Aus der frühen Bundesrepublik wird von einem Abgeordneten, dem Bundesinnenminister Hermann Höcherl, berichtet, er habe sich beschwert, er könne doch nicht den ganzen Tag das Grundgesetz unter dem Arm tragen.
Ich meine: Doch, du kannst das – es passt auf jeden Speicherstick!
Soll man eine neue Verfassung ausarbeiten, wie Müntefering angeregt hat? Ich meine: Nein, erst einmal sollte man die Zustimmung zum Grundgesetz erhöhen, es stärker unter die Leute bringen und sich auf die Grundprinzipien der Gewaltentrennung besinnen. Warum nicht einmal die gesamte Parteingesetzgebung angehen und mehr direkte Einflussmöglichkeiten schaffen, etwa durch eine Änderung des Wahlrechts, wie Horst Köhler vorgeschlagen hat? Ich schlage eine Kommission „Wahlrechtsreform“ vor, unter Leitung eines ausgewiesenen Parteienkritikers, z.B. Franz Walter oder Hans Herbert von Arnim oder Roman Herzog. Ziel: Mehr Mitbestimmung der Bürger bei der Besetzung der Wahllisten, mehr Auswahlmöglichkeiten beim eigentlichen Wahlakt.
Eine neue Verfassung ist nicht nötig. Die stabilste, beste und erfolgreichste Demokratie der Welt, die USA, hat stets an ihren Gründungsdokumenten festgehalten – der Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung mit den berühmten Zusätzen, den Amendments.
Merkwürdig: Auch Wahlkreiskandidatin Halina Wawzyniak scheint sich für dieses Grundgesetz erwärmen zu können. Sie weist den Vorschlag Münteferings ebenfalls mit folgenden Worten in ihrem Blog zurück:
Wahlkampfmanöver | Halina Wawzyniak
Also eine neue Verfassung. Warum jetzt? Ich finde ja, wer solche Projekte angeht, der sollte überlegen, was am Ende bei herauskommt. Eine Verfassung ohne Sozialstaatsgebot, ohne so etwas wie jetzt Artikel 14 und 15 wäre nicht besser als das Grundgesetz. Ich befürchte aber, genau das wird das Ergebnis sein. Deshalb dann doch lieber das Grundgesetz fortentwickeln, statt am Ende weniger zu haben als jetzt vorhanden ist.
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