Nov 072012
 

Immer wieder treffe ich Menschen, die sich zum Gedanken der Rechtsstaatlichkeit, zum Nein zu Rassismus und  Antisemitismus und zum Gedanken der Gewaltlosigkeit bekennen.

Ich selbst gehöre ebenfalls zu diesen Menschen und freue mich über jeden, der diese Grundüberzeugungen teilt.

Ich sage Ja zur Rechtsstaatlichkeit und zum Grundgesetz, ich sage ein entschiedenes Nein zu Rassismus und Antisemitismus, ich sage Ja zur Gewaltlosigkeit.

Was bedeutet das? Rechtsstaatlichkeit bedeutet nichts anderes, als dass man sich dazu bekennt, dass es in unserem Land nach Recht und Gesetz zugehen soll. Das Recht, verkörpert in der vom gewählten Parlament verfassten Rechtsstaatlichkeit, steht über dem, was der einzelne hier und da für das ihm zustehende Recht halten mag. Die Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass der einzelne Bürger auf bewussten Rechtsbruch verzichtet.

Gewaltlosigkeit bedeutet, dass die einzelnen Bürger darauf verzichten, körperliche Gewalt anzuwenden. Sie treten die körperliche Gewalt an den Rechtsstaat ab, von den Fällen der Notwehr gegen gewalttätige Angriffe abgesehen.

Ein klares Ja  zum Einsatz von Gewalt, ein Nein zum Grundgesetz und ein entschiedenes Ja zum Rechtsbruch bezeugte wieder und wieder der deutsche Studentenführer Dr. Alfred Willi Rudi Dutschke (* 7. März 1940 in Schönefeld bei Luckenwalde; † 24. Dezember 1979 in Aarhus, Dänemark). Die entscheidenden Belege kann man beispielsweise hier finden:

Wikipedia: Rudi Dutschke

Grundgedanke Dutschkes zur Rechtfertigung von Rechtsbruch und Gewalt war: Da der Kapitalismus gewaltsam alle Lebensverhältnisser durchdrungen habe, müsse man Gewalt und Rechtsbruch begehen, um ihn abzuschaffen und alle Völker und die Erde insgesamt von der Ungerechtigkeit und Gewaltförmigkeit des Kapitalismus zu befreien und zum wahren Sozialismus zu führen. Deshalb bekannte Dutschke sich mehrfach, darunter auch in einem berühmten Fernsehinterview des Jahres 1967, eindeutig zum Einsatz von Gewalt: „Wir dürfen von vorneherein nicht auf eigene Gewalt verzichten.“

Die Kreuzberger Rudi-Dutschke-Straße, an der ich täglich vorbeiradele,  zollt diesem wichtigen deutschen Studentenführer ehrerbietigen Tribut. Dutschke kann und soll mit Fug und Recht als Befürworter der Gewalt und des Rechtsbruches in der politischen Auseinandersetzung erinnert werden. Man muss und soll seine Schriften und Reden im Zusammenhang lesen, studieren, diskutieren, wie die aller anderen Studentenführer und Meinungsführer und Wortführer des 20. Jahrhunderts auch: Lenin, Trotzkij, Stalin, Mao, Alfred Rosenberg, Che Guevara, Mussolini, Giovanni Gentile, Pier Paolo Pasolini e tutti quanti

Die Frage ist nun: Sollte man die Rudi-Dutschke-Straße umbenennen, bloß weil Dutschke sich vielfach entschieden gegen die Rechtsstaatlichkeit, gegen die Gewaltlosigkeit und für Gewalt und für Rechtsbruch ausgesprochen hat?

Eine Frage, die erlaubt sein muss! Soll man Straßen umbenennen, die nach Befürwortern von Gewalt und Rechtsbruch oder auch beispielsweise nach Befürwortern  des  Antisemitismus benannt sind?

Ich würde sagen: Straßenumbennungen sind OK, solange es gewaltfrei und rechtsstaatlich dabei zugeht!

In der Tat:  Die Frage, ob die Treitschke-Straße umbenannt werden soll, muss erlaubt sein! Denn der deutsche Historiker und Wortführer des Antisemitismus Heinrich von Treitschke sprach sich dagegen aus, die Juden als gleichberechtigte Staatsbürger anzuerkennen. Er kann mit Fug und Recht als ziemlich übler Antisemit bezeichnet werden.

Hochspannende Debatte, die da gerade in Steglitz-Zehlendorf läuft!

http://www.tagesspiegel.de/berlin/umbenennung-der-treitschkestrasse-experte-kritisiert-anwohner-entscheid/7348552.html

Zunächst einmal lohnt sich das genaue Studium des Treitschke-Aufsatzes: „Unsere Aussichten“. Man findet ihn  hier:

http://www.gehove.de/antisem/texte/treitschke_1.pdf

 Posted by at 12:10

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