Sep. 172008
 

Wie funktionieren Parteien? So unsere bohrende Frage, die wir am 07.09.2008 in diesem Blog stellten. Die Antwort kann nur die Praxis ergeben. Wir rieten deshalb: Rein in die Parteien! Schwimmt gegen den Strom, handelt antizyklisch, Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Wir, die unbedarften Laien, fragen tiefer, fragen heute noch bohrender: Wie funktioniert Recht?

„Der Erschöpfungsgrundsatz des gewerblichen Rechtsschutzes im internationalen Warenverkehr (außer EU)“. So könnte eine typische Problemstellung für ausgepichte oder noch in Ausbildung stehende Juristen lauten. Prost Mahlzeit: Ein hartes Brot, das es da zu kauen gölte! Für uns kaum zu schaffen, uns fehlen die Voraussetzungen, um das Problem auszuleuchten.

Aber wie es der gute Zufall will, fällt uns ein höchst lehrreiches Buch in die Hände:

Dietmar Kettler: Recht für Radfahrer. Ein Rechtsberater. 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Rhombos Verlag, Berlin 2008. Preis: 25,00 Euro

Und siehe da: „Wie funktioniert Recht?“ – der Vf., ein promovierter Rechtsanwalt, versteht es, auf 2 Seiten zu Beginn dieses nahezu erschöpfenden Kompendiums eine vorzügliche Einführung in juristisches Denken zu geben, stets mit konkreten Beispielen aus der radfahrerlichen Praxis unterlegt. Wann ist ein Rot ein Rot? Wann darf man noch durchfahren? Muss man alle Radwege, die mit Zeichen 237, 240 oder 241 der StVo gekennzeichnet sind, stets benutzen? Darf man bei schlechter Witterung auch auf der Straße fahren, obwohl ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist? Antwort: Es kommt auf den Fall an. Wir sehen: Juristisches Denken begnügt sich nicht mit Pauschalantworten. Stets wird untersucht, ob eine Norm im gegebenen Sachverhalt anzuwenden ist oder ob es Umstände gibt, die das Anwenden einer anderen, übergeordneten oder abweichenden Rechtsnorm nahelegen.

Ich habe diesem Buch bereits unerbittlich auf den Zahn gefühlt, habe die Streitfragen, an denen wir uns in der radfahrerlichen Praxis manchmal die Zähne ausbeißen, nachzuschlagen versucht – und bisher habe ich auf alle Fragen eine gute Antwort gefunden. Deshalb: Bestnote 1a für dieses Buch.

Aber jetzt kommt ein Fall, der sich wirklich ereignet hat und auf den meines Erachtens auch dieses Buch keine klare Antwort weiß. Dieses Blog berichtet am 24.01.2008: Ein Vater fährt mit fünfjährigem Sohn auf dem Gehweg in die Kita – ausgerechnet vor dem Kammergericht. Die Fahrbahn in der Elßholzstraße ist mit schlechtem Holperpflaster belegt. Keine Nässe, kein Regen, gute Sichtverhältnisse. Kein Radweg vorhanden. Durfte der Vater dies tun? Der Sohn musste laut geltendem Recht den Gehweg benutzen. Aber der Vater? Was meint ihr? Wie sollte der Vater sich verhalten?

Also, Juristinnen und Juristen: Ran an den Computer. Wir erwarten eure erschöpfende Stellungnahme an dieses Blog bis zum 10. Oktober 2008, 24.00 Uhr.

Die beste Einsendung wird mit einer kostenlosen, geführten Fahrradtour durch Friedrichshain-Kreuzberg belohnt!

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Mai 072008
 

Hier in Berlin ist es mit Händen greifbar: Modernisieren, neue Erfahrungshorizonte ermessen, das ist eine Aufgabe, der sich die Politik immer wieder stellen muss. Das alte Block- und Lagerdenken wird allmählich aussterben. Die alten Schlachtrufe „Hier Linksblock-Da Bürgerlicher Block“ verblassen von Tag zu Tag mehr. Und: wir brauchen im öffentlichen Leben relativ flache Hierarchien.

Dieser Generationenwechsel steht auf vielen Politikfeldern an, so unter anderm auch beim BND. Das wird anlässlich der Grundsteinlegung der neuen BND-Zentrale in Berlin erneut deutlich. Die Berliner Zeitung schreibt heute:

«Die älteren Mitarbeiter sind im Kalten Krieg groß geworden, die neuen Mitarbeiter haben den Kalten Krieg nie erlebt», sagte de Maizière am Mittwoch im RBB-Inforadio. Außerdem werde an einer Neuorganisation gearbeitet, eine ganze Hierarchieebene werde abgeschafft. «Das alles wird dazu führen, dass der BND moderner wird.»

Berliner Zeitung – Aktuelles Berlin – Kanzleramtschef: BND-Umzug ist Generationenwechsel

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Apr. 272008
 

23_nisan_27042008.jpg Der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof hat sein Ziel verfehlt. Wie erwartet hat sich zwar die Mehrheit derer, die zur Wahl gingen, für den weiteren Flugbetrieb in Tempelhof ausgesprochen. Das Erreichen des Quorums war aber von Anfang an die Messlatte für den Erfolg. Und mit 21,7% Prozent Ja-Stimmen von allen Stimmberechtigten bei nur 36,1% Wahlbeteiligung hat das Votum die von der Landesverfassung geforderte Anzahl von 25% Zustimmung klar verfehlt. Es ist aus vielen Wahlen bekannt, dass die Nichtwähler häufig zuhause bleiben, weil sie mit der Position der üblicherweise bevorzugten Partei nicht übereinstimmen oder aus verschiedenen Gründen nicht mobilisiert werden können. Dies galt etwa für die letzten Landtagswahlen in Hessen.

Es stünde den Initiatoren des Volksentscheides zu Tempelhof nun gut an, ihre Niederlage offen einzugestehen.

Trotz allem staunte ich noch einmal: Der Staatsrechtler Prof. Pestalozza erläuterte in der rbb-Wahlsendung, es hätte diesen Volkentscheid gar nicht geben dürfen, da er nur einen Verwaltungsakt betraf, nicht aber, wie in der Berliner Landesverfassung vorgesehen, eine Sache, in der das Berliner Abgeordnetenhaus zuständig ist. Ein Blick in Art. 62 der Berliner Verfassung zeigt: Der Mann hat recht. Die Verfassung des Landes Berlin legt nämlich fest (Hervorhebung durch dieses Blog):

Artikel 62

(1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, soweit das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz hat. Sie können darüber hinaus darauf gerichtet werden, im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses zu Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, sonstige Beschlüsse zu fassen. Sie sind innerhalb einer Wahlperiode zu einem Thema nur einmal zulässig.

Die Schließung war als Verwaltungsakt durch den Senat, nicht durch das Abgeordnetenhaus angeordnet worden. Wir hatten recht, als wir diesen „Volksentscheid“ bereits gestern in Anführungsstriche setzten. Aber dieses „Nachkarteln“ erübrigt sich jetzt. Die Tempelhof-Retter haben ihr Potential im Wahlvolk überschätzt, sie sollten ein Einsehen haben und nun den geordneten Rückzug antreten.

Ihr fragt, wie ich abgestimmt habe? Nun, ich bin grundsätzlich für die Politik der Mitte, für eine Politik, die Mehrheiten sucht und findet, und ich habe so abgestimmt wie 60,5% der abstimmenden Bürger meines Wohnbezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Mit Fug und Recht kann ich also weiterhin behaupten: Ich setze mich für eine Politik der Mitte in unserem Ost-West-Bezirk ein.

Wichtig ist es jetzt, dass Berlin ein neues Kapitel aufschlägt, sich endlich mit den wirklich wichtigen Problemen dieser Stadt auseinandersetzt: Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Integration, nachhaltige Entwicklung in Umwelt- und Verkehrspolitik. Hierfür brauchen wir Konzepte. Imageträchtige Symbole wie den Flughafen Tempelhof haben wir genug, und wir sollten sie auch weiterhin pflegen, wie es der Denkmalschutz gebietet.

Deshalb habe ich heute auf dem Internationalen Kinderfest zum 23. Nisan am Brandenburger Tor per Unterschrift meine Unterstützung für den Antrag zum Volksbegehren „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“ bekundet. Anders als bei der heutigen Tempelhof-Meinungsumfrage geht es hier um einen echten Gesetzgebungsvorgang, also im eigentlichen Sinne um einen Volksentscheid. Initiator ist der Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten (LEAK). Deren Büro ist gleich um die Ecke. Würde gerne mal mit den Leuten plaudern! Unser Foto zeigt ein Bild vom Kinderfest, das heute fast alles bot, was das konsumfreudige Kinderherz wünscht und mit harten Euros zu bezahlen bereit ist. Ich fand aber auch Gelegenheit, mit Unterstützern des Kita-Volksbegehrens zu sprechen und ein paar Anträge mitzunehmen, die ich an andere Berliner weiterreichen werde.

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Feb. 252008
 

Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestags ermöglicht es nunmehr, die Anhörung des Petitionsausschusses zum Thema Verkehrsrecht vom 18.02.2008 in voller Länge anzuschauen. Eine wahre Fundgrube an Einsichten in die Art, wie die radelnden Bürger und die Politiker miteinander reden – oder auch aneinander vorbeireden können. Ich habe mir die Ausstrahlung soeben zu Gemüte geführt. Sie beginnt übrigens bei der Zeitmarkierung 2:15:06. Hinsehen lohnt!

Es geht um den über Petition vorgebrachten, von 17.000 Bundesbürgern unterzeichneten Wunsch nach Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht. Und da wartete Staatsekretär Kasparick gleich mit der ersten faustdicken Überraschung für die sichtlich verdutzten Abgeordneten auf: „Wir haben in Deutschland keine Radwegbenutzungspflicht.“ Was er meinte, war: Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1997 gibt es keine allgemeine Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege. Nur dort, wo die zuständigen Behörden der Länder (also nicht des Bundes) im Einvernehmen mit den Kommunen im begründeten Einzelfall eine zwingende Notwendigkeit erkennen, die Nutzung des Radwegs vorzuschreiben, kann dies durch Anbringen des bekannten Radwegschildes geschehen. Im Normalfall ist jedoch das Befahren des Radwegs den Radfahrern nicht als Pflicht auferlegt. Viele Autofahrer wissen dies noch nicht, was mitunter zu drolligen Gestikulationsausbrüchen führt.

Die Petition begehrt nun die Abschaffung dieser Fälle der Radwegbenutzungspflicht. Der Petent konnte darlegen, dass Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind. Und Verkehrsteilnehmer haben nach der StVO auf der Straße zu fahren.

Es war auffallend, wie häufig die anwesenden Abgeordneten und der Petent einander misszuverstehen schienen. „Wollen Sie denn den Radfahrern als einzigen Verkehrsteilnehmern freistellen, wo sie fahren wollen?“, fragte eine Abgeordnete mit sanft bohrendem Unterton.

„Was ist ein linksseitiger Radweg?“, fragte ein anderer Abgeordneter. Hier zeigt sich, dass man in der Politik im Zweifelsfall immer etwas schlichter und fasslicher argumentieren sollte, als dies bei ausgepichten Kennern des Verkehrsrechts zu erwarten gewesen wäre.

Wir Radler müssen die anderen Menschen, die Noch-nicht-Radler, sozusagen bei der Hand nehmen und ihnen Verständnishürden aus dem Weg räumen.

Immer wieder brachen in den Äußerungen der Bundestagsabgeordneten gewisse Vorbehalte gegenüber der Regeltreue der Radler durch. Verdrießliche Fragezeichen, missmutige Untertöne, Befremden und auch schlichte Unkenntnis waren manchmal herauszuhören. Diese „Gelb-Signale“ unserer Volksvertreter müssen wir unbedingt aufnehmen, nutzen und positiv darauf eingehen. Nur so gewinnen wir neue Verbündete!

Den Fischen braucht man kein Wasser zu predigen, – die Nichtradfahrer sind es, die wir umwerben müssen!

Für die materielle Ausgestaltung des Radverkehrsrechts war dies noch keine Sternstunde, eher glich es einer kleinen Nachhilfestunde für die beteiligten Abgeordneten und uns Bürger. Staatssekretär Kasparick erwies sich als guter Kenner der Materie und als kundiger Anwalt des Radverkehrs. Er warb eigens für die mittlerweile errichtete „Fahrradakademie“, in der Stadtplanern und Behördenmitarbeitern Werkzeuge zur sinnvollen Gestaltung der Verkehrsflüsse an die Hand gegeben werden.

Besonders ergiebig ist diese Sitzung im Petitionsausschuss für die Analyse der Kommunikation in der politischen Arena und für die unterschwellig mitverhandelten Vorbehalte gegenüber dem Fahrradverkehr überhaupt. Auch wer sich nicht für Fahrradpolitik interessiert, kann hier dank Internet wunderbar studieren, wie leicht Missverständnisse aufkommen und dann mühsam abgebaut werden.

Wir bleiben dran mit unserem Blog – eine Entscheidung ist noch nicht gefällt!

Übrigens: Beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) kann man noch mehr nachlesen.

Links und Kommentare zu diesem Thema:

http://www.rad-spannerei.de/blog/2008/02/18/radwegbenutzungspflicht-muss-weg/#comments

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Testen Sie Ihr Rechtsempfinden! Welche Strafe würden Sie wählen?

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Jan. 062008
 

In Wahlkampfzeiten wählen manche Politiker und Parteien das Thema Kriminalität oder „Innere Sicherheit“ gerne als ein Schwerpunktthema. Oft wird dabei der Ruf nach härteren Strafen laut. In diesen Tagen tut sich der gute alte Reader’s Digest (Ausgabe Deutschland, Januar 2008) mit einem äußerst lesenswerten Artikel hervor: Im Namen des Volkes. Welche Strafen halten die Deutschen für wirklich gerecht. Autorin Doris Kochanek konfrontiert die Leser mit einer Reihe von vor deutschen Gerichten tatsächlich verhandelten Fällen. Diese Fälle wurden in einer Untersuchung des Emnid-Instituts darüber hinaus einer Testgruppe vorgelegt. Ergebnis: In allen Fällen urteilten die „Laienrichter“ erheblich anders als es die Berufsrichter getan hatten – allerdings fielen die Abweichungen nicht einheitlich im Sinne härterer oder milderer Strafen aus. Jedoch urteilten die Laien meist in einer Richtung anders, nämlich milder, wenn es um die Sachdelikte ging, und einheitlich anders, wenn es um Delikte mit Eingriffen in Persönlichkeitsrechte ging, also etwa bei Körperverletzung oder Kindesvernachlässigung. Bei dieser Gruppe von Straftaten fällten die befragten Laien stets deutlich höhere Urteile als die zuständigen Gerichte es getan hatten. Zitat aus der Zeitschrift, S. 108:

„In diesem hohen Stafbedürfnis äußert sich das Bauchgefühl der Menschen. Das betrifft vor allem Delikte, die einem sehr fern und besonders unangenehm erscheinen. Bei denen man sich gleichsam sagt: „So etwas können nur Monster tun, und die muss man einsperren“, erklärt Professor Rudolf Egg, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. „Zum Vorschein kommt hier auch die Angst, selbst zum Opfer zu werden. Und dieses Gefühl wird von der oftmals reißerischen Berichterstattung über Straftaten noch geschürt.“

Tatsache ist: Die Zahl der Schwerverbechen in Deutschland sinkt.

Soweit das Zitat! Dabei fällt mir ein: Im Anschluss an einen eigenen Vortrag diskutierte ich vor wenigen Wochen mit einer Gruppe Berliner Politiker das Thema „Innere Sicherheit“. Mir wurde vorgehalten: „Sie können nicht leugnen, dass die Verbrechen in Berlin ständig zunehmen. Alle fühlen sich ständig immer unsicherer!“ Dem erwiderte ich: „Ich erlaube mir, dies zu bestreiten. Denn die neueste Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Berlin weist einen leichten Rückgang der Deliktzahlen insgesamt aus.“ Sofort kam der Widerspruch: „Das hat nur damit zu tun, dass es immer weniger Polizisten gibt und deshalb immer weniger Straftaten angezeigt werden!“ Ich streckte damals buchstäblich die Waffen – wer amtliche Statistiken nicht als Grundlagen für Gespräche anerkennen will, bei dem hat der Kaiser sein Recht verloren. Ein solcher Mensch wird sich durch alles, was ihm begegnet, in seinem grundsätzlichen Gefühl der Bedrohung bestätigt sehen. Passiert ihm jetzt nichts, so ist dies nur ein Beweis dafür, dass jederzeit etwas passieren kann, weil überall die Bösen lauern. Denn sonst wäre es ja schon passiert. Die warten ja nur darauf!

Ich empfehle den Artikel aus Reader’s Digest mit Nachdruck. Nebenbei: Meine verstorbene Oma war Abonnentin dieser Zeitschrift. Ich habe diese Bände als Kind bei meinen glücklichen Ferienaufenthalten in Massing im Rottal/Niederbayern geradezu verschlungen, rümpfte dann als intellektueller Schnösel eine Zeitlang die Nase ob solch mundfertig vorverdauter Kost und finde sie heute erneut wieder sehr lesenswert. Wird so der Mann wieder zum Kinde?

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Dez. 102007
 

Amburgo, 5 dicembre. Fare l’interprete per Roberto Saviano è di nuovo un’esperienza emozionante. Questa volta l’autore entra in dialogo con Giovanni di Lorenzo. L’attore Glenn Goltz legge dalla traduzione tedesca. Sala piena zeppa di 800 persone, grande successo per Roberto, Giovanni di Lorenzo conclude con un appello alla solidarietà di tutti.

Foto (da sinistra a destra): Roberto Saviano, Johannes Robert Hampel, Giovanni di Lorenzo

Erklär mit Italien!: Buchvorstellung mit Roberto Saviano und Giovanni di Lorenzo | ZEIT ONLINE

 Posted by at 13:26