Mrz 282011
 

Ja!, möchte man ausrufen. Betrachten wir’s anhand einiger Bilder, soeben in meinem heimatlichen Beritt innerhalb von 20 Minuten geschossen. Radfahrstreifen grenzen dem Radverkehr eine Fläche auf der Straße ab. Gleichwohl bleibt der Radfahrer stets im Sichtbereich des PKW-Verkehrs, Fußgänger kommen nicht in die Quere! Unser erstes Bild zeigt einen guten Radfahrstreifen am Übergang vom Mehringdamm in die Wilhelmstraße, Berlin-Kreuzberg:

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So weit so gut! Wie geht es weiter?  Der Radfahrstreifen führt auf einen Radweg, der auf gleicher Höhe wie der Bürgersteig angelegt ist. So sieht es aus:

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Oha – ein Hindernis! Der Radfahrer wird hier geschickt auf den Gehweg ausweichen. Doch nach der Ampel geht es mit einem neuen, frisch aufgemalten Radfahrstreifen weiter! Seht selbst:

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Genau diese Stelle führte in der Vergangenheit sehr oft zu schwierigen Quetsch- und Einklemmsituationen, der neue Radstreifen könnte also zu einer echten Entspannung beitragen, doch leider …

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… ist der Radstreifen durch nicht weniger als 7 (sieben) widerrechtlich parkende Autos blockiert. Ausgerechnet im alten Armutsviertel, in Kreuzberg! Folgerichtig fährt der gelb gekleidete Radfahrer auf dem Gehweg statt auf der Straße, was ich nicht gut, aber leider verständlich finde. Ein typischer Verdrängungseffekt! Beachtet: Hier haben wir eine durchgezogene Linie vor uns, ein solcher Radfahrstreifen darf von anderen Fahrzeugen nicht überfahren werden, Halten und Parken ist nicht zulässig.

Anders sieht es beim sogenannten Angebotsstreifen aus, der durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet ist. Diese Markierung dürfen andere Fahrzeuge im Ausnahmefall bei Bedarf überfahren. Jedoch dürfen Radfahrer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Beispiel Großbeerenstraße:

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Ein Lieferfahrzeug parkt widerrechtlich auf dem Schutzstreifen, ein zweites Fahrzeug hält daneben, ein drittes überholt die beiden Falschhalter gerade. Die Radfahrer werden entweder auf den Bürgersteig oder auf die Gegenfahrbahn verdrängt.

Ergebnis unserer Foto-Safari: Radfahrstreifen sind eigentlich eine gute Sache, doch nur unter der Voraussetzung, dass sie von den PKW-Fahrern auch beachtet werden. Das widerrechtliche Zuparken und Blockieren der Radfahrstreifen ist ein leidiges Problem. Gefordert ist also STVO-Einhaltung von den Radfahrern UND den Autofahrern, Rücksicht auf die Schutzbedürfnisse der Radfahrer und die Bereitschaft, auch einmal 100m  zu Fuß zu gehen. Daran fehlt es oftmals.

 Posted by at 15:01

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