Ein Mann wie Schmidt täte uns not, oder: von der Begrenztheit politischen Handelns

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Nov. 112015
 

„Moralische Verpflichtungen, wo stehen die? In unserem Grundgesetz stehen sie nicht. In der Satzung der Vereinten Nationen stehen sie auch nicht. Im Neuen Testament stehen sie auch nicht. Wo stehen sie? Das klingt wie Joschka Fischer, der die Kosovo-Intervention mit Auschwitz begründet hatte. Das ist ein bisschen sehr weit hergeholt und ein bisschen billig. Nein, ich würde immer sehr zögern. Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes geht dabei verloren, was übrigens auch ein Verstoß gegen die internationale Moral ist.“

Dies sprach Helmut Schmidt am 10.12.2006 in einem Interview mit dem Tagesspiegel als Antwort auf die Frage, ob Deutschland in Afrika mehr Verantwortung tragen solle. „Gibt es dazu eine moralische Verpflichtung?“

Tapferkeit, Redlichkeit, nicht zuletzt aber auch Einsicht in die Begrenztheit der staatlichen Macht – diese Tugenden und viele andere sind zu rühmen an Helmut Schmidt, dem bedeutenden SPD-Politiker. Die Nachricht von seinem Tod erreichte mich gestern im ICE auf der Fahrt nach Hamburg. Mir kamen in aller Trauer die Worte eines heute weithin vergessenen deutschen Dichters in den Sinn, die er 1825 im Gedenken an den Tod Lessings gesagt hatte: Ein Mann wie Lessing täte uns not. Ich meine: Ein Mann wie Schmidt täte uns not.

Verblüffend der Verweis Schmidts, des großen SPD-Mannes, auf drei wichtige Texte, die – so meine ich – auch heute noch jeder Politiker kennen sollte: das Grundgesetz, die Satzung der Vereinten Nationen, das Neue Testament. In dieser Reihenfolge!

In der Tat: Von der Fernstenliebe steht nichts im Neuen Testament; niemals hat Jesus verlangt, ein einzelner Staat oder ein einzelner Mensch müsse alle Menschen auf dieser weiten Erde aus Armut und Not herausholen und die gesamte Welt oder mindestens doch das Weltklima retten. Jesus verlangt nur, jeder solle nach seinen Kräften des Wohlergehen des Mitmenschen, des „Nächsten“ oder des „Nebenmenschen“ ebenso wichtig nehmen wie das eigene Wohlergehen. „Kümmere dich um deinen nächsten Menschen wie um dich selbst„, so sagt es Jesus beispielsweise in Mt 7,12 oder auch bei Mk 12,31. Das Gleichnis vom Barmherzigen Samariter (Lk 10,29-37) vermag auch Hinweise zur Lösung der aktuellen Flüchtlingsfrage zu liefern: Nothilfe ist geboten und gut, bis der unter die Räuber Gefallene wieder auf eigenen Beinen gehen kann. Niemals würde Jesus verlangen, der Barmherzige Samariter müsse den Ausgeplünderten auf Lebenszeit bei sich zuhause aufnehmen, seine gesamte Familie ebenfalls bei sich integrieren, alle finanziellen Lasten für den Unterhalt des Ausgeplünderten und aller seiner Kinder und Kindeskinder bedingungslos und auf Generationen übernehmen.

Ich denke: Die Staaten Afrikas, die Staaten des Nahen und des Mittleren Ostens müssen sich im wesentlichen selber zusammenraufen; sie haben Ressourcen in Hülle und Fülle, die Menschen sind jung und lernwillig. Wenn sich jeder an das Prinzip der Staatensouveränität, an die Rechtsordnung des eigenen Staates, an die Satzung der Vereinten Nationen und an die wenigen Grundsätze der Sittlichkeit hält, wird es klappen. Es muss klappen. Da bin ich zuversichtlich.

Ob dem Helmut Schmidt, der große Sozialdemokrat, wohl so zustimmen würde? Ob er dem wohl zustimmen würde, was ich gestern genau in der Stunde seines Todes zum Thema der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten in die Tasten hämmerte?

http://www.tagesspiegel.de/politik/helmut-schmidt-zur-hauptstadt-berlins-westteil-geht-im-ostmeer-unter/785414.html

Bild: ein Blick vom Herrmansdenkmal in den Teutoburger Wald

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Müssen die Staaten eigentlich die Souveränität der anderen Staaten achten?

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Nov. 102015
 

Souveränität nach außen, Legitimität nach innen, Territorialität des Anspruchs auf das Gewaltmonopol – diese drei Kennzeichen glaubten wir vor einigen Tagen im Anschluss an Hobbes, Machiavelli und Pufendorf als unabdingbar für moderne Staaten feststellen zu können. Innerhalb ihres Territoriums behaupten Staaten das Gewaltmonopol, sie verlangen von allen Menschen auf diesem Territorium die Anerkennung der Legitimität dieses Anspruchs, und sie setzen diesen Anspruch nach außen durch.

Grundsätzlich müssen die Staaten diese drei Ansprüche auch bei allen anderen Staaten anerkennen, wollen sie nicht die Bedingungen der Möglichkeit des eigenen Daseinsanspruchs in Frage stellen. Von hierher ergibt sich völkerrechtlich zwingend das für Staaten geltende Verbot, gezielt auf den gewaltsamen Umsturz der Machtverhältnisse in anderen Staaten („regime change“) hinzuarbeiten. Dieses Verbot haben die großen auswärtigen Mächte im Nahen und Mittleren Osten in den vergangenen Jahrzehnten vielfach verletzt.

Insbesondere die vier großen Siegermächte des 2. Weltkrieges (USA, UK, F, UDSSR/RU) sowie auch die regionalen Mittelmächte des Nahen und Mittleren Ostens haben in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt mit Waffengewalt in die inneren Verhältnisse verschiedener Staaten im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika eingegriffen. Die großen Machtkonstellationen vom Ende des 2. Weltkrieges sind paradoxerweise immer noch da. Sie haben das Ende des Kalten Kriegs überdauert. Die vier genannten Mächte waren es vor allem, die ohne hinreichende Legitimation ihr Militär mehrfach für den Sturz unliebsamer Unrechtsregime eingesetzt haben.

Eine nicht enden wollende Serie von Stellvertreterkriegen ist die Folge dieser fortgesetzten Verletzungen des Völkerrechtes durch die militärisch starken Staaten dieser Welt – zu denen, nebenbei bemerkt, auch zwei EU-Mitgliedsstaaten gehören. Flucht und Vertreibung sind zu großen Teilen die Folgen der Intervention ausländischer Staaten in Ländern wie Irak, Libyen, Afghanistan und Syrien und der gezielten Destabilisierung der Machtverhältnisse.

Sinnvoll wäre es, das Nichteingriffsrecht ausländischer Staaten in die inneren Verhältnisse anderer Staaten durch wirksame Bündnisse durchzusetzen.

Und die berüchtigten Unrechts-Regime? Darf man die denn einfach so an der Macht lassen? Hier meine ich: In der Tat, es gibt grundsätzlich keine Berechtigung für Staaten, in anderen Staaten die tatsächlichen oder vermeintlichen Unrechtsregime durch Waffengewalt zu beseitigen oder zu ersetzen. Staaten handeln insoweit „verantwortungslos“ oder „gewissenlos“ gegenüber den Angehörigen der anderen Staaten.

Sehr wohl aber haben Menschen und Staaten das Recht, sich für das Wohlergehen der Bürger in anderen Staaten zu verwenden, etwa durch gute Worte, durch Spenden, durch praktische Hilfe, durch diplomatischen Druck, durch Meinungsäußerungen, durch Handelshemmnisse, durch Waffenembargos, durch Flugverbote, – die Liste der zulässigen Maßnahmen ist lang; selbst Gebete (sofern man dran glaubt) sind ratsam, wenn sonst gar nichts mehr hilft.

Im Anschluss an Salomo könnte man beten: Herr, schenke ihnen (gemeint sind: den ungerechten Machthabern der anderen Staaten) ein hörendes Herz.

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Geschäft des Historikers: von allen Seiten Erkundigungen einholen!

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Nov. 092015
 

Über den Historiker, den ich persönlich für den größten und wichtigsten der gesamten Antike halte, schreibt Gustav Adolf Seeck:

„Er wurde verbannt und konnte deswegen mehr oder weniger ungehindert mit allen Kriegsparteien Kontakte pflegen und für seine Darstellung des Krieges von allen Seiten Erkundigungen einziehen.“

Und das ist genau der Punkt! Thukydides war aus dem Geschehen hinausgekegelt worden, er beobachtete den Streit von den Seitenlinien. Er versuchte beiden Seiten des etwa 30 Jahre währenden Kriegs gerecht zu werden. Liest man etwa die bekannte Rede des spartanischen Feldherrn Brasidas in Buch 4, so kommt man nicht umhin zu sagen: „Ja, die Spartaner…! Irgendwo waren sie doch im Recht! Brasidas hat vollkommen recht! Wir sind alle Spartaner!“ Und liest man die bekannte Rede des Perikles aus Buch 2, dann muss man fast denken: „Ja, die Athener…! Irgendwo sind sie doch die unübertroffenen Meister der Demokratie! Wir sind alle Athener!“

Zitat:
Die griechische Literatur in Text und Darstellung. Bd. 2: Klassische Periode I. 5. Jahrhundert v. Chr. Herausgegeben von Gustav Adolf Seeck. Philipp Reclam jun. Stuttgart 1986, S. 292

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Müssen wir denn wirklich immer wieder bis „auf Perikles“ und bis „auf Jesus“ …

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Nov. 052015
 

… zurückgehen, zurückdenken, zurücktasten? Geht es nicht auch etwas billiger, kleiner, kürzer, aktueller?

Vor mir liegt ein Buch über die Geschichte des Westens, genauer ein Buch über die Zeit der Gegenwart. Gegenwart, angeblich! Jetztzeit! Aktualität! Wie reimte doch der altdeutsche Gelehrte, der Gevatter, hier mehr oder minder aus dem Gedächtnis zitiert:

Mein Freund, die gegenwärt’ge Zeit,
Ist uns ein Buch mit sieben Siegeln.
Was ihr die gegenwärtgen Zeiten heißt,
Das ist im Grund der frühren Zeiten Geist,
In dem die heutgen sich bespiegeln.

Alles vergebens?

Dennoch mündet das Buch über „Die Zeit der Gegenwart“ in einen Rückblick „auf Perikles“ und „auf Jesus“. Ist das Buch also dem Vorwurf des Etikettenschwindels ausgesetzt, da es keineswegs nur von der Gegenwart spricht, sondern bis ins Jahr 431 vor Chr., bis ins Jahr +/-x v./n. Chr. zurückreicht?

Wohlgemerkt, das Buch endet nicht mit einem Rückblick auf die „Geschichte der Demokratie in Europa“, nicht mit einem Rückblick auf die „Geschichte des Christentums in Europa“ – dies könnte man noch anstandslos durchgehen lassen -, sondern mit einem Wiedereinhören in das, was Perikles gesagt hat oder gesagt haben könnte, was er gemeint hat oder gemeint haben könnte; das Buch – besser: der Verfasser des Buches – lauscht 2 Seiten nach dem Hineinhören in Perikles hinein in das, was Jesus gesagt hat oder gesagt haben könnte, was Jesus gemeint hat oder gemeint haben könnte.

Das wirft folgende Fragen auf:

Die Person des Perikles, die Person Jesu zählen also mehr als das, was die Späteren, zu denen auch wir gehören, daraus gemacht haben oder daraus machen können?

Perikles, oder vielmehr das Wort des Perikles wiegt also schwerer als „die attische Demokratie“ und die ganze europäische Demokratie?

Jesus, oder vielmehr das Wort Jesu zählt also mehr als „die Kirche“ und das ganze „abendländische Papsttum“ oder auch das okzidentale oder auch „westliche“ Christentum?

Hallo! Geht’s noch? Sollen wir denn wirklich immer wieder bis zu den alten, griechisch verfassten Schriften eines Thukydides, eines Aischylos, zu den alten, griechisch verfassten Schriften eines Matthäus, eines Johannes zurückgehen? Muss das denn wirklich sein? Geht es denn nicht auch ohne den ganzen alten Kram, ohne der Urväter Hausrat dreingestopft? Haben wir denn nicht endlich einmal ausgelernt? Sollen wir denn immer wieder zur Kindheit Europas zurückkehren?

Darüber kann und soll man trefflich streiten!

Beleg:
Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens. Die Zeit der Gegenwart. C.H.Beck München, 2. Aufl. 2015, S. 579-611, hier bsd. S. 579 und Seite 581

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„Auch ich bin ein Nazi“ – Die mutige Selbstbezichtigung eines tollen Trolls

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Nov. 032015
 

Cooler Move des mutigen Aktivisten Felix: Er mischte sich in eine parteipolitische Demo einer um die Wählergunst konkurrierenden Partei und nannte sich selbst und alle anderen in der Demo Nazis. Es ist ja so cool. Mit seinem selbstgeschriebenen Plakat „Nazis“ wollte er beweisen, dass alle hier Nazis seien. Er wollte darauf hinweisen, dass auch er ein Nazis ist – und er fängt damit bei sich selbst an:

http://www.bento.de/politik/troll-ueber-seine-aktion-nazis-91981/

Ein toller Troll. Das ist das Geschäft des Agent provocateur – wie man früher sagte – in Reinkultur. Toll, dass er mit seinem Namen und seinem Gesicht zu der Aktion steht. Genau so funktioniert das. Auch gut, dass er klar zugibt, zu einer Konkurrenzpartei zu gehören. Sie heißt VERA. Von lateinisch verus, wahr. VERA, das ist die WAHRE Partei. Endlich wissen wir auch das.

Trotzdem – eine bessere Werbung für die Konkurrenzpartei als diese hätte der sich selbst als Nazi bezichtigende Agent provocateur kaum leisten können.

Auch muss man fragen, ob nicht das Totschlagargument „Die EU-Kritiker, die anderen sind, alle sind – wir bzw. wir sind – ja doch alle Nazis“ sich irgendwann selber totschlägt. Wer etwa die fundamentale öffentliche Kritik eines Yannis Varoufakis, eines Jörg Meuthen an der Politik der Euro-Staaten ernst nimmt und sie etwa mit der fundamentalen, öffentlich geäußerten Kritik eines Bernd Lucke, eines Hans-Werner Sinn, eines Kai A. Konrad an der Politik der Euro-Regierungen vergleicht, wird keine wesentlichen Unterschiede in diesem doch so entscheidenden Politikfeld feststellen können. Im Gegenteil: Die genannten Fachleute stimmen in ihren wirtschaftspolitischen Ist-Analysen weitgehend überein.

Trotzdem wird niemand – auch der tolle Troll nicht – im Ernst behaupten, dass alle die genannten – Yannis Varoufakis, Jörg Meuthen, Hans-Werner Sinn, Bernd Lucke und Kai A. Konrad doch alles Nazis seien.

Sehr zu empfehlen ist der frei zugängliche Video-Mitschnitt einer am 28.10.2015 veranstalteten öffentlichen Diskussion zwischen unserem guten Mit-Europäer Hans-Werner Sinn und unserem guten Mit-Europäer Yannis Varoufakis in der LMU München: „Die Situation in Griechenland und die Zukunft Europas.“ Das ist wahre europäische Männerfreundschaft! Lernen wir davon! Unflätige Beschimpfungen, Flüche und Totschlagargumente helfen nicht weiter. Seien wir redlich, höflich, anständig und sanft im Umgang miteinander!

http://mediathek.cesifo-group.de/player/macros/cesifo/mediathek?content=6065656&idx=3&category=2410020866

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„Unauflöslicher Widerspruch“: nationales Rechtssystem und Unionsrecht. Ein Simultankrimi

 Europäische Union, Europawahl 2024, Grundgesetz, Populismus, Verfassungsrecht, Versöhnung  Kommentare deaktiviert für „Unauflöslicher Widerspruch“: nationales Rechtssystem und Unionsrecht. Ein Simultankrimi
Nov. 032015
 

Europa-Recht. 24., neubearbeitete Auflage 2011. Buch. Textausgabe mit Einführung von Prof. Dr. Dieter Classen.
Beck-Texte im dtv, München 2011. Stand: 1. Januar 2011, hier Seite XI-XXVI, bsd. S. XV

Spannender als jeder Krimi ist die parallele Lektüre von a) dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und b) den Grundtexten des Europa-Rechts. Atemberaubend. Schade, dass in den Massenmedien fast nie mit konkreten Verweisen (mit klarem Hinweis auf Rechtstext im Wortlaut und Artikel) darauf Bezug genommen wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass fast niemand weiß, auf welcher Grundlage eigentlich „Brüssel“ funktioniert. Und wer es weiß oder wissen sollte, der gibt dies nicht zu erkennen.

So öffnet man denen Tür und Tor, die immer auf Brüssel schimpfen, wenn die eigene nationale Regierung sich kaltlächelnd über die Bestimmungen der Lissabon-Verträge hinwegsetzt.

Das Grundgesetz gibt es kostenlos in der Bundeszentrale, die wichtigsten Grundtexte des Europarechtes kann man sich für den Preis einer Pizza im Buchladen kaufen. Es lohnt sich – und man hat viele spannende Stunden vor sich!

Tatbestand: Wieder und wieder verstoßen gerade in diesen Tagen über viele Wochen hinweg die Staaten der EU (auch Deutschland) gegen grundlegende Bestimmungen des „Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, insbesondere natürlich gegen die Art. 77-79 (Grenzschutzpolitik, Asylpolitik, Einwanderungspolitik). Zugleich greift aber auch das EU-Recht unabweislich und ohne echte Abwehrmöglichkeiten in die klassische Domäne der Verfassungsstaaten ein, also die a) Territorialität, b) die Souveränität und die c) Legitimität der Einzelstaaten. Ergebnis: Die Staatlichkeit als solche ist in Gefahr.

Besonders zu empfehlen: das Lesen einer Einführung eines bekannten Staatsrechtlers, wie etwa des Prof. Dr. Classen (hier nur als Beispiel genannt). Der gerade jetzt immer wieder schroff hervortretende Widerspruch zwischen dem einheitlichen Geltungsanspruch des Unionsrechtes und dem Vorrangsanspruch des verfassungsrechtlich gesetzten einheitlichen Rechtssystems der Nationalstaaten wird sehr schön herausgearbeitet (Seite XV).

Bei den Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungsfragen treten derzeit diese konträren Geltungsansprüche beständig miteinander in Konflikt. Auch die gesamte Wirtschafts- und Währungsunion ist geradezu durchherrscht von miteinander nicht vereinbaren Geltungsansprüchen. Auch ohne Jura studiert zu haben, kann man nachweisen, dass in der Euro-Rettungspolitik fortgesetzte Rechtsbeugung gegen den AEUV-Vertrag begangen wird.

An diesen Grundfesten des gesamten EU-Systems arbeitet sich die Politik vergeblich ab. Ich rate: Wir Bürger sollten uns tief hineinknien ins Grundsätzliche, wir Bürger sollten sowohl die Rechtsordnung der EU wie auch die Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten sehr genau studieren. Dies geschieht leider außerhalb der Fachkreise überhaupt nicht. Schlimmer noch: Ich habe selbst einige junge deutsche „Volljuristen“ nach ihrem 2. Staatsexamen danach befragt – die Lissabonverträge, das Europarecht waren Neuland für sie! Es, das Europarecht, war kein Pflichtfach im Jurastudium. Irre! So mogelt sich die Demokratie um ihren Fortbestand herum.

Wichtig ist mir: Man muss mit den Beschimpfungen aufhören. Die unlösbaren Widersprüche sind systemimmanent. Die „EU-Fans“, die „Euro Euro über alles“ jubeln und ihr Heil ausschließlich in der zentral gesteuerten „immer engeren Union“ suchen und den Verfassungsstaat transformieren wollen, haben ehrenwerte Gründe dafür. Sie meinen es ja gut! Sie sind Demokraten. Das sollten und müssen die „Grundgesetzfans“, die eher dem westlichen Verfassungsstaat mit seiner herkömmlichen Gewaltentrennung den Vorzug geben, anerkennen. Aber diese „Grundgesetzfans“ sollten auch nicht als Europafeinde oder Eurohasser beschimpft werden. Beide meinen es gut! Mindestens das sollten die beiden Seiten einander zugestehen, und dann sachlich, gelassen und nüchtern miteinander reden.

Es geht um sehr viel.

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„Grenzen sind nichts Schlimmes“. Der berechtigte Einwurf des Rafik Schami

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Nov. 012015
 

http://www.derwesten.de/kultur/autor-rafik-schami-grenzen-sind-nichts-schlimmes-id11234193.html

Erstaunlich, dass in all dem aufgeregten Durcheinander fast nie diejenigen zu Wort kommen, die mit arabischen Bürgerkriegsflüchtlingen seit vielen Jahren auf engem Raum zu tun hatten und zu tun haben – wie etwa der hier Schreibende, wie vor allem die Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen in den mehrheitlich oder wesentlich arabisch geprägten Schulklassen und Stadtvierteln.

Die ganze Debatte hat in Deutschland in höchstem Maße hysterische Züge angenommen. Am ehesten stimmt das, was immer wieder einmal der aus Syrien stammende Autor Rafik Schami zur Flüchtlingsthematik sagt, mit dem überein, was auch ich seit vielen Jahren und so auch in diesen Tagen mit den aus arabischsprachigen Gesellschaften teils regulär und teils irregulär Zuwandernden erlebe.

Auch fragt niemand die Flüchtlinge: Wollt Ihr hierbleiben, auch wenn wieder Friede in Euren Herkunftsländern einkehrt? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Was seid ihr bereit zu tun? Seid Ihr bereit, Pflichten zu übernehmen?

Im wesentlichen stellt Deutschland tatsächlich eine Art Paradies dar. Hier gibt es den Rechtsstaat, nur hier in Deutschland ist man auf Lebenszeit vor ungerechter Verfolgung, vor Willkür, vor Hunger und Elend geschützt.

Damals, und das ist der Unterschied zu heute, damals in den 90er Jahren wanderten in einem Jahr etwa 200.000 Menschen als arabischsprachige Bürgerkriegsflüchtlinge mit diesen berechtigten Erwartungen eines irdischen Paradieses zu, damals überwiegend aus bzw. über Libanon. Heute ist es ein Vielfaches davon, und zwar aus vielen Ländern.

Man sollte sich sehr genau durchlesen, was Rafik Schami sagt.

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Okt. 312015
 

Eine Riesendebatte hatte, wie mir Bürger der wunderschönen lippischen Stadt erzählten, das reizvolle Blomberg erschüttert: Sollte der Hindenburgplatz umbenannt werden? Hatte Reichspräsident Hindenburg nicht als Steigbügelhalter und Wegbereiter Hitlers gedient?

Nun, ganz so war es nicht. Hindenburg war zwar sicher kein Anhänger der parlamentarischen Demokratie; er versuchte aber auch jahrelang, den berüchtigten „österreichischen Gefreiten“, mit seinen paramilitärischen Horden, von der Regierung fernzuhalten. Hindenburg wollte eine Art autoritäre, zentralistische Staatsführung, eine echte Präsidialverfassung mit Tolerierung durch den Reichstag. Heinrich August Winkler sagt, Hindenburg und seine Umgebung strebten einen „stillen Verfassungswandel“ an. Und das scheint mir eine sehr treffende Formulierung!

Die Blomberger haben sich für die Formulierung entschieden, Hindenburg habe die NS-Machtübernahme „aktiv unterstützt“, und sie haben die Umbenennung nach ausführlicher Debatte durchgesetzt. Der frühere Hindenburgplatz heißt nun „Am Martinsturm“. Dagegen habe ich nichts einzuwenden.

Sie, die Blomberger – oder irgendein Blomberger – sind aber noch ein paar Schritte weitergegangen, denn sie haben das Adjektiv „deutsch“ aus dem Denkmal zur Erinnerung an den Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 am ehemaligen Hindenburgplatz, dem jetzigen Platz „Am Martinsturm“ weggehämmert. Nur noch mit dem Fingern lässt sich das ehemalige Adjektiv „deutsch“ ertasten. Wo jetzt nichts mehr ist, stand einmal „deutsch“. Eine echte Gedächtnisauslöschung des Deutschen. Id est vere damnatio memoriae nationis germanicae! So machten es schon die Pharaonen und die Cäsaren der Antike! Was ihnen nicht mehr in den Kram passte, wurde vom neuen Herrscher aus den Stelen und Säulen weggehackt.

Und mit dem Weghacken des Deutschen aus der deutschen Geschichte, wie es hier durch die Denkmalshacker in Blomberg oder auch anderswo vorexerziert wird, hätte Hitler postum sein finales Ziel erreicht: die Vernichtung des deutschen Volkes. Denn Hitler war der Meinung: „If one day the German nation is no longer sufficiently strong or sufficiently ready for sacrifice to stake its blood for its existence, then let it perish and be annihilated…“ (Bemerkung vom 27.11.1941). Die antideutsche Ideologie der Jetztzeit („Nie wieder Deutschland, nie wieder Krieg!“) erweist sich einmal mehr als reinrassige Testamentsvollstreckerin Hitlers.

Belege:
H. A. Winkler, Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806-1933. Bonn 2002, S. 489
Zweites Zitat (Hitler) hier in Übersetzung wiedergegeben nach: Martin Amis, The Zone of Interest, Verlag Jonathan Cape, London 2014, S. 307

Foto: das Kriegsdenkmal für den Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 im lippischen Blomberg, Aufnahme vom 24.10.2015Damnatio 20151024_092415

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Was hat der Mutmacher gesagt: „In verità“, oder „wahrhaftig“ oder „for truly“? Zu Mt. 18,3

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Okt. 312015
 

Martin Walser schreibt heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf S. 18: „Nur Jesus beginnt seine Sätze mit Wahrlich.

Ist das wahr? Hat Jesus seine Sätze echt mit „Wahrlich“ begonnen? Sprach er echt so gut deutsch? Ich schlage die von Walser zitierte Stelle im Evangelium nach Matthäus 18,3 in verschiedenen Fassungen des Neuen Testaments auf und finde folgende Wörter, die Jesus in echt gesagt haben soll, wobei ich hier jeweils in Klammern Ort und Jahr der Erscheinung des Buches beifüge: „In verità“ (Roma 1974), „warlich“ (Wittenberg 1545), „Amen“ (Freiburg 1980), „Wahrhaftig“ (Gütersloh 2006), „Truly“ (Stonehill Green 1971), ἀμὴν (Stuttgart 2012).

7 unterschiedliche Worte, die Jesus gesagt haben soll! Ja was denn nun? Wer hat nun recht? Wer sagt uns denn endgültig die volle Wahrheit über Jesus Christus? Martin Walser am 31.10.2015, Martin Luther im Jahr 1517, Holger Strutwolf im Jahr 2012, die Conferenza Episcopale Italiana im Jahr 1974, die Katholische Bibelanstalt im Jahr 1980, The Bible Societies im Jahr 1971, das Projekt Bibel in gerechter Sprache im Jahre 2006?

Eine Entscheidung muss gefällt werden! Und ich entscheide … als guter Demokrat … mit der Mehrheit! Gewinner sind: Stuttgart 2012 und Freiburg 1980! Also „Amen“ bzw. „ἀμὴν“. Hurra! Diese beiden Wörter – so glaube ich – hat Jesus ausgesprochen.

Meine sachliche Begründung dafür lautet: Da Jesus (trotz rudimentärer Kenntnisse des Lateinischen und Griechischen, die wir annehmen dürfen) meist in Aramäisch gepredigt und sicher auf Hebräisch aus den Schriften zitiert hat, dürfte er wohl auch die aramäische bzw. hebräische Bekräftigungsformel Amen verwendet haben. Offen muss bleiben, wie er dieses Amen genau ausgesprochen hat; aber dass Jesus genau diese Formel „Amen“ verwendet hat, glaube ich fest.

Amen (auch „aman“, „amin“ lautend) ist eine Formel, mit der damals ein festes Vertrauen, eine persönliche Gewissheit ausgedrückt, besser „gesetzt“ oder auch „eingesetzt“ wurde. Durch Amen, eine mündliche Bestätigungsformel, wurde eine sprachliche gegebene Gewissheit bekräftigt. Jesus verwendet Amen stets, bevor er seine höchst persönliche Lehre, also die „Lehre Jesu Christi“, wie wir heute sagen dürfen, in Wahrheit in der Ich-Form verkündet. „Ich sage euch…“ folgt dann, „Ego de… “ auf griechisch, … und dann folgt stets eine ganz bestimmte, durch das Ich Jesu bekräftigte Behauptung. Jesus verkündet also die Wahrheit im Lichte des Ich.

Amen, zu deutsch also „so sei es“, „so ist es“, „so will ich es“, ist also Wahrheit im Lichte des Ich!

O ihr Lehrlinge Jesu Christi, o ihr deutschen Martins und Friedrichs, tilgt nun einige Buchstaben nach und nach weg! Schrumpft sie auf das Mindestmaß! Magert die sieben Übersetzungen des griechisch verfassten neuen Testaments auf Gerippe und Knochen ab! Entschlagt euch für einen Augenblick eurer Kenntnisse aus Theologie, Kirchen- und Literaturgeschichte! Vergesst ein winziges Nu lang die gesamte Kirchengeschichte! Seid oder werdet wie er!

Dann, Martin, Friedrich bzw. Fritz (darf ich dich so nennen?), Hans, Hermann, Hinz und Kunz, Lehrling Jesu Christi, nimm diese abgemagerte Fassung herab vom Kreuz deines philologisch-theologischen Seziertisches. Gib dem komplett abgemagerten Jesus, diesem überragenden, großartigen Muthmacher, dem Mutmacher und Bekräftiger Raum in dir. Und dann hast du auch die beste Übersetzung des hebräischen Amen, das es dich drängt – wie sagtest du doch? – „in dein geliebtes Deutsch zu übertragen“.

WAHR (heit im) L (ichte des) ICH

Amen, warlich (Martin Luther), wahrlich (Martin Walser).

Die beiden Martins haben recht. Das „Wahrlich/warlich“ der beiden Martins ist die Übersetzung, die Inhalt und Botschaft des hebräischen bzw. aramäischen oder auch jesuanischen Amen am besten wahrt und bewahrt.

Beleg:
Martin Walser: Der Muthmacher. FAZ, 31.10.2015, S. 18

Bild:
Kreuzabnahme. Ein tiefes Relief, tief tief verborgen im Teutoburger Wald, 11 km Fußmarsch vom Hermannsdenkmal bei Detmold entfernt. Eigenes Smartphone-Foto des Bloggers vom 25.10.2015
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Die asymmetrische Kriegsführung Hermanns des Cheruskers

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Okt. 302015
 

Τά τε γὰρ ὄρη καὶ φαραγγώδη καὶ ἀνώμαλα καὶ τὰ δένδρα καὶ πυκνὰ καὶ ὑπερμήκη ἦν, ὥστε τοὺς Ῥωμαίους, καὶ πρὶν τοὺς πολεμίους σφίσι προσπεσεῖν, ἐκεῖνά τε τέμνοντας καὶ ὁδοποιοῦντας γεφυροῦντάς τε τὰ τούτου δεόμενα πονηθῆναι.20151025_151221

„Denn die Berge waren schluchtenreich und unübersichtlich, die Bäume mächtig und überaus hoch, so dass die Römer, noch ehe die Feinde sie überfielen, durch das Baumfällen, den Wegebau und das Brückenschlagen, wo immer dies nötig war, erschöpft waren.“ Das zutiefst Unwirtliche der hochgewachsenen, struppigen, unwegsamen und feuchten germanischen Wälder schlägt einem entgegen, wenn man Dio Cassius liest, einen der wohl weitgehend verlässlichen Historiker, der sich mit analytischem Scharfsinn zum Verlauf der Verschwörung des cheruskischen Söldnerführers Arminius gegen seinen Oberbefehlshaber Varus äußert, übrigens weit ausführlicher als die heute erhaltenen zeitgenössischen Historiker des 1. Jahrhunderts. Mit unbestechlichem Auge legt Dio Cassius die zutiefst heimtückische Vorgehensweise des germanischen Milizenführers dar: häufig aß und trank Arminius mit Varus gemeinsam an einem Tisch; warnende Stimmen, die die Doppelzüngigkeit, die mangelnde Loyalität der germanischen Truppenteile anprangerten, verhallten ungehört, so schreibt es Dio Cassius. In offener Feldschlacht hätten die Germanen unter der Führung „Hermanns des Cheruskers“ – glaubt man dem griechischen Historiker – keine Chance gehabt. List, Täuschung, Verrat und das unwirtliche Umfeld spielten Arminius in die Karten.

Ein herrlicher weiter Blicke vom Umlauf des stolz aufragenden Hermannsdenkmals bezeugte uns am 25.10.2015 das Dumpfe, nebelhaft Lastende, zugleich mystisch Wabernde des Teutoburger Waldes; ob sich die Schlacht im Teutoburger Wald genau hier abgespielt hat? Die meisten Historiker halten heute die Gegend um Kalkriese für wahrscheinlicher. Liest man aber die entsprechenden Passagen bei Dio Cassius nach, so dürfte sich die Clades Teutoburgensis in mehreren Scharmützeln angekündigt haben, die heute kaum mehr genau zu lokalisieren sind. Ich glaube, es handelte sich bei der Expedition des Varus im Jahre 9 um eine Art Guerillabekämpfungskrieg, einen asymmetrischen Krieg, eine Abfolge von Nadelstichen, die dann in der berühmten großen „Schlacht im Teutoburger Wald“, die wohl eher einem chaotischen Gemetzel glich, ihr schauriges Finale fand.

Foto vom 25.10.2015, Textstelle aus Cassius Dio, Römische Geschichte, Buch 56, Kap.20 (eigene Übersetzung)

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So sanft rollt die Zugzukunft ein

 Elektromobilität, Singen  Kommentare deaktiviert für So sanft rollt die Zugzukunft ein
Okt. 292015
 

Gesehen in Hannover vor drei Tagen: ein mit Elektronik vollgestopfter Prototyp des neuen ICE! Unangekündigt, unglaublich der summende, singende Sound! Sanft surrend, fast lispelnd, flüsternd, allmählich melodisch hochsteigend. So zieht die Zukunft ein. Schlank, leicht, unaufdringlich. Markant die blau lackierten Bremsbolzen. Beachtlich auch die neue aerodynamische Form der beiden Zugenden: die Schnauze ist konkav eingedrückt, offenbar entstehen so weniger Verwirbelungen. Der Erlkönig in der Oberklasse der Bahntechnik – wir haben ihn gesehen und gehört.

Ich bin schon gespannt, was daraus wird!

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Linde am Blomberger Burgtor: die Lehre des Hundes

 Unverhoffte Begegnung  Kommentare deaktiviert für Linde am Blomberger Burgtor: die Lehre des Hundes
Okt. 282015
 

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Gute, schöne, erquickende Gespräche mit mehreren Bürgern in der Stadt Blomberg im Land Lippe! Hier an diesem 300 Jahre alten Lindenbaum checkte ich nach getanem Tagwerk gerade die Nachrichtenlage, als mich ein Hund neugierig beschnüffelte und anstupste. Ich schaute auf von dem Smartphone. Da kam schon Herrchen und entschuldigte sich für das Hunderl. Ich erwiderte: „Bitte keine Entschuldigung! Ich danke Ihrem Hund! Er hat mich dazu gebracht, den Blick zu erheben! Er hat mich dazu gebracht, diese Linde und das herrliche Panoramna im Abenddämmerschein zu bestaunen. Er bringt mich dazu, mit Ihnen zu reden. Ein Hund! Ein lebendes Wesen! Alles, was lebt, atmet, knurrt und Laute von sich gibt, ist mir lieb! Es fordert uns heraus. Danke, du Hund!“

„Sie haben recht“, erwiderte der Blomberger Bürger. „Ich bin im Vorstand eines zivilgesellschaftlichen Vereins hier in Blomberg, und wenn wir uns treffen, sprechen viele oft nicht mehr miteinander, sondern starren auf die Displays ihrer Handys.“

Wir plauderten noch dies und das. Ha! Der Hund hatte uns zusammengebracht. Am Fuße der uralten mächtigen Linde vor dem Burgtor des Burghotels Blomberg im Lippischen Lande.

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Steuern wir auf eine „parlamentarisch tolerierte Präsidialregierung“ zu?

 Entparlamentarisierung, Europäische Union, Europawahl 2024, Grundgesetz, Parlament, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Steuern wir auf eine „parlamentarisch tolerierte Präsidialregierung“ zu?
Okt. 272015
 

Es gelten in Europa keine Gesetze mehr„, so klagte gestern im Fernsehen bei „Hart aber fair“ der amtierende Präsident des Bayerischen Landkreistages. Ferner: „Wir sind hier in einem völlig rechtlosen Zustand„, beschwerte sich vor wenigen Tagen in Günter Jauchs Sendung aus dem Schöneberger Gasometer ein praktizierender Rechtsanwalt und ehemaliger Bundestagsabgeordneter. Ein Richter an einem Bundesgericht, mit dem ich am Rande einer privaten Feier in kleinem Kreis zu plaudern Gelegenheit hatte, vertraute mir wiederum vor geraumer Zeit bereits einmal an, dass die Bundesgerichte sich seit langem schon in einem Limbus der Rechtsungewissheit bewegten; das durch die EU gesetzte Recht sei über weite Strecken methodisch, sprachlich und vor allem begrifflich nicht kompatibel mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch seien die Obersten Bundesgerichte gehalten, die Rechtsakte der EU bei der Urteilsfindung „ständig zu berücksichtigen“. Im Grunde bewegten sich die Richter der Obersten Gerichtsbarkeit des Bundes (Art. 95 GG) im Kleinen wie im Großen ständig auf einem schmalen Grat der „Rechtsunsicherheit nach beiden Seiten hin“; man wisse als amtierender Bundesrichter schlechterdings nicht, welche der Rechtsordnungen – die der EU oder die der Bundesrepublik – Vorrang habe, so ungeheuerlich das auch erscheinen möge. Ein juristisches Niemandsland, auf das man als Bundesrichter/als Bundesrichterin in keiner Weise vorbereitet sei!

Drei zufällig eingefangene Stimmen von ganz unten und von ganz oben in der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dazu kommt noch als I-Tüpfelchen: Durch Weisung der Exekutive – also durch eine Art „Notverordnung“ – wurden in diesen Wochen die geltenden Gesetze über die Kontrolle der Staatsgrenzen Deutschlands außer Kraft gesetzt. Jeder einzelne Bundespolizist steht also in einer Art Konfliktzustand. Was soll er durchsetzen: das Gesetz oder den Willen der Bundesregierung?

Herrscht also derzeit tatsächlich „Anomie“, „Chaos“, „Rechtlosigkeit“ in der Bundesrepublik Deutschland? So weit würde ich nicht gehen.

Für den in den drei Stimmen beschriebenen Zustand schlage ich stattdessen den Begriff der „methodischen Rechtsungewissheit“ vor; in der Politikwissenschaft hat sich für eine derartige schleichende Aushöhlung der geltenden Verfassung, wie sie beispielhaft ab 1930 in der Weimarer Republik zu beobachten war, der Ausdruck „Präsidialkabinett“ eingebürgert; angesichts eines andauernden krisenhaften Zustandes wurde damals allmählich, sicherlich jedoch ab dem Kabinett Brüning I (30.03.1930), die Legislative, also der Reichstag, zunehmend entmachtet, die Exekutive regierte gestützt auf die überragende Stellung des direkt gewählten Reichspräsidenten; das Recht der Ernennung des Reichskanzlers, das Recht der Notverordnungen und die ständige Drohung mit dem Recht der Reichstagsauflösung – die alle dem Reichspräsidenten zustanden – ließen den Reichstag schleichend zu einem Akklamations- und Abnickorgan herabsinken.

Wollen wir so etwas noch einmal erleben? Nein! Ich meine deshalb, in der jetzigen Lage sollten folgende, bisher in dieser Klarheit meines Wissens nirgendwo geforderten Grundsätze gelten:

1) Bundesrecht bricht Europarecht. Das EU-Recht ist im wesentlichen nur zwischenstaatliches Vertragsrecht. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist stärker; es ist hoheitlich gesetztes, durch das Grundgesetz und den repräsentativ über Organe geäußerten Volkswillen gestütztes Recht. Das Grundgesetz und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland genießen somit methodisch Vorrang vor allfällig entgegengesetzten Bestimmungen des EU-Rechts. Im Zweifelsfall bricht deutsches Recht Europarecht, so wie im Zweifelsfall Bundesrecht Landesrecht bricht (GG Art. 31).

2) Die Gesetzgebung und die Rechtssprechung gehen im Zweifelsfall der vollziehenden Gewalt vor, ebenso wie auch die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes den Gesetzen vorgehen (Art. 25 GG).

3) Die Exekutive, also die jeweilige Regierung, führt im wesentlichen nur aus, was die Legislative, also das jeweilige Parlament vorschreibt. Die Exekutive hat nicht das Recht, vom geltenden Recht abzuweichen oder Gesetze ohne rechtssicheren Grund außer Kraft zu setzen.

4) Zur Bewältigung der gegenwärtig drohenden Staats- und Verfassungskrise sind vorrangig die allgemeinen Regeln des Völkerrechts und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Nachrangig sind auch die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, die sich für die Bundesrepublik Deutschland aus ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergeben.

Bibliographischer Hinweis:
„Das System der Präsidialkabinette“, in: Der große Ploetz. Die Enzyklopädie der Weltgeschichte, 35. Aufl., Freiburg 2008, S. 965

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