Apr 172015
 

Die Benennung und Bewertung geschichtlicher Ereignisse wird immer wieder zum Gegenstand offizieller Sprachregelungen, ja mitunter werden falsche – oder als falsch deklarierte – Meinungen sogar strafrechtlich verboten.

Plato hat deswegen Dichter – mit der alleinigen Ausnahme Homers – völlig aus seinem Idealstaat verbannt, weil sie ja soviel Lügen auftischten und lauter Trugbilder erzählten.

Soll man Lügen und Leugnen, Dichten und Phantasieren strafrechtlich verbieten? Die französische Nationalversammlung hat dies mit Bezug auf Armenien getan – wobei bezeichnenderweise nicht die Leugnung von im französischen Namen begangenen einzigartigen Massakern (Indochina und Algerien im 20. Jahrhundert, Afrika und Europa in Napoleonischer Zeit) unter Strafe gestellt wird, sondern die Leugnung des armenischen Genozids.

Belgien hat das Leugnen der auch von Belgiern begangenen, ungeheuer grausamen Kolonialgreuel in Belgisch-Kongo nicht unter Strafe gestellt, wohl aber das Leugnen der ungeheuer grausamen von den Deutschen begangenen Greuel usw. usw. Jeder Staat scheint diejenige Lüge unter Strafe zu stellen, die ihm aus Opportunitätsgründen gerade in den Kram passt.

Ich persönlich bin freilich gegen derartige Wahrheitsfeststellungen durch die Politik. Beispielsweise wird immer wieder gesagt: „Alle Rassisten sind Verbrecher. Denn Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.“ Dann müsste man aber auch Sigmund Freud als Verbrecher bezeichnen, denn wie zahlreiche frühere andere bedeutende Wissenschaftler und bedeutende Philosophen Europas (Kant und Voltaire etwa) hat er sich klar rassistisch geäußert, in dem Sinne nämlich, dass er von höher und niedriger entwickelten Menschenrassen sprach (z.B. in „Das Unbehagen in der Kultur“).

„Wir Deutschen haben zwei Mal – im Ersten und im Zweiten Weltkrieg – die ganze Welt in den Abgrund gezogen. Und wir Deutschen tragen eine erhebliche Mitschuld auch an dem Armenien-Genozid, wir Deutschen müssen endlich unsere Verantwortung und unsere Schuld auch am Genozid an den Armeniern öffentlich eingestehen.“

Diese Bereitschaft, auch für weit zurückliegende Verbrechen anderer die ganz persönliche Schuld zu übernehmen und glaubwürdige Reuegefühle zu manifestieren, finden wir besonders gut bei dem Dichter Paul Gerhardt ausgeprägt, dem in Lübben ein Standbild gewidmet ist. Er dichtet:

„Ich bin’s, ich sollte büßen
an Händen und an Füßen.“
„Ich, ich hab es verschuldet,
Was du getragen hast.“

„Deutschland trägt, wir Deutschen alle tragen unermessliche Schuld.“ Derartige Sätze kann man immer wieder von hochrangigen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Bundestages hören.

Man kann das so sehen. Man darf durchaus die These vertreten, das „wir Deutschen“ die Alleinschuld am Ersten und am Zweiten Weltkrieg und auch die Schuld oder mindetens Teilschuld am Armenien-Genozid trügen. Der ehemalige Außenminister Joschka Fischer hat sich während seiner Amtszeit etwa in diesem Sinne immer wieder hervorgetan.

Man kann es aber auch anders sehen – wie etwa Historiker, die von „Beiträgen aller Großmächte zur Kriegsauslösung“, von „Kausalketten“, von „Interessenkollisionen der Großmächte“ usw. sprechen.

Und es ist wichtig, dass den Politiker-Meinungen über Vergangenes auch widersprochen werden darf. Historiker haben sehr oft eine andere Meinung zur Geschichte als Politiker, Zeitzeugen vertreten sehr oft andere Ansichten als Schriftsteller, Politiker und Historiker. Und das ist auch gut so.

Um es kurz zu machen: Geschichtspolitik, Erinnerungspolitik ist Teil des politischen Kräftespiels, unterliegt dem Machtkalkül und dem Machtbegehr. Ihr oberstes Ziel ist nicht die Erkenntnis der Wahrheit.

Wir brauchen gerade deshalb kein normiertes, kein einheitliches staatliches Geschichtsbild. Jede Gesellschaft soll und wird unaufhörlich im freien Gegeneinander der Meinungen neue Zugänge zur eigenen Vergangenheit finden. Was z.B. früher – in Polen, der Ukraine oder der Sowjetunion – unter Strafe gestellt wurde – z.B. das Aussprechen der Wahrheit über die Massaker von Katyn, das Aussprechen der Wahrheit über die Lager in Kolyma oder Magadan – kann morgen schon erlaubt sein.

Ich meine: Die politische Macht, das Parlament, die Regierung dürfen und sollen nicht festlegen, was eine gesetzlich erlaubte oder eine gesetzlich verbotene Meinung über geschichtliche Ereignisse ist. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Nicht einmal das bewusste oder unbewusste Lügen über geschichtliche Wahrheiten als solches darf verboten werden.

Wir brauchen kein „Ministerium für Wahrheit“, wie das in George Orwells Roman „1984“ an die Wand gemalt wird.

Wohlgemerkt: Völkermorde, Shoaim, wie man auf Hebräisch sagt, auch der armenische Völkermord sollen durchaus einen Platz im Gedächtnis der Welt haben, wie dies Reinhard Veser heute ja sehr schön, sehr abgewogen auf S. 2 der FAZ formuliert. Der Toten soll gedacht werden, über Tote soll getrauert werden. Aber es kann in einer echten Demokratie nicht Aufgabe der Regierung oder des Parlamentes sein, der Bevölkerung oder gar einer anderen Regierung ein endgültiges Geschichtsbild vorzuschreiben.

Völkermord an Armeniern: Die Bundesregierung muss klare Worte sprechen – Politik – Tagesspiegel.

 Posted by at 14:44

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