Dez 012009
 

„Sie ist einfach ein toller Politiker, noch wichtiger: als Mensch für mich ein echtes Vorbild, sie hat einen starken Begriff von Pflicht und Hingabe – und das Ganze präsentiert sie obendrein mit einem Lächeln. Jungs, da können wir (noch) nicht mithalten.“ So schrieb ich kürzlich einer werten Freundin nicht ins Stammbuch, aber sehr wohl ins Facebook. Anlass: ein klitzekleines Revirement an der Spitze zweier Bundesministerien. Wer war gemeint? Egal! Auffällig jedoch, dass es mir herausrutschte: „Ein starker Begriff von Pflicht und Hingabe.“ Damit bezog ich mich insbesondere auf die Tatsache, dass diese Politikerin die Pflege ihres demenzkranken Vaters in die Familie hineingenommen hat.

Also frage ich zum Frühstück: Gibt es neben Rechten und Ansprüchen auch Pflichten? Große Frage! Schaut man sich um im Lande, möchte man meinen: Die Frage ist offen. Nur wenn man mit einzelnen Menschen spricht, werden sie einem doch meistens zustimmen: „Ja, es gibt gewisse Pflichten. Aber nicht zu viele.“

Gibt es neben individuell einklagbaren Menschenrechten auch individuell einzufordernde Menschenpflichten? Ich meine damit sittliche Pflichten im öffentlichen und privaten Bereich, etwa die vom Einzelnen zu fordernde Pflicht zur Generationengerechtigkeit, die individuelle Pflicht zur Umweltgerechtigkeit, die individuelle Pflicht zur Fürsorge für die eigenen Kinder und Eltern? Kann man erwarten oder verlangen, dass Kinder sich um die demenzkranken Eltern kümmern?

Viele werden zugeben: „Wir müssen etwas gegen die Erderwärmung tun!“ Aber kann man dann verlangen, dass man den Privat-PKW abschafft und nur noch Fahrrad, Bus und Bahn fährt?  Denn der private Kfz-Verkehr trägt ganz erheblich zur privaten „Kohlendioxid-Verschuldung“ bei – ganz abgesehen von den sonstigen Folgekosten.

Wir müssen darüber sprechen!

 Posted by at 10:08

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