Do ut des! „Wenn ich dir ein Linsengericht abtrete, verrate du mir bitte eine kleine Wahrheit über die staatliche Kleinkindbetreuung! Wir haben eine Riesendebatte am Dampfen in Deutschland über die staatliche Kleinstkindbetreuung! Wie seht ihr Schweizerinnen das?“
Eine finnisch-schweizer Mutter einer kleinen Tochter erklärte mir am 2. Januar 2013 im Speisewagen des ICE, nachdem ich ihr das letzte vegetarische Linsengericht abgetreten hatte: „An meinem Arbeitsplatz in der Schweiz endete der Mutterschaftsurlaub samt Arbeitsplatzrückkehrgarantie im Alter von 10 Monaten des Kindes. Dann müssen wir eine Betreuung suchen, oder wir verlieren den Arbeitsplatz. Wenn mein 1- bis 3-jähriges Kind die Tagesbetreuung wie eine Art Familie, wie eine Art Erweiterung seiner Familie erlebt, dann ist es gut!“ Das bedeutet: Höchstens 4-5 Kinder pro Einrichtung, für die jeweils eine bzw. zwei feste Bezugspersonen verlässlich da sind.
Der verlässliche „Betreuungsanspruch für 1-3-Jährige“ der Bundesregierung ist hingegen ein Muster unbedachter Zusagen der gesetzlichen Kinder-Planwirtschaft, ist ein schweres Unrecht an den Kindern! Am besten schneidet wohl da bei den 1-3-jährigen die häusliche Betreuung durch eine Oma, Mama, Tante, eine Tagesmutter und ältere Geschwister ab.
Die heutige Betreuung in den Krippen und Babynestern der 16 Bundesländer ist offenkundig nicht gut für die Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Die Kinder lernen Angst, werden blockiert, weil es ihnen an Bindung und Geborgenheit fehlt.
Ganz ähnlich äußern sich ein paar Fachleute, die Heide Oestreich unter dem Titel „Und die Kinder lernen die Angst“ in der taz vom 30.05.2013 zitiert:
http://www.taz.de/!117158/
Sorry, the comment form is closed at this time.