Nov 132015
 

„Es ist müßig, mit Leuten zu diskutieren, die keine Fakten akzeptieren“, sagte er demnach. Auf die Behauptung Haverbecks, dass es keine Beweise für den Holocaust gebe, habe der Richter geantwortet: „Ich muss auch nicht beweisen, dass die Erde eine Kugel ist.“

Mit dieser Begründung steckte ein Hamburger Amtsrichter gestern eine 87 Jahre alte Dame für 10 Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Ihre Straftat: Sie leugnete zum wiederholten Male den Holocaust.

Völlig richtig, Herr Richter! Es ist unnötig mit Leuten zu diskutieren, die keine Fakten akzeptieren. Muss man allerdings Leute akzeptieren, die bestreiten, dass die Erde eine Kugel ist? Muss man es hinnehmen, wenn jemand behauptet, dass die Erde keine Kugel sei, sondern ein abgeflachtes Rotationsellipsoid, also ein geometrisch unregelmäßig geformter, leicht abgeplatteter Körper?

Wer hat nun recht: Der Hamburger Amtsrichter, der die Tatsache behauptet, dass die Erde eine Kugel ist, oder der Wissenschaftler, der behauptet, die Erde sei ein abgeflachtes Rotationsellipsoid?

Ich meine: Das Leugnen von Tatsachen, das Lügen lässt sich als solches nicht bestrafen – außer, ja außer bei Tatsachen, die als wesentlich, als unverzichtbar, als im Sinne einer bestimmten Gesellschaft als schlechterdings nicht bezweifelbar gelten.

Unbezweifelbare Tatsachen werden seit Jahrhunderten unter Strafandrohung gestellt.

So galt jahrhundertelang Gotteslästerung oder Gottesleugnung als strafwürdiges Verbrechen; viele hartnäckige Gotteslästerer wurden durch Hinrichtung bestraft, z.B. Jesus, Giordano Bruno, Jan Hus oder Sokrates. Die Existenz Gottes bzw. die Existenz der Götter galten als unumstößliche Tatsache; Zweifel an dieser millionenfach bewiesenen Tatsache wurden bestraft.

In der Bundesrepublik gibt es heute nur ein klassisches Meinungsdelikt, im Grunde wird nur noch eine falsche Meinung, wird eine Lüge unter Strafe gestellt: die Holocaustleugnung. Man darf in Deutschland den ukrainischen Holodomor leugnen, man darf die systematische Ermordung von vielen Millionen sowjetischer Zivilisten während des 2. Weltkrieges schweigend übergehen. Man darf verschweigen oder leugnen, dass Jakow M. Swerdlow die Zarenfamilie erschießen ließ. Man darf verschweigen oder leugnen, dass Leo Trotzkij den systematischen Mord an Zivilisten, die systematische Vernichtung der Klassenfeinde befahl. Man darf die Kolonialgreuel in Belgisch-Kongo ignorieren oder leugnen. Man darf die Massenmorde des Pol Pot und der chinesischen Maoisten übersehen oder leugnen. Nur den Holocaust darf man nicht leugnen. Er ist in der Strafrechtspraxis das Factum absolutum der deutschen Rechtsordnung geworden.

Der israelische Schriftsteller Yitzhak Laor fasst diesen Prozess der Sakralisierung und absoluten Überhöhung des Holocaust im Anschluss an Überlegungen Alain Finkielkrauts so zusammen: „The Holocaust alone can provide the definition of evil.“ „Der Holocaust allein kann die Definition des Bösen liefern.“

Die enormen Vorteile dieser Absolutsetzung, dieser Sakralisierung des Holocausts als des schlechthin Bösen liegen auf der Hand. Es wird im Nu alles so einfach in der Welt!

Erstens, er ist vorbei. Er liegt in der Vergangenheit. Laor schreibt: „The great advantage of this is that the Holocaust took place in the past and is now over; we can congratulate ourselves on having awoken from a nightmare.“ Er ist damit der Nullpunkt der moralischen Argumentation geworden. Das absolute Böse, der Holocaust, ist glücklicherweise vergangen; solange man den Holocaust erinnert und eine Wiederholung des Holocaust verhindert, ist alles andere ja nur halb so schlimm. Das Wichtigste, aber auch das Tolle, das Phantastische, das Herrliche an der Weltgeschichte ist, dass der Holocaust einzigartig ist und sich deshalb nicht wiederholen kann. Es wird also automatisch alles immer besser in der Weltgeschichte, solange man nur verhindert, dass der Holocaust sich wiederholt.

Zweitens, es gibt ein eindeutiges Tätervolk, das dafür „Schuld und Verantwortung trägt“, wie es der Deutsche Bundestag erst kürzlich wieder festgestellt hat: die Deutschen, oder besser gesagt: „wir Deutschen“. Die Vorteile für alle anderen europäischen Staaten, die in den Jahren 1939-1945 vorübergehend oder dauerhaft mit dem Deutschen Reich verbündet waren (Sowjetunion, Finnland, Frankreich, Italien) sind unleugbar: Die Deutschen sind das Tätervolk.

Drittens: Die Holocaustleugnung und die ganze Klasse verwandter Delikte lassen sich problemlos unter Strafe stellen. Holocaustleugnung, aber mittlerweile auch die Historisierung, die historische Einbettung des Holocausts in eine Ereigniskette, die Relativierung, die Vergleichung des Holocausts mit anderen systematischen Ausrottungspolitiken der Weltgeschichte ist ein in der deutschen Öffentlichkeit weithin als solches eingestuftes Meinungsdelikt. Dieses Meinungsdelikt zu begehen erweist sich immer wieder als selbstmörderisch für den eigenen Ruf. Man kann nur davor warnen. Selbst bestens ausgewiesene Historiker wie Ernst Nolte haben wegen dieses Meinungsdelikts ihren früher guten Ruf, Politiker wie Martin Hohmann, Schriftsteller wie Martin Walser haben aufgrund dieses Delikts ihren bis dahin unbescholtenen Leumund eingebüßt. Sie stehen bis heute am Pranger.

Viertens: Unabhängig von Geisteszustand oder Alter des Meinungsverbrechers erreicht die deutsche Justiz und die deutsche Gesellschaft die Gewissheit, auf der Seite des absoluten Guten zu stehen. Denn wer gegen die Leugnung des absoluten Bösen kämpft, muss auf der Seite des Guten stehen.

Fünftens: Das Verbot der Holocaustleugnung hat einen umfassenden, disziplinierenden Effekt auf die öffentliche Meinung. Der gemeine Bürger fängt aus Angst im Unterbewusstsein schon an zu überlegen: „Es gibt also Lügen, die in Deutschland unter staatliche Strafe gestellt werden. Wenn schon eine 87-jährige Frau, eine offenkundig verwirrte oder fanatisch verblendete ältere Dame wegen einer sonnenklaren geschichtlichen Lüge für 10 Monate ins Gefängnis gesteckt wird, hmm, darf ich das oder das dann noch sagen? Darf man noch an unumstößlichen Tatsachen zweifeln, z.B. an der Konstantinischen Schenkung, an der Goldenen Bulle, am Holodomor, an den Stalinschen Säuberungen, an der Sinnhaftigkeit des Euro, an der Legitimität der Rechtsakte der Europäischen Union? Darf man noch am Klimawandel zweifeln, oder wird man dafür irgendwann auch ins Gefängnis gesteckt werden?“

Der Staat bestraft falsche Meinungen, der deutsche Staat bestraft das hartnäckige Lügen, sofern er ihm das Potenzial zur Volksverhetzung beimisst. Das dürfen wir nie vergessen.

Das gestern ergangene Urteil des Hamburger Amtsrichters wirft – trotz aller hier aufgewiesenen strategischen Vorteile, die mit ihm einhergehen – viele Fragen auf.

Belege:
Yitzhak Laor: The Shoah Belongs to Us (Us, the Non-Muslims). In derselbe: The Myths of Liberal Zionism. Verlag Verso, London New York 2009, S. 15-35, hier bsd. S. 32

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/nazi-oma–87-jaehrige-ursula-haverbeck-muss-wegen-holocaust-leugnung-in-haft-6551784.html

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