Entscheidung getroffen wird. Entweder im Sinne eines Willy Brandt, der die Entscheidung „im Zweifel für die Freiheit“ verlangte, oder im Sinne eines Thomas Hobbes, der dem Staat, diesem „wohlwollenden Leviathan“ die fundamentale, nicht durch individuelle Freiheitsrechte beschränkte Aufgabe des Schutzes vor Gemeingefahr zuschrieb.

Freiheit oder Sicherheit? Ein Mehr an Freiheit führt zu einem höheren Gefährdungspotenzial. Ein Mehr an Sicherheit wird wiederum um den Preis einer Einschränkung der Freiheit erkauft. Beide Pole, Freiheit wie Sicherheit, sind dabei nicht absolut zu setzen. Aber wir sollten uns darüber im klaren sein, dass jede Freiheitsbeschränkung auch zu einer größeren Abhängigkeit der freien Bürger von dem freiheitsbeschränkenden Staat führt.

Denn wenn der Staat höhere Schutzgarantien für die Sicherheit ausspricht, begibt er sich auch in die Haftung, den entsprechenden Verlust an Freiheitsräumen für die Bürger materiell auszugleichen und schlimmstenfalls bei nicht eingelöstem Sicherheitsversprechen das Wohlwollen der Bürger durch unterschiedliche Gratifikationen oder Wohltaten zu erkaufen.

 Posted by at 18:31

Sorry, the comment form is closed at this time.