Gibt es denn noch einen „Zustrom“ nach Deutschland?, wird immer wieder gefragt. Ich denke schon. Ich sehe das ja direkt hier vor Ort, und die Statistiken belegen es ebenfalls. Allerdings ziehen nicht mehr ganze Dörfer auf Geheiß der Obrigkeit nach Deutschland, sondern man holt einen Ehepartner aus den Herkunftsländern. Es gibt immer wieder eine erste Generation! Diese trifft auf die Vorgängergenerationen, wird eingewiesen in das richtige Ausfüllen von Formularen. Und dadurch wird der Lebensunterhalt gesichert.
Ich vertrete folgende Ansicht: Der Zustrom, das beständige Neuauffüllen von Einwanderergenerationen, wie es uns vor Augen liegt, wird sich nur durch eine massive Streichung, Senkung, Auflagenverknüpfung und Befristung von Sozialleistungen steuern lassen. Wenn man Sozialleistungen für Bürger anderer Staaten ganz streicht oder befristet, werden zahlreiche andere Probleme sich auswachsen. Es wird unattraktiv werden, Familien und ganze Sippen mithilfe des deutschen Sozialstaates zu gründen und auszubauen. Eine Streichung und Befristung von Sozialleistungen ist die beste Prävention von Ausländerfeindlichkeit und Rassismus.
An einer grundlegenden Reform des Sozialgesetzbuches führt kein Weg vorbei.
Dazu fehlt derzeit leider allen Parteien der Mut und die Weitsicht.
Man muss nur 1 und 1 zusammenzählen. Der Berliner Tagesspiegel kommentiert heute auf Seite 1:
Gegen Windmühlen
Der Wegfall zehntausender Arbeitsplätze und das expandierende deutsche Prekariat zwischen Hellersdorf und Spandau haben dazu beigetragen, vor allem aber die ungebremste Zuwanderung ebenso armer wie bildungsferner Schichten aus der Türkei, dem Libanon oder Rumänien: Alle zusammen bilden die immense Zahl von 315 000 Hartz-IV-Haushalten, in denen inzwischen jedes dritte Berliner Kind lebt.Weite Teile der Stadt geraten in einen Abwärtsstrudel, und die ersten, die das am eigenen Leibe erleben sind nach den Kindern Erzieher und Lehrer.
One Response to “Bitte mehr Mut und mehr Weitsicht in der Sozialgesetzgebung!”
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Das Verfassungsgericht hat zu Hartz IV ein Urteil gesprochen, das – so scheint mir – deutlich macht: Wer in Deutschland lebt, hat ein Anrecht auf soviel Mittel zum Leben, dass ein Leben in Würde möglich ist. Auch und gerade Kinder!
Das hat Verfassungsrang aus gutem Grund.
Das Verfassungsgericht würde also vermutlich die von Ihnen propagierte 5-Jahresgrenze oder ein Sozialgesetz, das für Personen mit gesichertem Aufenthaltsrecht die Sozialleistungen streicht, kassieren. Kassieren müssen.
Auch Familiennachzug darf aus Gründen der Verfassung nicht verboten werden. Kleinere Schikanen sind natürlich möglich, wie zum Beispiel die Verpflichtung zum Erwerb von minimalen Deutschkenntnissen schon im Heimatland. Das verringert die Zahl etwas, aber nicht entscheidend.
Es ist im übrigen ein Irrtum zu meinen, wenn wir die von Ihnen gewünschten sozialgesetzlichen Regelungen träfen, würden wir Armutsmigration oder Flüchtlingswellen aus Ländern wie dem Irak beenden.
Hinzu kommt: Die meisten von denen, über die wir hier sprechen, leben schon lange in Deutschland. Was soll mit ihnen geschehen, wenn sie auf die Einschränkung des Sozialtransfers „nicht richtig“ reagieren?
Ich bleibe bei meinem „familieninterventionistischen“ Ansatz, wie ich ihn hier schon öfters vorgeschlagen habe: Die öffentliche Hand nimmt sich 5 Tage die Woche von 8 bis 18 Uhr der Erziehung und Integration aller Kinder bildungsferner (deutscher und nicht-deutscher) Familien an.