Dieser Kreuzberger Blogger hat soeben abgestimmt! Genauestens las er sich die Fragestellung noch einmal durch. Und wieder einmal gewahrte er, ein wie schwierig Ding die deutsche Rechtschreibung doch ist. Entscheidet selbst – geht bei den Wasserverträgen alles mit rechten Dingen zu?
Berliner Wassertisch
Alle bestehenden und künftigen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind mit Ausnahme personenspezifischer Daten vorbehaltlos offen zu legen. Sie bedürfen einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Sie sind unwirksam, wenn sie nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und
offen gelegt werden.
Die Abstimmungsfrage lautet:
Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu? (Ja/Nein)
Die Abstimmungsfrage lautet: Halten Sie diese Schreibungen offen zu legen und offen gelegt für richtig?
Ich meine: Nein, sie sind nicht richtig. Nach § 34 (2.2) der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung muss das Partizip offengelegt und der Infinitiv offenlegen oder offenzulegen zusammengeschrieben werden. Es handelt sich nämlich um eine Zusammensetzung von Verb und Adjektiv, bei der der adjektivische Bestandteil eine neue, idiomatisierte Bedeutung bildet. Das amtliche Wörterverzeichnis führt demgemäß offenlegen als zusammenzuschreibendes Verb an.
Vergleichen wir folgende Schreibungen:
a) Die Wasserrohre können je nach Beschaffenheit des Untergrundes in Einhausung oder offen gelegt werden.
b) Die Wasserrohre können je nach Beschaffenheit des Untergrundes offengelegt werden, wenn Zweifel an ihrer Dichtheit bestehen.
c) Die Wasserrohre können je nach Beschaffenheit des Untergrundes offen gelegt werden, wenn Zweifel an ihrer Dichtheit bestehen.
a), b), und c) sind richtig geschrieben, denn dies ist ein resultatives Prädikativ; es kann zusammen oder getrennt geschrieben werden.
d) Die Wasserverträge müssen je nach Ausgang der Abstimmung offengelegt werden.
e) Allerdings sind sie im Haupttext bereits offengelegt.
f) Der Vertrag liegt aufgeblättert sichtbar auf dem Schreibtisch. Er ist also offen gelegt.
Der neueste Duden, 25. Aufl., 2009, schreibt ebenfalls offenlegen vor, während Wahrig Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung von 2005 sowohl Zusammen- als auch Getrenntschreibung zuließ.
Gestimmt habe ich heute übrigens mit Nein.
Da die Wasserverträge bereits offengelegt sind, brauchen sie nicht noch einmal offengelegt zu werden. So scheint es mir richtig. Fragen?
2 Responses to “Müssen Wasserverträge offen gelegt oder offengelegt werden?”
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Lieber Leser, ab 1.8.2006 schreibt man es wieder zusammen. Von 1991 bis 2006 war die Lage unklar. Die Regel verlangte weiterhin Zusammenschreibung, die Wörterbücher Duden und Wahrig bevorzugten Getrenntschreibung.
Ein Leser schrieb uns: „Ich hätte aber vermutet, daß die neue Rechtschreibung es zuläßt, zumal sicherlich jede Computerrechtschreibkorrektur es so machen würde. Von daher – spannend. Ist die neue Rechtschreibung überhaupt noch einfacher?“