
Mit dieser Frage begann ich heute eine Internetrecherche, um den historischen Kontext der aktuellen Enteignungsdebatte in der Berliner Landespolitik auszuleuchten.
Hier kommen nun die Ergebnisse meiner heutigen Nachforschungen:
Zwischen 1933 und 1939 betrieb die nationalsozialistische Regierung eine systematische Umverteilung und Aneignung von privatem und gewerblichem Besitz. Bei den wirtschaftlichen Zugriffen muss strikt zwischen der staatlichen Einziehung politischer Vermögen (direkte staatliche Enteignung) und der rassenideologisch motivierten Verdrängung jüdischer Eigentümer („Arisierung“) unterschieden werden.
- Welche Großunternehmen waren durch die faschistische Enteignungspolitik betroffen?
Die direkte staatliche Enteignung betraf vor allem Organisationen und Parteibetriebe der politischen Opposition sowie Gewerkschaften. Im Bereich der Großindustrie und des privaten Sektors wurde der Eigentümerwechsel meist über massiven politischen und wirtschaftlichen Druck erzwungen („Arisierung“), der faktisch einer Zwangsenteignung gleichkam.
- Banken & Finanzen: Führende Privatbanken wie das Bankhaus Mendelssohn & Co., M.M.Warburg & CO oder Bleichröder wurden zerschlagen, zwangsweise fusioniert oder von Großbanken wie der Deutschen Bank und der Dresdner Bank übernommen. [1]
- Schwerindustrie, Bergbau & Metallurgie: Der gigantische Orenstein & Koppel-Konzern (Maschinen-, Waggon- und Lokomotivbau) sowie die Aron Hirsch Kupfer- und Messingwerke wurden ihren jüdischen Eigentümern entzogen. Ein prominenter Fall direkter staatlicher Intervention war die Gründung der staatlichen Reichswerke Hermann Göring, die unter anderem private Gruben- und Hüttenbetriebe (wie die der Familie Petschek) sowie Vermögensteile des Thyssen-Konzerns (nach Fritz Thyssens Flucht) schluckten.
- Kaufhäuser & Einzelhandel: Große Warenhauskonzerne wie Hermann Tietz (Hertie), Wertheim und Schocken wurden durch Kreditentzug, Boykotte und staatlich gelenkte Treuhänder systematisch aus jüdischer Hand in den Besitz nicht-jüdischer Konsortien überführt.
- Verlage & Medien: Große Medienhäuser wie der Ullstein Verlag oder der Mosse-Verlag wurden weit unter Wert an das NS-Zentralorgan (Eher-Verlag) oder regierungsnahe Käufer übertragen.
2. Wurden im deutschen Faschismus auch Immobilienunternehmen mit dem Mittel des Zwangsverkaufs verstaatlicht bzw. vergesellschaftet?
Ja, Immobilienunternehmen und Grundeigentümer gehörten explizit dazu. Neben reinen Wohnungs- und Grundstücksgesellschaften betraf dies vor allem gewerbliche Immobilien von Warenhäusern, Fabriken und jüdischen Stiftungen. Mit der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 wurde der Zwangsverkauf von jüdischem Grund- und Immobilienbesitz staatlich lückenlos diktiert und über Genehmigungsbehörden zugunsten „arischer“ Erwerber abgewickelt. [1, 2]
3. Welche juristischen Begründungen fand die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik, um gezielte Vermögensumverteilung zu rechtfertigen?
Das NS-Regime nutzte Gesetzesbeschlüsse, um den Raubzügen den Schein von Legalität zu verleihen: [1]
- Für politische Gegner: Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens (26. Mai 1933) und das Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens (14. Juli 1933) dienten als Rechtsgrundlage, um das gesamte Vermögen der KPD, SPD, von Gewerkschaften und angegliederten Organisationen entschädigungslos einzuziehen. [1, 2, 3]
- Für jüdische Eigentümer: Hier griffen schrittweise bürokratische Zwangsverordnungen. Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden (26. April 1938) erfasste alle Werte lückenlos. Nach den Novemberpogromen folgte die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben (12. November 1938), die jüdischen Besitzern den Betrieb von Unternehmen schlicht untersagte und Treuhänder mit der Abwicklung oder dem Zwangsverkauf beauftragte. [1, 2]
4. Wie hoch war der Anteil jüdischer Besitzer bei Großunternehmen?
Historische Untersuchungen (u. a. von Christoph Kreutzmüller) zeigen, dass zu Beginn des Jahres 1933 in Deutschland rund 100.000 gewerbliche Unternehmen im Besitz von Menschen jüdischer Herkunft waren. [1]
- Im Bereich des Großhandels, der Privatbanken sowie der Textilindustrie und des Warenhauswesens war der Anteil jüdischer Eigentümer oder Aufsichtsräte traditionell sehr hoch (teilweise über 50 % in Teilbranchen des Textil- und Einzelhandels). [1]
- Bis zum Frühjahr 1938 waren bereits über 60 % dieser Unternehmen liquidiert oder „arisiert“. Nach den Pogromen im November 1938 wurde die restlose Beseitigung („Entjudung“) radikal vollendet; bis 1939 existierten praktisch keine Großunternehmen im Besitz deutscher Juden mehr. [1, 2, 3]
5. Lag die Höhe der Entschädigungszahlungen bei erzwungenen Unternehmensverkäufen beim realen Marktwert, oder setzte die faschistische Politik eine Wertminderung an?
Bei echten Enteignungen politischer Gegner betrug die Entschädigung Null (entschädigungslose Einziehung). [1]
Bei den erzwungenen Verkäufen jüdischer Großunternehmen („Arisierungen“) gab es keine Entschädigungen im rechtlichen Sinne, sondern Kaufpreise, die einer massiven staatlichen Ausplünderung unterlagen: [1, 2]
- Die Kaufpreise lagen aufgrund des enormen Verkaufsdrucks meist weit unter dem realen Marktwert (oft bei nur 20 bis 30 % des echten Wertes).
- Die jüdischen Verkäufer konnten nicht frei über das Geld verfügen. Die Erlöse wurden auf staatlich kontrollierte Sperrkonten überwiesen.
- Durch horrende Sondersteuern wie die Reichsfluchtsteuer (bei Auswanderung), die Dego-Abgabe (bis zu 96 %) und die nach dem Novemberpogrom erlassene Judenvermögensabgabe (eine kollektive Strafzahlung von über 1 Milliarde Reichsmark) zog der NS-Staat den Großteil des Kaufpreises direkt wieder ein. Den Betroffenen blieb am Ende fast nichts. Eine echte Rückerstattung oder Entschädigung erfolgte erst nach dem Zusammenbruch des Regimes im Zuge der alliierten und bundesrepublikanischen Wiedergutmachungsverfahren ab Ende der 1940er Jahre. [1, 2, 3, 4, 5]
Mein vorläufiger historischer Befund sei hiermit als Arbeitshypothese formuliert:
Die Enteignungspläne der in Berlin nach der Macht greifenden Koalition aus den drei Parteien Die Linke, Bündnis90/Die Grünen und SPD stehen in einer gut bezeugten, wenn auch meist verschwiegenen Tradition der faschistischen Umverteilungspolitik des Deutschen Reiches in den Jahren 1933-1939.









