Wenig erbaut bin ich, wenn Auswärtige über unsere heimischen Wahlkreiskandidaten herziehen. So tat es gestern der Herr Peter Struck. Er sagte über unseren Wahlkreiskandidaten Björn Böhning: „Böhning hat keine Ahnung.“ Es geht um die „Schuldenbremse“ – also ein grundgesetzlich verankertes Verbot für den Bund, eine gewisse Höhe der Neuverschuldung zu überschreiten – und ein Schuldenverbot für die Bundesländer.
Schuldenbremse im Grundgesetz: Begriff der Notsituationen eng begrenzen – Inland – Politik – FAZ.NET
Struck reagierte am Freitag scharf auf Kritik von linken Parteifreunden an der vereinbarten Schuldenbremse. Böhning hat keine Ahnung, sagte er im ZDF. Der Sprecher des linken SPD-Flügels lehnt die Schuldenbremse ab, weil dadurch die Handlungsfähigkeit des Staates übermäßig eingeschränkt werde. Auch aus den Ländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurde Kritik geäußert, teils verbunden mit der Forderung nach einer Verfassungsklage.
Das gefällt mir nicht, wenn ausgerechnet ein Politiker einem anderen Politiker Ahnungslosigkeit vorwirft. Sind Sie ausgebildeter Volkswirt, sind Sie studierter Verfassungsrechtler, lieber Herr Struck? Aus verfassungsrechtlicher Sicht hatten wir uns bereits am 09.02.2009 in diesem Blog den Bedenken des ehemaligen Verfassungsrichters Jentsch zugewandt. Unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geplanten legislatorischen Werkzeugs sind seither gewachsen.
Aus psychologischer Sicht halte ich diese Schuldenbremse ebenfalls für „schwer verkäuflich“. Der Bund möchte künftigen Generationen ab 2020 genau das verbieten, was er gerade in immer größeren Stücken sich herausnimmt: Schuldenmacherei ohne Ende, das Hineinfüllen von Steuergeldern in Fässer ohne Boden.
Der Bund nimmt sich die Freiheit heraus, künftigen Politikern jene Freiheit zu verbieten, zu der er sich jetzt nahezu schrankenlos die Freiheit nimmt: das Schuldenmachen.
Sorry, Herr Struck: ich vermag Ihnen da nicht zu folgen. Und ja, ja: Auch ich habe keine Ahnung.
Und als echter Kreuzberger sage ich: Mein Freund heißt Björn.
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