Soll man wirklich schon zum Frühstück die FAZ lesen? Zweifel sind angebracht – selbst wenn der Blogger derzeit nur ein Gratis-Abo abfrühstückt. Denn oft wird einem die Vorfreude auf das vielgerühmte entschlossene Handeln der Politik versalzen. So auch heute wieder. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch legt – „höchst vorsorglich“, wie die Juristen sagen – die Axt an die geplante Schuldenbremse. Er hält sie für grundgesetzwidrig. Lest selbst:
Verfassungsrechtler: Starke Zweifel an geplanter Schuldenbremse – Wirtschaftspolitik – Wirtschaft – FAZ.NET
Herr Jentsch, das Grundgesetz enthält schon jetzt eine Schuldenbremse, nur wurde sie nicht genutzt. Wird die geplante Neuregelung, die den Ländern das Schuldenmachen vom Jahr 2020 an verbietet, wirksam sein?Nein. Dazu reicht die Regelung zu weit in die Zukunft. Die Bedingungen werden sich ändern. Eine Verfassung kann nicht die Politik ersetzen. Sie hat nicht die Details einer Haushaltsordnung vorzugeben. Zudem sind gewaltige Ausnahmen vorgesehen.
Darf der Bund den Ländern solche Vorschriften machen?
Der Bund hat keine Regelungsbefugnis, eine konkrete Verschuldungsgrenze einzuführen. Im Grundgesetz heißt es: Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Das kann nicht verändert werden, weil es Ausdruck des Bundesstaatsprinzips ist.
Weniger eindeutig gegenüber dem gewohnten entschlossenen Ankündigungs-Aktionismus äußert sich im Wirtschaftsteil der FAZ Beatrice Weder di Mauro, Mitglied im Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
Frau Weder di Mauro, wieso ist das Finanzsystem in diese Schieflage geraten?
Weil die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen über viele Jahre mit zwei Illusionen gelebt haben: erstens, die zunehmende Verschuldung sei unbedenklich, und zweitens, die Finanzinnovationen hätten die Systemstabilität erhöht, indem sie die Risiken verteilt hätten. Tatsächlich verblieben die Risiken aber im Bankensystem, was auch daran lag, dass einiges mit Billigung der Bankaufseher außerhalb der Bilanzen gehalten wurde. Generell hatte das System eindeutig zu kleine Kapital- und Liquiditätspuffer, um Schwierigkeiten abzufedern. Auch ist die Aufsicht zu stark auf Einzelinstitute ausgerichtet, zu wenig auf die Stabilität des Gesamtsystems. Die systemische Gefahr hat man lange im wenig regulierten Teil des Systems, bei den Hedge-Fonds, vermutet und dabei übersehen, dass der Kern des regulierten Systems, die Banken, außer Kontrolle gerieten.
Was ist nun zu tun?
Die Diskussion über Rettungspakete leidet darunter, dass es an einem Gesamtkonzept fehlt. Die Reihenfolge, nämlich erst über die Finanzierung der Rettungsmaßnahmen nachzudenken und dann über die Restrukturierung, ist verkehrt.
„Die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen“ – wer sind sie? Gehören dazu etwa auch all jene, denen der Sachverständigenrat zuarbeitet? Dann müsste sich der gemeine Wähler doch fragen: Wo waren die Stimmen der Sachverständigen über all die Jahre hin, als die Krise sich auftürmte? Wurde denn Basel II nicht einhellig bejubelt? Gab es ein Frühwarnsystem? Hat es Laut gegeben? Falls ja – warum wurden die Warnerinnen und Warner nicht gehört?
Das Frühstück endet mit einigen dicken fetten Fragezeichen …
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