Mai 012015
 

Aus dem Berchtesgadener Gemeindebeschlußbuch zitieren wir ungekürzt und unkommentiert eine unerhörte Begebenheit, bei der der Großvater des hier Schreibenden eine entscheidende Rolle spielt:

Konstatierung. – Am 9. März 1933 abends 7 Uhr erschienen im Arbeitszimmer des noch im Rathaus anwesenden 1. Bürgermeisters Seiberl (BVP = Bayerische Volkspartei) die Gemeinderäte B. und S., begleitet von etwa 50 teilweise bewaffneten SA- und SS-Leuten. Gemeinderat B. eröffnete dem 1. Bürgermeister, daß er von der Gauleitung der N.S.D.A.P. den Befehl erhalten habe, auf dem Rathaus Berchtesgaden die Hakenkreuzfahne zu hissen, wenn nötig, auch unter Anwendung brutaler Gewalt. Auf dem Bezirksamt sei ebenfalls soeben die Fahne gehißt worden. Darauf entgegnete Bürgermeister S., daß zunächst um unnötiges Blutvergießen und gefährliche Weiterungen zu vermeiden, er der Gewalt weiche und die Einwilligung gebe die Fahne auszuhängen, daß er aber die endgültige Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten müsse, den er sofort zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werde. In der dann auf 8 Uhr abends einberufenen Sitzung waren mit Ausnahme des entschuldigten Gemeinderats A. sämtliche Gemeinderäte und die beiden Bürgermeister anwesend. Nach dem Bericht des 1. Bürgermeisters und einer kurzen Beratung, zunächst vertraulicher, dann in öffentlicher Sitzung, wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt: »Unter dem Zwange der Verhältnisse erklärt sich der Gemeinderat damit einverstanden, daß die Hakenkreuzfahne auf dem Rathaus gehißt wird, jedoch unter der Bedingung, daß gleichzeitig auch die weiß-blaue und die schwarz-weiß-rote Fahnen aufgehängt werden.«

Darauf zogen die SA- und SS-Leute, die das Rathaus besetzt hatten, wieder ab. Der Gemeinderatsbeschluß wurde sofort durchgeführt.

Zitiert nach:
Erinnerung an 1933. Von Dr. Manfred Feulner. In: „Marktbote“. Beilage des „Berchtesgadener Anzeigers“, Donnerstag 2. Mai 1996

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