Zu meiner großen Genugtuung wird mir soeben gemeldet, dass der Berliner Landesverfassungsgerichtshof entschieden hat: Das Kita-Volksbegehren ist gültig! Damit hat sich der Einsatz gelohnt. Ich selbst habe auch ein paar Unterschriften gesammelt. In diesem Blog haben wir am 27.04.2008 und am 27.02.2009 über das Kita-Volksbegehren berichtet und uns als Unterstützer zu erkennen gegeben.
Es geht nur um einen Betrag von 90 bis 165 Millionen, durch den dieses Gesetz in die Budgethoheit des Landes Berlin eingegriffen hätte. Gut so! Was hat denn direkte Demokratie für einen Sinn, wenn wir Bürger nicht auch über das Geld mitbestimmen dürfen! Für Bildung muss dieses Geld da sein.
Also, Mütter, Väter, Kinderlose! Fleißig in die Hände gespuckt – wir müssen die Einkünfte des Staates durch Fleiß und Tüchtigkeit mehren, damit die Mehrausgaben nicht unseren Kindern zur Last fallen! Eine kleine Rechnung ergibt: Wir müssen netto mehr arbeiten und mehr Steuern zahlen, damit der Staat mehr Geld für Kinderbetreuung ausgeben kann. Während dieser Mehrarbeit stehen wir als Eltern unseren Kindern nicht für die Betreuung zur Verfügung. Weniger Zeit für Kinder.
Landesverfassungsgericht – Richter erklären Berliner Kita-Volksbegehren für gültig – Berlin – Berliner Morgenpost
Mehr Zeit und mehr Geld für die Betreuung von Kindern hatten die Initiatoren des Kita-Volksbegehrens gefordert und dafür mehr als 66.000 Unterschriften gesammelt. Doch der Berliner Senat ignorierte das Ergebnis – mit Verweis auf die Kosten. Nun hat der Landesverfassungsgerichtshof entschieden, dass eine Ablehnung des Kita-Volksbegehrens durch den Senat mit der Verfassung von Berlin nicht vereinbar ist.
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