Eine der merkwürdigsten Erscheinungen in unseren Berliner Grundschulen ist die von Jahr zu Jahr zunehmende Trennung der „europäisch-stämmigen“ von den türkisch- und arabischstämmigen Grundschülern. Durch die Einrichtung von „Grundschulen besonderer Prägung“, durch private Schulen und durch die stark nachgefragten Bekenntnisschulen bereits im Primarbereich wird dieser Aufsplitterung Vorschub geleistet, so dass wir mittlerweile in Wedding, Kreuzberg und Neukölln nahezu reine „Moslemschulen“ mit den türkischen und arabischen Kindern einerseits und „Christenschulen“ aus den deutschen und „europäisch-amerikanischen“ Familien andererseits haben.
Für einen grundgesetztreuen Verfechter der einheitlichen Volksschule, wie ich es nun einmal bin, ist dies schwer hinnehmbar. Aber so ist es nun einmal gekommen, alle Welt redet mit Wollust um den heißen Brei herum, aber es ist so. Wie sonst in der Integrationspolitik üblich, so wird auch hier in der Berliner Landespolitik nicht Klartext geredet.
Wie soll man nun dieses Erscheinung benennen? Ich schlage im Grundgesetz nach und finde in Artikel 7 Abs.4 folgenden bemerkenswerten Satz:
Deutscher Bundestag: I. Die Grundrechte
Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.
„Sonderung„, das scheint mir ein gutes deutsches Wort für den Sachverhalt! Durch die zunehmende Aufsplitterung des Grundschulwesens in Berlin hat sich nunmehr sogar in den noch gemischten Wohngegenden eine deutliche Sonderung der Schüler nach den Herkunftskulturen der Eltern ergeben. Diese Sonderung wird – sofern nicht bewusst und entschieden gegengesteuert wird – von den Grundschuljahren nach und nach weiter nach oben wandern, sodass nach und nach die Sonderung auch der älteren Jahrgänge – weit über die getrennt verbrachte Schulzeit hinaus – eintreten wird.
Unser heutiges Foto zeigt die Auslage der Bundeszentrale für politische Bildung. Dort gibt es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland jeden Tag ab 10 Uhr zum Abholen in hübschen kleinen Bändchen. Heute kam ich zu früh dort an, aber morgen wird es klappen.
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