Donald Tusk, Polen, VerfassungsrechtKommentare deaktiviert für „Powers divided mutually destroy each other.“ Hatte also Thomas Hobbes recht?
Okt.312026
Bój o Trybunał
Nawrocki zwołuje konsultacje z partiami. O 5 opuścił TK. PiS mówi o zamachu stanu, Żurek o stabilizacji
W piątek wieczorem na stronie Trybunału Konstytucyjnego pojawił się komunikat o odsunięciu prezesa Bogdana Święczkowskiego. Pod jego siedzibą doszło do przepychanek demonstrantów z policją. Jarosław Kaczyński ogłosił, że to zamach stanu. Do Trybunału wtargnął prezydent Nawrocki, na sobotę zwołał konsultacje z partiami.
Besorgt müssen uns die Vorgänge bei unserem nächsten Nachbarn Polen stimmen. Es ist da in diesen Tagen ein echter, teilweise mit körperlichem Zwang ausgetragener Konflikt zwischen der amtierenden Regierung (einem Organ der ausübenden Gewalt), dem amtierenden Verfassungsgericht (dem obersten Organ der rechtsprechenden Gewalt) und dem amtierenden Staatspräsidenten (dem obersten Verfassungsorgan der ausübenden Gewalt) entbrannt. Schwer von außen zu beurteilen!
Die PiS spricht gar von einem Staatsstreich!
Laut der polnischen Verfassung von 1997 ist der Staatspräsident das oberste Organ der Ausübenden Gewalt, oberster Vertreter der Republik und somit auch Gewährträger für die Fortdauer der Staatlichkeit Polens. In Polen gilt eine semi-präsidiale Verfassung, in dieser Hinsicht ähnlich derjenigen der USA und Frankreichs (während in Deutschland hingegen der Staatspräsident grundsätzlich nur repräsentative Befugnisse hat).
Es ist hier wohl genau der Fall eingetreten, vor dem Thomas Hobbes, der geschworene Vertreter eines monistisch-monarchischen Staates, der wichtigste Gegner jedes Systems der staatlichen Gewaltenteilung, immer wieder leidenschaftlich gewarnt hat: „Powers divided mutually destroy each other.“
Wir finden diese schroffe Warnung im Kapitel 29 des 2. Buches seines Leviathan von 1651:
There is a sixth doctrine, plainly and directly against the essence of a Commonwealth, and it is this: that the sovereign power may be divided. For what is it to divide the power of a Commonwealth, but to dissolve it; for powers divided mutually destroy each other. And for these doctrines men are chiefly beholding to some of those that, making profession of the laws, endeavour to make them depend upon their own learning, and not upon the legislative power.
Wir enthalten uns da jedes Urteils und beobachten die Entwicklung in Polen mit wachem Blick und Sorge.
„Aufstieg und Krise des Sozialstaats. Hohe Arbeitslosigkeit und eine ungünstige Altersstruktur reißen immer neue Löcher in die Sozialbudgets. Ist das über hundert Jahre alte deutsche Sozialversicherungssystem, das einst auch andere Industriestaaten übernahmen, noch lebensfähig?“ Mit diesen Worten kündigte 1999 der SPIEGEL einen Beitrag des 2014 verstorbenen Politikwissenschaftlers Iring Fetscher an.
Wahrlich ein sehr treffender, ein hellsichtiger, ein geradezu prophetischer Aufriss der gesamten Sozialstaatsdebatte, wie sie bis zum heutigen Tag hin und her wogt. Ein bis ins Äußerste konzentrierter Text, den Fetscher da 5 Jahre vor seinem Tod niederschrieb, das Destillat jahrzehntelanger Forschung, das beste, was ich aus seiner Feder kenne! Fast alles, was Fetscher da schreibt, kann ich ohne weiteres heute noch unterschreiben.
Gerade in unseren Tagen, wo Isabella Weber mit der Forderung nach „Anti-Fascist Economics“ die Karten neu mischt, oder neu zu mischen glaubt, lohnt Fetschers mustergültiger Aufsatz eine genaue Lektüre. Er ist, soweit ich sehe, frei im SPIEGEL-Archiv zugänglich.
Hier nun aus gegebenem Anlass meine erste These:
Die nationalsozialistische Sozial-, Finanz- und Wirtschaftspolitik des Deutschen Reiches in den Jahren 1933-1939 kann als antifaschistische Wirtschaftspolitik im Sinne Isabella Webers bezeichnet werden; sie leistete exakt das, was Isabella Weber so dringend als Grundlage der antifaschistischen Wirtschaft wieder und wieder einfordert:
Einführung eines allgemeinen Fürsorgeprinzips des Staates, also Abdeckung aller Grundbedürfnisse, der „Essentials“ der Bevölkerung [soweit sie nicht ab 1933 durch den NS-Staat enteignet, vertrieben, ermordet wurde, Anm. des Bloggers], Bezahlbarkeit der lebensnotwendigen Güter Nahrung, Wohnung, Bildung, Arbeit, existenzsichernde Löhne, weitreichende Gesundheitsversorgung auch durch gezielte Prävention, radikale Senkung der Arbeitslosigkeit, Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, defizitfinanzierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Ankurbelung der Volkswirtschaft gemäß den Einsichten in die „Lenkungswirtschaft/Directed Economy“ von John Maynard Keynes, antizyklische Steuerung des konjunkturellen Trends, bezahlbares Wohnen.
Fetscher schreibt in seinem meisterhaften Überblick (nachstehendes Zitat ohne Kürzungen oder Änderungen aus dem SPIEGEL-Archiv übernommen):
[…] „Trotz solcher Willkürakte ließen die Nazis das in verschiedene Bereiche gegliederte Sozialversicherungssystem im großen und ganzen unangetastet. Aus den Plänen, das Versicherungs- durch ein Versorgungssystem zu ersetzen, wurde nichts.
Zunächst legte die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation den Plan zu einer einheitlichen Staatsbürgerversorgung auf der Basis des Fürsorgeprinzips vor. Später dann, schon im Krieg, wollte die Deutsche Arbeitsfront ein umfassendes steuerfinanziertes »Altersversorgungswerk des Deutschen Volkes« einführen.
Aber beide Projekte kamen – nicht zuletzt, weil der Zentrumspartei nahestehende Beamte des Arbeitsministeriums Widerstand leisteten – über das Planungsstadium nicht hinaus. Dafür bauten die Nazis das überkommene Sozialversicherungssystem noch aus. 1938 wurden die selbständigen Handwerker in die Angestelltenversicherung übernommen, 1939 die Bauern und Bäuerinnen in die Unfallversicherung, 1941 die Rentner in die Krankenversicherung. Mit sozialen Einrichtungen wie der »N. S. Volkswohlfahrt« oder dem »Winterhilfswerk« versuchte die Nazi-Führung zudem, die »Volksgemeinschaft« zu festigen.
Es war ein entsetzliches Erbe, das Hitler und seine Schergen den Sozialpolitikern der Nachkriegszeit hinterließen: Millionen von Witwen, Waisen, Vertriebenen, dauerhaft Behinderten und seelisch Geschädigten waren auf Hilfe angewiesen. Und es war ein riesiges Trümmerfeld zu beseitigen, vergleichbar nur jenem am Ende des Dreißigjährigen Krieges.“ […]
Empfohlene Lektüre:
Iring Fetscher: Der soziale Staat. DER SPIEGEL, 27/1999, 04.07.1999, 13.00 Uhr
Isabella Weber: Anti-Fascist Economics. In Defence of Affordability, Dignity and Democracy. Allen Lane, London 2026, hier bsd. PLANNING FOR A SATISFACTORY WAY OF LIFE, Seite 43-53
Bilder: Oben: „Klasse gegen Klasse!“ KPD-Zeitung Rote Insel, März 1932, Nr. 3. Unten: „Arbeiter! Wählt Eure Partei Die Sozialdemokratie.“(Ja, damals, als die SPD noch Arbeiterpartei war!) Zwei historische Erklärtafeln auf der Schöneberger Roten Insel, Aufnahmen vom 28.10.2026, entstanden in der Leuthener Straße, einer Querstraße der früheren Sedanstraße, in welcher Marelne Dietrich geboren wurde und Hildgard Knef zeitweilig lebte.
Mich interessierte heute, ob die Berliner Mieten wirklich so unbezahlbar sind, wie es im Wahlkampf landauf landab stadtweit durch Gassen und Straßen gerufen wurde. Ich fragte eine KI danach.
Und siehe da: Ja, Berliner Mieten sind im Durchschnitt heute doch tatsächlich etwas höher als z.B. in Rostock, Mülheim an der Ruhr und Erfurt! Wer hätte das gedacht, dass man mittlerweile in der deutschen Hauptstadt mehr hinblättern muss als in der Hauptstadt Thüringens – oder gar in Mülheim an der Ruhr?
In Augsburg, Hamburg und München liegen die Mieten jedoch im Durchschnitt deutlich höher als in Berlin. Aber das steht auf einem anderen Blatt. Das hat im Wahlkampf niemanden interessiert. Niemand hat es uns gesagt. Wen interessieren schon Fakten?
Der Befund ist: Die Höhe der Mieten in Berlin liegt bei bestehenden Mietverträgen im Mittelfeld Deutschlands. Drei der gewünschten Städte sind teurer, drei sind billiger. Tja. Und damit macht man Wahlkampf in einer europäischen Hauptstadt? Ernsthaft?
In Berlin liegt der offizielle Mittelwert für Bestandsmieten (ortsübliche Vergleichsmiete laut Berliner Mietspiegel 2026) bei 7,71 Euro pro Quadratmeter nettokalt. [1]
Die folgenden Übersichten vergleichen das Mietniveau von Berlin mit den gewünschten Städten (Werte gerundet auf Basis aktueller Marktdaten und Mietspiegel-Indizes für 2025/2026): [1, 2, 3, 4]
1. Bestandsmieten im Städtevergleich
Diese Werte spiegeln die laufenden, oft seit Jahren bestehenden Mietverhältnisse (ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegeln) wider. [1]
Stadt
Durchschnittliche Bestandsmiete (nettokalt / m²)
München
ca. 12,50 € – 13,50 €
Hamburg
ca. 9,40 € – 9,80 €
Augsburg
ca. 8,60 € – 9,10 €
Berlin
7,71 €
Rostock
ca. 6,90 € – 7,40 €
Mülheim an der Ruhr
ca. 6,80 € – 7,20 €
Erfurt
ca. 6,50 € – 6,90 €
Bild: Die Krämerbrücke in Erfurt, eines der Wahrzeichen der Hauptstadt Thüringens. So schön! Es ist die längste durchgehend bebaute und bewohnte Brücke Europas. Aufnahme vom 8.10.2026
Mit dieser Frage begann ich heute eine Internetrecherche, um den historischen Kontext der aktuellen Enteignungsdebatte in der Berliner Landespolitik auszuleuchten.
Hier kommen nun die Ergebnisse meiner heutigen Nachforschungen:
Zwischen 1933 und 1939 betrieb die nationalsozialistische Regierung eine systematische Umverteilung und Aneignung von privatem und gewerblichem Besitz. Bei den wirtschaftlichen Zugriffen muss strikt zwischen der staatlichen Einziehung politischer Vermögen (direkte staatliche Enteignung) und der rassenideologisch motivierten Verdrängung jüdischer Eigentümer („Arisierung“) unterschieden werden.
Welche Großunternehmen waren durch die faschistische Enteignungspolitik betroffen?
Die direkte staatliche Enteignung betraf vor allem Organisationen und Parteibetriebe der politischen Opposition sowie Gewerkschaften. Im Bereich der Großindustrie und des privaten Sektors wurde der Eigentümerwechsel meist über massiven politischen und wirtschaftlichen Druck erzwungen („Arisierung“), der faktisch einer Zwangsenteignung gleichkam.
Banken & Finanzen: Führende Privatbanken wie das Bankhaus Mendelssohn & Co., M.M.Warburg & CO oder Bleichröder wurden zerschlagen, zwangsweise fusioniert oder von Großbanken wie der Deutschen Bank und der Dresdner Bank übernommen. [1]
Schwerindustrie, Bergbau & Metallurgie: Der gigantische Orenstein & Koppel-Konzern (Maschinen-, Waggon- und Lokomotivbau) sowie die Aron Hirsch Kupfer- und Messingwerke wurden ihren jüdischen Eigentümern entzogen. Ein prominenter Fall direkter staatlicher Intervention war die Gründung der staatlichen Reichswerke Hermann Göring, die unter anderem private Gruben- und Hüttenbetriebe (wie die der Familie Petschek) sowie Vermögensteile des Thyssen-Konzerns (nach Fritz Thyssens Flucht) schluckten.
Kaufhäuser & Einzelhandel: Große Warenhauskonzerne wie Hermann Tietz (Hertie), Wertheim und Schocken wurden durch Kreditentzug, Boykotte und staatlich gelenkte Treuhänder systematisch aus jüdischer Hand in den Besitz nicht-jüdischer Konsortien überführt.
Verlage & Medien: Große Medienhäuser wie der Ullstein Verlag oder der Mosse-Verlag wurden weit unter Wert an das NS-Zentralorgan (Eher-Verlag) oder regierungsnahe Käufer übertragen.
2. Wurden im deutschen Faschismus auch Immobilienunternehmen mit dem Mittel des Zwangsverkaufs verstaatlicht bzw. vergesellschaftet?
Ja, Immobilienunternehmen und Grundeigentümer gehörten explizit dazu. Neben reinen Wohnungs- und Grundstücksgesellschaften betraf dies vor allem gewerbliche Immobilien von Warenhäusern, Fabriken und jüdischen Stiftungen. Mit der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 wurde der Zwangsverkauf von jüdischem Grund- und Immobilienbesitz staatlich lückenlos diktiert und über Genehmigungsbehörden zugunsten „arischer“ Erwerber abgewickelt. [1, 2]
3. Welche juristischen Begründungen fand die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik, um gezielte Vermögensumverteilung zu rechtfertigen?
Das NS-Regime nutzte Gesetzesbeschlüsse, um den Raubzügen den Schein von Legalität zu verleihen: [1]
Für politische Gegner: Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens (26. Mai 1933) und das Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens (14. Juli 1933) dienten als Rechtsgrundlage, um das gesamte Vermögen der KPD, SPD, von Gewerkschaften und angegliederten Organisationen entschädigungslos einzuziehen. [1, 2, 3]
Für jüdische Eigentümer: Hier griffen schrittweise bürokratische Zwangsverordnungen. Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden (26. April 1938) erfasste alle Werte lückenlos. Nach den Novemberpogromen folgte die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben (12. November 1938), die jüdischen Besitzern den Betrieb von Unternehmen schlicht untersagte und Treuhänder mit der Abwicklung oder dem Zwangsverkauf beauftragte. [1, 2]
4. Wie hoch war der Anteil jüdischer Besitzer bei Großunternehmen?
Historische Untersuchungen (u. a. von Christoph Kreutzmüller) zeigen, dass zu Beginn des Jahres 1933 in Deutschland rund 100.000 gewerbliche Unternehmen im Besitz von Menschen jüdischer Herkunft waren. [1]
Im Bereich des Großhandels, der Privatbanken sowie der Textilindustrie und des Warenhauswesens war der Anteil jüdischer Eigentümer oder Aufsichtsräte traditionell sehr hoch (teilweise über 50 % in Teilbranchen des Textil- und Einzelhandels). [1]
Bis zum Frühjahr 1938 waren bereits über 60 % dieser Unternehmen liquidiert oder „arisiert“. Nach den Pogromen im November 1938 wurde die restlose Beseitigung („Entjudung“) radikal vollendet; bis 1939 existierten praktisch keine Großunternehmen im Besitz deutscher Juden mehr. [1, 2, 3]
5. Lag die Höhe der Entschädigungszahlungen bei erzwungenen Unternehmensverkäufen beim realen Marktwert, oder setzte die faschistische Politik eine Wertminderung an?
Bei echten Enteignungen politischer Gegner betrug die Entschädigung Null (entschädigungslose Einziehung). [1]
Bei den erzwungenen Verkäufen jüdischer Großunternehmen („Arisierungen“) gab es keine Entschädigungen im rechtlichen Sinne, sondern Kaufpreise, die einer massiven staatlichen Ausplünderung unterlagen: [1, 2]
Die Kaufpreise lagen aufgrund des enormen Verkaufsdrucks meist weit unter dem realen Marktwert (oft bei nur 20 bis 30 % des echten Wertes).
Die jüdischen Verkäufer konnten nicht frei über das Geld verfügen. Die Erlöse wurden auf staatlich kontrollierte Sperrkonten überwiesen.
Durch horrende Sondersteuern wie die Reichsfluchtsteuer (bei Auswanderung), die Dego-Abgabe (bis zu 96 %) und die nach dem Novemberpogrom erlassene Judenvermögensabgabe (eine kollektive Strafzahlung von über 1 Milliarde Reichsmark) zog der NS-Staat den Großteil des Kaufpreises direkt wieder ein. Den Betroffenen blieb am Ende fast nichts. Eine echte Rückerstattung oder Entschädigung erfolgte erst nach dem Zusammenbruch des Regimes im Zuge der alliierten und bundesrepublikanischen Wiedergutmachungsverfahren ab Ende der 1940er Jahre. [1, 2, 3, 4, 5]
Mein vorläufiger historischer Befund sei hiermit als Arbeitshypothese formuliert:
Die Enteignungspläne der in Berlin nach der Macht greifenden Koalition aus den drei Parteien Die Linke, Bündnis90/Die Grünen und SPD stehen in einer gut bezeugten, wenn auch meist verschwiegenen Tradition der faschistischen Umverteilungspolitik des Deutschen Reiches in den Jahren 1933-1939.
Foto: Berlins Jugend steht wie ein Mann hinter den drei linken Parteien. Vor der JFE Kiezlinse, Gotenstr. 44, Schöneberg, Berlin. Aufnahme vom 25.10.2026
Interessantes Geplauder mit der Wirtschaftswissenschaftlerin Isabella Weber, das mir da soeben auf youtube vorgeschlagen wird! Völlig zu recht hebt sie hervor, dass es eben nicht nur DIE Planwirtschaft und die DIE Marktwirtschaft gibt, sondern dass eine kluge Wirtschaftspolitik zahlreiche andere Methoden der zielgerichteten, situationsabhängigen Wirtschaftslenkung hat. Und genau dieses Konzept vertritt Isabella Weber zur Zeit an vielen Orten, neuerdings mit ihrem Buch „Antifaschistische Wirtschaftspolitik“. Höchst lesens- und hörenswert!
Die FAZ zitiert soeben Prof. Weber mit dem folgenden Leitsatz: . „Das oberste Organisationsprinzip sollte nicht Profit, Unterwerfung unter den Markt oder Wachstum sein“, schreibt Weber, „sondern die Existenzgrundlagen aller Menschen.“
Gemeint ist mit „antifaschistischer Wirtschaftspolitik“ möglicherweise eine Art „Lenkungswirtschaft“ oder Wirtschaftslenkung, wie sie in den dreißiger Jahren etwa die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik des Deutschen Reiches unter Finanz- und Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht oder auch die faschistische Lenkungswirtschaft des Königreiches Italien, etwa unter Wirtschafts- und Finanzminister Alberto de‘ Stefani, höchst erfolgreich beschritten.
Sowohl die faschistische Wirtschaftslenkung des Königreichs Italien (1922-1943) als auch die nationalsozialistische Lenkungswirtschaft des Deutschen Reiches (1933-1945) stellten recht bald eine bezahlbare Versorgung der Bevölkerung mit den Grundbedürfnissen des Lebens (Nahrung, Wohnung, Kleidung, Bildung) sicher; sie verzichteten jedoch im Gegensatz zur sozialistischen Regierung (UDSSR) auf umfassende Zwangsenteignungen der Reichen und der Großunternehmen. Das Leben, das Essen, das Mieten war endlich wieder bezahlbar! Die Existenzgrundlagen aller Menschen (soweit sie nicht vertrieben oder zwangsenteignet waren) schienen gesichert. Das italienische Volk und das deutsche Volk – soweit nicht durch die Politik des eigenen Landes zwangsenteignet, vertrieben oder ermordet – belohnten die faschistische und die nationalsozialistische Politik der Lenkungswirtschaft mit überragender Zustimmung, ja oft sogar mit fanatischer Anhängerschaft.
In seinem ebenfalls lesenswerten Buch „Wie konnte das geschehen?“ hat Götz Aly diesen Zusammenhang zwischen Absicherung der materiellen Grundbedürfnisse, Ausweitung der sozialstaatlichen Gratifikationen (Kindergeld, Mietendeckel, Freitzeitaktivitäten) durch die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik und überragend hohen Zustimmungswerten, wie ich meine, unwiderleglich herausgearbeitet.
Zum Thema soziale Wohltaten, Mietendeckel und Mietpreisstopp: Götz Aly: Wie konnte das geschehen? Deutschland 1933-1945, S. Fischer, Frankfurt am Main, 7. Auflage 2025, hier besonders: „Totalitärer Sozialkapitalismus – ein Albtraum“, S. 228-235
Was etwa die Ergebnisse der Sondierungsgespräche der sich gerade bildenden Berliner Koalition (Linke, Grüne, SPD) erkennen lassen, deutet ebenfalls den vorläufigen Verzicht auf großflächige Zwangsenteignungen an, jedoch zugleich die Verheißung von endlich wieder bezahlbarem Wohnen, endlich wieder bezahlbarem Essen, Ausbau des Sozialstaates, endlich wieder ausreichenden kostenlosen Bildungsangeboten, lebenswerter Stadt, und obendrein noch Klimaresilienz usw. usf. Klingt alles so schön, geradezu märchenhaft!
Wird es im Bundesland Berlin zu diesem neuen Triumphzug der Lenkungswirtschaft kommen? Das wäre die Vollendung der bereits in Gang gekommenen Abschaffung der Sozialen Marktwirtschaft, das erstklassige Begräbnis des Ordoliberalismus.