„Ein französischer Minister berief einige der angesehensten Kaufleute zu sich und verlangte von ihnen Vorschläge, wie dem Handel aufzuhelfen sei: Gleich als ob er darunter die beste zu wählen verstände. Nachdem einer dies, der andere das in Vorschlag gebracht hatte, sagte ein alter Kaufmann, der so lange geschwiegen hatte: Schafft gute Wege, schlagt gut Geld, gebt ein promptes Wechselrecht und dergleichen, übrigens aber »lasst uns machen«!“
Diese Anekdote erzählt uns Immanuel Kant im ersten Abschnitt seiner Schrift „Der Streit der Fakultäten“.
Hat uns Kant heute noch etwas zu sagen? Sollte man als Politiker heute noch Kant lesen, Kant beherzigen? Ich erinnere mich, dass immerhin US-Präsident Barack Obama bei seiner Rede am Brandenburger Tor am 19.06.2013 ausdrücklich den heute in Deutschlands Politikszene weithin vergessenen Königsberger Philosophen zitierte mit dem Satz, es gebe „nur ein einziges dem Menschen, kraft seiner Menschheit, zustehendes Recht: die Freiheit.“
Ausgehend von solchen Grundeinsichten müssten wir von unseren Politikern eigentlich erwarten dürfen, dass sie unsere Freiheit nur dann einschränken würden, wenn eine dringende Notwendigkeit, oder aber die Gefahr der Freiheitsbeschränkung anderer Menschen dies geböte.
Doch von dieser weisen Beschränkung der Durchgriffsrechte der Politik gegenüber der Wirtschaft sind wir derzeit himmelweit entfernt!
Dafür zwei zufällig gewählte Beispiele: Nach geltender Gesetzeslage, niedergelegt im Energieeffizienzgesetz (EnEfG), muss der Energieverbrauch Deutschlands bis 2030 um etwa 15 Prozent sinken. Jan W. Schäfer weist uns am 31.05.2026 in der BILD darauf hin. Hier bequem nachzulesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html
Auffällig an diesem Musterbeispiel der staatsautoritären Planwirtschaft, wie sie besser auch die COMECON-Länder des Warschauer Paktes nicht hätten hinbekommen können, ist, dass die vorgeschriebene Minderung des deutschen Endenergieverbrauches bis auf die zweite Nachkommastelle für die einzelnen Bundesländer aufgeschlüsselt ist. Kaum zu glauben — woher nehmen die Politiker eigentlich dieses detaillierte Wissen über das, was bis zum Jahr 2030 zu geschehen hat? Planen sie etwa schon die weitere Deindustrialisierung der deutschen Volkswirtschaft?
Ein weiteres Lehrbuchbeispiel staatsautoritärer Planwirtschaft bringt uns die EU-Richtlinie 2023/970, die „Entgelttransparenzrichtlinie“.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023L0970
René Pfister berichtet darüber am 30.05.2026 ausführlich im SPIEGEL:
„Die EU-Richtlinie 2023/970 jedenfalls hat das Zeug, jedes Unternehmen, das angesichts der aktuellen Wirtschaftslage schon am Abgrund steht, endgültig über die Klippe zu schubsen. Die »Entgelttransparenzrichtlinie«, wie sie im schönsten Bürokratendeutsch heißt, sieht nicht nur vor, dass Unternehmen ab 100 Mitarbeitern künftig den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen allgemein dokumentieren müssen. Sondern sie zwingt Firmen auch dazu, das Entgeltgefälle im Median auszuweisen. Außerdem muss festgehalten werden, ob und wie Boni und andere variable Gehaltsbestandteile an Männer und Frauen ausgeschüttet werden. Und wie die Verteilung zwischen den Geschlechtern in verschiedenen Gehaltsgruppen aussieht.“
Nicht zu vergessen: Es werden jetzt nach geltender Rechtslage „Überwachungsstellen“ eingerichtet (von welchem Geld eigentlich?), die kontrollieren werden, ob die um ihre Existenz kämpfenden Unternehmen wenigstens noch ihren Berichterstattungspflichten, die sich aus der Entgelttransparenzrichtlinie ergeben, einhalten. Mein einfacher Schluss lautet: Wir haben zu viel Politik, zu viele Politiker im Lande, die nach immerwährender Beschäftigung suchen!
Ich beklage diese zunehmende Übergriffigkeit der Politik und empfehle noch einmal einen Blick in die Schriften Immanuel Kants… und wenn die Berichterstattungspflichten den Politikern keine Zeit zum Lesen eines Buches lassen, mögen sie den schlichten Ratschlag des französischen Kaufmanns bedenken:
Schafft gute Wege, schlagt gut Geld, gebt ein promptes Wechselrecht und dergleichen, übrigens aber »lasst uns machen«!“
Quelle: Der Streit der Facultäten in drey Abschnitten von Immanuel Kant. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius, 1798. Hier: A S. 9,10,11