Apr 072013
 

2013-03-24 10.55.08

Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter aus dem Lukasevangelium galt noch bis vor wenigen Jahrzehnten als Gemeinbesitz aller europäischen Völker. In den ehemals sozialistischen Staaten und in weiten Teilen der Berliner Jugend, bei einem Großteil der Berliner Kinder ist hingegen das Gleichnis vom barmherzigen Samariter heute gänzlich unbekannt, wie ich mich immer wieder überzeugen kann. Die mir bekannten Ethik-Lehrbücher für den staatlichen Schulunterricht verlieren über die Gleichnisreden Jesu kein Wort mehr. Im Berliner Deutschunterricht wird offenkundig fast nichts mehr behandelt, was noch die Prägekraft der antiken Gleichnisreden widerspiegeln könnte. Es herrscht eine allgemeine Allergie gegenüber dem gleichnishaften Reden und gegenüber nahezu allen Formen der bildhaften, emotional durchtränkten Erzählweisen der Religionen und überhaupt des alten Europa – vor allem eine Aversion gegenüber dem Christentum, weniger gegenüber dem Judentum, weniger gegenüber dem Islam.

Unbefragt hingenommen werden dagegen die mannigfachen Ersatzformen des Religiösen (Fankult, I-Phone-Manie, Autowahn, Computerwahn, Politikgläubigkeit).

So versiegt der jahrtausendalte Brunnen.

In der deutschen Rechtsordnung ist „unterlassene Hilfeleistung“ gleichwohl eine Straftat. Das Verhalten des Priesters und des Leviten, von dem Jesus bei Lukas 10, 31-32 erzählt, wäre nach unserem Recht ohne jeden Zweifel strafbar – unabhängig davon, ob der Beschuldigte etwas von der Pflicht zur Hilfeleistung erfahren hat oder nicht. Die Pflicht zur Hilfeleistung etwa bei Straßenverkehrsunfällen gilt nach § 323c StGB in unserer Rechtsordnung unabhängig davon, ob jemand irgendwann etwas vom barmherzigen Samariter gehört hat oder nicht.

Eine, vielleicht die wichtigste prägende Erzählung zur Verkündung dieser Pflicht zur Hilfeleistung dürfte in der Tat in den ehemals christlich geprägten Ländern Europas das Lukasevangelium bereitgestellt haben.

Über eben diese sittliche Pflicht zur Hilfe für andere Menschen dachte der französische Philosoph Montesquieu etwa in folgenden rationalen Grundlinien nach:

Der vollkommen tugendhafte Mensch – meint Montesquieu –  würde allen Menschen gleichermaßen zu Hilfe eilen. Er wäre der barmherzige Samariter überall und jederzeit – ein wandelnder Tugendbolzen, Vorbild wahrhaft universaler Solidarität. Er würde keine Freundschaften mehr brauchen und auch keine Freundschaften pflegen. Denn jede persönliche Bindung liefe Gefahr, die universale Tugendhaftigkeit des Vorbildes zu beeinträchtigen.

Das Gebot der Solidarität übersetzt sich im idealen Menschen des Philosophen in einen Menschen, der keine gewachsenen Bindungen mehr anerkennt, da ihm diese als Einschränkung seiner auf alle Menschen gleichermaßen sich erstreckenden Beistandspflicht erschienen. Diese Pflicht zur ersten Hilfe ergebe sich vielmehr aus rational nachvollziehbaren, letztlich philosophischen  Gründen. Denn eine gute Gesellschaft sei eine Gesellschaft, in der einander möglichst viele, und idealerweise alle Menschen durch gleichmäßige Verpflichtungen der Solidarität verbunden seien. Die vollkommen soziale und vollkommen gerechte  Gesellschaft wäre also im Sinne Montesquieus ein Verband absolut gleichmäßig verbundener Menschen.

Mit Fug und Recht kann man behaupten, dass die Versuche einer absolut gerechten, einer sozialistischen Gesellschaft auf diesem Bestreben beruhten, alle Menschen gleichermaßen zur uneingeschränkten Solidarität mit allen Menschen zu bewegen – unangesehen der Herkunft, unangesehen eventuell bestehender Bindungen an Familie, Heimat, Tradition, Freundschaft und Geschichte.

Montesquieu hält diese Versuche gleichwohl für der menschlichen Natur zuwiderlaufend. Denn zu uns gehöre es gerade, es mache uns gerade als Menschen aus, dass wir vielfach abhängig seien, dass wir Freundschaft, Liebe, Partnerschaft mit stets einzelnen Menschen suchten.

Mir scheint in der Tat das Gleichnis vom barmherzigen Samariter seine Kraft gerade hier in der Zurückweisung des Universalitätsanspruchs der philosophischen Tugendlehren zu entfalten. Denn der Samariter entscheidet sich nicht aufgrund einer philosophischen oder theologischen Weisung für die Hilfe, sondern weil er „Mitgefühl, Mitleiden, Erbarmen“ empfindet, also „eleos“, wie es auf Griechisch heißt. Sein Antrieb ist eben nicht ein weltumspannendes „pathetisches“ Solidaritätsdiktat, sondern ein menschenergreifendes, „empathisches“ Mit-Empfinden. Religion kann diese Fähigkeit zum Mitempfinden, zum Miterleiden behutsam stärken, anregen und verankern. Sie kann dem schwachen, dem verletzten und armen Menschen Mitempfinden im Herzen des anderen schaffen.

Aus dieser Herzensbildung mag dann später – im Erwachsenenalter – auch die Einsicht in die Pflicht zur gesetzlich gebotenen Hilfeleistung erwachsen.

Montesquieu im Original:

Je crois, cependant, qu’il est vrai que, si les hommes étoient parfaitement vertueux, ils n’auroient point d’amis.

Nous ne pouvons nous attacher à tous nos concitoyens. Nous en choisissons un petit nombre, auquel nous nous bornons. Nous passons une espèce de contrat pour notre utilité commune, qui n’est qu’un retranchement de celui que nous avons passé avec la société entière, et semble même, en un certain sens, lui être préjudiciable.

En effet, un homme véritablement vertueux devroit être porté à seçourir l’homme le plus inconnu comme son ami propre ; il a, dans son cœur, un engagement qui n’a besoin d’être confirmé par des paroles, des serments, ni des témoignages extérieurs, et le borner à un certain nombre d’amis, c’est détourner son cœur de tous les autres hommes ; c’est le séparer du tronc et l’attacher aux branches.

Quellenangabe:

S. 421 in folgendem Werk:

Titre Pensées et Fragments inédits de Montesquieu
Volume I
Auteur Montesquieu
Éditeur Le baron Gaston de Montesquieu
Maison d’édition Imprimerie de G. Gounouilhou
Lieu d’édition Bordeaux
Année d’édition 1899

via Page:Montesquieu – Pensées et Fragments inédits, t1, 1899.djvu/421 – Wikisource.

Bild: Samariterbrunnen im ev. Johannesstift Berlin-Spandau
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