Zielstrebig und beharrlich bohre ich mich in diesen Tagen durch das Europarecht, suche in diesem „System vernetzter Ordnungen“ die Brüche und Pass-Ungenauigkeiten. Eines wird mir immer klarer: Nicht alles an der seit 2008 andauernden Finanz- und Europa-Krise haben die Regierungen der EU-Länder oder die ominösen Märkte zu verantworten. Einiges an der Vertragskonstruktion ist schlechterdings nicht kohärent. Manches mutet bei geduldiger Lektüre als „windschief“ an. Gerade die wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerungsmechanismen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) scheinen mir sehr bedenklich. In vielfacher Hinsicht schränken sie die Handlungsfreiheit von Parlamenten und Regierungen unnötig ein.
Diese damals politisch gewollten Festlegungen der Lissabonverträge erweisen sich in unseren Tagen zunehmend als Danaergeschenk, zumal sie auch in nationales Recht, etwa in das Recht der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, ohne dass hierüber auch nur der Ansatz einer ausreichenden Debatte stattgefunden hätte.
Dafür nur ein Beispiel:
Ich bemerke mangelndes Vertrauen in die Freiheit, wenn ich mir die Rechtsproduktion der Europäischen Union ankucke.
Literatur:
Europa-Recht. 24., neubearbeitete Auflage, Textausgabe mit einer Einführung von Prof. Dr. Claus Dieter Claussen, Stand 1.1.2011, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2011
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