Apr 082013
 

„Rassismus tötet!“ „Rassismus schadet bereits in geringsten Mengen!“ „Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“ „Der Autor N.N. ist doch bloß ein Rassist, und ich hasse alle Rassisten!“ „Kein Fußbreit für Rassisten!“

Derartige Äußerungen stimmen nachdenklich. Keinem Zweifel darf unterliegen, dass Rassismus, also die Einteilung der Menschen in biologisch begründete höher- oder tieferstehende Rassen, auf den entschiedensten Widerstand aller aufrechten Demokraten und Menschheitsfreunde stoßen muss. Viele Rechtsordnungen sehen rassistische Motivation als straferschwerend bei der Verurteilung von Straftaten an.

Aber bereits rassistische Äußerungen als solche sind in einigen Ländern strafbewehrt. Der italienische Fußballspieler Paolo di Canio etwa sagte mit Unschuldsmiene zu seiner Verteidigung, nachdem er wieder einmal durch Zeigen des Grußes mit ausgestreckter Hand höchst unangenehm aufgefallen war: „Ich bin Faschist, aber kein Rassist.“ Damit stellte er klar eine Rangordnung her: Der Vorwurf des Rassismus wiegt für ihn weit schwerer als die Selbstbezeichung des Faschisten. Die italienische Repubblica spießt den Fall di Canio auf und führt noch an: „In England kann der Vorwurf des Rassismus nicht nur zur Disqualifikation auf dem Fußballplatz, sondern geradewegs ins Gefängnis führen.

Repubblica vom 15.05.2012 im Original:
„Il Mail ricorda che Di Canio fu punito e multato dalla federcalcio italiana per avere fatto ripetutamente il saluto a mano tesa ai tifosi della Lazio quando giocava a Roma. Il giornale sottolinea che, in passato, Di Canio disse: „Io sono fascista, non razzista“. In Inghilterra l’accusa di razzismo può portare non solo alle squalifiche in campo calcistico, ma dritto in prigione.“

via Di Canio, accuse di razzismo La FA apre un’inchiesta – Repubblica.it.

Um so wichtiger ist es, Rassismus zu erkennen, zu benennen und ihn zurückzudrängen! Rassisten dürfen keinen Platz im Fußball und in der Öffentlichkeit erhalten, in England werden sie mit Fug und Recht gleich ins Gefängnis geworfen.

Wie erkennt man nun aber Rassismus? Teste dich selbst! Wie ist folgende Aussage zu bewerten:

„Schon heute vermehren sich unkultivierte Rassen und zurückgebliebene Schichten der Bevölkerung stärker als hochkultivierte.“

Hier wird mir wohl jeder zustimmen: Das ist eine eindeutig rassistische Aussage. Schlimmer geht’s fast nimmer. Es ist geradezu Rassismus pur, der hier vertreten wird. Denn der Verfasser unterteilt die Menschen in „Rassen“, die er anschließend in „unkultivierte“ und „hochkultivierte“ einteilt. Ferner werden unbewusste Ängste vor Überwältigung und „Überfremdung“ der „hochkultivierten Rassen“ durch die „zurückgebliebenen“ „Rassen“ und Schichten der Bevölkerung geschürt. Jeder wird hier zustimmen: Von dieser Aussage hin zur rassistischen Hetze ist es nur ein kleiner Schritt.

Ist also der Urheber solcher Äußerungen ein Rassist? Ja – oder doch nicht?

Ehe wir zu einem Urteil gelangen, empfiehlt es sich, den zitierten Rassisten den Gesamtzusammenhang herstellen zu lassen, indem wir das ganze Textstück des rassistischen Autors widergeben, aus dem die rassistischen Äußerungen stammen:

„Seit unvordenklichen Zeiten zieht sich über die Menschheit der Prozeß der Kulturentwicklung hin. (Ich weiß, andere heißen ihn lieber: Civilisation). Diesem Prozeß verdanken wir das beste, was wir geworden sind, und ein gut Teil von dem, woran wir leiden. Seine Anlässe und Anfänge sind dunkel, sein Ausgang ungewiß, einige seiner Charaktere leicht ersichtlich. Vielleicht führt er zum Erlöschen der Menschenart, denn er beeinträchtigt die Sexualfunktion in mehr als einer Weise, und schon heute vermehren sich unkultivierte Rassen und zurückgebliebene Schichten der Bevölkerung stärker als hochkultivierte. Vielleicht ist dieser Prozeß mit der Domestikation gewisser Tierarten vergleichbar; ohne Zweifel bringt er körperliche Veränderungen mit sich; man hat sich noch nicht mit der Vorstellung vertraut gemacht, daß die Kulturentwicklung ein solcher organischer Prozeß sei.“

Würde der Verfasser dieser rassistischen Äußerung auch nur einen Tag frei in England herumlaufen dürfen, wenn er seinen Fuß auf die Insel setzte? Zweifel sind angebracht. Nur die Tatsache, dass er seine rassistischen Äußerungen bereits vor einigen Jahren in seiner Mutter- und Arbeitssprache Deutsch zum Druck gegeben hat, würde ihn zunächst vor Verhaftung, Anklage und Gefängnisstrafe schützen. Denn zunächst müsste das Gericht die skandalösen Äußerungen des deutschsprachigen Autors ins Englische übersetzen lassen.

Quizfrage für alle: Wie lautet der Name des zitierten rassistischen Autors, der heute in England sofort bei der Einreise verhaftet und dann verurteilt würde, während in Deutschland immer noch bis zum heutigen Tage ein Literaturpreis nach ihm benannt ist:

a) Sigmund Freud
b) Georg Büchner
c) Heinrich von Kleist
d) Ernst Moritz Arndt
e) August Graf von Platen

Bitte fleißig diskutieren! Die Auflösung des kleinen Rätsels folgt am Donnerstag!

 Posted by at 12:14

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