3. Mai – ein wichtiger Tag! Die Polen feiern heute ihren Verfassungstag. Sie waren das erste europäische Land, das 1791 eine geschriebene demokratische Verfassung annahm. Einige Monate später taten es ihnen die Franzosen nach. Sie folgten dem polnischen Vorbild. Hurra! Leider pfuschten den Polen die umgebenden Mächte mehrfach ins Handwerk und zerstörten den polnischen Staat, dennoch können die Polen und wir Europäer stolz auf die demokratischen Patrioten des 3. Mai 1791 sein!
Demokratischer Bürgersinn, Eigeninitiative, Innovationsgeist, Klimaschutz, Nachhaltigkeit – all diese Ziele sollte eine moderne Hauptstadt, wie es Berlin anzustreben behauptet, im Blick behalten. Was geschieht andernorts? In London wird heute der Bürgermeister gewählt. Wird es der radfahrende Boris Johnson schaffen – oder wird ihn der bekennende U-Bahn-Fahrer Ken Livingstone vom Sattel stoßen? Er bevorzugt das bequeme Geschaukel in größeren Fahrzeugen, etwa in der Tube.
Gutes Foto von Boris Johnson heute im Berliner Tagesspiegel auf Seite 3! Der Fahrradhelm des Londoner Bürgermeisters sitzt vorbildlich! Man kann auch als Bürgermeister einer Nachhaltigkeitsmetropole Fahrrad fahren! Ich bin deshalb für den progressiven, unangepassten Boris.
Nachhaltigkeit fängt in der eigenen Lebensführung an. Jedes Marmeladenglas, das nicht völlig ausgegessen wird, belastet dein persönliches Klimakonto!
Eine klimaneutrale Stadt ist ohne massive Investitionen in eine moderne Radverkehrs-Infrastruktur nicht denkbar. Dazu gehören in meinen Augen Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen, insbesondere die neuartigen Radstreifen, die meist sicherer sind als die baulichen Radwege. Unnötiger PKW-Verkehr sollte unterbleiben. Das soll und kann auch jeder für sich selbst entscheiden: Muss ich meine Freundin mit dem tiefergelegten BMW beeindrucken – oder kann es auch ein neu gestyltes, strahlend sauber geputztes Tandem mit Navi zum Date sein?
Jeder ist verantwortlich. Zeig’s den Londonern und den Berlinern, Boris!
Wenig erbaut bin ich, wenn Auswärtige über unsere heimischen Wahlkreiskandidaten herziehen. So tat es gestern der Herr Peter Struck. Er sagte über unseren Wahlkreiskandidaten Björn Böhning: „Böhning hat keine Ahnung.“ Es geht um die „Schuldenbremse“ – also ein grundgesetzlich verankertes Verbot für den Bund, eine gewisse Höhe der Neuverschuldung zu überschreiten – und ein Schuldenverbot für die Bundesländer.
Schuldenbremse im Grundgesetz: Begriff der Notsituationen eng begrenzen – Inland – Politik – FAZ.NET
Struck reagierte am Freitag scharf auf Kritik von linken Parteifreunden an der vereinbarten Schuldenbremse. Böhning hat keine Ahnung, sagte er im ZDF. Der Sprecher des linken SPD-Flügels lehnt die Schuldenbremse ab, weil dadurch die Handlungsfähigkeit des Staates übermäßig eingeschränkt werde. Auch aus den Ländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurde Kritik geäußert, teils verbunden mit der Forderung nach einer Verfassungsklage.
Das gefällt mir nicht, wenn ausgerechnet ein Politiker einem anderen Politiker Ahnungslosigkeit vorwirft. Sind Sie ausgebildeter Volkswirt, sind Sie studierter Verfassungsrechtler, lieber Herr Struck? Aus verfassungsrechtlicher Sicht hatten wir uns bereits am 09.02.2009 in diesem Blog den Bedenken des ehemaligen Verfassungsrichters Jentsch zugewandt. Unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geplanten legislatorischen Werkzeugs sind seither gewachsen.
Aus psychologischer Sicht halte ich diese Schuldenbremse ebenfalls für „schwer verkäuflich“. Der Bund möchte künftigen Generationen ab 2020 genau das verbieten, was er gerade in immer größeren Stücken sich herausnimmt: Schuldenmacherei ohne Ende, das Hineinfüllen von Steuergeldern in Fässer ohne Boden.
Der Bund nimmt sich die Freiheit heraus, künftigen Politikern jene Freiheit zu verbieten, zu der er sich jetzt nahezu schrankenlos die Freiheit nimmt: das Schuldenmachen.
Sorry, Herr Struck: ich vermag Ihnen da nicht zu folgen. Und ja, ja: Auch ich habe keine Ahnung.
Und als echter Kreuzberger sage ich: Mein Freund heißt Björn.
Soll man wirklich schon zum Frühstück die FAZ lesen? Zweifel sind angebracht – selbst wenn der Blogger derzeit nur ein Gratis-Abo abfrühstückt. Denn oft wird einem die Vorfreude auf das vielgerühmte entschlossene Handeln der Politik versalzen. So auch heute wieder. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch legt – „höchst vorsorglich“, wie die Juristen sagen – die Axt an die geplante Schuldenbremse. Er hält sie für grundgesetzwidrig. Lest selbst:
Nein. Dazu reicht die Regelung zu weit in die Zukunft. Die Bedingungen werden sich ändern. Eine Verfassung kann nicht die Politik ersetzen. Sie hat nicht die Details einer Haushaltsordnung vorzugeben. Zudem sind gewaltige Ausnahmen vorgesehen.
Darf der Bund den Ländern solche Vorschriften machen?
Der Bund hat keine Regelungsbefugnis, eine konkrete Verschuldungsgrenze einzuführen. Im Grundgesetz heißt es: Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Das kann nicht verändert werden, weil es Ausdruck des Bundesstaatsprinzips ist.
Weniger eindeutig gegenüber dem gewohnten entschlossenen Ankündigungs-Aktionismus äußert sich im Wirtschaftsteil der FAZ Beatrice Weder di Mauro, Mitglied im Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
Frau Weder di Mauro, wieso ist das Finanzsystem in diese Schieflage geraten?
Weil die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen über viele Jahre mit zwei Illusionen gelebt haben: erstens, die zunehmende Verschuldung sei unbedenklich, und zweitens, die Finanzinnovationen hätten die Systemstabilität erhöht, indem sie die Risiken verteilt hätten. Tatsächlich verblieben die Risiken aber im Bankensystem, was auch daran lag, dass einiges mit Billigung der Bankaufseher außerhalb der Bilanzen gehalten wurde. Generell hatte das System eindeutig zu kleine Kapital- und Liquiditätspuffer, um Schwierigkeiten abzufedern. Auch ist die Aufsicht zu stark auf Einzelinstitute ausgerichtet, zu wenig auf die Stabilität des Gesamtsystems. Die systemische Gefahr hat man lange im wenig regulierten Teil des Systems, bei den Hedge-Fonds, vermutet und dabei übersehen, dass der Kern des regulierten Systems, die Banken, außer Kontrolle gerieten.
Was ist nun zu tun?
Die Diskussion über Rettungspakete leidet darunter, dass es an einem Gesamtkonzept fehlt. Die Reihenfolge, nämlich erst über die Finanzierung der Rettungsmaßnahmen nachzudenken und dann über die Restrukturierung, ist verkehrt.
„Die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen“ – wer sind sie? Gehören dazu etwa auch all jene, denen der Sachverständigenrat zuarbeitet? Dann müsste sich der gemeine Wähler doch fragen: Wo waren die Stimmen der Sachverständigen über all die Jahre hin, als die Krise sich auftürmte? Wurde denn Basel II nicht einhellig bejubelt? Gab es ein Frühwarnsystem? Hat es Laut gegeben? Falls ja – warum wurden die Warnerinnen und Warner nicht gehört?
Das Frühstück endet mit einigen dicken fetten Fragezeichen …
Vorweg ein Bekenntnis: Ich bin ein „Revisionist“. Ich meine damit, dass unsere Geschichte – also die Gesamtheit an Erzählungen, Haltungen und Überzeugungen, mit denen wir Vergangenheit deuten und weitergeben – von Jahr zu Jahr, von Tag zu Tag weitererzählt und umerzählt werden soll. Ein gutes Beispiel dafür ist die Bewertung von Regierungsformen. Ich selbst bin von Kindheit an als überzeugter Anhänger der parlamentarischen Demokratie erzogen worden. Diese Bundesrepublik Deutschland, in der wir leben, habe ich immer für einen Staat gehalten, der den persönlichen Einsatz aller Bürger verdient. Ich habe deshalb beispielsweise auch ohne zu zögern den Wehrdienst in der Bundeswehr angetreten. Mit dieser Hochschätzung der demokratisch-freiheitlichen Verfassungen ging für mich immer einher eine Abwehr und Geringschätzung alles monarchischen Denkens. Ich empfand oft, dass der vielfach gebeutelte Kontinent Europa mit seinen gekrönten Häuptern – salopp gesagt – viel Unglück erlebt hat, vor allem im 19. Jahrhundert. Es gibt ja auch, statistisch gesehen, kaum eine Weltgegend, in der mit so wenigen Unterbrechungen Herrschaftsverbände und Staaten kriegerisch übereinander hergefallen sind, wie eben unser ach so gepriesenes Europa unter der Herrschaft seiner Fürsten – von dem immerwährend Kriege anzettelnden Karl dem Großen bis zu den Zeiten eines Kaiser Wilhelm II. und eines Zar Nikolaus II. Die vielgerühmten Menschenrechte sind erstmals durch die republikanischen Staaten anerkannt und durchgesetzt worden.
Aber auch hier gilt es, Licht und Schatten genauer zu verteilen! Grob vereinfacht muss man sagen: Nicht alles, was die Könige, Zaren und Fürsten ins Werk gesetzt haben, war schlecht. Eine rein moralische Sichtweise hilft beim Verständnis nicht immer weiter. Dieser Schluss drängt sich einem auch auf, wenn man aktuelle Schulbücher der Geschichte, wie sie heute in Russland verwendet werden, durchsieht. So wird sich zwar wohl kaum etwas Günstiges über die dreifache Teilung Polens in den Jahren 1772-1795 sagen lassen. Sogar die Teilungsgewinnlerin Maria Theresia klagte bereits 1772: „Treu und Glauben sind auf alle Zeiten verloren!“
Aber die an diesen Teilungen beteiligte Zarin Jekaterina II. wird in den neuesten Schulbüchern der Geschichte, die ich mir aus Russland nachhause mitgebracht habe, überwiegend als kraftvolle Reformerin gesehen – ja geradezu als eine Art Vorbild für entschlossenes Regierungshandeln hingestellt. Russland sollte nach dem Willen Jekaterinas ein moderner Rechtsstaat mit einer effizienten Verwaltung werden. Dieses Vorhaben findet zumindest in den von mir eingesehenen Büchern die erkennbare Zustimmung der Schulbuchverfasser. Das Titelblatt ihrer „Instruction für die zur Verfertigung des Entwurfs zu dem neuen Gesetz-Buche verordnete Commißion“ ist in dem neuesten, 2009 erschienenen Lehrbuch der Weltgeschichte von G.B. Poliak und A.N. Markova sogar zweisprachig abgebildet – und zwar in einer deutsch-französischen Ausgabe.
Auch hier ist die Botschaft dieses Bildes klar: Russland suchte damals unter Führung der Zarin den Anschluss an die gesamteuropäische Staatenwelt des aufgeklärten Absolutismus. In dieser Absicht konnte sich die Zarin aber nur bedingt durchsetzen. Auch sie war, nicht unähnlich einem demokratisch gewählten Regierungschef, auf Zustimmung angewiesen – Zustimmung vor allem des Adels, den sie nur durch freigebige Privilegien, etwa durch Landgewinne, stillstellen konnte. Diesem Zwecke mochte auch die Einverleibung der polnischen Ländereien dienen.
Nationale Erwägungen spielten damals im Kalkül der Herrscher noch keine wesentliche Rolle. Jekaterina, die Bewundrerin Voltaires, sah sich ebensowenig als „Russin“ oder „Deutsche“ wie sich Friedrich II. als einen „Deutschen“ betrachtete. Man dachte und handelte in Begriffen der dynastischen Macht und der rationalen Steuerung von Herrschaftsverbänden.
In den Begriffen einer vorwiegend moralischen Politikauffassung wird man der Verurteilung der polnischen Teilungen, wie sie die Zeitgenossin Maria Theresia und natürlich die Polen selbst ausgesprochen haben, unbedingt zustimmen! In pragmatischer Hinsicht wird man aber versuchen müssen, das Machtkalkül, das dahinter steckt, zu verstehen. Und man wird der Zarin den Willen zur „Modernisierung“ eines riesigen Reiches nicht absprechen können.
Genau unter diesem Blickwinkel – Modernisierung, Schaffung eines Rechtsstaates, Durchsetzung einer effizienten, nicht korruptionsanfälligen Staatsverwaltung durch konsequente Reformen – genießt die „Deutsche auf dem Zarenthron“ heute offenkundig in der an den russischen Schulen gelehrten Geschichte hohes Ansehen.
Hier sind zwei Seiten aus dem genannten Schulbuch mit dem Abdruck der Instruction: