Man muss Integration von der Familie her denken! Wie schafft man es, das bestmögliche Leben für seine Familie zu sichern? In welchem Land? Türkei oder Deutschland? Libanon oder Deutschland?
Ich studiere das SGB, das berühmt-berüchtigte Sozialgesetzbuch. Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe der Bundesrepublik? Alle Deutschen? Nein! Deutsche, die im Ausland leben, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, siehe SGB XII, § 24.
Umgekehrt gilt: Alle Ausländer, die sich „tatsächlich“ in Deutschland aufhalten, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege, siehe SGB XII, § 23.
Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, haben hingegen uneingeschränkt Anspruch auf alle Leistungen der Sozialhilfe.
Jeder verantwortungsbewusste arbeitslose Familienvater weiß, welche Wahl hier zu treffen ist!
Es ist gegenüber der Familie, gegenüber den eigenen Kindern kaum zu verantworten, wenn man sich als in Deutschland lebender Ausländer aus der deutschen Sozialhilfe zurück ins Herkunftsland auf den Weg macht!
Wieso sollte man die Existenzsicherung der Sozialhilfe riskieren? Denn was erwartet einen da in der Türkei oder in Libanon?
Auf diese Weise erklärt es sich, warum immer mehr Grundschulen Berlins eine De-facto-Mehrheit an Schülern aus Sozialhilfefamilien in sich scharen. Es ist eine große Verantwortung, diese Kinder aus der Aussicht aus Sozialhilfe herauszuführen. Allerdings halte ich es nach jetziger Rechtslage für fast unmöglich.
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