„Nie zuvor erlebte Europa so große Probleme wie heute …!“

 Antike, Europäische Union, Europäischer Bürgerkrieg 1914-1945  Kommentare deaktiviert für „Nie zuvor erlebte Europa so große Probleme wie heute …!“
Jan 142016
 

Nie zuvor erlebte Europa so große Probleme wie heute“ – unter diesem Motto rollen derzeit in einer Armada von Luxuskutschen die Bosse und Führer dieses Kontinents zum Welt-Gipfel.

http://www.welt.de/wirtschaft/article150984660/Die-Probleme-die-Europa-ins-Chaos-stuerzen-koennten.html

„Nie zuvor erlebte Europa so große Probleme wie heute…!“ Aber müssen wir das wirklich glauben?

Wann erlebte Europa seine größten Probleme? Meine persönliche Antwort darauf beschränke ich auf die letzten 500 Jahre – nicht auf die gesamten 3000 Jahre, die wir anhand schriftlicher Quellen ungefähr, aber auch nur ungefähr einschätzen können. Ich meine, es spricht vieles dafür, dass die Jahre 1618-1648 sowie die Jahre 1914-1945 die Jahre mit den größten Problemen für Europa waren. Wir haben in Geschichtsschreibung und Poesie eine sehr große Fülle an Belegen, dass es diese beiden Zeiträume waren, in denen sowohl die Zeitgenossinnen und Zeitgenossen als auch die Nachkommen das Gefühl hatten, noch nie zuvor habe Europa so große Probleme gehabt wie eben in diesem Heute, diesem „itzt“.

Der schönste, der ergreifendste Beleg für dieses Gefühl – „Noch nie hatten wir in Europa so große Probleme wie heute!“ – stammt meines Erachtens von Thukydides. Er schreibt in seinen Historiai, er habe von Anfang das dumpfe Gefühl gehabt, dieser 30 Jahre dauernde, selbstzerfleischende Krieg zwischen den beiden Machtblöcken Athen und Sparta sei für ihn „sozusagen“ der größte, der bis dahin größte, bedeutendste Konflikt der für ihn überschaubaren Menschheitsgeschichte, also der Geschichte der Hellenen und vermutlich auch der meisten Menschen überhaupt gewesen.

Aber er war sich eben nicht 100-prozentig sicher. Unübertroffener Thukydides! Er schränkt sein Urteil ein – „soweit ich das beurteilen kann“, „sozusagen“, „nach allem, was ich ermitteln konnte“. Aber, Freunde Europas, lest doch lieber selbst, mit welch unübertroffener Bescheidenheit, mit welch überragender Klugheit Thukydides uns alle, die wir jetzt Zeter und Mordio schreien, in die Schranken unserer historischen Beschränktheit verweist:

[2] κίνησις γὰρ αὕτη μεγίστη δὴ τοῖς Ἕλλησιν ἐγένετο καὶ μέρει τινὶ τῶν βαρβάρων, ὡς δὲ εἰπεῖν καὶ ἐπὶ πλεῖστον ἀνθρώπων. [3] τὰ γὰρ πρὸ αὐτῶν καὶ τὰ ἔτι παλαίτερα σαφῶς μὲν εὑρεῖν διὰ χρόνου πλῆθος ἀδύνατα ἦν, ἐκ δὲ τεκμηρίων ὧν ἐπὶ μακρότατον σκοποῦντί μοι πιστεῦσαι ξυμβαίνει οὐ μεγάλα νομίζω γενέσθαι οὔτε κατὰ τοὺς πολέμους οὔτε ἐς τὰ ἄλλα.

Quelle:
Thucydidis Historiae, liber primus, 1, 2-3, ed. Henricus Stuart Jones, Oxonii e typographeo Clarendoniano 1974

Nein, Freunde Europas, dies ist nicht die schwerste Stunde Europas. Die Hauptprobleme Europas sind meines Erachtens derzeit das Misstrauen zwischen den europäischen Regierungen und zwischen den europäischen Gesellschaften, ein Mangel an Ehrlichkeit, ein eklatanter Mangel an Fremdsprachenkenntnissen in ganz Europa (büßken Globish reicht halt nicht), ferner die törichte Gleichsetzung einer menschengemachten Organisation (der „Eurozone“) mit Europa überhaupt (Europa, das ist halt nicht der Euro und auch nicht die EU), Mangel an historischer Tiefenbildung, Mangel an wirtschaftspolitischer und finanzpolitischer Grundbildung, Mangel an Mut zur Wahrheit, Irreführungen und Täuschungen, zweifelhafte Alleingänge Deutschlands auf Kosten anderer EU-Länder und auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit, Selbstgerechtigkeit der Spitzenpolitiker in Deutschland und den anderen „alten“ EU-Staaten, ein verengter Blick auf Europa, eine durch die aktuelle EU-Politik vertiefte Ost-West-Spaltung und eine durch die aktuelle EU-Politik vertiefte Nord-Süd-Spaltung: alles Dinge, die wir bewältigen können, die wir ändern können. Es ist noch nicht zu spät.

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Czy rosnąca liczba populistycznych rządów zagraża UE? Vom Gespenst des Populismus

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Jan 082016
 

Czy rosnąca liczba populistycznych rządów zagraża UE – Bedroht die wachsende Zahl populistischer Regierungen die EU?

Die Antwort Günter Öttingers darauf ist eindeutig: ja! Ein Gespenst geht um in Europa: der Populismus. In seinen Augen ist der Populismus der europäischen Populationen das große Grundproblem der EU. Wir dürfen schließen: Gäbe es den Populismus nicht, wäre der Bestand der EU folglich gesichert.

Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sieht der namhafte europäische Politiker, der EU-Kommissar Oettinger, die Drohung eines Auseinanderbrechens der Europäischen Union. Die Gefahr erwächst der EU eindeutig durch die wachsende Zahl an populistischen Regierungen. Erstaunlich bleibt, dass der Kommissar nicht den Hauch einer Selbstkritik, nicht den Schatten eines Umdenkens der EU-Elite zu erkennen gibt. Die Gefahr kommt – von ganz oben aus gesehen – einzig und allein von unten, der Populismus wird als die große, die entscheidende Bedrohung der EU gesehen.

Aber lest selbst, wie die polnische Gazeta wyborcza vor wenigen Tagen Günter Öttinger zitiert:

Oettinger dodał, że po raz pierwszy obawia się „dezintegracji Unii Europejskiej“, która może się rozpaść „pod naporem populizmów“.

„UE nauczyła się pokonywać kryzysy, ale liczba krajów, w których powstają rządy populistyczne lub niestabilne rośnie. Niepokoi mnie to i dostrzegam po raz pierwszy poważne zagrożenie rozpadu UE“ – podkreślił komisarz.

Cały tekst: http://wyborcza.pl/1,91446,19410955,oettinger-rosnaca-liczba-populistycznych-rzadow-zagraza-ue.html#ixzz3wfXGGoQK

Woher stammt der Begriff des Populismus?

Der Begriff des Populismus, so meine ich, dürfte in der politischen Theorie auf die politische Richtung der „Popularen“, die factio popularis zurückgehen, wie sie in den Spätzeiten der römischen Republik genannt wurde. Die beiden Brüder Tiberius Sempronius Gracchus und Gaius Sempronius Gracchus sind die ersten bedeutenden Vertreter dieser Politikauffassung. Sie vertraten ab 133 v. Chr. die plebs, das einfache Volk, verlangten Umverteilung des Bodens von den Mächtigen zu den Armen, verlangten neue Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten für Kleinbauern und Gewerbetreibende gegenüber den immer mächtiger werdenden Latifundienbesitzern, gegenüber den „Adligen“ und den „Rittern“ (ordo equestris), den beiden führenden Ständen des Senats.

Wir nennen diese mächtigere, die Oberschicht des Senates auch „Optimaten“, die selbsternannte Elite des Staates, in manchem vergleichbar der heutigen EU-Funktions-Elite.

Öttinger schlägt sich mit seiner Fundamentalkritik an den populistischen Regierungen der EU-Populationen eindeutig auf die Seite der Optimaten. Die populistischen Populationen mit ihren furchtbar populistischen Regierungen stören den Zusammenhalt. Sie, die Populären und Populisten, stören die Regierung, die Kommission der EU ja nur am Regieren.

Der Vorwurf des Populismus wird nunmehr von den Optimaten, den Edlen und Mächtigen des EU-Reiches, an jeder Ecke und bei jeder Wendung aus der Tasche gezogen. Jede sachliche Kritik an der herrschenden EU-Politik wird damit abgeklatscht und abgewatscht.

So einfach ist das alles. Die Welt ist eben so, wenn man sie von oben betrachtet!

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Verschollenes. Spuren im Schnee. Auf Flügeln des Gesanges

 Deutschstunde, Europäische Union, Gedächtniskultur, Leitkulturen, Schöneberg, Singen, Was ist deutsch?  Kommentare deaktiviert für Verschollenes. Spuren im Schnee. Auf Flügeln des Gesanges
Jan 062016
 

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Und wieder erwachten wir, und wieder hatte der Schnee sein weißes Gewand über Feld und Flur gelegt, und wieder dreht sich das lustige Anemometer, die effizienteste aller Wetterfahnen, hoch droben am aufgelassenen Gasvorratsbehälter! Hier in Schöneberg!

Und wieder, wie damals!

Ja, damals, das waren noch Zeiten damals, 1930, da sangen die Menschen noch! Auf welchen reichen Schatz an Traditionen, Liedern und Klängen konnte der Regisseur Josef von Sternberg, damals, 1930, noch zurückgreifen! Welch reiche Schauspielkunst stand damals einem Emil Jannings noch zu Gebote! Erst war er der steife Pennäler-Quäler, der seine Schüler mit Shakespeare schurigelte und anspuckte, aber wie sehr lockerte sich seine Seele auf unter dem Anhauch des Gesanges! Hinter der Maske des starrren Professors kam eine weiche, verletzliche, liebende Seele zum Vorschein!

Und wie sehr veränderte Emil Jannings sich dann, als er getäuscht worden, wie sehr bewahrheitete sich der Schlager, den Christoph Hölty 1775 dichtete und Wolfgang Amadeus Mozart 1791 in Töne setzte:

Drum übe Treu und Redlichkeit
bis an dein kühles Grab
und weiche keinen Fingerbreit
von Gottes Wegen ab.

Und als er kam zu sterben, der alte Herr Professor, das Professorchen, da sucht‘ er die Stätte seines Wirkens noch einmal auf, da trat er ein ohne anzuklopfen, doch seine Schüler waren alle fort. Da legt‘ er sich nieder auf das Katheder, von dem aus er seine Schüler geschurigelt hatte, da verkrallte sich seine Faust unlösbar in das alte Gebälk. So fand der Pedell ihn wenige Stunden danach. Er hörte schon nicht mehr.

Ja, wie nahe von hier ward diese Sängerin doch geboren! Hier, in Schöneberg geboren? Ja, hier in der Sedanstraße 65, der heutigen Leberstraße, etwa 300 Meter vom Ort dieses Fotos aus gemessen, ward sie geboren!

Ja, damals konnten sie noch singen, man verstand jedes Wort, jeden Ton, jeden Konsonanten! „… Ich bin von Kopf bis Fuß…“ — ja, wie sie das singend spricht und sprechend singt, so kann das heute keine deutsche Sängerin mehr. Ja, das ist die Kunst der Diseuse, die auf bestechend deutliche Art jedes Wort, jeden Ton aus der Taufe hebt! Ja, damals lernten die Buben und Mädchen richtig klares Deutsch!

„Also war alles besser damals?“

Nein, nein, nicht alles war besser als heute, im Berlin der späten 20er Jahre. Wir wollen hier die Weimarer Republik nicht verklären, aber sie war doch wesentlich besser als das, was ab 1933 bis 1945 folgte. Und vieles war in der Tat besser als heute, mindestens dies: Die Buben und Mädchen lernten damals – im Jahr 1930 – noch richtig klares Deutsch. Sie lernten noch singen, tanzen, turnen, Gedichte rezitieren, Schlager und Volkslieder singen!

Während das heutige offizielle Europa weitgehend in einem echolosen, gedächtnistoten Kulturraum existiert und seine Jugend in einem gränzenlosen Präsentismus zum Glauben an Google, zum Glauben an den Euro, zum Glauben an den European Song Contest (ESC), an die gränzenlose Weisheit der EZB und an Quantitative Easing (QE) erzieht, standen den europäischen Ländern 1930 noch einige Jahrhunderte Gesang, einige Jahrhunderte Sprachgeschichte zu Gebote.

Und in dem ganzen Film, den Josef von Sternberg 1929/1930 in den UFA-Studios drehte, singt es und klingt es wie in einem Märchenwald der deutschen Lieder. Uralte, heute verschollene, heute vergeßne Lieder und Klänge tönten aus der digital restaurierten Tonspur an unser Ohr.

Wir hörten Franz Schubert heraus:

Ich hört’ ein Bächlein rauschen
Wohl aus dem Felsenquell,
Hinab zum Thale rauschen
So frisch und wunderhell.

Und zum Fenster des Gymnasiums herein klang der glockenhelle zweistimmige Mädchenchor herein:

Klopp an de Kammerdör,
Fat an de Klink!
Vader meent, Moder meent,
Dat deit de Wind.

Was klingt da heraus, was klingt da herauf aus dem Film, den der Produzent Erich Pommer 1930 in den UFA-Studios drehen ließ?
Alte, längst vergeßne Tage! Alte Sprachen! Alte Kunst!

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Hat der klassische westliche Verfassungsstaat schon ausgedient?

 Europäische Union, Grundgesetz, Kupferstichkabinett, Staatlichkeit, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Hat der klassische westliche Verfassungsstaat schon ausgedient?
Nov 122015
 

Πᾶσα ψυχὴ ἐξουσίαις ὑπερεχούσαις ὑποτασσέσθω. „Jede Seele soll sich den herrschenden Institutionen einordnen“, so (in eigener Übersetzung) der bekannte Briefeschreiber Paulus von Tarsos im Römerbrief, Kapitel 13. Eine unendlich oft – auch von Luther selbst – kommentierte Stelle! Für die Entstehung der lutherischen Kirchen ab 1517 und vor allem für das Verhältnis zwischen irdischen Gewalten und Christengemeinden bereits ab dem ersten Jahrhundert nach Christus von überragender Bedeutung.

Das gilt auch heute noch, wie ein Blick die WELT vom heutigen Tage lehrt (S.6)!

Humanität und Menschenwürde kennen keine Grenzen„, so Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Nun? Was folgt daraus? Hat denn irgendjemand behauptet, dass Humanität und Menschenwürde nur in Deutschland zu finden seien, und außerhalb Deutschlands (also z.B. in Luxemburg) keine Humanität und Menschenwürde zu leben seien?

„Wir brauchen keine Grenzen“, „No borders!“, „keine Nationalstaaten mehr!“, „wir brauchen mehr Europa“, „wir brauchen mehr WELT, wir leben in EINER Welt, weg mit den Grenzen, weg mit dem Staatsrecht, weg mit dem Rechtsstaat, weg mit den Institutionen!“

Fast schon verzweifelt lehnen sich noch vereinzelte Stimmen wie etwa der ehemalige deutsche Verfassungsrichter Udo di Fabio, der ehemalige Verfassungsrichter Roman Herzog gegen die Begeisterung für grenzenlose Barmherzigkeit, gegen die kühne, handstreichartige Außerkraftsetzung des institutionell verankerten Rechtsrahmens auf.

„Der Nationalstaat liegt als Projekt hinter uns! Wir brauchen mehr Europa!“

„Das neue Deutschland nach 1949 und 1989 hat seine großen Erfolge in der Wirtschaft-, Sozial- und Außenpolitik nicht als klassischer Nationalstaat, sondern als ein demokratisches, weltoffenes und in Europa integriertes Land erzielt.“

So zuletzt – nur als ein Beispiel von vielen – Heiner Geißler von der CDU. Nun, dem vermag ich in aller Bescheidenheit nicht so schnell zu folgen.

Ich selbst meine, dass der auf Recht gestützte Staat, also der „klassische Verfassungsstaat“ noch nicht ganz ausgedient hat. Der klassische Verfassungsstaat (etwa Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn…) hätte erst dann ausgedient, wenn die Souveräne dieser Staaten, also die Völker, sich dazu verständigt hätten, sich als „postklassischer übernationaler Verfassungsstaat“ zusammenzuschließen. Und das haben sie noch nicht getan. Einige Völker der EU, z.B. die Franzosen, haben dies sogar ausdrücklich per Volksabstimmung abgelehnt.

Ich bekenne mich als ein Anhänger des klassischen parlamentarischen Verfassungsstaates mit seiner klassischen Gewaltenteilung; ich bin ein (übrigens auch durch öffentlichen Eid) eingeschworener Anhänger der derzeit bestehenden Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Selbstverständlich bin ich für die Einhaltung aller internationalen Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist.

Selbstverständlich soll man Menschen vor Not, Elend und Hunger bewahren; aber eine komplette – auch nur vorübergehende – Außerkraftsetzung des geltenden Rechts wäre das berühmt-berüchtigte „Paradies auf Erden“. Ein Schritt ins Verderben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, das Völkerrecht, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die vertraglichen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, der methodische und rechtliche Vorrang des Bundestages vor der Bundesregierung, das sind die Grenzen, an denen wir nicht rütteln sollten, an denen aber derzeit tatsächlich heftig gerüttelt wird.

Wir brauchen nicht einmal Paulus Rö 13, um an die Einhaltung der geltenden Rechtsordnung zu erinnern.

Nachweise:
Antieuropäische Ressentiments: Nationales Gedankengut wird hoffähig | Geißlers Nachschlag – Berliner Kurier – Lesen Sie mehr auf:
http://www.berliner-kurier.de/geisslers-nachschlag/antieuropaeische-ressentiments-nationales-gedankengut-wird-hoffaehig,11561998,25797542.html#plx1435918713

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article148748357/Fluechtlingskrise-reisst-eine-Wunde-in-deutsches-Recht.html

Bild:
Ein Blick in Dantes Inferno, vom Rande des Europa-Rechts her gesehen. In: Ausstellungskatalog:
Der Botticelli-Coup. Schätze der Sammlung Hamilton im Kupferstichkabinett. Kupferstichkabinett. Ausstellung. Staatliche Museen zu Berlin, Kulturforum, Matthäikirchplatz, 16.10.2015 bis 24.01.2016, Di-Fr 10-18 Uhr, Sa-So 11-18 Uhr

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„Auch ich bin ein Nazi“ – Die mutige Selbstbezichtigung eines tollen Trolls

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Nov 032015
 

Cooler Move des mutigen Aktivisten Felix: Er mischte sich in eine parteipolitische Demo einer um die Wählergunst konkurrierenden Partei und nannte sich selbst und alle anderen in der Demo Nazis. Es ist ja so cool. Mit seinem selbstgeschriebenen Plakat „Nazis“ wollte er beweisen, dass alle hier Nazis seien. Er wollte darauf hinweisen, dass auch er ein Nazis ist – und er fängt damit bei sich selbst an:

http://www.bento.de/politik/troll-ueber-seine-aktion-nazis-91981/

Ein toller Troll. Das ist das Geschäft des Agent provocateur – wie man früher sagte – in Reinkultur. Toll, dass er mit seinem Namen und seinem Gesicht zu der Aktion steht. Genau so funktioniert das. Auch gut, dass er klar zugibt, zu einer Konkurrenzpartei zu gehören. Sie heißt VERA. Von lateinisch verus, wahr. VERA, das ist die WAHRE Partei. Endlich wissen wir auch das.

Trotzdem – eine bessere Werbung für die Konkurrenzpartei als diese hätte der sich selbst als Nazi bezichtigende Agent provocateur kaum leisten können.

Auch muss man fragen, ob nicht das Totschlagargument „Die EU-Kritiker, die anderen sind, alle sind – wir bzw. wir sind – ja doch alle Nazis“ sich irgendwann selber totschlägt. Wer etwa die fundamentale öffentliche Kritik eines Yannis Varoufakis, eines Jörg Meuthen an der Politik der Euro-Staaten ernst nimmt und sie etwa mit der fundamentalen, öffentlich geäußerten Kritik eines Bernd Lucke, eines Hans-Werner Sinn, eines Kai A. Konrad an der Politik der Euro-Regierungen vergleicht, wird keine wesentlichen Unterschiede in diesem doch so entscheidenden Politikfeld feststellen können. Im Gegenteil: Die genannten Fachleute stimmen in ihren wirtschaftspolitischen Ist-Analysen weitgehend überein.

Trotzdem wird niemand – auch der tolle Troll nicht – im Ernst behaupten, dass alle die genannten – Yannis Varoufakis, Jörg Meuthen, Hans-Werner Sinn, Bernd Lucke und Kai A. Konrad doch alles Nazis seien.

Sehr zu empfehlen ist der frei zugängliche Video-Mitschnitt einer am 28.10.2015 veranstalteten öffentlichen Diskussion zwischen unserem guten Mit-Europäer Hans-Werner Sinn und unserem guten Mit-Europäer Yannis Varoufakis in der LMU München: „Die Situation in Griechenland und die Zukunft Europas.“ Das ist wahre europäische Männerfreundschaft! Lernen wir davon! Unflätige Beschimpfungen, Flüche und Totschlagargumente helfen nicht weiter. Seien wir redlich, höflich, anständig und sanft im Umgang miteinander!

http://mediathek.cesifo-group.de/player/macros/cesifo/mediathek?content=6065656&idx=3&category=2410020866

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„Unauflöslicher Widerspruch“: nationales Rechtssystem und Unionsrecht. Ein Simultankrimi

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Nov 032015
 

Europa-Recht. 24., neubearbeitete Auflage 2011. Buch. Textausgabe mit Einführung von Prof. Dr. Dieter Classen.
Beck-Texte im dtv, München 2011. Stand: 1. Januar 2011, hier Seite XI-XXVI, bsd. S. XV

Spannender als jeder Krimi ist die parallele Lektüre von a) dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und b) den Grundtexten des Europa-Rechts. Atemberaubend. Schade, dass in den Massenmedien fast nie mit konkreten Verweisen (mit klarem Hinweis auf Rechtstext im Wortlaut und Artikel) darauf Bezug genommen wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass fast niemand weiß, auf welcher Grundlage eigentlich „Brüssel“ funktioniert. Und wer es weiß oder wissen sollte, der gibt dies nicht zu erkennen.

So öffnet man denen Tür und Tor, die immer auf Brüssel schimpfen, wenn die eigene nationale Regierung sich kaltlächelnd über die Bestimmungen der Lissabon-Verträge hinwegsetzt.

Das Grundgesetz gibt es kostenlos in der Bundeszentrale, die wichtigsten Grundtexte des Europarechtes kann man sich für den Preis einer Pizza im Buchladen kaufen. Es lohnt sich – und man hat viele spannende Stunden vor sich!

Tatbestand: Wieder und wieder verstoßen gerade in diesen Tagen über viele Wochen hinweg die Staaten der EU (auch Deutschland) gegen grundlegende Bestimmungen des „Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, insbesondere natürlich gegen die Art. 77-79 (Grenzschutzpolitik, Asylpolitik, Einwanderungspolitik). Zugleich greift aber auch das EU-Recht unabweislich und ohne echte Abwehrmöglichkeiten in die klassische Domäne der Verfassungsstaaten ein, also die a) Territorialität, b) die Souveränität und die c) Legitimität der Einzelstaaten. Ergebnis: Die Staatlichkeit als solche ist in Gefahr.

Besonders zu empfehlen: das Lesen einer Einführung eines bekannten Staatsrechtlers, wie etwa des Prof. Dr. Classen (hier nur als Beispiel genannt). Der gerade jetzt immer wieder schroff hervortretende Widerspruch zwischen dem einheitlichen Geltungsanspruch des Unionsrechtes und dem Vorrangsanspruch des verfassungsrechtlich gesetzten einheitlichen Rechtssystems der Nationalstaaten wird sehr schön herausgearbeitet (Seite XV).

Bei den Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsfragen treten derzeit diese konträren Geltungsansprüche beständig miteinander in Konflikt. Auch die gesamte Wirtschafts- und Währungsunion ist geradezu durchherrscht von miteinander nicht vereinbaren Geltungsansprüchen. Auch ohne Jura studiert zu haben, kann man nachweisen, dass in der Euro-Rettungspolitik fortgesetzte Rechtsbeugung gegen den AEUV-Vertrag begangen wird.

An diesen Grundfesten des gesamten EU-Systems arbeitet sich die Politik vergeblich ab. Ich rate: Wir Bürger sollten uns tief hineinknien ins Grundsätzliche, wir Bürger sollten sowohl die Rechtsordnung der EU wie auch die Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten sehr genau studieren. Dies geschieht leider außerhalb der Fachkreise überhaupt nicht. Schlimmer noch: Ich habe selbst einige junge deutsche „Volljuristen“ nach ihrem 2. Staatsexamen danach befragt – die Lissabonverträge, das Europarecht waren Neuland für sie! Es, das Europarecht, war kein Pflichtfach im Jurastudium. Irre! So mogelt sich die Demokratie um ihren Fortbestand herum.

Wichtig ist mir: Man muss mit den Beschimpfungen aufhören. Die unlösbaren Widersprüche sind systemimmanent. Die „EU-Fans“, die „Euro Euro über alles“ jubeln und ihr Heil ausschließlich in der zentral gesteuerten „immer engeren Union“ suchen und den Verfassungsstaat transformieren wollen, haben ehrenwerte Gründe dafür. Sie meinen es ja gut! Sie sind Demokraten. Das sollten und müssen die „Grundgesetzfans“, die eher dem westlichen Verfassungsstaat mit seiner herkömmlichen Gewaltentrennung den Vorzug geben, anerkennen. Aber diese „Grundgesetzfans“ sollten auch nicht als Europafeinde oder Eurohasser beschimpft werden. Beide meinen es gut! Mindestens das sollten die beiden Seiten einander zugestehen, und dann sachlich, gelassen und nüchtern miteinander reden.

Es geht um sehr viel.

 Posted by at 13:57

Steuern wir auf eine „parlamentarisch tolerierte Präsidialregierung“ zu?

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Okt 272015
 

Es gelten in Europa keine Gesetze mehr„, so klagte gestern im Fernsehen bei „Hart aber fair“ der amtierende Präsident des Bayerischen Landkreistages. Ferner: „Wir sind hier in einem völlig rechtlosen Zustand„, beschwerte sich vor wenigen Tagen in Günter Jauchs Sendung aus dem Schöneberger Gasometer ein praktizierender Rechtsanwalt und ehemaliger Bundestagsabgeordneter. Ein Richter an einem Bundesgericht, mit dem ich am Rande einer privaten Feier in kleinem Kreis zu plaudern Gelegenheit hatte, vertraute mir wiederum vor geraumer Zeit bereits einmal an, dass die Bundesgerichte sich seit langem schon in einem Limbus der Rechtsungewissheit bewegten; das durch die EU gesetzte Recht sei über weite Strecken methodisch, sprachlich und vor allem begrifflich nicht kompatibel mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch seien die Obersten Bundesgerichte gehalten, die Rechtsakte der EU bei der Urteilsfindung „ständig zu berücksichtigen“. Im Grunde bewegten sich die Richter der Obersten Gerichtsbarkeit des Bundes (Art. 95 GG) im Kleinen wie im Großen ständig auf einem schmalen Grat der „Rechtsunsicherheit nach beiden Seiten hin“; man wisse als amtierender Bundesrichter schlechterdings nicht, welche der Rechtsordnungen – die der EU oder die der Bundesrepublik – Vorrang habe, so ungeheuerlich das auch erscheinen möge. Ein juristisches Niemandsland, auf das man als Bundesrichter/als Bundesrichterin in keiner Weise vorbereitet sei!

Drei zufällig eingefangene Stimmen von ganz unten und von ganz oben in der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dazu kommt noch als I-Tüpfelchen: Durch Weisung der Exekutive – also durch eine Art „Notverordnung“ – wurden in diesen Wochen die geltenden Gesetze über die Kontrolle der Staatsgrenzen Deutschlands außer Kraft gesetzt. Jeder einzelne Bundespolizist steht also in einer Art Konfliktzustand. Was soll er durchsetzen: das Gesetz oder den Willen der Bundesregierung?

Herrscht also derzeit tatsächlich „Anomie“, „Chaos“, „Rechtlosigkeit“ in der Bundesrepublik Deutschland? So weit würde ich nicht gehen.

Für den in den drei Stimmen beschriebenen Zustand schlage ich stattdessen den Begriff der „methodischen Rechtsungewissheit“ vor; in der Politikwissenschaft hat sich für eine derartige schleichende Aushöhlung der geltenden Verfassung, wie sie beispielhaft ab 1930 in der Weimarer Republik zu beobachten war, der Ausdruck „Präsidialkabinett“ eingebürgert; angesichts eines andauernden krisenhaften Zustandes wurde damals allmählich, sicherlich jedoch ab dem Kabinett Brüning I (30.03.1930), die Legislative, also der Reichstag, zunehmend entmachtet, die Exekutive regierte gestützt auf die überragende Stellung des direkt gewählten Reichspräsidenten; das Recht der Ernennung des Reichskanzlers, das Recht der Notverordnungen und die ständige Drohung mit dem Recht der Reichstagsauflösung – die alle dem Reichspräsidenten zustanden – ließen den Reichstag schleichend zu einem Akklamations- und Abnickorgan herabsinken.

Wollen wir so etwas noch einmal erleben? Nein! Ich meine deshalb, in der jetzigen Lage sollten folgende, bisher in dieser Klarheit meines Wissens nirgendwo geforderten Grundsätze gelten:

1) Bundesrecht bricht Europarecht. Das EU-Recht ist im wesentlichen nur zwischenstaatliches Vertragsrecht. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist stärker; es ist hoheitlich gesetztes, durch das Grundgesetz und den repräsentativ über Organe geäußerten Volkswillen gestütztes Recht. Das Grundgesetz und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland genießen somit methodisch Vorrang vor allfällig entgegengesetzten Bestimmungen des EU-Rechts. Im Zweifelsfall bricht deutsches Recht Europarecht, so wie im Zweifelsfall Bundesrecht Landesrecht bricht (GG Art. 31).

2) Die Gesetzgebung und die Rechtssprechung gehen im Zweifelsfall der vollziehenden Gewalt vor, ebenso wie auch die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes den Gesetzen vorgehen (Art. 25 GG).

3) Die Exekutive, also die jeweilige Regierung, führt im wesentlichen nur aus, was die Legislative, also das jeweilige Parlament vorschreibt. Die Exekutive hat nicht das Recht, vom geltenden Recht abzuweichen oder Gesetze ohne rechtssicheren Grund außer Kraft zu setzen.

4) Zur Bewältigung der gegenwärtig drohenden Staats- und Verfassungskrise sind vorrangig die allgemeinen Regeln des Völkerrechts und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Nachrangig sind auch die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, die sich für die Bundesrepublik Deutschland aus ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergeben.

Bibliographischer Hinweis:
„Das System der Präsidialkabinette“, in: Der große Ploetz. Die Enzyklopädie der Weltgeschichte, 35. Aufl., Freiburg 2008, S. 965

 Posted by at 11:12
Okt 122015
 

Im Gränzenlosen sich zu finden,
Wird gern der Einzelstaat verschwinden,
Sich aufzugeben, ist Genuß!

So mag es einem wohl spielerisch in den Sinn kommen, nachdem man mit Hochgenuß die späten politisch-moralischen Gedichte Goethes durchgelesen hat.

Von „entgrenzter Demokratie“ schreibt sehr packend, sehr überzeugend der Düsseldorfer Politikwissenschaftler Stefan Marschall. Er erkennt, dass Phämomene wie „Europäisierung“ (gemeint ist jedoch nur der absolute Vorrang der EU-Rechtsakte vor den Rechtsakten der EU-Mitgliedsstaaten) und „Globalisierung“ den herkömmlichen westlichen Staatstypus zunehmend ins Abseits manövrierten und potenziell handlungsunfähig machten; in der Tat, so meine ich, Altertümlichkeiten wie etwa die Gewaltenteilung zwischen gesetzgebender, ausführender und rechtssprechender Gewalt werden in modernen Zeiten zunehmend außer Kraft gesetzt; gefragt ist in unseren Zeiten der wachsenden Anomie, der Widersprüchlichkeit unvereinbarer Rechtsordnungen wie etwa derjenigen der EU einerseits und der Nationalstaaten andererseits heute rasches, kühnes Zupacken, Raffen und Schaffen, auch wenn dieses „Schaffen“ oft nur ein „Abschaffen“ oder auch ein „Sich-Aufgeben“ ist, in diesem Fall also ein Abschaffen des herkömmlichen Souveränitätsgedankens der Territorialstaaten.

Wir zitieren Stefan Marschall (Hervorhebungen durch dieses Blog):

„In der Gesamtschau spricht vieles dafür, dass die Globalisierung der Gesellschaften und staatlicher Politik einen Beitrag zur Entparlamentarisierung, zur Schwächung des Bundestages im politischen System Deutschlands leistet und damit an die Substanz der parlamentarischen Demokratie geht.“

In scharfen Tönen, die nicht frei von Polemik sind, spricht der hochangesehene ehemalige Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust am 9.10.2015 von der „Kanzlerin ohne Grenzen“; der europäische Politiker Guy Verhofstadt wiederum geißelte kürzlich im EU-Parlament die derzeitige europäische Anomie als reinstes Chaos, in dem es nicht eine, sondern „mindestens zehn Unionen“ gebe.

Nun, ich meine: Die zutreffend erkannte „Entgrenzung“ oder auch Regellosigkeit der hohen Politik macht uns einfachen Bürgern zunächst einmal Angst. Wir einfachen Bürger wissen derzeit oft nicht mehr, woran wir sind – was gilt, beispielsweise in der Euro-Staatschuldenkrise, in der wirtschaftlichen Dauerkrise der Eurozone und der Massenmigration in die verschiedenen europäischen Sozialsysteme? Was hat Vorrang? EU-Recht? Deutsches Recht? Das Recht des Stärkeren? EZB-Recht? Eine Art permanentes Notfallrecht? Oder brauchen wir gar in Europa endlich wieder einmal eine starke Frau, die vernünftigen Sinnes alles lenkt und leitet, „legibus absoluta“, also oberhalb der Gesetze stehend, wie etwa Kaiserin Maria Theresia oder Zarin Katharina II.? Oder ist alles letztlich sowieso eins, im Sinne eines Goethe’schen „Eins und Alles“? Fragen über Fragen!

Hier meine ich: Wenn man manche Zuspitzung und im Eifer des Gefechts unterlaufende Übertreibung abzieht, sollte und müsste man die Bemerkungen und Einwürfe eines Johann Wolfgang Goethe, eines Stefan Marschall, eines Stefan Aust und eines Guy Verhofstadt durchaus ernst nehmen. Sind letztlich doch alles besonnene, welterfahrene Menschen!

Belege:

Stefan Marschall: „Die entgrenzte Demokratie – Europäisierung und Globalisierung“, in: Stefan Marschall: Das politische System Deutschlands. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2015, S. 234-259, hier bsd. S. 247, S. 255, S. 257

Rede Guy Verhofstadts im EU-Parlament vom 07.10.2015
https://www.youtube.com/watch?v=D_VbHfgPVlg (hier besonders 4:47)

Stefan Austs Artikel vom 09.10.2015:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article147423831/Angela-Merkel-Kanzlerin-ohne-Grenzen.html

Goethes Gedicht „Eins und Alles“ (mit einigen schweren Schreibfehlern!):
http://gutenberg.spiegel.de/buch/johann-wolfgang-goethe-gedichte-3670/243

Bild:
Lascia dir la gente
e va per la tua strada (Dante). Bild vom Havelland-Radweg, unterwegs zu dem Ribbeck von Ribbeck auf Havelland.
20151004_090713

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EU-Recht bricht nationales Recht, oder: von der Selbstentmächtigung der Parlamente

 Europäische Union, Parlament, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für EU-Recht bricht nationales Recht, oder: von der Selbstentmächtigung der Parlamente
Sep 232015
 

Rechtssicherheit ist eine der Grundlagen staatlichen Zusammenlebens. Auch oberhalb der staatlichen Ebene, etwa in der EU, wird Rechtssicherheit verlangt. Oft herrscht dagegen im Gegeneinander von EU und Nationalstaaten Anomie, also ein Zustand der Rechtsunsicherheit bzw. der Rechtsabwesenheit.  Bei der Migrations-, Einwanderungs-, Flüchtlings-, Abschiebungs- und Asylpolitik tritt dies derzeit überdeutlich zutage. Man weiß als Bürger sehr oft nicht, was als Recht gilt: Dublin III oder nationales Recht? Es ist a bisserl so wie mit der überflüssigerweise krummgeprügelten (oder überflüssiger Weise krumm geprügelten?) mehrfach reformierten deutschen Rechtschreibung.  Keiner weiß mehr bescheid (Bescheid?).

Und hier gilt es nun laut und vernehmlich zu sagen: EU-Recht bricht nationales Recht! Die EU-Staaten haben nicht das Recht, EU-Recht zu ignorieren. Den Verordnungen und Richtlinien der EU ist Folge zu leisten. Insbesondere ist die EU-Kommission als oberste gesetzgebende, gesetzgebungsausführende und gesetzgebungsausführungsüberwachende Behörde anzuerkennen. Es gibt kein Abwehrrecht der Staaten und noch weniger ein Abwehrrecht der verfassungsrechtlich das Volk vertretenden Parlamente gegen die EU, wie es der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog einmal zu Recht (zu recht?) hervorgehoben hat.

Vorgaben der EU wollen wir 1 zu 1 umsetzen!” So steht es im derzeit geltenden, feierlich unterzeichneten Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD (S. 15)!  Und der einfache Bürger fragt: Und nun? Warum geschieht dies nicht? Warum lässt der Bundestag seiner hoch und heilig erklärten Selbstentmächtigung und Selbstunterwerfung unter die Vorgaben der EU nicht die entsprechenden Taten folgen? Das grenzt an Anomie!

Aus diesem Grund leitet – wie wir soeben erfahren – die EU-Kommission völlig  zu Recht 40 Vertragsverletzungsverfahren wegen der Asylpolitik gegen 19 EU-Staaten ein, darunter Deutschland, Frankreich, Ungarn und Italien. Die 19 Länder sind ihrer vertraglichen Pflicht zur Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht nicht nachgekommen.

Endlich! Was Recht ist, muß recht bleiben. Wo Rechtsunsicherheit oder Rechtsabwesenheit herrscht, muß Rechtssicherheit einkehren.

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Aug 282015
 

„Es zeigt sich einfach, dass der Euro nicht funktioniert, sondern immer größere wirtschaftliche Ungleichgewichte erzeugt, und am dramatischsten zeigt sich das eben in Griechenland“, wurde am Wochenende eine Bundestagsabgeordnete in der WELT und der FAZ zitiert. Krass. Eine steile, ja geradezu eine krude These! Die Bundestagsabgeordnete NN bemängelt am Euro-System, dass es die Handlungsmöglichkeiten der Regierungen zu stark einenge.

Das ganze Euro-Wesen – so dürfen wir zusammenfassen – sei also gewissermaßen das Ende der Freiheit. Ich denke, die krude These dieser Bundestagsabgeordneten NN verdient eine vorurteilslose Diskussion.  Aus diesem Grund sei ihr Name hier nicht genannt. Wie sie heißt und welcher Partei sie angehört, spielt hier keine Rolle; der Wahrheitsgehallt einer Aussage bemisst sich schließlich nicht danach, wer sie äußert. Entscheidend ist stets: Trifft diese Aussage zu? Ist sie wahr, teilweise wahr – oder ist sie falsch, teilweise falsch?

Zweifellos stützt sich die zitierte krude These nicht nur auf softe Gefühle, sondern auch auf harte Zahlen. Die Schere zwischen wohlhabenderen und ärmeren Volkswirtschaften ist seit 1996 innerhalb der Eurozone deutlicher als außerhalb der Eurozone auseinandergegangen. Das verblüfft, beruhte der Euro doch auf der Grundannahme der Konvergenz. Die Konvergenz der Euro-Volkswirtschaften hat jedoch abgenommen, die Divergenz hat hingegen dramatisch zugenommen. Und nunmehr hat ausgerechnet im Reiche des Euro sogar Frankreich den Status als wichtigster Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland an die USA abgeben müssen; Handelspartner Nummer 1 sind jetzt die USA, nicht mehr wie jahrzehntelang Frankreich. Das heißt, das Handelsvolumen Deutschlands mit den USA hat während der Herrschaft des Euro stärker zugelegt als das mit Frankreich. Der außenwirtschaftliche Trend zeigt also abwärts für die zweitgrößte Volkswirtschaft der Euro-Zone.

Noch krasser ist aber der Befund in der drittwichtigsten Euro-Volkswirtschaft, in Italien. Hier haben wir aktuell eine Jugendarbeitslosigkeit von 43%, Italiens Volkswirtschaft  ist seit 1996 – als der Jubel über den Euro-Beitritt  unüberhörbar erscholl –  fast nicht mehr gewachsen.  Darüber hinaus hat sich sogar innerhalb Italiens die Divergenz zwischen ärmeren und reicheren Gegenden vergrößert. Der Süden Italiens – dem ich mich übrigens durch langjährige Erfahrungen mit jeder Faser meines Herzens verbunden fühle –  leidet an einem langanhaltenden wirtschaftlichen Niedergang. Quasi quasi mi si strazia il cuore! Adriano Giannola, 71, emeritierter Professor für Finanzwirtschaft, Präsident der Vereinigung für die Entwicklung des italienischen Südens (SVIMEZ) sagte es am 24.08.2015 in der Süddeutschen Zeitung (S. 18) so: „Der Euro hat die innere Spaltung des Landes in einen mangelhaft kapitalisierten Süden und in einen halbwegs leistungsfähigen Norden eher befördert als vermindert.“

Und immer wieder spreche ich persönlich auf Kreuzbergs und Schönebergs Hinterhöfen mit gut ausgebildeten Akademikerinnen und Akademikern aus Portugal und Spanien, die deutsche Plätze fegen, deutsches Unkraut jäten, deutsche Treppenhäuser putzen. Man fragt sich mit Horaz: Hoc erat in votis monetae unicae dedicatis? Ward dies dem Euro an der Wiege gesungen?

Dabei soll aber nicht alle Schuld ausschließlich dem Euro gegeben werden! Das tut ja auch niemand. Fest scheint aber zu stehen, dass der Euro nicht nur wegen politischer Versäumnisse und Fehler, sondern auch aus strukturellen, aus systemischen Gründen im vergangenen unrühmlichen Ventennio der Eurozone insgesamt mehr Schaden als Nutzen beschert hat.

Insofern ist – egal was die LINKE-Mehrheit, die CDU/CSU-Mehrheit, die SPD-Mehrheit und die FDP-Mehrheit nicht müde werden zu behaupten und endlos weiter vertreten  – der Bundestagabgeordneten Sahra Wagenknecht und dem Finanzwirtschaftler Adriano Giannola vorsichtig zuzustimmen. Beide haben eine vorurteilslose Erörterung ihrer kruden Thesen verdient.

Sahra Wagenknecht und Adriano Giannola gehören zweifellos zu den Minderheitlern, den Menschewiki im Chor der politischen Stimmen, wie sie auf Russisch zu Beginn des 20. Jahrhunderts genannt wurden.  Aber sie haben gerade deswegen eine vorurteilslose Erörterung ihrer kruden Thesen verdient. Man sollte sie nicht als Rechtspopulisten oder Europafeinde abkanzeln.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/montagsinterview-italien-ist-nie-eine-geeinte-nation-gewesen-1.2617855?reduced=true

http://www.welt.de/politik/deutschland/article145454656/Sahra-Wagenknecht-stellt-den-Euro-infrage.html

http://www.svimez.info/index.php?lang=en

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Aug 212015
 

Brauchen wir in der Europäischen Union eine straff und zentral von oben herab geführte, eine koordinierte Wirtschaft, wie der Lissaboner Vertrag ausdrücklich verlangt (§§119-144 AEUV)? Blickt man auf die amtlichen Zielvorgaben der EU-Kommission, der deutschen Bundesregierung oder etwa auch die berühmten 29 Seiten der vorerst letzten großen Einigung der Gläubiger mit Griechenland, so möchte man dies annehmen! Fast überall – von der Währungs- über die Energie- bis zur Gleichstellungspolitik – werden heutzutage Entwicklungsziele gesetzt, solidarische Hilfe wird mit strengen Auflagen verknüpft, es wird bis ins kleinste Detail hinein geplant und vorgeschrieben, was bis dann und dann zu geschehen hat.  Die gemeinsame Forderung Italiens und Frankreichs nach einer Wirtschaftsregierung, die mittels Planvorgaben, Investitionsprogrammen, über monetaristische Steuerung der Wirtschaft und über Vetorechte in die Souveränität der Einzelstaaten eingreift, ja letztlich sogar an die Stelle der staatlichen Souveränität tritt und somit auch den Euro als das erklärte summum bonum rettet,  ist das vorläufige Sahnehäubchen auf dieser immer stärker werdenden zentralistischen Wirtschaftspolitik.

Ausgesprochen unzeitgemäß muss es da klingen, was der EU-Ratspräsident Donald Tusk angesichts dieser heute vorherrschenden zentralistischen Sicht auf die Volkswirtschaften kürzlich im Interview mit der FAZ gesagt hat (17.08.2015): „Ich halte es lieber mit der ordoliberalen Schule in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg: Erhard, Eucken und Röpke. Ich halte es ganz mit Wilhelm Röpke: Europa braucht weniger Rousseau und Voltaire, sondern mehr Montesquieu.“

Verblüffend! Dass ein führender europäischer Politiker Ludwig Erhard, Walter Eucken und Wilhelm Röpke, diese Wegbereiter der ordoliberalen sozialen Marktwirtschaft kennt, beherzigt, namentlich nennt und sich hinter sie stellt, ja sogar noch von Ordoliberalismus spricht, berechtigt mich zu schönsten Hoffnungen. Von deutschen Spitzenpolitikern bin ich mir’s schon lange nicht mehr vermutend.

Weniger Thomas Hobbes, weniger Rousseau, mehr John Locke, mehr Montesquieu! Das heißt klare Gewaltentrennung, Einhaltung von Regeln statt zentraler Planvorgaben, Verständlichkeit statt unrealistischer Ideale, Vertrauen in die Vernunft und Einsichtigkeit jedes Menschen, Absage an den Begriff der volonté générale, dem alle sich absolut zu unterwerfen haben.

Wir sollten nie vergessen: Das ordoliberale Modell, in der Bundesrepublik Deutschland konsequent befolgt ab 1949 etwa bis zur Einführung des Euro 1999/2002, ist eines der erfolgreichsten wirtschaftspolitischen Modelle des 20. Jahrhunderts gewesen. Es ist sehr schade, dass der Ordoliberalismus in der Bundesrepublik Deutschland Zug um Zug abgebaut wird und fast schon in Vergessenheit gerät. Der Ordoliberalismus bietet sich auch heute noch gegenüber dem bevormundenden, planenden Zentralstaat (demokratisches Vorbild: Frankreich) und dem unbeschränkten Finanzliberalismus (demokratische Vorbilder: USA und UK) an. Der italienische Politologe Bolaffi nannte die wirtschaftspolitische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gar ausdrücklich für die Europäische Union „l’unico modello che abbia dato buona prova di sé“.

Ich meine: Der Pole Donald Tusk und der Italiener Angelo Bolaffi haben beide recht. Wir Deutschen sollten diesen Europäern darin folgen und unsere Ohren auch nicht weiterhin vor Montesquieu, Ludwig Erhard und John Locke verstopfen.

Quellen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/eu-ratspraesident-donald-tusk-im-interview-ueber-griechenland-13706500-p2.html
Angelo Bolaffi: Cuore tedesco. Il modello Germania, l’Italia e la crisi europea. Donzelli Editore, Roma 2013, hier bsd. S. 41, S. 235-237, S. 253-254

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Extra euro nulla salus? Gehören die Schweiz, die Ukraine, Großbritannien, Polen und Norwegen zu Europa?

 Einzigartigkeiten, Europäische Union, Geld, Religionen  Kommentare deaktiviert für Extra euro nulla salus? Gehören die Schweiz, die Ukraine, Großbritannien, Polen und Norwegen zu Europa?
Aug 192015
 

„Griechenland gehört zum Euro, weil Griechenland zu Europa gehört.“

Sven Christian Kindler, Bundestagsabgeordneter, hat es soeben wieder einmal in der gerade laufenden Bundestagsdebatte unter großem Beifall des Hohen Hauses gesagt.

Warum sollen wir das glauben?

Europa hat 47 Staaten. Davon gehören 19, also etwa ein gutes Drittel, weniger als die Hälfte aller europäischen Staaten, der Eurozone an.  Woher nehmen die Eurozonenländer das Recht, alle Länder, die nicht der Eurozone angehören oder den Euro nicht wollen, wie etwa Polen, die Slowakei, die Schweiz, Schweden, die Ukraine, Großbritannien, Norwegen,  die Tschechische Republik als nicht zu Europa gehörend zu bezeichnen?

Sind die Polen, die Ukrainer, die Tschechen, die Schweizer und Norweger etwa keine richtigen oder minderwertige Europäer, weil sie den Euro nicht haben?

Die Eurozone, ein Verbund von 19 Staaten beansprucht auf mittlerweile unerträgliche Art die Deutungshoheit darüber, was Europa ist und was nicht.

Extra euro nulla salus? Gibt es kein Heil außerhalb des Euros?  Euro, Euro über alles? Extra monetam unicam nulla Europa? Soll wirklich der Euro das alleinige Kriterium der Zugehörigkeit zu Europa sein?

 

 

 

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Die EU – Staatenverbund oder Träger vergemeinschafteter Souveränität? Zu BVerfGE 89,155

 Europäische Union, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Die EU – Staatenverbund oder Träger vergemeinschafteter Souveränität? Zu BVerfGE 89,155
Aug 162015
 

Kommt der Europäischen Union mittlerweile Souveränität im Sinne der klassischen Staatsrechtslehre zu, oder ist sie weiterhin ein Staatenverbund, der ausschließlich kraft vertraglicher Vereinbarungen zwischen Staaten, als den eigentlichen Legitimationsquellen, die rechtsetzende Gewalt ausübt?

Das ist die entscheidende Frage. Das Bundesverfassungsgericht bestreitet entschieden die Staatsnatur der Europäischen Union („Maastricht-Urteil“, BVerfGE 89, 155). Die Richter befinden sich damit erkennbar in einer Minderheitenposition gegenüber den heute maßgeblichen europäischen Politikern.

Demgegenüber beanspruchen europäische Politiker wie Juncker, Prodi, Hollande, Renzi, manchmal auch Merkel ganz offenkundig eine übergeordnete Rechtssetzungskompetenz der EU: die das nationale Recht der Verfassungsstaaten brechende Wirkung der EU. Sie ist zum Beispiel in folgendem Satz manifestiert, der ursprünglich in leicht anderer Fassung Christine Lagarde zugeschrieben wird: „We have to break the law to save the euro.“  Der Euro steht folglich über dem Recht. Er ist das summum bonum der EU-Politik.

Sie praktizieren bereits jetzt de facto die vergemeinschaftete Souveränität, welche laut deutscher Verfassungsgerichtsbarkeit rechtswidrig wäre.  So wird die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland gewissermaßen ausgehebelt und eingeklammert. Wollen wir das? Oder ist die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erhaltenswert?

Zur Einführung empfohlen:
Matthias Herdegen: Das System der Europäischen Union als „Staatenverbund“, in: M. Herdegen: Europarecht. 13. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2011, S. 72-76

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