Jan 272011
 

31shyh9atnl_sl500_sl160_gif.jpg Gerade heute, am 27. Januar, stelle ich mir zum wiederholten Male diese Frage: „Warum Auschwitz?“ Ein rotes rororo-Bändchen genau dieses Titels liegt vor mir. Untertitel: „Hitlers Plan und die Ratlosigkeit der Nachwelt.“ 42 unterschiedliche Theorien zählt der Verfasser auf, von den neomarxistischen zu den theologischen, von den „Modernisierungstheorien“ bis zu den „Verschwörungstheorien“.

Gunnar Heinsohn selbst sieht „Auschwitz“ als bewusst geplanten, systematischen Generalangriff auf die Heiligkeit des Lebens. Die Unverletzlichkeit, die unvergängliche Würde und Heiligkeit des Menschenlebens sei in Auschwitz angegriffen worden. Das allgemeine Tötungsverbot, das aus dem Judentum in die Weltgeschichte gekommen sei, sei letztlich der zentrale Angriffspunkt gewesen. Hitler habe die Uhr zurückdrehen wollen und ein universales Recht auf Tötung wiedereinführen wollen:

„Mit der Ausschaltung der jüdischen Ethik wollte Hitler die „nordischen“ Völker vom Gewissens- und Gesetzeskonflikt fürs Töten beim Erobern und Ausmorden von Lebensraum befreien, ihnen also einen entscheidenden strategischen Vorteil verschaffen.“

Dies ist die Kernthese des Buches. Eines hat diese 43. Theorie für sich: Das Recht des Menschen auf Leben kam tatsächlich erst durch das jüdische oder besser jüdisch-christliche Erbe in die europäische Geschichte hinein.

Man kann dies an der Einstellung zur Kindstötung und zur Feindestötung sehen. Kindesaussetzung, Kindestötung waren in der Tat in der griechisch-römischen Antike gang und gäbe. Es gab kein allgemeines Tötungsverbot. Tötung von eigenen kleinen Kindern, insbesondere von behinderten oder kranken Kindern durch den Vater, Versklavung oder Tötung von besiegten Feinden galten ebenso wie Abtreibung als sittlich in Ordnung. Heute erregt Kindsmord unseren besonderen Abscheu, in der vorchristlichen Antike war dies anders!

Der besondere Schutz alles menschlichen Lebens ist in der europäischen Geschichte zweifellos eine Errungenschaft der jüdischen Ethik. Unübertroffen ausgedrückt im 5. Gebot: Du sollst nicht morden!

Nicht zufällig war es der römische Kaiser, der zum Christentum übertrat, Konstantin I., der im Jahr 318 die Kindstötung verbot. Im Jahr 318 nach Christus trat der Grundgedanke, dass jeder Mensch von Anfang an ein unveräußerliches Lebensrecht habe, seinen Siegeszug in der europäischen Rechtsgeschichte an – bis hin zur UN-Charta der Menschenrechte, die heute weltweit anerkannt werden.

Auschwitz stellt in diesem Siegeszug des Menschenrechts auf Leben einen bestürzenden Tiefstpunkt dar.  Daran denke ich in Trauer – jetzt.

Möge der Gedanke von der Heiligkeit des menschlichen Lebens gestärkt aus diesem Gedenktag hervorgehen!

Zitat: Gunnar Heinsohn: Warum Auschwitz? Hitlers Plan und die Ratlosigkeit der Nachwelt. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Hamburg 1995, hier: S. 18

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