Nov 252010
 

Die Sozialhilfeberechtigung  ist in Deutschland derzeit allein an den „gewöhnlichen Aufenthalt“ gekoppelt.  Wobei viele das mit dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ recht großzügig sehen 🙂

Die Tatsache, dass jeder Ausländer, der drei Monate hier lebt, unmittelbar Anspruch auf die deutsche Sozialhilfe hat, ist sicher einer der Gründe, weshalb wir so eklatant hohe Sozialhilfequoten unter den Ausländern haben und sich diese Quoten auch weiterhin erhöhen. So leben nach amtlichen Angaben mehr als die Hälfte der Berliner Türken von Sozialleistungen, bei den Libanesen sind es über 80 Prozent – gestern geisterten 144% durch die Presse, das heißt, dass mehr in Berlin lebende Staatsbürger Libanons Sozialhilfe bezögen als hier gemeldet sind, was schwer zu glauben wäre.

Ein guter Vorschlag, den ich selber bisher nur zu denken wagte, kommt vom Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), Prof. Thomas Straubhaar. Er schlägt Folgendes vor:  Kein Anspruch auf Sozialhilfe für Bürger anderer Staaten, aber erleichterte Einbürgerung, erleichterte Arbeitserlaubnisse! Das würde bedeuten, dass das entsendende Land weiterhin die Verantwortung für seine Staatsbürger behält.

Bedürftige Libanesen in Deutschland hätten dann sofort Anspruch auf die gesamte Fürsorge-Palette des Heimatstaates Libanon –  einschließlich aller Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, einschließlich aller Sozialversicherungsleistungen, die Libanon anbietet!

Dann müssten allerdings bedürftige Deutsche, die ohne Sprachkenntnisse als Arbeitslose in die Schweiz oder in die Türkei übersiedeln, ebenfalls Ansprüche auf die volle deutsche Sozialhilfe erhalten, statt der Schweizer oder der türkischen Armenfürsorge auf der Tasche zu liegen. Davon könnte man dann in Antalya den goldenen Sommertraum des Lebens in vollen Zügen genießen.

Wesentlich erschwerter Zugang ins Sozialsystem für Staatsbürger anderer Länder – erleichterter Zugang zur Arbeit und damit auch zur Staatsbürgerschaft!

Ich habe diesen Grundansatz immer gefordert.  Man müsste darüber offen diskutieren.

Zukunftsideen: Sozialhilfe für Ausländer aus Heimatland – B.Z. Berlin – Hartz IV, Deutschland, Ausländer, Integration, Regierung, Wirtschaft, Sozialhilfe
Wie das?

Wer als Schweizer, Türke oder Schwede neu nach Deutschland kommt und Staatsbürger seines Heimatlandes bleibt, soll den deutschen Staat als Sozialhilfeempfänger nichts angehen. Wer vier Jahre hier rechtmäßig lebt und arbeitet und gute deutsche Sprachkenntnisse erwirbt, müsste jedoch schneller als heute deutscher Staatsbürger werden können – mit allen Rechten und Pflichten und damit auch Ansprüchen an den deutschen Sozialstaat. Sonst bleibt er, falls er nicht selbst für sich sorgen kann, auf Unterstützung aus seiner Heimat angewiesen, was den Anreiz vergrößert, zurückzukehren.

 Posted by at 16:48

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