Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestags ermöglicht es nunmehr, die Anhörung des Petitionsausschusses zum Thema Verkehrsrecht vom 18.02.2008 in voller Länge anzuschauen. Eine wahre Fundgrube an Einsichten in die Art, wie die radelnden Bürger und die Politiker miteinander reden – oder auch aneinander vorbeireden können. Ich habe mir die Ausstrahlung soeben zu Gemüte geführt. Sie beginnt übrigens bei der Zeitmarkierung 2:15:06. Hinsehen lohnt!
Es geht um den über Petition vorgebrachten, von 17.000 Bundesbürgern unterzeichneten Wunsch nach Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht. Und da wartete Staatsekretär Kasparick gleich mit der ersten faustdicken Überraschung für die sichtlich verdutzten Abgeordneten auf: „Wir haben in Deutschland keine Radwegbenutzungspflicht.“ Was er meinte, war: Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1997 gibt es keine allgemeine Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege. Nur dort, wo die zuständigen Behörden der Länder (also nicht des Bundes) im Einvernehmen mit den Kommunen im begründeten Einzelfall eine zwingende Notwendigkeit erkennen, die Nutzung des Radwegs vorzuschreiben, kann dies durch Anbringen des bekannten Radwegschildes geschehen. Im Normalfall ist jedoch das Befahren des Radwegs den Radfahrern nicht als Pflicht auferlegt. Viele Autofahrer wissen dies noch nicht, was mitunter zu drolligen Gestikulationsausbrüchen führt.
Die Petition begehrt nun die Abschaffung dieser Fälle der Radwegbenutzungspflicht. Der Petent konnte darlegen, dass Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind. Und Verkehrsteilnehmer haben nach der StVO auf der Straße zu fahren.
Es war auffallend, wie häufig die anwesenden Abgeordneten und der Petent einander misszuverstehen schienen. „Wollen Sie denn den Radfahrern als einzigen Verkehrsteilnehmern freistellen, wo sie fahren wollen?“, fragte eine Abgeordnete mit sanft bohrendem Unterton.
„Was ist ein linksseitiger Radweg?“, fragte ein anderer Abgeordneter. Hier zeigt sich, dass man in der Politik im Zweifelsfall immer etwas schlichter und fasslicher argumentieren sollte, als dies bei ausgepichten Kennern des Verkehrsrechts zu erwarten gewesen wäre.
Wir Radler müssen die anderen Menschen, die Noch-nicht-Radler, sozusagen bei der Hand nehmen und ihnen Verständnishürden aus dem Weg räumen.
Immer wieder brachen in den Äußerungen der Bundestagsabgeordneten gewisse Vorbehalte gegenüber der Regeltreue der Radler durch. Verdrießliche Fragezeichen, missmutige Untertöne, Befremden und auch schlichte Unkenntnis waren manchmal herauszuhören. Diese „Gelb-Signale“ unserer Volksvertreter müssen wir unbedingt aufnehmen, nutzen und positiv darauf eingehen. Nur so gewinnen wir neue Verbündete!
Den Fischen braucht man kein Wasser zu predigen, – die Nichtradfahrer sind es, die wir umwerben müssen!
Für die materielle Ausgestaltung des Radverkehrsrechts war dies noch keine Sternstunde, eher glich es einer kleinen Nachhilfestunde für die beteiligten Abgeordneten und uns Bürger. Staatssekretär Kasparick erwies sich als guter Kenner der Materie und als kundiger Anwalt des Radverkehrs. Er warb eigens für die mittlerweile errichtete „Fahrradakademie“, in der Stadtplanern und Behördenmitarbeitern Werkzeuge zur sinnvollen Gestaltung der Verkehrsflüsse an die Hand gegeben werden.
Besonders ergiebig ist diese Sitzung im Petitionsausschuss für die Analyse der Kommunikation in der politischen Arena und für die unterschwellig mitverhandelten Vorbehalte gegenüber dem Fahrradverkehr überhaupt. Auch wer sich nicht für Fahrradpolitik interessiert, kann hier dank Internet wunderbar studieren, wie leicht Missverständnisse aufkommen und dann mühsam abgebaut werden.
Wir bleiben dran mit unserem Blog – eine Entscheidung ist noch nicht gefällt!
Übrigens: Beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) kann man noch mehr nachlesen.
Links und Kommentare zu diesem Thema:
http://www.rad-spannerei.de/blog/2008/02/18/radwegbenutzungspflicht-muss-weg/#comments