„Das Geld des Dorfes dem Dorfe!“, oder: Die Vereinigten Regionen Europas gelingen nur mit mehr Subsidiarität in der Finanzverfassung!

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Jul 022013
 

2013-07-01 13.49.23

Eine wirklich gute, vorbildliche Regelung für das vielbeschworene Europa der Regionen hat der Nationalstaat Italien für Südtirol geschaffen: Die mehrheitlich deutsche Provinz Südtirol („Obere Etsch“, wie sie auf Italienisch genannt wird) hat hohe Autonomierechte, und dieser Autonomiestatus drückt sich auch in der Finanzverfassung aus: 90% des Steueraufkommens verbleiben in der Provinz. Folge der finanzpolitischen Eigenständigkeit: Südtirol erwirtschaftet deutlich mehr als der Durchschnitt  des italienischen Nationalstaates, und ein Großteil des selbst erwirtschafteten Geldes verbleibt satzungsgemäß in der Provinz. Die Südtiroler haben weitgehende Gewissheit, dass sie nicht irgendwelche Schwerindustriefabriken, die berüchtigten „Kathedralen in der Wüste“  bei Taranto finanzieren, sondern Straßen, Schulen, Krankenhäuser in der eigenen Provinz. Das Geld der Provinz der Provinz! Nur 10% wird an die Zentrale in Rom abgeführt. Die Provinz genießt ein Höchstmaß an finanzpolitischer Eigenverantwortung und schaffte so innerhalb weniger Jahrzehnte, von einem agrarisch bestimmte Armenhaus zu einem reichen Powerhaus der EU zu werden. Der separatistische Gedanke ist gottlob weitgehend verschwunden.

Nicht Separatismus der Regionen („Weg vom Nationalstaat!“), sondern stärkere finanzpolitische Eigenverantwortung für die Regionen und Bundesländer sind der Weg, auf dem die Europäische Union gesunden kann.

Die Bundesländer bzw. die Regionen wie etwa Katalonien oder Schottland brauchen mehr subsidiäre Verantwortung bei der Verwaltung ihrer Mittel! Ich bin von folgender Zielvorstellung überzeugt: Nur ein festgelegter Anteil des Steueraufkommens sollte in der EU an die jeweils nächsthöhere Ebene abgeführt werden. Dahin müssen wir in den nächsten Jahrzehnten mit der EU kommen.

Das Rezept wirkt, denn es hat schon oft in der Weltgeschichte gewirkt. Falsch ist eine Stärkung der zentralwirtschaftlichen Umverteilung von oben herab, wie es derzeit die EU und leider auch die deutsche Bundesregierung durch zahlreiche politische Maßnahmen vertreten. Beispiele für das verkehrte zentralistische Umsteuern liegen auf der Hand: Die Bankenrettungspolitik, die Schuldenmacherei dank der Euro-Rettungsmechanismen, die national- und zentralstaatliche Energiewende, die ständigen Eingriffe der EU-Kommission in Bereiche, die unbedingt der unteren Ebene vorbehalten bleiben sollten: so etwa Saatgutauswahl, Bestimmungen über die öffentliche Daseinsvorsorge, Abgaswerte für PKW usw.

Die EU sollte sich bemühen, die wenigen Kernaufgaben, die ihr sinnvollerweise zukommen, einigermaßen anständig und vertretbar zu bewältigen: vernünftige, abgestimmte Währungs- und Außenpolitik, gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, Freizügigkeit der Unionsbürger, Niederlassungs- und Gewerbefreiheit, Schutz der Freiheits- und Bürgerrechte. In allen diesen Punkten ist die EU nicht gut genug, mehr noch: sie versagt weithin.

Falsch war es meines Erachtens, eine feste Schuldenbremse in die Verfassungen bzw. ins Grundgesetz zu schreiben. Denn selbstverständlich müssen die Regionen oder Bundesländer vorübergehend auch einmal gesetzliche Schuldenbremsen „reißen“ dürfen, ohne gleich als Verfassungsfeinde dazustehen! Die von oben her durchgesetzte Aufnahme der numerisch festgelegten Schuldenbremse in die Verfassungen war für mich ein Kipp-Erlebnis, das mir die Verkehrtheit des Hauptstroms der heutigen Finanzpolitik vor Augen führte!

Das Geld des Dorfes dem Dorfe!“ So formulierte einst Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der hochverdiente Gründervater der deutschen Selbsthilfe- und Sparkassengenossenschaften diesen Grundsatz der finanzpolitischen Eigenverantwortung. Während die Europäische Union seit Jahren im wesentlichen nur noch über zentrale Umverteilungsmechanismen streitet und zu diesem Zweck sogar numerische Schuldengrenzen in die Verfassungen der Nationalstaaten hineinschreibt, liefern die wirtschaftlich erfolgreichen Regionen der EU, etwa Südtirol, Bayern oder Baden-Württemberg eine Art Blaupause dafür, wie die EU vielleicht trotz des unseligen derzeitigen Euro-Regimes noch einen Weg zur finanzpolitischen Vernunft finden kann – unter Beibehaltung des Euros!

Wie sagte Johannes? „Denkt um und tut Buße!“ Wie kann der Euro gerettet werden? Antwort: Durch Umdenken, durch Umsteuern, durch „Buße“, also durch das Eingeständnis eigener Fehler und die Zusage, „es in Zukunft besser zu machen“. Dabei gilt die Grundeinsicht: Die Subsidiarität in der Finanzverfassung – nicht die „immer engere Union“ –  ist der Kerngedanke einer Währungsunion, die vielleicht noch eine Chance auf längeren Zusammenhalt wahren will.

Dabei hilft es nicht, ganze Kübel von Verachtung über irische Banker auszuschütten. Die irischen Banker haben 7 Mrd. Bedarf angemeldet und 40 Mrd. Euro erhalten. Die irischen Banker haben also ebenso wie die griechischen Reeder und Politiker das gemacht, wozu das herrschende Euro-Regime sie angestiftet hat: Möglichst viel von den riesigen Umverteilungssummen der EU in die eigene Tasche bzw. die Taschen der eigenen Klientel  zu wirtschaften. Das ist de facto das Grundprinzip der EU-Finanzpolitik.

Den irischen Bankern, die im Suff  buchstäblich „gesungen“ und die Wahrheit ausgeplaudert haben, sollte nicht unsere Verachtung, sondern unsere Dankbarkeit für die schonungslose Offenlegung der EU-Ausplünderungsmechanismen gebühren. Ein irischer Banker bittet uns Deutsche als guter Ire (irischer Katholik?)  für sein eigenes Fehlverhalten um Verzeihung. Wir Deutsche sollen ihm die Verzeihung gewähren und ihn preisen und ihn ermuntern, noch mehr zu singen, noch mehr Wahrheiten zu verraten.

Das Geld des Dorfes dem Dorfe! Das Geld der Region der Region! Das Geld des Bundeslandes dem Bundesland!

Nur ein festgelegter Anteil des Steueraufkommens jedes einzelnen Bundeslandes sollte an die übergeordnete Ebene abgeführt werden müssen. Bayern sollte also einen ebenso hohen Prozentsatz des selbst erwirtschafteten Steueraufkommens an den Bund zahlen wie Berlin oder Sachsen. Ich bin sicher: In zwei oder drei Jahrzehnten wäre die Finanzverfassung der Bundesrepublik wieder im Lot. Gleiches gilt für die EU: Die Bundesrepublik Deutschland sollte einen ebenso hohen Anteil des selbst erwirtschafteten Steueraufkommens an die höhere Ebene zahlen wie Griechenland, Frankreich oder Irland. Das muss meines Erachtens die Zielvorstellung sein.

Innerhalb weniger Jahrzehnte wird die EU dann gesunden. Sie wird dann ein Vorbild für andere sein können. Die EU  wird sich dann gegenüber China und den USA als gleichstark behaupten können. Daran gebricht es uns derzeit noch in erheblichem Maße!

Bild: ein uralter babyfarbener Opel Kadett in Berlin-Kreuzberg, gesehen gestern  – Zeugnis der Gründer- und Aufbruchsjahre der Bundesrepublik!

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Männer! Erträumt euch neue Mobilitätsformen!

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Jul 012013
 

2013-06-29 22.53.30

Eine schimmelschneeweiße Überraschung für Engel  entdeckte ich an St. Peter und Paul in der Berliner Innenstadt. Klein, flach wie eine Flunder, leicht wie eine Daunenflocke: der neue VW XL1. Etwa flockige 40.000 Euro kostet das Autochen. 40 Stück kurven ab heute auf deutschen Straßen herum. Es verbraucht 1 Liter Diesel auf 100 km. 2 Menschen finden bequem darin Platz. Ich sah das Auto schon am 29. Juni 2013 in der Mittelstraße in Berlin. Dahinter seht ihr oben mein Fahrzeug mit leuchtenden Lichtern. Es verbraucht etwa 1 L Trinkwasser auf 10 km.  Allzeit gute Fahrt!

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Weniger erschwinglich ist der elektrische Concept Car von BMW, den ich am 08.06.2013 beim Energiewendetag am Tempodrom in größter Stille ausprobieren durfte. Das Design des Lenkrades gefiel mir gut: funktional, sparsam schlicht, es erinnert mich an die Formgebung der Sportwagen in den 80er Jahren.

2013-06-08 18.00.25Einziger Nachteil des E-Fahrzeugs aus meiner Sicht: Es wird bei 250 km/h abgeregelt. Vier bärenstarke Eletroaggregate direkt am Rad montiert verbürgen traumhafte Beschleunigungswerte. Bremsenergie wird zurückgewonnen und zum Laden der Akkus verwendet. Aber  der Grundgedanke, das Fahrzeug auch über Nacht als Energiespeicher im Smart Grid zu nutzen, gefällt mir. Ich probierte eines der beiden weltweit existierenden Fahrzeuge durch ein ausführliches Probesitzen aus. Es geschah in Kreuzberg.

Mein Urteil über den herrlich leisen Prototypen, dessen Stückkosten mit etwa 500.000 Euro angegeben werden, fasste ich so zusammen:

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Die umjubelten Heldentaten der Frau mit den rosaroten Rennschuhen

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Jul 012013
 

2013-06-15 13.55.46

http://www.latimes.com/local/lanow/la-me-ln-wendy-davis-took-on-texas-bullies-on-abortion-and-won-20130626,0,5588133.story

http://www.spiegel.de/panorama/wendy-davis-aus-texas-laufschuhe-werden-zum-verkaufsschlager-a-908481.html

Großer, riesiger Erfolg für Wendy Davis, eine Abgeordnete der Minderheitenfraktion der Demokratischen Partei im texanischen Senat! Die rosaroten Laufschuhe, die sie bei ihrem Redemarathon, dem berühmten amerikanischen Filibuster trug, sind der Renner bei Amazon! Die Presse ist begeistert, der deutsche SPIEGEL stimmt mit Pauken und Trompeten, mit Bilderstrecken und Lobesergüssen in den Jubel ein. Auch  der amerikanische Präsident beglückwünscht seine Parteifreundin zu ihrem heroischen Akt, durch den sie verhinderte, dass die republikanische Mehrheit der Abgeordneten einige Einschränkungen beim Recht der Frau auf sichere, gesunde und selbstbestimmte Abtreibung durchgesetzt hätten.

Finster dreinblickende Frauen, die Frauen aus der Mehrheitspartei, der republikanischen Partei, die Abtreibungsgegnerinnen, standen hinter dem Gesetzentwurf. So zeigte sie der SPIEGEL. Fröhlich befreit jubelnde Männer, die Abtreibungsbefürworter, erhoben laut ihre Stimme und fuchtelten mit den Armen von der Zuschauertribüne herab, nachdem der Gesetzentwurf gescheitert war.

Schauen wir uns den Triumph der jubelnden Massen genauer an – vergleichen wir die geplante, aber durch Wendy Davis‘ heroischen Filibuster verhinderte  Einengung des Rechts der Frau auf gesunde, sichere und selbstbestimmte Abtreibung mit unserer Lage in Deutschland!  Das versuchte die Mehrheitsfraktion der Republikaner durch die Gesetzesvorlage durchzusetzen:

1) Eine Abtreibung des Fötus nach der 20. Woche (=etwa 5 Monate alter Fötus)  nach der Befruchtung wäre in Texas grundsätzlich verboten worden; nur bei akuter Gefahr für das Leben der werdenden Mutter wäre sie weiterhin erlaubt gewesen. Grundsätzlich gilt laut US-Bundesrecht, dass die Abtreibung bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus („viability“) erlaubt ist. Nach deutschem Sprachgebrauch ging es also in Texas um die sogenannten Spätabtreibungen, wie sie etwa in China millionenfach gang und gäbe sind – es sind die Fälle, bei denen manchmal die Ärzte dann einen lebendigen Fötus auf dem OP-Tisch haben und nicht so recht wissen, wie sie mit ihm umgehen sollen. Er ist ja an der frischen Luft nur wenige Minuten lebensfähig.

Vergleich mit Deutschland: Mit dieser Gesetzesänderung wäre die Rechtslage in Texas etwas strenger als bisher in den meisten US-Staaten, aber noch bei weitem nicht  so streng wie in Deutschland geworden. In Deutschland ist bekanntlich die Abtreibung des Embryos nur bis zur 12. Woche (etwa 3 Monate)  der Schwangerschaft bei Einhaltung gewisser Beratungspflichten  straffrei und danach nur bei akuter Gefahr für das Leben der Frau zulässig. Das deutsche Recht erkennt auch dem ungeborenen menschlichen Leben grundsätzlich eine gewisse Schutzwürdigkeit zu.

2) Der Schwangerschaftsabbruch hätte nur noch in medizinischen Einrichtungen durchgeführt werden dürfen, die als Tagesklinik ausgestattet gewesen wären, nicht hingegen in rein ambulanten Praxen von niedergelassenen Ärzten.

Vergleich mit Deutschland: Der Eingriff gilt in Deutschland innerhalb der ersten drei Monate in medizinischer Sicht als unproblematisch, etwa 100.000 Abbrüche werden pro Jahr ganz überwiegend ambulant durchgeführt. Von diesen sind etwa 3% durch akute medizinische oder durch kriminologische Notlagen, also durch die Schwangerschaft als Ergebnis einer Vergewaltigung, bedingt.

Wie mag ein Fötus in der 20. oder 24. Schwangerschaftswoche die Abtreibung wohl empfinden? Zwar lernen die Winzlinge bereits in diesem Alter den Klang der mütterlichen Stimme kennen, sie erkennen den mütterlichen Herzschlag, sie reagieren auf seelische Erschütterungen der Mutter. Bewegende Zeugnisse dieser vorgeburtlichen Empfindungsfähigkeit haben mir schwangere Mütter immer wieder berichtet. Sie erleben das Kind bereits vor der Geburt als eine Art inneres Gegenüber, als ein menschliches Wesen, das irgendwie das Leben der Mutter sanft oder auch gewaltsam zu verwandeln beginnt. Durch die Abtreibung wird diese menschliche Beziehung jäh unterbrochen.

Ich persönlich habe das Gefühl, dieses zarte beginnende menschliche Leben verdient Schutz und Hege. So hat es – wie ich meine zu Recht – der deutsche Gesetzgeber auch damals bei der bitter umkämpften Neufassung des § 218 ausdrücklich niedergelegt.

In den USA steht dagegen das Recht der Frau auf ein selbstbestimmtes Leben deutlich vorne. Keine Frau soll Mutter werden, ohne dies zu wollen. Der Wille der Frau entscheidet. Das Recht der Frau auf ein selbstbestimmtes Leben, die absolute Herrschaft über den eigenen Körper behält die Oberhand über dem unerwünschten Leben des menschlichen Winzlings, der zur falschen Zeit am falschen Ort kommt. So legen es die Abtreibungsbefürworter immer wieder dar. Sie verneinen, dass dem menschlichen Leben aus sich heraus grundsätzliche Schutzbedürftigkeit zukomme. Niemand soll der Frau dreinreden, was sie mit ihrem Körper macht, schon gar kein Mann!

Aber wir müssen wieder einmal erkennen, dass moralische Vorstellungen von Land zu Land unterschiedlich  sind. Das zeigt sich etwa im Waffenrecht der USA. Es zeigt sich aber auch im Recht der Frau auf Abtreibung.

Vor wenigen Tagen, genau an dem Tag, als ich gerade von den Heldentaten der demokratischen Abgeordneten Wendy Davis mit den rosaroten Sneakern, die der Renner bei Amazon sind,  gelesen hatte,  hupte mich ein wütender Autofahrer an, weil ich beim Überqueren der Fahrbahn  für ihn nicht schnell genug die Straße räumte. Fast hätte ich ihn, der über sicherlich 140 PS verfügte,  gezwungen, sein Fahrzeug abzubremsen. Ich, der radelnde Winzling stand ihm sozusagen im Weg. Vielleicht hatte er ja eine eilige Besorgung? Ich hinderte ihn gewissermaßen daran, seine Pläne und Vorhaben zügig und straff durchzuführen.

Dennoch durfte ich mich darauf verlassen, dass der Autofahrer im Notfall abgebremst hätte. Obwohl ich der deutlich, der unvergleichlich Schwächere war, obwohl ich zur falschen Zeit am falschen Ort war, hätte er mit größter Wahrscheinlichkeit  mein Leben verschont. Er hätte die Schutzbedürftigkeit des trödelnden Radfahrers sicherlich anerkannt, zumal ja so ein Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer immer mit vielen Scherereien – Schäden am Kotflügel, Polizeiärger, Versicherungen, Gerichtsverhandlung – verbunden ist.

Ich atmete erleichtert auf: Wie froh dürfen wir doch sein, dass unsere Rechtsordnung allen Menschen von Geburt an ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zuerkennt! Ein Unbehagen bleibt dennoch: Was macht das mit einer Gesellschaft, wenn das Erreichen der Geburt so eindeutig an die Zustimmung der Mutter gebunden ist? Erscheint es dann nicht so, als „verdankten“ wir wie alle anderen Kinder letztlich dem Willen der Erwachsenen, dass wir geboren werden durften? Entsteht dann nicht der Eindruck, als lebten wir alle sozusagen von Gnaden unserer Mütter?

Diese Gedanken schossen mir bei dem und kurz nach dem Beinahe-Unfall durch den Kopf. Ich konnte ab da dem Erfolg des heroischen Filibusters keinen Jubel abgewinnen. Im Gegenteil. Der Jubel erstickt einem sozusagen im Halse.

Bild: Hier stand einmal ein Baum. 13.06.2013, Kreuzberg, Großbeerenstraße

 Posted by at 00:20