Jan 152015
 

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Rechtschreibfehler bei der Sprach-Instanz: Der Duden als Naschlagewerk – Welt – Tagesspiegel.

Der Duden als Naschlagewerk? Herrliche Trouvaille, die uns der Tagesspiegel auftischt! Darüber sich lustig zu machen, ist jedoch unweise und kurzsichtig. Wenn man nämlich etwa seinen deutschen Luther im Original aus den Quellen liest, wird man erkennen, dass alle unsere heute gedruckten deutschen Texte gegenüber damals eine unvergleichlich größere Einheitlichkeit bieten als alles, was damals auch nur ein einzelner Deutschschreibender – etwa Martin Luther oder Albrecht Dürer – zu Papier gab.

Es fehlte schlechterdings jahrhundertelang eine in allen deutschen Gebieten anerkannte Rechtschreibnorm. Noch Goethe rang fast täglich im Verein mit dem damals führenden Wörterbuch, dem „Adelung“, mit seinen Sekretären und Verlegern um die jeweils beste, möglichst einheitliche Schreibung.

Nebenbei: Eine köstliche Nascherei bot damals im Jahr 1996 die 21. Auflage des Rechtschreibdudens; mancher hatte sich redlich abgemüht, die Feinheiten der „neuen Rechtschreibung“, der berühmten „Rechtschreibreform“ zu erlernen – eines elitären Unterfangens wohlbestallter Akademiker, das der ehemalige Bundespräsident Herzog „überflüssig wie einen Kropf“ nannte.

Roman Herzog: ein echter Populist der Mitte im besten Sinne, der kein Blatt vor den Mund nimmt und sich kein X für ein U vormachen lässt, damals wie heute – auch wenn es nicht bloß die deutsche Rechtschreibung, sondern den weit gravierenderen, sich zusehends verschärfenden Normenkonflikt  zwischen dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und dem durch ein fast unübersehbar kompliziertes Vertragswerk gesetzten Recht der Europäischen Union betrifft!

Wie überrascht sind manche, dass selbst die vertragsschließenden Parteien der EU-Verträge namentlich im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion immer wieder gegen die selbstverkündeten Regeln verstießen und weiterhin verstoßen – ein „Schandstück“, wie es recht undiplomatisch der Altkanzler Kohl (CDU) zu Protokoll gab.

Wie überrascht waren manche zu erkennen, dass selbst der Rechtschreibduden immer wieder gegen die selbstverkündeten Regeln verstieß und verstößt!

Seit jeher weist ja die deutsche Rechtschreibung – sowohl alt wie neu –  allerlei glitschige Klippen und Fallstricke auf. Unvergesslich bleibt mir da beispielsweise die genannte 21., 1996 erschienene Auflage des Mannheimer Rechtschreibdudens. Sie brachte neben den unvermeidlichen Flüchtigkeitsfehlern gleich mehrere dicke Zeichensetzungsfehler auf dem Umschlag des Buches (wie oben abgebildet).

Der Fehler bestand darin, dass mehrere Male freistehende Zeilen des Titels – also Überschriften – mit einem Punkt abgeschlossen wurden. Ja, wie denn das: Abschluss einer freistehenden, vom übrigen Text abgehobenen  Zeile mit einem Punkt? Dies gilt seit 1900 als falsch, obwohl es bis etwa 1900 gang und gäbe war. Auch die amtliche Neuregelung blieb bei diesem Prinzip; siehe § 68 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung in der letzten Fassung von 2010: „Nach freistehenden Zeilen setzt man keinen Punkt.“

Lies das corpus delicti selbst:

Die deutsche Rechtschreibung

Das Standwerk zu allen Fragen der
Rechtschreibung

Auf der Grundlage der amtlichen Rechtschreibregeln.

Mehr als 115 000 Stichwörter […]

Schau genau hin! Siehst du den Fehler? Der Punkt hinter „Rechtschreibregeln“ ist strenggenommen fehl am Platze. Sei’s drum. Wir wollen nicht päpstlicher als der Papst sein. Die tüchtigen Frauen und Männer in der DUDEN-Redaktion sind sicher Manns genug, dieses kleine Interpunktions-Malheur, das auf dem Titel der 21. Auflage des Rechtschreibdudens von 1996 prangt, in ihr Kuriositätenkabinett aufzunehmen! Seien wir nachsichtig! Wer weiß, vielleicht steckt auch dieses Blog voll unbemerkter Rechtschreibfehler? Es wäre keine Schande und auch kein Schandstück!

 Posted by at 11:33

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