Boris oder Ken? Unterwegs zur Hauptstadt der Nachhaltigkeit

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Mai 032012
 

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3. Mai – ein wichtiger Tag! Die Polen feiern heute ihren Verfassungstag. Sie waren das erste europäische Land, das 1791 eine geschriebene demokratische Verfassung annahm. Einige Monate später taten es ihnen die Franzosen nach. Sie folgten dem polnischen Vorbild. Hurra! Leider pfuschten den Polen die umgebenden Mächte mehrfach ins Handwerk und zerstörten den polnischen Staat, dennoch können die Polen und wir Europäer stolz auf die demokratischen Patrioten des 3. Mai 1791 sein!

Demokratischer Bürgersinn, Eigeninitiative, Innovationsgeist, Klimaschutz, Nachhaltigkeit – all diese Ziele sollte eine moderne Hauptstadt, wie es Berlin anzustreben behauptet, im Blick behalten. Was geschieht andernorts? In London wird heute der Bürgermeister gewählt. Wird es der radfahrende Boris Johnson schaffen – oder wird ihn der bekennende U-Bahn-Fahrer Ken  Livingstone vom Sattel stoßen? Er bevorzugt das bequeme Geschaukel in größeren Fahrzeugen, etwa in der Tube.

Gutes Foto von Boris Johnson heute im Berliner Tagesspiegel auf Seite 3! Der Fahrradhelm des Londoner Bürgermeisters sitzt vorbildlich! Man kann auch als Bürgermeister einer Nachhaltigkeitsmetropole Fahrrad fahren!  Ich bin deshalb für den progressiven, unangepassten  Boris.

Nachhaltigkeit fängt in der eigenen Lebensführung an. Jedes Marmeladenglas, das nicht völlig ausgegessen wird, belastet dein persönliches Klimakonto!

Eine klimaneutrale Stadt ist ohne massive Investitionen in eine moderne Radverkehrs-Infrastruktur nicht denkbar.  Dazu gehören in meinen Augen Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen, insbesondere die neuartigen Radstreifen, die meist sicherer sind als die baulichen Radwege. Unnötiger PKW-Verkehr sollte unterbleiben. Das soll und kann auch jeder für sich selbst entscheiden: Muss ich meine Freundin mit dem tiefergelegten BMW beeindrucken – oder kann es auch ein neu gestyltes, strahlend sauber geputztes Tandem mit Navi zum Date sein?

Jeder ist verantwortlich. Zeig’s den Londonern und den Berlinern, Boris!

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/zu-scherzen-aufgelegt/6581580.html

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Zitate und Plagiate – gilt in der Blogosphäre auch das Urheberrecht?

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Feb. 162011
 

Gilt im Internet, in der Blogosphäre, auch das Urheberrecht? Diese Frage stelle ich mir soeben beim flüchtigen Überlesen der Schlagzeilen. Meine Antwort lautet uneingeschränkt: ja!

In diesem Blog habe ich deshalb seit jeher folgende Regeln eingehalten: Alle Zitate sind eindeutig erkennbar, und zwar so, dass der Leser jederzeit die Quellen nachprüfen kann.

Längere Zitate, also etwa ganze Absätze, rücke ich samt Herkunftsangabe ein, so dass sie auch beim flüchtigen Lesen allein schon durch die Textanordnung als Zitate erkennbar sind.

Kürzere Zitate setze ich in Anführungszeichen.

Alle nicht als Zitate erkennbaren Äußerungen in diesem Blog sind eigenständige Hervorbringungen des Bloggers Johannes Hampel.

Allerdings gilt: Zahlreiche klassische Zitate Goethes, der Bibel, Homers, Platos usw. – etwa „ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür, und rein ist bald das Stadtquartier“   – sind nicht durch genaue Fundstellen kenntlich gemacht. Dadurch genügen sie nicht den Anforderungen, wie sie etwa an eine wissenschaftliche Dissertation zu stellen wären. Sie bieten im Wortlaut möglicherweise geringfügige Abweichungen vom bezeugten Text, da sie aus dem Gedächtnis zitiert werden. Damit folge ich einer jahrtausendealten Übung, wonach die überragenden Texte als „immerwährender Besitz“ (Thukydides) dem Gedächtnis eingeprägt werden und dabei selbstverständlich gewisse unwillkürliche Überarbeitungen erfahren. So zitiert Platon „seinen“ Homer an etwa 200 Stellen oft ungenau, G.W.F. Hegel wandelt Goethe- und Schiller-Zitate höchst eigenwillig ab – sehr schön zu beobachten etwa in der Vorrede zur Phänomenologie des Geistes. Nach heutigem Urheberrecht hätte sich Hegel eines Vergehens schuldig gemacht.

Bei diesen von mir aus dem Kopf zitierten Autoren handelt es sich ausnahmslos um Texte, die mittlerweile gemeinfrei sind. Das Gleiche gilt für allgemein zugängliche Texte wie etwa die Grundrechteartikel des Grundgesetzes.

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Apr. 202009
 

Aus der frühen Bundesrepublik wird von einem Abgeordneten, dem Bundesinnenminister Hermann Höcherl,  berichtet, er habe sich beschwert, er könne doch nicht den ganzen Tag das Grundgesetz unter dem Arm tragen.

Ich meine: Doch, du kannst das – es passt auf jeden Speicherstick!

Soll man eine neue Verfassung ausarbeiten, wie Müntefering angeregt hat? Ich meine: Nein, erst einmal sollte man die Zustimmung zum Grundgesetz erhöhen, es stärker unter die Leute bringen und sich auf die Grundprinzipien der Gewaltentrennung besinnen. Warum nicht einmal die gesamte Parteingesetzgebung angehen und mehr direkte Einflussmöglichkeiten schaffen, etwa durch eine Änderung des Wahlrechts, wie Horst Köhler vorgeschlagen hat? Ich schlage eine Kommission „Wahlrechtsreform“ vor, unter Leitung eines ausgewiesenen Parteienkritikers, z.B. Franz Walter oder Hans Herbert von Arnim oder Roman Herzog. Ziel: Mehr Mitbestimmung der Bürger bei der Besetzung der Wahllisten, mehr Auswahlmöglichkeiten beim eigentlichen Wahlakt.

Eine neue Verfassung ist nicht nötig. Die stabilste, beste und erfolgreichste Demokratie der Welt, die USA, hat stets an ihren Gründungsdokumenten festgehalten – der Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung mit den berühmten Zusätzen, den Amendments.

Merkwürdig: Auch Wahlkreiskandidatin Halina Wawzyniak scheint sich für dieses Grundgesetz erwärmen zu können. Sie weist den Vorschlag Münteferings ebenfalls mit folgenden Worten in ihrem Blog zurück:

Wahlkampfmanöver | Halina Wawzyniak
Also eine neue Verfassung. Warum jetzt? Ich finde ja, wer solche Projekte angeht, der sollte überlegen, was am Ende bei herauskommt. Eine Verfassung ohne Sozialstaatsgebot, ohne so etwas wie jetzt Artikel 14 und 15 wäre nicht besser als das Grundgesetz. Ich befürchte aber, genau das wird das Ergebnis sein. Deshalb dann doch lieber das Grundgesetz fortentwickeln, statt am Ende weniger zu haben als jetzt vorhanden ist.

 Posted by at 15:49

Deutschland wird kalt erwischt – von 60 Jahre Grundgesetz

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Feb. 112009
 

In den USA habe ich als Jugendlicher mehrere Verfassungsfeiern miterlebt, etwa den Independence Day, ich habe die Independence Hall in Philadelphia besucht, ich habe an verschiedenen Bürgerfesten teilgenommen. Mein Eindruck: „I sing thee, Democracy … Dich besinge ich, Demokratie …“ Mit dieser feierlichen Anrufung der Demokratie, entnommen aus den Grashalmen des Dichters Walt Whitman, fange ich jenes getragen-feierliche Hochgefühl ein, das die Amerikaner – und mich auch – erfasst, wenn wir an die stolzen 233 Jahre Verfassungsgeschichte der USA zurückdenken. Der neue Präsident der USA hat es in ergreifender Weise vermocht, diesen Geist wieder und wieder zu beschwören.

Wie kläglich, wie jämmerlich nimmt sich dagegen bisher die Rückbesinnung auf 60 Jahre Grundgesetz aus! Nur ein Beleg: Die geplante dreitägige Feier um den 23. Mai herum ist geplatzt. Abgesagt. Die SPD fühlt sich übergangen, da nur Unionspolitiker sprechen sollten, ich selbst kriege einen Lachanfall (oder doch eher einen Wutanfall?), wenn ich höre, dass geplant war, Deutschland Unter den Linden allen Ernstes als Autoland darzustellen. Das Bundesverfassungsgericht grummelt und grantelt, weil es sich bei den geplanten Feierlichkeiten übergangen fühlte. Was für ein Armutszeugnis, das wir als Bundesrepublik hier abliefern!

Aber die verhagelte Festeslaune ist nur ein Symptom für ein tieferliegendes Unsicherheitsgefühl, das im ganzen Land anzutreffen ist. Es gibt da offenbar zwei Jahre der deutschen Geschichte, mit denen wir nicht zurechtkommen: 1949 – und  1989. Das Grundgesetz und die deutsche Revolution, das sind die beiden großen Erfolge, die zwei großen Errungenschaften, an denen es Tag um Tag weiterzuarbeiten gilt, über die es ein immerwährendes Gespräch geben muss. Dieser Dialog findet kaum jedoch kaum statt. Und deshalb konnte es auch keine angemessene Planung für die Feier geben. Nehmen wir es doch als interessante, ja abenteuerliche Erfahrung, als Krisensignal allerersten Ranges, dass die staatlichen Organe keine würdige Feier zum Thema „60 Jahre Bundesrepublik Deutschland“ gebacken kriegen! Selbst der traurige Rücktritt des Wirtschaftsministers, selbst die vor dem Bundesverfassungsgericht heute verhandelte Klage des Peter Gauweiler (CSU) und der Linksfraktion gegen den Lissaboner Vertrag verblassen angesichts dieser niederschmetternden Absage.

Ich nehme dies ferner zum Anlass, in diesem Blog eine eigene kleine Reihe von Betrachtungen zu eröffnen unter dem unfeierlichen Titel: 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland.

Beginnen wir unsere heutige Betrachtung mit einem Blick auf das Bücherregal in einer großen Berliner Buchhandlung! Was sehen wir? Etwas Erstaunliches! In der Buchhandlung gibt es eine Warengruppe „Geschichte“. Sie umfasst etwa 2 laufende Meter. Und daneben: Die Warengruppe „Nationalsozialismus“. Sie nimmt etwa die doppelte Breite ein.

Was bedeutet dies? Gehört der Nationalsozialismus nicht zur deutschen Geschichte – oder ist er so dominant, dass daneben alle anderen Themen an den Rand gedrängt werden?  In den Augen der Buchhändler mag dies so sein: Mit Schriften zur Nazidiktatur lässt sich offenbar mehr Umsatz machen als mit allen anderen Sachgebieten der Geschichte. Zeitgeschichtliche Forschung wird auch weiterhin reichlich Stoff zur feierlichen Empörung ans Tageslicht befördern. So ist etwa alles, was in der größeren, der östlichen Hälfte Europas in den Jahren 1917 bis 1989 geschah, weitgehend unterbelichtet. Hier wird man als Medienmacher noch sehr viel Geld mit neu enthüllten Verbrechen (auch der Deutschen) verdienen können. Ihr könnt schon mal weitere Regalmeter reservieren, oh Buchhändler!

Aus der Sicht des Bloggers und Staatsbürgers ist es aber höchst bedenklich, wenn neben der weiterhin nötigen Befassung mit den großen verbrecherischen  Diktaturen des 20. Jahrhunderts die  gesamte sonstige Geschichte Europas – von 800 v. Chr. bis in unser Jahrhundert – vernachlässigt wird.

Und mitleiderregend ist die Unfähigkeit von uns Deutschen, die 60 Jahre Grundgesetz in einem angemessenen Rahmen zu würdigen. Mitleiderregend? – Ja! Aber Leiden an der eigenen Unfähigkeit zu feiern darf nicht alles sein. Wir müssen einen positiven Ton finden.

Einen positiven Ton brauchen wir, um 60 Jahre erkämpfte und geschenkte  Freiheit zu feiern. Das Angebot der Staatsorgane vermag bisher keineswegs zu überzeugen. Deshalb werden wir ab heute in diesem widerspenstigen Blog unsere eigenen kleinen Pfade schlagen. Wir springen auf – auf die 60 Jahre Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wir werden ein eigenes Konzept erarbeiten.

Sponsoren springen ab – Für ein großes Grundgesetz-Fest fehlt Berlin das Geld – Berlin – Berliner Morgenpost
Mit der „Auto-Show“ hatte Heil auf einen Bestandteil des umfassenden Festkonzeptes angespielt. Danach sollte sich Deutschland mit Oldtimern und neuen Modellen als Autoland präsentieren. Doch der mitunter vermittelte Eindruck, zum 60. Grundgesetzjubiläum sei seichtes Schunkeln mit Erbsensuppe und Produkt-PR geplant gewesen, wird dem Konzept tatsächlich nicht gerecht. So führt Agentur-Chef Stephan Vogel in seinem Absagebrief an, „nach einem halben Jahr intensivster Verhandlungen“ sei es gelungen, die Rolling Stones für ein Konzert an der Siegessäule zu gewinnen. Außerdem hätten Alfons Schuhbeck „und weitere 30 Sterne-Köche“ kochen und Till Brönner eine Jazz-Night präsentieren sollen. Am Brandenburger Tor hätte das Orchestre Nationale de France unter Leitung von Kurt Masur die 9. Sinfonie von Beethoven dargeboten. Der Agentur-Chef betont zudem, „nach zahlreichen Sitzungen“ hätten alle Ministerien und Verfassungsorgane dem Programmentwurf zugestimmt.

 Posted by at 11:25