Feb 142011
 

Auf Jahrzehnte hinaus eine unerschöpfliche Quelle von  politischen Diskussionen und wahlentscheidenden Skandalen: die Fehlsteuerungen im Sozialen Wohnungsbau. Durch den öffentlichen Wohnungsbau wurden über Jahrzehnte hinweg dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die Zeche zahlen die Mieter und die Landeshaushalte, also letztlich die steuerzahlenden Bürger. Das Land Berlin hätte nie einen derart aufgeschwemmten öffentlichen Wohnungsbestand anhäufen dürfen! Das zeigt sich gerade jetzt, denn viele Sozialbauten, etwa in Kreuzberg, sind mit völlig überzogenen Renditeversprechungen für die Investoren behaftet. Die Berliner Senate haben also schlecht gewirtschaftet.

Im Gegensatz zur Wasserversorgung ist die Versorgung mit Wohnraum keine staatliche Aufgabe – außer in Zeiten echter Wohnungsnot, also etwa in Zeiten des Krieges bei Flächenbombardements oder in Nachkriegszeiten, wenn durch Vertreibungen sehr viele Menschen zusätzlich untergebracht werden müssen.

Aufschlussreicher Artikel von Daniela Englert heute im Tagesspiegel auf S. 8!

Mietrecht: Sozialwohnungen als Renditeobjekte – Berlin – Tagesspiegel
Denn nach seiner Rechtsauffassung darf der Vermieter im Sozialen Wohnungsbau keine Profite erwirtschaften, sondern nur die Miete verlangen, die seine Kosten deckt. Eigenkapital darf mit maximal 6,5 Prozent verzinst werden. „Dass hier Immobilien als Schnäppchen erworben werden, ist meines Erachtens vom Gesetz her nicht gewollt“, sagt Gellwitzki.

 Posted by at 12:18

  2 Responses to “Sozialwohnungen als Korruptionsquelle”

  1. Ein Leser aus Berlin kommentiert:

    „20 Euro /qm ist im Fanny-Hensel-Kiez selbst in einer Wohnung mit Luxusbad nicht durchsetzbar. Und die Interessenvertreter werfen eher mit Nebelkerzen.“

    Eben. Die Mieter wurden durch riesige Mietsteigerungen hinausgedrängt. Man wollte sich ihrer entledigen, um anderes mit den Wohnungen zu machen.

    „Nicht durchsetzbar.“Ja schon, es gab in einigen Fällen jedoch diese exorbitanten Mietsteigerungen. Diese waren in diesen Fällen tatsächlich zulässig – nach Auslaufen der Anschlussförderung wurde dem künftigen Erwerber beim Kauf zugesichert, eine „Kostenmiete“ verlangen zu dürfen. Und in diese Kostenmiete flossen alle realen Baukosten und Kreditbelastungen der Immobilie mit ein.
    Ein buchhalterischer Kunstgriff, der rechtlich nicht zu beanstanden ist.
    Den Mietern wurden stets Ersatzwohnungen angeboten – die sie jedoch ablehnten, da sie zu weit entfernt seien.

    „Auch erstaunt es mich, daß der Mietspiegel überhaupt keine Gültigkeit haben soll, der sonst alles und jedes bindet.“

    Hier gelten in der Tat Ausnahmen. Da die Mieten künstlich niedrig auf Sozialhilfeniveau gehalten wurden, schnellten sie jetzt plötzlich hoch – im Grunde asozial, aber legal-.

    „Warum also hier der Unterschied?“ Weil hier die Anschlussförderung des Senats 2003 wegfiel. Da gelten Ausnahmeregelungen.

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