Apr. 092026
 

Auf diese Frage liefert Immanuel Kant in seinem scharfsinnigen Entwurf „Zum ewigen Frieden“, der 1795 in Königsberg erschien, also in dem Jahr, in welchem die dritte Teilung Polens zwischen Österreich und Russland vereinbart worden war (3.1.1795), der Preußen sich später (24.10.1795) anschloss, in dem Jahr also, da das Königreich Preußen im Frieden von Basel (5. 4.1795) erstmals in eine vertragliche Beziehung zur Republik Frankreich – das damals unter der Herrschaft der Thermidorianer stand – getreten war, die folgende Antwort:

Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freyer Staaten gegründet seyn.

Völker, als Staaten, können wie einzelne Menschen beurtheilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (d. i. in der Unabhängigkeit von äußern Gesetzen) schon durch ihr Nebeneinanderseyn lädiren, und deren jeder, um seiner Sicherheit willen, von dem andern fordern kann und soll, mit ihm in eine, der bürgerlichen ähnliche, Verfassung zu treten, wo jedem sein Recht gesichert werden kann. Dies wäre ein Völkerbund, der aber gleichwohl kein Völkerstaat seyn müßte. Darinn aber wäre ein Widerspruch; weil ein jeder Staat das Verhältnis eines Oberen (Gesetzgebenden) zu einem Unteren (gehorchenden, nämlich dem Volk) enthält, viele Völker aber in einem Staat nur ein Volk ausmachen würden, welches (da wir hier das Recht der Völker gegen einander zu erwägen haben, so fern sie so viel verschiedene [pg 031]Staaten ausmachen, und nicht in einem Staat zusammenschmelzen sollen) der Voraussetzung widerspricht.

https://projekt-gutenberg.org/authors/immanuel-kant/books/zum-ewigen-frieden

Aus diesen und ähnlichen Grundgedanken sollte sich später der Völkerbund (ab 1919) und wiederum später die Vereinten Nationen (UNO) entwickeln.

Für Immanuel Kant wie auch für den Völkerbund, und ganz entschieden auch für die Vereinten Nationen war und ist die Verhinderung, ja sogar das Verbot von Kriegen das wichtigste Merkmal, der wichtigste Zweck eines solchen „Föderalism freyer Staaten“.

Auf die fundamentale Rolle des Gewaltverbots im internationalen öffentlichen Recht (auf Deutsch stets „Völkerrecht“ genannt) weist Kai Ambos in seinem höchst lesenswerten, am 7. April 2026 in der FAZ erschienen Aufsatz „Wir brauchen das Völkerrecht“ hin, wir zitieren daraus den Anfang:

Das Völkerrecht regelt primär die Beziehungen zwischen Staaten – so wie das nationale Recht die Beziehungen zwischen Bürgern. Diese Beziehungen sollten grundsätzlich gewaltlos ausgestaltet sein, denn die Abwesenheit von unregulierter Gewalt ist für jede Ordnung konstitutiv. Mit Gewalt kann es keinen Dialog, kein Gespräch zur friedlichen Streitbeilegung geben, sei es zwischen den gleichberechtigten Bürgern einer freien Gesellschaft oder den gleichberechtigten Staaten der Weltgesellschaft. In Anlehnung an Jürgen Habermas lässt sich sagen, dass die gewaltlose „soziale Interaktion“ die Grundvoraussetzung der Entstehung einer jeden „sozialen Ordnung überhaupt“ darstellt. Dabei kommt dem Recht die Funktion der „rechtlichen Zähmung naturwüchsiger politischer Gewalt“ zu. Die Herrschaft des Rechts tritt an die Stelle der Herrschaft der Gewalt, der Verzicht auf Gewalt wird so zur Voraussetzung einer rechtlich (gewaltlos) verfassten nationalen Gemeinschaft von Bürgern oder einer internationalen Gemeinschaft von Staaten. Dieser Erkenntnis und der Gewalterfahrung zweier Weltkriege trägt die UN-Charta mit ihrem Primat friedlicher Konfliktbeilegung (Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 3) und dem Verbot militärischer Gewaltanwendung (Artikel 2 Absatz 4) Rechnung. Nach dieser Vorschrift „unterlassen“ die Staaten „in ihren internationalen Beziehungen jede […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/iran-krieg-friedrich-merz-sollte-die-illegalitaet-des-krieges-beim-namen-nennen-accg-200704629.html

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März 302026
 

Der Krieg wird nicht mehr erklärt,
sondern fortgesetzt. Das Unerhörte
ist alltäglich geworden.

So stellte es lapidar Ingeborg Bachmann in ihrem Gedicht ALLE TAGE fest.

Ist dem so? Darüber müssen wir reden, und deshalb laden wir zum philosophischen Gespräch ein:

Aus endlosen Fortsetzungskriegen zum ewigen Frieden? Rückfragen an Immanuel  Kant

1795 veröffentlichte Kant seinen philosophischen Entwurf Zum ewigen Frieden. Im selben Jahr wurde Polen als Staat durch seine drei Nachbarn von der Landkarte gefegt. Ganz Europa war in wechselnden Bündnissen durch ein Geflecht aufeinander folgender Kriege miteinander verkettet; etliche Staaten kämpften um ihren Fortbestand.

Was schlägt Kant vor, um einen solchen Zustand ständiger Nachfolgekriege und wechselseitiger Vernichtungsdrohungen, der ja in vielem der heutigen Weltlage ähnelt, zu beenden?

Wir erarbeiten an diesem Abend ein Grundverständnis von Kants kurzer Schrift, äußern Fragen und Hypothesen zu ausgewählten Texten, vergleichen 1795 mit 2026 und wagen uns – so steht zu hoffen – an Vorschläge wo nicht zum „ewigen“, so doch zu einem gerechten, dauerhaften Frieden.

Einführung in Kants Entwurf und Moderation der Kleingruppenarbeit: Johannes Hampel

Empfohlene Textausgabe: Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Herausgegeben von Rudolf Malter. Reclam Verlag, Stuttgart 2022, € 5,20

Zeit: 10. April 2026, 19.00 – 21.00 Uhr

Ort: Salon Feurig. Bei KONTAKTE KOHTAKTbI. Feurigstr. 68, 10827 Berlin-Schöneberg

Eintritt frei. Anmeldung erbeten über: johannesrhampel@gmail.com

Vorschau auf weitere Treffen im Salon Feurig:
20. April 2026, 19.00 Uhr: Es lebe die ukrainische Sprache! Märchen, Poesie, Politik.
30. April 2026: 19.00 Uhr: Mit Musik in den Mai. Gemeinsames Singen in mehreren Sprachen, Musizieren mit allerlei Instrumenten. Ohne Strom. Ohne Lautsprecher. Alles selbstgemacht.

Zitatnachweis: Ingeborg Bachmann: ALLE TAGE, zitiert nach: KRIEG, FLUCHT, VERNICHTUNG, in: Der ewige Brunnen. Deutsche Gedichte aus zwölf Jahrhunderten. Gesammelt und herausgegeben von Dirk von Petersdorff. C. H. Beck, München 2023, S. 919-956, hier: S. 952

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Nov. 232023
 

Wie sehen uns Deutsche die anderen? Um diese Frage zu beantworten, ist es immer gut, die Auslandspresse zu lesen, so etwa heute die Neue Zürcher Zeitung! Besonders zu empfehlen ist der folgende Kommentar:

René Höltschi: Besoffen von den Staatshilfen. Milliarden für Chipfabriken und Wasserstoffprojekte, eine Ermässigung der Stromsteuer für Teile der Wirtschaft, eine Bürgschaft für Siemens Energy: Deutschland hat sich in einen Rausch der Subventionen getrunken. Nun erwacht es mit einem bösen Kater. Neue Zürcher Zeitung. Internationale Ausgabe, 23.11.2023, S. 13

Hier wird der Deutsche als glücklich schlummernder Kater dargestellt, der immer wieder einen Schluck aus der Pulle der staatlichen Subventionen nimmt. „Doch Subventionen sind wie Drogen: Sie machen süchtig.“

Zum Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil 2 BvF 1/22 vom 15. November 2023 entschieden, „dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist“.

Wesentliche Teile des staatlichen Handelns – die Hoheit über die staatlichen Haushaltsgesetze ist nun einmal die Kerndomäne der Parlamente – erweisen sich somit als grundgesetzwidrig und nichtig.

Wie kam es dazu? Der Autor der Zürcher Zeitung meint, die tieferen Ursachen dieser verfassungswidrigen Staatsverschuldung Deutschlands in allzu freigebiger Ausreichung von staatlichen Beihilfen, Zuschüssen, Vergünstigungen, Erleichterungen zu erkennen. Seien diese im Haushaltsjahr 2023 mittlerweile auf 208 Milliarden angestiegenen Finanzhilfen früher zum Teil noch durch die Ausrufung von Krisenzuständen zu rechtfertigen gewesen, so müsse spätestens jetzt eine Besinnung auf die verheerenden Auswirkungen des staatlich gelenkten, wesentlich auf Subventionen beruhenden Wirtschaftens einsetzen. Höltschi zitiert den Präsidenten des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, mit folgender pointierter Aussage:

„Der Staat ist zwar nicht gut darin, die Gewinner von morgen zu finden, aber ganz sicher finden die Verlierer von gestern den Staat.“

Welchen Ausweg schlägt der Schweizer René Höltschi uns Deutschen vor? Er schreibt:

„Statt einzelne Unternehmen und Branchen zu fördern, sollte der Staat die Standortbedingungen für alle verbessern.“

Das hieße: Ordnungspolitik für alle statt Begünstigungspolitik für einige.

Das ist ein höchst bedenkenswerter Ratschlag, wie ich finde! Wir Bürger Deutschlands sollten uns – sofern ich René Höltschi richtig verstehe – weniger als am staatlichen Geld nuckelnde „Kater“, sondern mehr als „Füchse“, als gewitzte, selbständig handelnde Menschen sehen, die jederzeit bemüht sind, aus eigenen Kräften Nahrung zu finden.

(2) René Höltschi auf X: „#Deutschland hat sich in einen Rausch der #Subventionen getrunken. Nun erwacht es mit einem bösen Kater. Das Haushalts-Urteil aus #Karlsruhe böte Anlass zum Entzug. Ein Kommentar. https://t.co/fesI7hOJrX via @NZZ“ / X (twitter.com)

Bild: Ein Fuchs auf Nahrungssuche, gesehen vorgestern am S-Bahn-Gelände beim Hans-Baluschek-Park in Berlin-Schöneberg

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„Lo Stato contro la società“ – der Staat gegen die Gesellschaft. Die souveräne Allgemeinverfügung des ranghöchsten deutschen Politikers

 Autoritarismus, Corona, Etatismus, Geld, Leviathan, Staatlichkeit, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für „Lo Stato contro la società“ – der Staat gegen die Gesellschaft. Die souveräne Allgemeinverfügung des ranghöchsten deutschen Politikers
Jan. 302022
 

Der ranghöchste deutsche Politiker im machtausübenden Tagesgeschäft, – der heißt wie? Scholz oder Steinmeier? Nun? — Er heißt weder Scholz noch Steinmeier, sondern der ranghöchste deutsche Politiker ist derzeit Bärbel Bas. Sie ist Präsidentin des Bundestages und steht protokollarisch auf Nummer zwei, also dem verfassungsrechtlichen Rang nach vor und über dem Bundeskanzler.

Am 11. Januar 2022 hat also der ranghöchste, laut Verfassung im Tagesgeschäft mächtigste deutsche Politiker kraft Allgemeinverfügung bestimmt, dass ab 12. Januar die Mitglieder des Deutschen Bundestages ihren Genesenenstatus 6 Monate behalten, während alle anderen Bürger diesen Status nur drei Monate genießen dürfen.

Eine Unterscheidung tut sich auf: Einerseits – die Politiker, andererseits – die Bürger. Zweierlei Kategorien, eingeteilt durch die überragende Machtfülle des derzeit mächtigsten aktiven Politikers der Bundesrepublik Deutschland.

Diese sich im Lauf der Coronakrise herausbildende Entgegensetzung von Staat und Bürgerschaft, von Politik und Gesellschaft, diese Konstellation fasst der italienische, in Frankreich lehrende Philosoph und Soziologe Maurizio Lazzarato in folgende Formel:

Lo stato contro la società

Er meint damit, dass der Staat sich im Zuge fortschreitender Selbstermächtigung, im Zuge der Krise, zunehmend Eingriffs- und Durchgriffsrechte gegenüber den Bürgern und der Gesellschaft herausnimmt oder besser: Stück um Stück erzwingt. Neben der Verfügung über schier unermessliche finanzielle Ressourcen – denn der Staat ist mit großem Abstand der mächtigste Akteur in unserer Volkswirtschaft -, neben dem potenziell unbegrenzten Vorrecht des Staates, Schulden zulasten künftiger Generationen aufzunehmen, schält sich seit Beginn des Pandemiegeschehens das rein biologische Dasein, die körperliche Grundverfasstheit der Bürger also, ja sogar die Unterscheidung zwischen krank und gesund als Verfügungsobjekt des Staates heraus. Aufgrund der Unterscheidung in kranke – also abzusondernde – und gesunde – also mit Bewegungsfreiheit versehene – Bürger kann der Staat – hier etwa verkörpert in der überragenden Machtfülle der alleinverfügenden Bundestagspräsidentin – entscheiden, wer sich wann wo zu welchen Bedingungen aufhalten darf.

Der Staat, oder Bärbel Bas in diesem Falle, wird also – um eine treffende Formulierung von Jean Bodin zu verwenden – zum Träger der summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas, d.h. zum Träger der obersten Verfügungsgewalt über Bürger und Untertanen, der selbst nicht mehr an die bestehende Rechtsordnung gebunden ist, sondern schrittweise diese transformiert.

Die Krise schafft also Bedingungen, in denen der Staat seine Souveränität „einzig und allein auf die Bevölkerung ausübt“, indem er „auf massive, invasive und autoritäre Weise in das Leben der Bevölkerung interveniert und dabei beabsichtigt, jede Verhaltensweise zu regieren“ (Lazzarato). Dabei bleiben die Freiheiten der Eigentümer von Kapitalgesellschaften und Finanzpapieren weitgehend unangetastet, woraus sich erklären mag, dass die großen internationalen Kapital- und Distributionsgesellschaften in der Krise prachtvolle Gewinne eingefahren haben (Apple, Amazon, Microsoft, Facebook), während auf den Schultern der Bürger der Staaten neue Schuldenlasten aufgehäuft werden.

Nachweise:

Maurizio Lazzarato: Der Staat gegen die Gesellschaft. In: Italian Theory. Herausgegeben von Antonio Lucci, Esther Schomacher und Jan Söffner. Aus dem Italienischen von Daniel Creutz, Andreas Gipper und Federica Romanini. Merve Verlag, Leipzig 2020, S. 198-237, hier bsd. S. 236-237

Peter Cornelius Mayer-Tasch: Zum Verständnis des Werkes. In: Thomas Hobbes: Leviathan oder Wesen, Form und Gewalt des kirchlichen und bürgerlichen Staates. In der Übersetzung von Dorothee Tidow. Rowohlt Verlag, o.O., 1965, S. 289-302, hier bsd. S. 294

Deutscher Bundestag – 3G-Zugangsregel, FFP2-Maskenpflicht und 2G+-Regel bei Sitzungen

Wandel der Arbeitswelt kurbelt Umsatz von Microsoft an (faz.net)

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Du, was ist dir – neben dem Frieden – der wichtigste Wert?

 Anbiederung, Freiheit, Liberalismus, Verfassungsrecht, Verwöhnt  Kommentare deaktiviert für Du, was ist dir – neben dem Frieden – der wichtigste Wert?
Jan. 252021
 

Wir wollen heute nicht über den Frieden sprechen, denn im Augenblick bedroht uns unmittelbar kein Krieg. Aber sage mir doch, du, ja, du da, der du dies liest, sage mir doch: Was ist dir, neben dem Frieden, der wichtigste Wert, der dein persönliches Streben, der dein politisches Handeln leiten sollte?

Ist es Sicherheit, ist es Gleichheit aller, ist es die Gerechtigkeit, ist es der Umweltschutz, der Kampf gegen den Klimawandel, ist es das Erreichen niedriger Inzidenzwerte, ist es die größtmögliche Gesundheit möglichst vieler, ist es die Abwehr von schweren lebensbedrohlichen Krankheiten, ist es das Erreichen des höchstmöglichen Lebensalters für möglichst alle?

Ist es das Funktionieren unserer Gesundheitssysteme, ist es der Schutz vor Krankheit, ist es der Schutz vor dem Sterben, ist es der Schutz vor der Angst vor dem Sterben?

Kürzlich holte ich meinen von Moskau anreisenden Sohn vom Flughafen Willy Brandt ab. Wartend, war ich versunken in das Nachdenken über die oberen Leitwerte, welche derzeit unsere politische Debatte bestimmen. Mal wird da Sicherheit vor schwerer Krankheit als oberster Wert ausgegeben, mal das Funktionieren unserer Gesundheitssysteme, mal auch wiederum der Bestand der systemrelevanten Berufszweige, dann wiederum die Vernichtung aller Viren, die dem Menschen je bedrohlich werden könnten, dann die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter. Dann ein emissionsfreies Wirtschaften. Die Politik will oder soll machen, dass die Menschen keine Angst vor Unglück, vor schwerer Krankheit zu haben brauchen. Das Verfolgen dieser, solcher oder ähnlicher obersten Ziele allen politischen Handelns rechtfertigt tiefe Eingriffe in die verfassungsmäßigen Grundrechte des einzelnen.

Wie fremd, wie merkwürdig, wie zutiefst unzeitgemäß muss hingegen die Antwort Willy Brandts erscheinen, die er für sich ganz persönlich und als öffentliches Bekenntnis an einem entscheidenden Endpunkt seines gesamten politischen Lebens gab, nämlich bei seiner Abschiedsrede als Parteivorsitzender am 14. Juni 1987, beim außerordentlichen Parteitag der SPD in der Bonner Beethovenhalle. Was für eine Zumutung ist dieses Bekenntnis doch! Willy Brandt sagte damals:

Wenn ich sagen soll, was mir neben dem Frieden wichtiger sei als alles andere, dann lautet meine Antwort ohne Wenn und Aber: Freiheit. Die Freiheit für viele, nicht nur für die wenigen. Freiheit des Gewissens und der Meinung.

Bilder: Innenaufnahmen aus dem Willy-Brandt-Flughafen, 26. November 2020

Leseempfehlung:

Rede Willy Brandts in der Bonner Beethovenhalle beim Außerordentlichen Parteitag der SPD, 14. Juni 1987

https://www.willy-brandt-biografie.de/wp-content/uploads/2019/09/WB_Abschiedsrede_1987.pdf

 Posted by at 21:48
Juni 292020
 

Das Recht der Europäischen Union und das Verfassungsrecht der Mitgliedsstaaten stehen in einem vorderhand ungeklärten Widerstreit einander ausschließender Geltungsansprüche. Dies haben wir seit Jahren in diesem Blog wiederholt herausgearbeitet, darauf haben wir wiederholt hingewiesen, so etwa auch am 3. November 2015 unter dem Titel: „Unauflöslicher Widerspruch“.

Eine weitere Umdrehung im Rad der einander widerstrebenden Argumente vollzieht sich vor unseren Augen im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Mai 2020, 2 BvR 859/15. Dieses Urteil zur verfassungsrechtlichen Legitimität des EZB-Anleihen-Kaufprogramms hat europaweit einen Aufschrei des Entsetzens ausgelöst. Genau hierzu äußert sich heute nun ein Richter des zuständigen Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes:

Mit dem Aufschrei haben wir gerechnet, aber man muss eben sehen, dass das Verhältnis von Europarecht und nationalem Verfassungsrecht seit 60 Jahren in der Schwebe hängt. Die Luxemburger Kollegen postulieren, dass das Unionsrecht über allem steht, und wir und die anderen Verfassungsgerichte sagen: ,Nein, nur in dem Rahmen, in dem ihr durch unsere Parlamente ermächtigt worden seid.‘ Die Entscheidung zwischen diesen beiden Ansätzen ist keine Glaubensfrage, das sagen nur diejenigen, die nicht intensiv genug darüber nachgedacht haben. Ich bin der Überzeugung, dass es zwanzig Argumente für unsere Auffassung gibt und eineinhalb für die des Gerichtshofs.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/verfassungsrichter-huber-kritisiert-mangelnde-kooperation-der-ezb-16836457.html?premium
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.06.2020

Ich halte dies für eine sehr gute Grundsatzanalyse des Richters des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur reichlich verkorksten europäischen Gemengelage! Was Peter Huber heute in der FAZ erklärt, trifft, so meine ich, ins Schwarze.

Es stimmt mich sprachlos und nimmt mich wunder, wenn wieder und wieder von den Politikern der EU versucht wird, durch beständig wachsende, in den Raum gestellte Geldbeträge oder eher Geldberge (derzeit sind es zusätzlich zu verteilende etwa 1500 Milliarden Euro) der Europäischen Union ein derart massives pekuniäres Gewicht zu verleihen, dass die Staaten schließlich gar nicht mehr anders können, als Teile ihrer durch Verfassungen geschützten Rechte an die Europäische Union zu übertragen. Zu diesem Zweck wird alle paar Monate ein neuer Ausnahmezustand ausgerufen! Und – das wissen wir seit Carl Schmitt – wer die Macht hat, den Ausnahmezustand auszurufen, der hat auch die Macht, die Rechtsordnung vorübergehend außer Kraft zu setzen und verfassungsrechtliche Vorschriften zu brechen.

Die hierdurch hervorgerufene, meines Erachtens nicht von der Hand zu weisende Befürchtung lautet: Die Gliedstaaten könnten gewissermaßen hineingleiten oder sanft hineinrutschen in ein Abhängigkeitsverhältnis von der höheren EU-Autorität, innerhalb dessen die Souveränität der Verfassungsstaaten zur leeren Hülle würde, da sie nicht mehr mit eigener Handlungsmacht unterlegt wäre. Die Staaten würden dann zu Bittstellern der übergeordneten EU-Autorität: europäischer Transformismus, der zum europäischen Autoritarismus zu werden droht!

Das Hauptargument für diesen Transformismus oder Autoritarismus lautet mit ermüdender Wiederholungsfrequenz, die globalen Herausforderungen seien einfach zu groß, als dass ein einzelner Staat sie bewältigen könne. Welche Herausforderungen sind aber gemeint? Nun, dafür werden immer wieder neue Kandidaten aufgetrieben: Mal ist es die Finanzkrise, mal ist es der Klimawandel, dann sind es die Europafeinde, dann wiederum die Energiewende, dann die globale Migration, dann der Rechtspopulismus in den „osteuropäischen“ EU-Staaten, dann der Terrorismus, dann die Flüchtlinge des Südens, dann die Infektionsrisiken durch das Coronavirus, dann der Rassismus in den USA … die Hitliste der vom einzelnen Verfassungsstaat angeblich nicht mehr zu stemmenden Risiken wird monatlich länger bzw. monatlich überarbeitet! Die Überlebenszeiten der jeweils ausgerufenen globalen Katastrophen, die kein einzelner Staat mehr bewältigen könne, fallen hingegen. Die Namen der zahlreichen globalen Katastrophen, die jederzeit um die Ecke lauern, sind austauschbar. Das nervt.

Doch schließen wir positiv! Dem Verfassungsrichter Peter Huber gebührt heute Dank dafür, dass er als eine der sehr selten gewordenen Stimmen von Rang in der FAZ öffentlich (nicht bloß hinter vorgehaltener Hand) Stellung bezieht und sich für den Vorrang des demokratisch legitimierten Verfassungsrechtes der Staaten vor dem auf zwischenstaatlichen Verträgen gestützten Unionsrecht in die Bresche geworfen hat.

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Die erste faschistische Verfassung der Welt war – welche?

 1917, Faschismus, Mussolini, Nationalsozialismus, Russisches, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Die erste faschistische Verfassung der Welt war – welche?
Apr. 302018
 


Welche Verfassung führte als erste Verfassung überhaupt das römische Liktorenbündel, die berühmten „fasces“ im Wappen? Welche staatliche Verfassung darf mit Fug und Recht die erste faschistische Verfassung der Welt genannt werden?

Eine rein antiquarische Frage, möchte man meinen. Und doch ist sie weit mehr als das! Denn es geht nicht zuletzt um die Frage nach den Wesensmerkmalen des Faschismus, also jener politischen Bewegungen im Europa des 20. Jahrhunderts, die sich ausdrücklich auf den Kult der Gewalt stützten, wie er im damaligen semiotischen Universum durch das Rutenbündel der römischen Liktoren versinnbildlicht wurde.

Die Antwort mag überraschen: Die erste faschistische Verfassung der Welt war im semiotischen Sinne, wie ihn etwa Umberto Eco ansetzt, die Verfassung des V. Allrussischen Sowjetkongresses, verabschiedet am 5. Juli 1918. Sie zeigt neben Hammer und Sichel auch das Symbol des Faschismus – das Rutenbündel der Liktoren.

War also der sowjetische Kommunismus, der Bolschewismus der Ur-Faschismus? Ich würde diese Frage so stellen! Der Bolschewismus stützte sich explizit auf den Kult der Gewalt; die Schriften von Marx, Trotzkij und Lenin sind gespickt mit affirmativen Aussagen zum Einsatz der nackten Waffengewalt innerhalb der Gesellschaft; und sie offenbaren innige Vertrautheit mit der Geschichte des Imperium Romanum, was sich nicht zuletzt auch in der Titelgraphik der ersten sowjetischen Verfassung widerspiegelt.

Benito Mussolini und alle anderen Faschisten kannten den Weg der Bolschewiki genau, sie orientierten sich am Aufstieg und Triumph Lenins und Trotzkis, sie übernahmen die wesentlichen Elemente dieses „Ur-Faschismus“. Lenin mit seiner sogenannten „Oktoberrevolution“ und dem sogenannten „Sturm auf den Winterpalast“ von 1917 war offenbar ein Vorbild für den Sozialisten und späteren Faschisten Mussolini, der ja immerhin bis ins Alter von 27 Jahren überzeugter, politisch aktiver Sozialist und sogar Chefredakteur des Avanti, des Zentralorgans der Sozialistischen Partei Italiens, war. Der Sozialismus, insbesondere der mit dem Kult der hemmungslosen Gewalt, dem „Roten Terror“ auftretende sowjetische Bolschewismus, kann, so meine ich, durchaus als eine Art Ur-Faschismus im Sinne Umberto Ecos angesehen werden.

Ohne den früheren sowjetischen Sozialismus ist kein Faschismus, ohne den zuerst entstandenen russischen Bolschewismus ist kein Nationalsozialismus denkbar.

Bild:
Das Titelbild der ersten sozialistischen und faschistischen Verfassung der Welt aus dem Jahr 1918
Lesehinweis:
Umberto Eco: Il fascismo eterno, in: Cinque scritti morali (erschienen zuerst 1997, jetzt erneut verfügbar bei La nave di Teseo editore, Milano 2017)

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Nov. 012017
 

Es ist höchst bedauerlich, dass in den heutigen Koalitionsverhandlungen der Grundgedanke der Freiheit eine so verschwindende Rolle spielt! Stattdessen sehen wir allenthalben – vielleicht mit Ausnahme der wenigen freiheitlich gesonnenen Politiker, die in Deutschland noch verblieben sind – eine überbordende Anspruchsphantasie, die der Staat bei seinen Bürgern entfacht.

Jede Partei schreibt den Wunschzettel für ihre Zöglinge aus und versucht dann, ein Maximum vom Kuchen herauszuholen. Die inhaltliche Auseinandersetzung wird von den Parteien verweigert. Der fette, der üppige Staat teilt Geld in Hülle und Fülle für seine Zwecke aus, was immer er geben kann. Der Staat verwöhnt seine Kinder, er sorgt für alle, er weiß es besser! Bis weit in die Zukunft hinein schafft der Staat Bindungen und Verbindlichkeiten für die künftigen Generationen. Das Mittel dazu: die Planwirtschaft, mit der etwa die Volkswirtschaft oder mindestens doch die Energiewirtschaft umgekrempelt wird; unausgegorene Großprojekte wie etwa die bedingungslose Öffnung der Grenzen und die Aufnahme der jungen, männlichen, voll mobilen Mittelschichten aus anderen Staaten in unser Sozialsystem ersetzen die saure Arbeit am Detail, verdrängen die echte Hilfe für die Bedürftigsten dieser Welt. Kühne Gesellschaftsverbesserungswünsche, hochfliegende Klima- und Weltrettungs-Wünsche treten an die Stelle rationaler Erwägungen. Das alles wird der Gesellschaft von den Politikern, diesen „Wesen höherer Art“, ins Pflichtenheft hineingeschrieben.

Um wieviel anders dachte doch ein Friedrich Schiller! Der Marquis Posa entwirft im Don Carlos gegenüber dem dynastischen, dem zentralistischen Unterwerfungsstaat das Ideal der bürgerlichen, der selbstregierten Gesellschaft, in der die Bürger, nicht die staatliche Politik das Schicksal in eigene Hände nehmen. Unter unterem unterstützt der Marquis Posa aus genau diesem Grund das Sezessionsrecht der Regionen – in diesem Fall das Recht auf den „Abfall der Niederlande“, also die Sezession der spanisch-habsburgischen Niederlande von der Krone. Geburt des modernen Verfassungsstaates, Vorbild des europäischen Subsidiaritätsdenkens!

Gegenüber dem bevormundenden, ideologiebewaffneten Fürstenstaat eines Königs Philip II. vertritt der Marquis im 10. Aufzug des dritten Aktes die Meinung,

Daß Menschen nur – nicht Wesen höhrer Art –
Die Weltgeschichte schreiben! – Sanftere
Jahrhunderte verdrängen Philipps Zeiten;
Die bringen mildre Weisheit; Bürgerglück
Wird dann versöhnt mit Fürstengröße wandeln,
Der karge Staat mit seinen Kindern geizen,
Und die Nothwendigkeit wird menschlich sein.

Der karge, der geizige Staat – das kann doch nur heißen, dass der Staat sich nicht besinnungslos in unbedachte Transformationsabenteuer stürzt, dass er schonend mit seinen Ressourcen umgeht. Der karge Staat kennt seine Grenzen und überlässt die wesentliche Arbeit der Existenzsicherung seinen Bürgern.

Nur so kann Freiheit gedeihen, nur so gelingt der Zusammenhalt einer wahrhaft freien Gesellschaft. Die Niederlande haben es im 16. Jahrhundert vorgemacht. Es gibt sie heute noch. Das Habsburgerreich dagegen ist untergegangen.

Leseempfehlung:

Friedrich Schiller: Don Carlos. Infant von Spanien. Dritter Akt, zehnter Auftritt. In: Friedrich Schiller, Sämtliche Werke. Auf Grund der Originaldrucke herausgegeben von Gerhard Fricke und Herbert G. Göpfert. Zweiter Band. Dramen II [=Lizenzausgabe des Hanser Verlags], Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1981, S. 118-131, hier besonders S. 124

 Posted by at 17:53

Der demokratische Verfassungsstaat als vorläufig letzte Vollendungsform des europäischen Freiheitsdenkens

 Europäische Union, Homer, Leitkulturen, Platon, Staatlichkeit, Verfassungsrecht, Was ist europäisch?  Kommentare deaktiviert für Der demokratische Verfassungsstaat als vorläufig letzte Vollendungsform des europäischen Freiheitsdenkens
Mai 172017
 

Athen, Jerusalem, Rom – das sind die drei symbolisch hochaufgeladenen Städte  und hochaufladenden Stätten, ohne die Europa, so wie wir es heute verstehen, nicht denkbar wäre. Athen verstanden hier – ganz im Gegensatz zu den östlichen, den asiatischen Herrschaftskulturen – als Brennpunkt griechischer Selbstbestimmung in einer Gemeinschaft ohne König, in einer enthusiastisch erregten Freiheitskultur, ohne theologische Letztbegründung irdischer Herrschaft; Geburtsstätte des herrschaftsfreien Redens über Letztes und Vorletztes, Wirkungsort des Areopags, des Sokrates, des Platon, des Aristoteles. In Griechenland sehen wir den Ursprung der Demokratie.

Jerusalem tritt hinzu als wichtigste Pflanzstätte des Eingottglaubens, Zielort und Quellort der drei großen Ein-Gott-Religionen, die als einzige Religionen der Antike bis in unsere Tage hinein wirkmächtig geblieben sind, die das gesamte Antlitz aller europäischen Länder nachhaltig in die Tiefe hinein umgeprägt haben. Ausnahmslos alle europäischen Länder sind mindestens seit 1000 Jahren und über mindestens 10 Jahrhunderte hinweg grundlegend durch das Judentum, das Christentum, den Islam umgewälzt und umgestaltet worden.

Erst in Rom schließlich fand der Gedanke der Staatlichkeit, der in dauerhaft ausgestalteten Institutionen ausgeübten, territorial verankerten Herrschaft eine weithin ausstrahlende Kraft. Den griechischen Stadtstaaten war dieser Gedanke einer personenunabhängigen, durch dauerhafte, kodifizierte Rechtsnormen eingehegten Staatsmacht noch fremd.

Alle staatlichen Gebilde, alle europäischen Kulturen beziehen sich seither mehr oder minder ausgesprochen auf Athen, Jerusalem, Rom.

Athen, Jerusalem, Rom! Alle unsere heutigen europäischen Nationalkulturen, alle unsere modernen Verfassungsstaaaten sind Übersetzungs- und Nachfolgekulturen dieser antiken Grundprägungen, dieser wenigen, klar benennbaren Grundmerkmale der europäischen, tief in der europäischen Geschichte verankerten Leitgestalten. Das eint sehr unterschiedliche Länder, alle 49 Staaten Europas wie etwa Ukraine und Belgien, Portugal, Russland und Dänemark, Bulgarien und Schottland, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Frankreich.

Die Länder des riesigen Länderbogens vom Maghreb bis nach Indonesien und Pakistan begreifen sich hingegen nicht als durch Athen, Jerusalem und Rom geprägt. Länder wie Marokko, Irak, Iran, Pakistan, Usbekistan, Pakistan sind in diesem kulturellen Sinne keine europäischen Länder; jedoch die Staaten Nordamerikas etwa, also Mexiko, die USA, Kanada  sind typologisch gesehen durchaus „europäische“ Länder.

Vgl. zu diesen Themen auch den lesenswerten, weiterführenden Aufsatz von Jens Halfwassen in der FAZ vom heutigen 17. Mai 2017! Er schreibt unter der Fragestellung „Was ist Nationalkultur?“

„Unter der europäischen Kultur verstehe ich nicht das sogenannte christliche Abendland, sondern den Gesamtzusammenhang der europäischen Kulturentwicklung seit den homerischen Epen, also die dreitausend Jahre europäischer Kultur, die wir aufgrund der erhaltenen Texte dieser Kultur überblicken können.“

Nationalkulturen oder gar die berühmten oder rätselhaften „Leitkulturen“ begreift er als unterschiedliche Ausprägungen desselben Grundtyps von kulturell getragener Staatlichkeit, der nach allem, was wir heute wissen, seit dem Scheitern der athenischen Demokratie vor 22 Jahrhunderten im demokratischen Verfassungsstaat seine vorerst letzte Ausgestaltung gefunden habe.

Er, der demokratische Verfassungsstaat, existiere in der europäischen Geschichte nur als Nationalstaat, nicht als kontinentales Reich oder gar globales Imperium.

Die Frage, ob die 49 europäischen Nationalstaaten, die sich als moderne Verfassungsstaaten begreifen, auf ein Jenseits des Verfassungsstaates zugehen sollen, also etwa Teile ihrer Souveränität an Staatenverbünde, etwa die EU, oder Verbände wie etwa Vertragsgemeinschaften abtreten sollten, wirft Halfwassen nicht auf.

Mit guten Gründen erklärt er die demokratischen Verfassungsstaaten zu der derzeit erkennbaren stabilen politischen Gestalt der Freiheit schlechthin.

 Posted by at 23:34

„Dis qui tu es!“ Die Einsichten des Érik Orsenna

 Einstein, Integration, Kanon, Selbsthaß, Verfassungsrecht, Vorbildlichkeit, Was ist deutsch?  Kommentare deaktiviert für „Dis qui tu es!“ Die Einsichten des Érik Orsenna
März 032017
 

Immer wieder schlürfe ich genießerisch als europäischer Radiotrinker über den Tag verstreut Einsichten und Erkenntnisse aus dem Akademiekanal (www.canalacademie.com), einem über das Internet mühelos zu empfangenden Radiosender; was einem sogleich auffällt, ist die außerordentlich gepflegte Sprache, die diese Kanalarbeiter, die eigentlich Mitglieder der Französischen Akademie sind, hervorperlen lassen. An den Ufern der Seine erklingt die Nationalsprache so klar, silberhell und rein, dass auch ein Molière, ein Flaubert noch heute ihre helle Freude daran hätten! Das halte ich für vorbildlich. Molière und Flaubert würden das heutige Französisch der Académiciens sofort verstehen! Selbst Professoren sind dort, an den Ufern der Seine, gewohnt, ihre Gedanken zu ordnen, zu gliedern und einem vernünftigen, aufgeklärten allgemeinem Publikum beseelt, anschaulich und verständlich vorzutragen

Érik Orsenna war soeben Gast im Studio. Neben vielem anderen Guten, das ich vernahm, sei hier insbesondere sein Hinweis auf die grundlegende Bedeutung der Kenntnis der Landessprache hervorgehoben. Nur der sei politisch als Teilhaber einer Gesellschaft anzusehen, als mündiger Bürger, der imstande sei, eigene Interessen und Wünsche in einer allgemein verständlichen Sprache vorzutragen. Es sei nicht hinzunehmen, dass Menschen, vor allem Frauen über Jahrzehnte hinweg in einer Art sprachlichen Burka gefangen gehalten würden, indem  sie daran gehindert würden, Französisch zu lernen.

Orsenna hat recht: Politische Teilhabe setzt sprachliche Teilhabe voraus. Gemeinsames politisches Gestalten setzt eine gemeinsame Sprache voraus. Nur ein gemeinsamer Sprachraum schafft jene unmittelbare Vertrautheit im Umgang der Bürger miteinander, die demokratisches Zusammenwirken erst möglich macht. Insoweit – so meine ich – werden die Räume der europäischen Sprachen auf absehbare Zeit die Räume des demokratischen Handelns bleiben. Und das sind nun einmal die Nationalstaaten, die Verfassungsstaaten. Die modernen Verfassungsstaaten, welche durchaus zu Staatenverbünden zusammentreten können und sollen, sind der Grundbestand, der konstitutive Rahmen des politischen Handelns.

Selbst ein so komplexes Gebilde wie die Europäische Union – das ich durchaus bejahe –  ruht auf dieser Grundlage; die Grundlage der Europäischen Union, das sind und bleiben vorerst die Verfassungsstaaten; der neuzeitliche Verfassungsstaat mit seinen klaren Grenzen, seinem als Besitz zuerkannten Territorium, seiner gemeinsamen Landessprache (oder wenigen gemeinsamen Landessprachen), seiner Unterscheidung zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten, bewirkt ein einigendes Band zwischen den Bürgern.

Molière wird heute noch im Original gelesen, rezitiert, aufgeführt. Er würde sich im heutigen Frankreich relativ schnell zurechtfinden. Wie anders ist es doch bei uns! Warum liest und rezitiert man nicht regelmäßig Goethe am Goethe-Gymnasium? Warum nimmt beispielweise das Goethe-Institut offenkundig keinerlei Bezug auf Goethe mehr? Man stöbere doch nur auf dem Internet-Auftritt des Goethe-Instituts und wird dies sofort bestätigt finden.  Was ist denn so schlimm an Goethe?  Warum lesen die deutschen Schüler heute praktisch in der gesamten Schülerlaufbahn nichts mehr von Kant, Heine, Schiller, Einstein? Woher diese Geringschätzung, ja Missachtung der deutschen Sprache in Deutschland? Sind die Deutschen wirklich die Nation, die sich hasst oder sich nicht mag? –

In den Worten des Deutschen Fatih Çevikkollu liest es sich  so:

“Du wächst hier auf und kommst zu dem Punkt, an dem du “ja” sagst zu dem Land, und dann stellst du fest, du stehst allein da. Deutschland ist gar nicht mehr angesagt. Und wenn du jetzt noch den berühmten Integrationsgedanken zu Ende denkst, merkst du, der funktioniert gar nicht. Du sollst dich an ein Land anpassen, was sich selbst gar nicht will.”

Was ist so schlimm an unsrem Meister Kant / dasz  mittlerweile er / in deutschen Landen völlig unbekannt?

Ich wünsche allen Europäern, insbesondere den Deutschen, meinen so außerordentlich schwierigen, lieben Landsleuten einen ähnlich achtsamen und pfleglichen Umgang mit diesem einigenden Band der Nationalsprache, wie ihn die Franzosen beispielhaft vorleben.

Um mehr zu erfahren:

http://www.canalacademie.com/
Ulrich Schmidt-Denter: Die Nation, die sich nicht mag. Psychologie heute, September 2012, S. 34-37

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Das angeborne Recht ist nur ein einziges: FREIHEIT

 Europäisches Lesebuch, Freiheit, Immanuel Kant, Konservativ, Liberalismus, Obama, Philosophie, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Das angeborne Recht ist nur ein einziges: FREIHEIT
Jan. 292017
 

Gute Unterrichtsstunde am letzten Donnerstag,  verbracht mit Oberstufenschülern des Beethoven-Gymnasiums bei einem Berufskundetag. Gemeinsam lesen und übersetzen wir den Anfang der Rede des US-amerikanischen Präsidenten vom 19. Juni 2013, gehalten am Brandenburger Tor. Die große lehrreiche Stunde lebt wieder auf; wir versuchen gemeinsam den Hintergrund der wichtigen Rede  auszuleuchten.

As your Chancellor mentioned, five years ago I had the privilege to address this city as senator.  Today, I’m proud to return as President of the United States.  And I bring with me the enduring friendship of the American people, as well as my wife, Michelle, and Malia and Sasha.  You may notice that they’re not here.  The last thing they want to do is to listen to another speech from me.  So they’re out experiencing the beauty and the history of Berlin.  And this history speaks to us today.

Here, for thousands of years, the people of this land have journeyed from tribe to principality to nation-state; through Reformation and Enlightenment, renowned as a “land of poets and thinkers,” among them Immanuel Kant, who taught us that freedom is the “unoriginated birthright of man, and it belongs to him by force of his humanity.”

 

Dass ein US-amerikanischer Verfassungsrechtler, wie es Barack Obama seinem eigenen Beruf nach, seiner akademischen Ausbildung nach ist, ausgerechnet Immanuel Kant mit einer Aussage zur Freiheit als dem Geburtsrecht jedes Menschen wörtlich zitiert, erfüllte mich damals mit Freude, es macht mich heute noch froh. Denn wann hätte je ein führender deutscher Politiker mit derartiger Überzeugung, mit derartigem Glauben wie es der Kantianer Barack Obama tat Immanuel Kant zitiert? Der Jurist, Philosoph, Schriftsteller und Politiker Obama trug Kant nach Berlin, ins Herz der Hauptstadt der Nation! Das war auch notwendig.

Gar nicht so leicht war es, die deutsche Originalquelle zu ermitteln, den Schülern zu vermitteln, was „by force of his humanity“ – „kraft seiner Menschheit“ bedeutet.

Und doch gelang es. Es lohnte sich.
Hier kommt der Beleg in Immanuel Kants eigenen Worten:

Das angeborne Recht ist nur einziges. Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinem Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen kraft seiner Menschheit, zustehende Recht.

Immanuel Kant: Die Metaphysik der Sitten (1797). Erster Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Werkausgabe Band VIII, herausgegeben von Wilhelm Weischedel,  17. Auflage, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2014,  S. 345 [Fettdruck in den beiden Zitaten durch dieses Blog]

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Der subsidiäre Freiheitsbegriff, oder: Was uns an Deutschland lieb und teuer sein sollte

 Süddeutsche Zeitung, Verfassungsrecht, Was ist deutsch?  Kommentare deaktiviert für Der subsidiäre Freiheitsbegriff, oder: Was uns an Deutschland lieb und teuer sein sollte
Sep. 212016
 

Drei Epochenjahre der deutschen und europäischen Geschichte seien hier genannt, um einen wesentlichen Grundzug der deutschen Verfassungsgeschichte hervorzuheben, der in dieser Art bei unseren Nachbarn – etwa den Tschechen, den Polen und den Franzosen – so nicht vorkommt: der Begriff der subsidiären Freiheit, wie er sich seit dem Hochmittelalter über all die Jahrhunderte hin durchgesetzt hat, um letztlich in der Verfassung der heutigen Bundesrepublik Deutschland seine nahezu vollkommene Ausprägung zu finden.

  1. Epochenjahr:
    1214: Schlacht bei Bouvines. Die hochmodernen, zentral geführten Panzerreiter des französischen Königs, Philipps II., setzen sich die gegen die in lockerem Verband territorial  zusammengewürfelten, uneinigen Streitmächte Kaiser Ottos IV. durch. Georges Duby  erblickt in diesem französischen Sieg zu Recht das Schwellenjahr zur Festigung des Zentralstaatsgedankens, wie er seither in Frankreich strukturprägend wirkt, und zwar heute wie eh und je! Umgekehrt ist Deutschland seither durch ein bewegliches Ungleichgewicht territorialer Herrschaften und wechselnder Loyalitäten geprägt – ebenfalls bis zum heutigen Tag.
  2. Epochenjahr:
    1356: Goldene Bulle. Unwiderruflich wird diese subsidiäre Reichsverfassung auf Jahrhunderte hinaus festgeschrieben. Bis 1806 herrscht in deutschen Landen eine schwache, auf Wahl und Zustimmung der Wahlberechtigten (Kurfürsten, später Landesherrschaften, Stände, reichsfreie Städte) gestützte Reichsgewalt. Der bundesstaatliche Charakter der „Bundes“-Republik Deutschland fußt genau darin! Bis zum heutigen Tage muss sich die zentrale Machtagentur der deutschen Lande (also damals der Kaiser, heute die Bundeskanzlerin)  jederzeit und immer wieder der Zustimmung und der Unterstützung der Landesfürsten (heute Ministerpräsidenten genannt)  versichern. Die Territorialherrschaften (heute Bundesländer genannt) bilden den Rahmen für die Daseinsvorsorge der Bürger! Dies ist ein Grundmerkmal deutscher Staatlichkeit, über das sich kein Kaiser und kein Bundeskanzler ungestraft hinwegsetzen kann.
  3. Epochenjahr:
    1648: Westfälischer Friede. Nach zähen Verhandlungen in Münster und Osnabrück gelingt es, die verheerenden Machtunsicherheiten, welche die Mitte Europas zerrissen hatten, im Zuge eines für unmöglich gehaltenen Kompromisspaketes auszugleichen und in eine bewegliche Ordnung zu bringen, die etwa 150 Jahre ohne blutige Großkriege halten wird! Eine Meisterleistung der Diplomatie, die Außenminister Frank-Walter Steinmeier heute sehr schön in der Süddeutschen Zeitung ins Licht gesetzt hat. Haltbarer Frieden ist eben kein Diktat, er verzichtet auf Letztbegründungsansprüche, er stellt die Wahrheitsfrage nicht, und er lässt keine der Konfliktparteien das Gesicht verlieren.

1210 – 1348 – 1648! Diese drei Jahre zeigen über die Jahrhunderte hinweg, was gelingende deutsche Staatlichkeit ausmacht: Erstens das Fehlen einer starken, unbezweifelten Zentralmacht, wie es etwa das französische Königtum oder der russische Zar bildeten. Zweitens ein subsidiärer, von unten aufwachsender  Freiheitsbegriff: nicht der König „verleiht“ den Fürsten und den Ständen die Freiheit, vielmehr treten die unteren Gewalten einen Teil ihrer Souveränität, ihrer Entscheidungsmacht auf Widerruf an den Kaiser (oder den Bundeskanzler) ab.  Und drittens die Kleinteiligkeit der staatlichen Gebilde, der vielfach gestaffelten, übereinander geschichteten Gebietskörperschaften, Stände, Städte, die einander gewissermaßen in Schach halten – und doch ohne einander nicht können.

Kooperation statt Diktat, Kompromiss anstelle von absoluten Geltungsansprüchen, Koexistenz statt Dominanz – das sind die drei prägenden Grundmerkmale, mit denen deutsche Staatsverfassung gelingen kann – aber nicht immer gelungen ist. Das beste Beispiel für gelingende Staatlichkeit ist die seit 23. Mai 1949 bestehende Bundesrepublik Deutschland, als deren leidenschaftlicher, ja geschworener Anhänger sich der hier Schreibende immer wieder bekannt hat und auch weiterhin bekennen wird.

 

Lesehinweis:

Georges Duby: Le Dimanche de Bouvines : 27 juillet 1214. Paris 2005

Frank-Walter Steinmeier: Im Mittelpunkt: Frieden. Süddeutsche Zeitung, 21.09.2016, S. 10

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Aug. 292016
 

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Nehmen wir drei Begriffe, drei Grundgestimmtheiten: Glaube, Hoffnung, Liebe.

Welche ist die größte unter den dreien? Paulus von Tarsus antwortet darauf in seinem ersten Brief an die Korinther: die Liebe. Die letzte der drei Grundgestimmtheiten ist also die größte. Sie ist der Grund-Tonus.

Oder nehmen wir Einigkeit, Recht, Freiheit.

Einigkeit, Recht, Freiheit. Welcher Ton ist dann der Grundton? Was würde Heinrich Hoffmann von Fallersleben darauf geantwortet haben?

Die Frage ist müßig. Denn der Dichter des „Liedes der Deutschen“ hat in dem „Lied von der Freiheit“ seine Antwort darauf selbst gegeben:

[…]

Die Welt mit ihren Freuden
Ist ohne Freiheit nichts.
Die Freiheit ist die Quelle
Der Tugend und des Lichts.

Es kann, was lebt und webet,
In Freiheit nur gedeihn.
Das Ebenbild des Schöpfers
Kann nur der Freie sein.

[…]

Alles spricht und klingt in meinen Ohren dafür, dass im Lied der Deutschen die Freiheit der Grundton ist, dass sie der höchste Wert ist, ohne den die beiden anderen keinen Bestand haben.

Staatliche Einheit konnte für Hoffmann nur Ausdruck eines gemeinsamen Wollens sein; sie war ihm nicht Selbstzweck, keine „immer engere Union aller Deutschen“ als Endstufe schwebt ihm vor. Er wollte nichts anderes als eine staatliche Ordnung, die jedem einzelnen Menschen wirkliche Freiheit ermöglichen sollte.

Recht ohne Freiheit ist ihm nicht lebenswert; Einheit ohne Freiheit der Zustimmung und Ablehnung, d.h. ohne Einigkeit, ist ihm ein großes Übel!

So mag das heute unter veränderten Vorzeichen auch für die EU gelten: Die immer engere Einheit, „the ever closer Union“, wie es im Lissaboner Vertrag heißt, darf und soll kein Selbstzweck sein. Europäische Einheit ohne Freiheit der Europäer zum Ja und zum Nein, europäische Union ohne europäische Einigkeit zerstört sich selbst. Dies hat Margret Thatcher bereits am 20. September 1988 in Brügge unvergleichlich klar erkannt, als sie mit Bezug auf die damalige Europäische Gemeinschaft sagte:

Britain does not dream of some cosy, isolated existence on the fringes of the European Community. Our destiny is in Europe, as part of the Community. That is not to say that our future lies only in Europe, but nor does that of France or Spain or, indeed, of any other member. The Community is not an end in itself. Nor is it an institutional device to be constantly modified according to the dictates of some abstract intellectual concept.

Geniale, prophetische Sätze von 1988, die man heute beherzigen sollte!

Zurück zu Hoffmann von Fallersleben, dessen erste Handschrift des Liedes der Deutschen vom 26. August 1841 wir am vergangenen Freitag in der Staatsbibliothek an der Potsdamer Straße bestaunen konnten! Seine Forderungen nach Freiheit, Recht und Einigkeit gingen der preußischen Obrigkeit zu weit. Im Januar 1843 wurde er als ordentlicher Professor für deutsche Sprache und Literatur an der Universität Breslau ohne Anspruch auf Ruhestandsbezüge entlassen. Ein Schlag ins Kontor! Seine wertvolle Privatbibliothek verkauft 1850 Hoffmann aus finanzieller Not heraus an die Königliche Bibliothek in Berlin, wo sie heute zu den Juwelen des „Preußischen Kulturbesitzes“ gehört und stolz dargeboten wird.

Hoffmann rechnete da mit dieser Möglichkeit, Freiheit in einem rechtlich gesicherten Rahmen zu erleben, freilich nicht mehr. Am 9. Oktober 1849 schrieb er sein „Auswanderungslied“, eine schonungslose, zutiefst resignierte Abrechnung mit den deutschen Zuständen.

[…]

Deutsche Freiheit lebet nur im Liede,
Deutsches Recht es ist ein Märchen nur.
Deutschlands Wohlfahrt ist ein langer Friede –
Voll von lauter Willkür und Zensur.

Darum ziehn wir aus dem Vaterlande,
Kehren nun und nimmermehr zurück,
suchen Freiheit uns am fremden Strande –
Freiheit ist nur Leben, ist nur Glück.

Bild:

Die originale Handschrift des „Liedes der Deutschen“, photographiert am vergangenen Freitag in der Staatsbibliothek zu Berlin

Hierzu:
Das Lied der Deutschen. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Berliner Faksimile 11. Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz 2016 (Beiheft zur Ausstellung am 26./27.08.2016)

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben:
Das Lied der Deutschen. Helgoland, 26. August 1841
Das Lied von der Freiheit
Auswanderungslied. 9. Oktober 1846

in: Deutsche Gedichte, hg. von H.-J. Simm, 3. Aufl., Frankfurt 2013, S. 723-725

Die Rede Margaret Thatchers vom 20. September 1988:

http://www.margaretthatcher.org/document/107332

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