Rechtssicherheit ist eine der Grundlagen staatlichen Zusammenlebens. Auch oberhalb der staatlichen Ebene, etwa in der EU, wird Rechtssicherheit verlangt. Oft herrscht dagegen im Gegeneinander von EU und Nationalstaaten Anomie, also ein Zustand der Rechtsunsicherheit bzw. der Rechtsabwesenheit. Bei der Migrations-, Einwanderungs-, Flüchtlings-, Abschiebungs- und Asylpolitik tritt dies derzeit überdeutlich zutage. Man weiß als Bürger sehr oft nicht, was als Recht gilt: Dublin III oder nationales Recht? Es ist a bisserl so wie mit der überflüssigerweise krummgeprügelten (oder überflüssiger Weise krumm geprügelten?) mehrfach reformierten deutschen Rechtschreibung. Keiner weiß mehr bescheid (Bescheid?).
Und hier gilt es nun laut und vernehmlich zu sagen: EU-Recht bricht nationales Recht! Die EU-Staaten haben nicht das Recht, EU-Recht zu ignorieren. Den Verordnungen und Richtlinien der EU ist Folge zu leisten. Insbesondere ist die EU-Kommission als oberste gesetzgebende, gesetzgebungsausführende und gesetzgebungsausführungsüberwachende Behörde anzuerkennen. Es gibt kein Abwehrrecht der Staaten und noch weniger ein Abwehrrecht der verfassungsrechtlich das Volk vertretenden Parlamente gegen die EU, wie es der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog einmal zu Recht (zu recht?) hervorgehoben hat.
“Vorgaben der EU wollen wir 1 zu 1 umsetzen!” So steht es im derzeit geltenden, feierlich unterzeichneten Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD (S. 15)! Und der einfache Bürger fragt: Und nun? Warum geschieht dies nicht? Warum lässt der Bundestag seiner hoch und heilig erklärten Selbstentmächtigung und Selbstunterwerfung unter die Vorgaben der EU nicht die entsprechenden Taten folgen? Das grenzt an Anomie!
Aus diesem Grund leitet – wie wir soeben erfahren – die EU-Kommission völlig zu Recht 40 Vertragsverletzungsverfahren wegen der Asylpolitik gegen 19 EU-Staaten ein, darunter Deutschland, Frankreich, Ungarn und Italien. Die 19 Länder sind ihrer vertraglichen Pflicht zur Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht nicht nachgekommen.
Endlich! Was Recht ist, muß recht bleiben. Wo Rechtsunsicherheit oder Rechtsabwesenheit herrscht, muß Rechtssicherheit einkehren.
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