März 222009
 

conze_sicherheit.jpg Am Ruhetag des Herrn beschränken wir uns darauf, das zu lesen, was offen auf dem Tisch liegt. Heute: einer der besten Buchprospekte, die ich je las: vorne werden Bücher  wie das gestern gepriesene „Kultur, um der Freiheit willen“ oder Helmut Schmidts „Außer Dienst“ angezeigt, hinten Bücher mit äußerst beredten Titeln wie etwa „Der Aufstieg der Anderen“, „Kalte Heimat“ oder „Klang ist Leben“. Aber mein Auge bleibt haften an einem ganz besonders klangvollen, in ausgepicht-raffinierter Art bebilderten Buchtitel: „Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von der Gegenwart bis zu den Anfängen.“ In wenigen Worten fasst der Flugzettel den Inhalt des Buches in folgenden Worten zusammen:

„Historisch erklärbare, kollektive Erwartungen an ein friedliches,  sozial gesichertes Gemeinwesen haben seit 1949 sowohl innen- als auch außenpolitisch die Entwicklung Westdeutschlands entscheidend geprägt. Eckart Conze spürt in seiner umfassenden Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dem prägenden Konzept von Sicherheit nach und erhellt in einer spannenden Erzählung den Hintergrund gegenwärtiger Reformdiskussionen und Reformblockaden.“

Den Buchtitel ziert der glänzend-weiß verhüllte Reichstag. Straff überzogen ruht das Geschichts-Paket, abgeschirmt gegen die Fährnisse der Außenwelt.  Es ist, als wollte man mit diesem gigantischen Überzieher den Kern des politischen Entscheidens für einen Augenblick dem Tagesbetrieb entziehen: Absicherung vor dem Draußen, Verhütung des Wandels, Stillstellung der Gegenwart – der Anschein der Sicherheit. Eine Illusion gewiß, aber eben doch ein schöner Schein, dem Tausende damals zujubelten.

Die Suche nach Sicherheit – ist dies das Grundthema der Geschichte der Bundesrepublik? Suche nach „sozialer Absicherung“, nach Einbettung in eine „Sicherheitsarchitektur“, nach dem abgezirkelten Ausbalancieren der Gegensätze?

Wir werden für das Verständnis der neuesten politischen Geschichte viel gewonnen haben, wenn wir die gegenwärtige Ratlosigkeit als Zeugnis eines nicht hinreichend bedachten Gegensatzes zwischen den beiden Polen Sicherheit und Freiheit begreifen.  Die gesamte akademische Elite, und ebenso die politische Klasse unseres Landes scheuen mit saumseliger Zögerlichkeit davor zurück, sich zu diesen beiden einander bedingenden Polen ins Verhältnis zu setzen.

Nur die Partei Die Linke setzt ganz klar auf den Pol Sicherheit: Erhöhung der Grundsicherung auf 500.- Euro, möglichst weitgehende Absicherung der einzelnen Bürger gegen alle Widrigkeiten des Daseins. Man geht nicht fehl, wenn man die Linke als die im engeren Sinne konservative Kraft in Deutschland bezeichnet: Das vorherrschende Sicherheitsdenken, ererbt aus dem Kaiserreich, weitergetragen in den realen Sozialismus, wird nunmehr noch um eine Drehung verfestigt: Während es in der DDR-Verfassung und auch in der gelebten Wirklichkeit noch eine echte  Arbeitspflicht gab,  fällt dieses letzte Merkmal einer Beziehung auf Gegenseitigkeit ganz weg: die Grundsicherung nach den Vorstellungen der Linken wird ohne Bedingungen gewährt, der Staat übernimmt eine Letztgarantie für das Wohlergehen der Bürger und erkauft sich so wie in der Vergangenheit die absolute Unterwerfung. Denn man täusche sich nicht: Je stärker der Staat die Verantwortung für Wohl und Wehe der Bürger insgesamt übernimmt, desto mächtiger wird er, desto unhintergehbarer wird er. Es gibt dann irgendwann kein Außerhalb des Staates mehr – der Schritt zum totalitären Staat ist getan.

Der andere Pol – die Freiheit – ist nahezu verwaist. Ich sehe niemanden in der Landschaft, der klar, entschieden und mutig sich für die Freiheit ins Feld würfe. In einem Land, das Denker der Freiheit wie Friedrich Schiller, Hegel, Schelling, Fichte, Hölderlin, Hannah Arendt und Ludwig Erhard hervorgebracht hat, gibt es keinen einzigen maßgeblichen Politiker, der in der gegenwärtigen Krise noch einen emphatischen Begriff von Freiheit verträte. Nur einzelne, ganz vereinzelte Stimmen wie etwa der Historiker Christian Meier oder die Politikerin Vera Lengsfeld begehren gegen die Vorherrschaft des Sicherheitsdenkens auf. Sie sind noch eine kleine Minderheit.

Aber insgesamt reihen die Politiker sich verzagt und verstummend in die Reihen derer ein, die den Staat vor allem und zunächst als Bürgen der Sicherheit sehen – nicht als Ausdruck der Freiheit.

Den Journalisten, Soziologen und Politologen hat es – bei allem beredten Getöse und Geraune – die Sprache verschlagen: Man lese, als ein Beispiel von Hunderten, doch nur etwa das Interview des Soziologen Ulrich Beck im heutigen Spiegel online – es ist ein Offenbarungseid: Jahrzehntelange Forschungen zum Thema Risikogesellschaft entpuppen sich als Makulatur, weil versäumt wurde, Freiheit und Sicherheit als einander bedingende Pole zusammenzudenken. Ziel der Risikosoziologie, der Risikopolitik, der Risikoanalyse, der Risikowirtschaft war es ja, das Risiko einzugrenzen, zu managen, beherrschbar zu machen.  Das ist der Grundgedanke der Futures und Hedgefonds – der Terminobligationen und Warenterminkontrakte. Und darauf beruhte zuletzt im wesentlichen der gigantische Finanzkreislauf der Erde – was für eine planetarische Verirrung!

Die Freiheit – war das große andere zur Sicherheit, das geradezu panisch ausgespart wurde.

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet im Banken- und Versicherungswesen die gegenwärtige Krise ausgebrochen ist: verkörpern Banken und Versicherungen doch wie keine andere Institution das Streben nach Sicherheiten, Bürgschaften, Garantien. Die „Besicherung“ der Hypothekenkredite war in den USA nicht mehr gegeben – so geriet das ganze Kartenhaus ins Wanken. Sicherheiten, Sicherheiten, Sicherheiten – das verlangte der Chor der Makler und Banker – „Wir geben euch Sicherheiten!“ so erschallte es aus dem Munde der Politiker zurück. Und gerettet ward die Hypo Real Estate und viele andere dazu.

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet im Automobilbereich derzeit die meiste Energie, die eigentlich zum Lösen der Probleme benötigt würde, sinnlos verheizt wird: Denn kein anderes Gerät verkörpert so sehr wie die großen massigen Geländewagen, die GM an den Bettelstab gebracht haben, den übermächtigen Wunsch nach Sicherheit: Sicherheit für die Insassen vor den Unebenheiten der Fahrbahn, vor all dem Widrigen des Daseins. Übertriebenes Streben nach Sicherheit und Komfort, das die allzu großen Wagen der GM bedienen und verstärken sollten, riss die GM-Tocher Opel in den Abgrund.  Die Politik steht staunend und verzagt vor diesem Abgrund und ruft hinterher: „Welche Sicherheiten verlangt ihr? Und im Gegenzug: Was ist die Sicherheit, die ihr uns gewährt?“

Ihr seht: Sicherheit gegen Sicherheit, do certitudinem ut des certitudinem,  Bürgschaft als Gegenleistung für politisches Wohlverhalten, Sicherheitsversprechen im Tausch für Wählerstimmen, das ist das betrübliche Spiel, das in einer Endlosschleife derzeit aufgeführt wird.

Aber Sicherheiten, die nur auf Sicherheiten begründet sind, werden zuletzt zur Lähmung: denn Sicherheit ohne Vertrauen in die Freiheit führt zur Blockade, führt zum Stillstand. Und genau das geschieht – Stillstand im Fall Opel seit über 5 Monaten, wie auch in vielen anderen Fällen – im Sozialbereich, in der Außen- und Verteidigungspolitik.

Vieles gäbe es hierzu zu sagen.

Für heute abend bleibe ich jedoch bei meiner mittlerweile gefestigten Überzeugung: Die deutsche und die europäische Politik leidet insgesamt an einem zu starken Sicherheitsbedürfnis. Der Gegenpol Freiheit wird vernachlässigt, es gibt keine namhafte politische Kraft in Europa, die diesen Pol besetzt hat. Das ist ein Schaden für das Ganze.

Was wir brauchen, ist eine Öffnung der Herzen und Geister zum frischen Wind der Freiheit, zum Ausgesetzten, zum Offenen – zur Einsicht in den grundsätzlich ungesicherten Zustand der Gesellschaft und des Einzelnen. Aus diesem Ungesicherten heraus erwächst Freiheit. Vertrauen in das eigene Vermögen, das Strebensglück zu erlangen. Freiheit bedeutet: Anerkennung, dass es im Politischen keine letzte Sicherheit gibt – keine letzte Sicherheit geben soll. Nur so kann aus der Freiheit-von, etwa der Freiheit von generationenübergreifenden Staatsschulden, eine Freiheit-zu, eine Freiheit etwa zur Gestaltung einer neuen Finanzordnung entstehen.

Wie kann dies geschehen? Dieser Frage werden wir uns in den nächsten Wochen widmen. Unsere nächste „Bürgin“ wird Hannah Arendt sein, deren Büchlein „Was ist Politik?“ wir nach dem hier angedachten Freiheitsbegriff durchforschen werden.

Wird die Kanzlerin Angela Merkel heute abend ihrer Gesprächspartnerin Anne Will etwas zu ihrem Verständnis der Freiheit sagen? Wir werden sehen und sind gespannt!

Mittlerweile empfehle ich den hier beigezogenen Faltprospekt des Siedler Verlags zum eifrigen Nachsinnen und Nachdenken.  Der Prospekt ist kostenlos in die Bücher des Verlages eingelegt.

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Sehnsucht nach dem Frühling, oder: Gibt es ein Sehnsuchtsglück?

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März 192009
 

18032009.jpg Gestern durfte ich wieder einmal den Sohn in die Schule bringen. Ein großes Projekt ist angesagt: das Frühlingsprojekt. Jedes Kind sollte etwas in den Unterricht mitbringen, das an den Frühling erinnert. Wir beschließen: unser Wanja bringt seine Geige mit und spielt darauf das Lied „Sehnsucht nach dem Frühling“. Während er sich die Geige unters Kinn klemmt, wärme ich das Publikum vor: „Sehnsucht nach dem Frühling – es geht so los: „Komm lieber Mai und mache die Bäume wieder grün“, erkläre ich. „Wisst ihr auch, was Sehnsucht ist?“ Ein türkischer Junge, ein Drittklässler, meldet sich: „Sehnsucht ist, wenn man jemanden sehen will!“, antwortet er. „Sehr gut … und jetzt wollen wir hören, wie die Sehnsucht nach dem Fühling klingt.“ Wanja streicht das Lied fast ohne Stocken bis zum Ende durch, sogar das gis mit dem dritten Finger auf der D-Saite kommt fast sauber.  Großer Beifall – für mich als Vater ein echter Moment des Glücks!

Zuhause blättere ich wieder dieses und jenes Buch durch – wie es meine Art ist. Und siehe da, ich stoße auf einen Abschnitt über Sehnsuchtsglück:

Aristoteles versteht unter dem normativen Leitbegriff, dem Glück, nichts, was man passiv an sich herankommen lässt, weder den glücklichen Zufall eines Lottogewinns noch die Erfüllungen aller Hoffnungen und Wünsche, das Sehnsuchtsglück. Im Gegenteil kann und muß man sich das Glück erarbeiten. Es ist kein Geschick, das sich dem Zufall oder äußeren Mächten verdankt, sondern ein „Strebensglück“, für das man selber verantwortlich ist. […] Das Glück, das sich mit ziemlicher Verläßlichkeit erreichen läßt und auch vielen offensteht (hier zeigt sich eine Demokratisierung des Glücks), bedeutet vielmehr, daß eine Biographie als Ganze glückt. Das Strebensglück besteht in einem guten, einem gelungenen Leben.

Otfried Höffe: Kleine Geschichte der Philosophie, Verlag C.H. Beck, München 2005, S. 59

Was für eine gute Fügung! Das ist es ja genau, worum wir uns in diesem Blog seit Tagen bemühen: einen Glücksbegriff, der in die Demokratie passt. Ein Glück, das unabhängig von der ethnischen Herkunft und der religiösen Zugehörigkeit ist.

Eine bekannte deutsche Partei bat mich im Jahr 2007, kurz nach meinem Parteieintritt: Erklären Sie doch mal in einem oder zwei Sätzen fürs breite Publikum, warum Sie raten, dass man einer oder auch unserer Partei beitreten soll. Ich überlegte mehrere Tage hin und her und sandte dann per E-Mail den folgenden Satz: „In der Demokratie sind wir quer durch alle Parteien Schmiede unseres Glücks. Angela Merkel halte ich für ein begeisterndes Vorbild.“ Ist das logisch? Wohl nicht unbedingt, ich wollte damit in jedem Fall ausdrücken, dass Merkel eine Politikerin ist, die auf Wähler in allen Lagern attraktiv wirkt. Und solche Politiker braucht unser Land, nämlich Politiker, die sich in einen fairen Wettbewerb um Ideen, Lösungen, Perspektiven begeben – denn die anderen Politiker, die laut und großspurig verkünden „Mir san mir“, gibt es genügend.

Genau so wurde der Satz dann auch in einen Flyer gedruckt. Ob er wohl irgendjemanden überzeugt hat? Ich glaub nicht. Aber ich steh dazu. Und jetzt glaube ich sogar zu ahnen, dass Aristoteles mir – als seinem geringsten und verlorensten Schüler – auf die Schulter klopfen würde. Ich bin überzeugt: Es ist für unseren Staat in jedem Fall besser, irgendeiner Partei beizutreten, oder eine eigene Partei zu gründen, als immer nur beiseite zu stehen und abzulästern.

Heute abend geht’s ja bei Maybrit Illner um genau dieses Thema: Verdruß und Mißtrauen genüber den Parteien. Ich weiß noch nicht, ob ich mir die Sendung antue. Wahrscheinlich wird der Schwarze Peter mal wieder an alle Parteien gleichzeitig verteilt. Dem erwidere ich:

Bürger, geht rein in die Parteien, unterwandert sie in Scharen, arbeitet für euer Glück – euer Strebensglück. Hofft weder auf das Sehnsuchtsglück noch  auf das Versorgungsglück – weder vom Schicksal noch vom Kismet noch vom Staat noch vom staatlichen Rettungspaket. Ihr seid der Staat.

So – und jetzt kann der Frühling kommen! Das Foto zeigt unseren Schulweg, zwei Tage vor dem Frühlingsbeginn.

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„Wir haben für Gerechtigkeit gekämpft …“

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Nov. 252008
 

4124h5pvpcl_sl160_.jpg „Wir haben für Gerechtigkeit gekämpft, doch was wir erhalten haben, war der Rechtsstaat.“ In diesen Worten Bärbel Bohleys spiegelt sich eine tiefe Enttäuschung über den Gang der Wiedervereinigung. Die Bürgerbewegung, die den Staat DDR zum Einsturz brachte, – welche Rolle spielt sie heute noch? Wo sind sie hin, stehen sie noch im Rampenlicht? Nur wenige! Die meisten haben sich zurückgezogen. Manche fühlen sich im neuen Staat nicht heimisch. Andere, wenige, wie etwa Vera Lengsfeld, sind weiterhin innerhalb und außerhalb von Parteien als aktive, unbeugsame Kritiker des Ist-Zustandes tätig.

Und heute, an dem Tag, an dem Christian Klars Entlassung bekanntgegeben wird, fällt mir dieser Satz wieder ein: „Wir haben für Gerechtigkeit gekämpft, doch was wir erhalten haben, war [nur] der Rechtsstaat.“ Wieso doch? Wieso nur?

Ich meine: Etwas Besseres als den Rechtsstaat haben wir nicht anzubieten! Gerechtigkeit pur – die können wir durch ein staatliches Gebilde nicht herstellen. Denn es gilt: Summum ius – summa iniuria! Ein uralter Satz, der besagt: Beim Versuch, Gerechtigkeit unverkürzt zu erzwingen, verstricken wir uns in höchste Ungerechtigkeit.

Es wird auch im Rechtsstaat des öfteren schreiende Ungerechtigkeiten geben, immer wieder – oder mindestens etwas, was einem, mehreren, vielen oder den meisten so vorkommen mag. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Dem einen kommt das Handeln des Rechtsstaates wie schreiende Ungerechtigkeit vor, dem anderen wie ausgleichende Gerechtigkeit, dem dritten wiederum wie eine Verhöhnung des Rechtsempfindens – seines Rechtsempfindens.

Da bleibt letztlich nichts übrig als die Unterscheidung zwischen der Idee der Gerechtigkeit und dem faktisch durchsetzbaren Recht. Was Gerechtigkeit ist, darüber wird jede Gesellschaft ihre unabschließbare Auseinandersetzung führen. Diese Auseinandersetzung geht weiter. In der Antike zum Beispiel galten Sklaven als Sachen, nicht als Menschen. Nur ganz wenige, wie etwa Seneca, empfanden dies als Ungerechtigkeit. Wir Heutigen lehnen Sklaverei ab, denn wir sind überzeugt, dass jeder Mensch mit gleichen Grundrechten geboren wird. Die Vorstellungen von Gerechtigkeit unterliegen also dem Wandel.

Wie aber Recht durchzusetzen ist – darüber wird man letztlich im gegebenen Fall nur durch gesicherte Verfahren urteilen können. Diese gesicherten Regeln finden ihren Ausdruck in den Gesetzen eines Landes. Die Durchsetzung der Kraft der Gesetze obliegt den Gerichten. Gerichtsentscheidungen können gepriesen oder getadelt werden, ja sie können sogar in vielen Fällen angefochten werden – solange sie den Regeln der Rechtsfindung genügen, muss man sie hinnehmen. Man kann sie nicht umstürzen, indem man ausruft: „Das ist ungerecht!“

Ich meine also den einleitenden Satz so abändern zu dürfen: „Wir Menschen sollten ständig weiter für Gerechtigkeit kämpfen. Denn wir haben den Rechtsstaat erhalten.“ Nur im Rechtsstaat – nicht im Willkürstaat – haben wir die Möglichkeit, unsere Vorstellungen von Gerechtigkeit in winzigen Schritten in die Wirklichkeit umzusetzen.

Das Zitat von Bohley fand ich übrigens in folgendem, höchst lesenswerten Buch:

Konrad Jarausch: Die Umkehr. Deutsche Wandlungen 1945 -1995. Lizenzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 274

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Rumpf-Identitäten, abbruchbereit

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Sep. 202008
 

Am Nachmittag strampelte ich mit meinen beiden Söhnen auf der ADFC-Kreisfahrt mit. Wir schwammen achtbar mit, mein sechsjähriger Wanja hielt wacker durch, steuerte sein Rad sicher durch den Schwarm. Wie hätte ein Giorgio Agamben sich gefreut über die Weisheit des Schwarms – jenes fast traumwandlerische Geschick, mit dem eine Menge sich selbst regelt und Zusammenstöße vermeidet. Der Gegenentwurf zum automobilen Imperium!

Kurz nach der Schönhauser Allee schwanden die Kräfte. Wir stiegen aus und pirschten uns auf einer Abkürzung zurück zum Brandenburger Tor. Am beeindruckendsten war für mich das kahle Gerippe des Palasts der Republik: Das also bleibt übrig, wenn Schichten einer steingewordenen Identität abgetragen werden: Treppenhäuser, die ins Nichts führen. Es kam mir wie ein Sinnbild jener Institutionen vor, die sich selbst überlebt haben und es erst nach und nach merken: schaurig-schöne, morsche Stümpfe, in den Abendhimmel gebohrt. Ein Stillleben des politischen Geschehens der letzten Wochen.

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Apr. 112008
 

Der Bundestag hat soeben beschlossen, den Stichtag, vor dem die zur Nutzung freigegebenen menschlichen Stammzellen erzeugt worden sein müssen, einmalig auf den 01.05.2007 vorzuverlegen. Als eine der wichtigen Fürsprecherinnen für den später dann angenommenen Gesetzentwurf erwies sich erneut unsere Justizministerin. Die Süddeutsche Zeitung berichtet:

Der neue Stichtag ist nach Ansicht von Justizministerin Brigitte Zypries mit der Verfassung vereinbar. Der Staat habe zwar die Pflicht, menschliches Leben zu schützen. Genauso müsse er aber darauf achten, dass die Freiheit der Forschung nicht eingeschränkt werde, sagte Zypries.

Wie so oft, genügt es, genau zu lesen: Wenn Zypries das wirklich so gesagt haben sollte, dann hieße dies: Wir stecken in einem ethischen Dilemma, in dem es zwei Rechtsgüter abzuwägen gilt. Auch Ministerin Schavan sprach ja mehrfach von einem „Dilemma“, also einer Lage, in der es zwischen zwei Rechtsgütern abzuwägen gelte. Die Pflicht des Staates, menschliches Leben zu schützen, wäre gleichrangig mit der Pflicht, die Forschung vor Einschränkungen ihrer Freiheit zu schützen. Dann stünde freilich die Justizministerin im Widerspruch zur herrschenden Rechtsauffassung über den Rang der im Grundgesetz verankerten Rechtsgüter. Denn der Schutz der Menschenwürde, also der Schutz menschlichen Lebens genießt höheren Rang, ja sogar den höchsten, „unantastbaren“ Rang. Die grundgesetzlich ebenfalls gesicherte Freiheit der Forschung ist ihm eindeutig unterzuordnen.

Spiegel online berichtet:

In namentlicher Abstimmung votierten 346 Abgeordnete für eine einmalige Verschiebung des Stichtags für zur Forschung freigegebenen Stammzellen auf den 1. Mai 2007. Dagegen stimmten 228 Parlamentarier, 6 enthielten sich.

Zuvor hatte der Bundestag bereits über weitere Anträge zur Stammzellforschung abgestimmt. Dabei lehnten die Abgeordneten sowohl ein Totalverbot der Forschung an embryonalen Stammzellen als auch die völlige Freigabe solcher Forschungsarbeiten ab. Die Abstimmungen erfolgten namentlich und ohne Fraktionszwang.

Einen guten Kommentar zu dieser Entscheidung lieferte vor der Abstimmung bereits die Abgeordnete Maria Böhmer:

„Wenn der Bedarf einmal der Grund für die Verschiebung ist, kann er es auch ein zweites und drittes Mal sein und dann sind wir auf einer schiefen Ebene.“

Ich stimme dieser Einschätzung zu. Eine völlige Freigabe menschlicher Stammzellen gleich welcher Herkunft für Forschungs- und Heilungszwecke wäre zumindest ehrlicher gewesen. Die Mehrheit des deutschen Bundestages hat sich heute für ein bequemes Sowohl-als-auch entschieden: „Ja, wir geben es zu, wir finden es bedenklich, wenn embryonale menschliche Stammzellen, die aus der Tötung eines menschlichen Embryos gewonnen wurden, bei uns für Forschungszwecke verwendet werden. Deshalb müssen diese Stammzellen auch im Ausland gewonnen worden sein. Bitte nicht bei uns so etwas machen, wir haben unser 2000 verabschiedetes Embryonenschutzgesetz!“

Es bleibt abzuwarten, ob und wann das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 2000 ebenfalls zugunsten der Forschungs- und Verwertungsfreiheit sturmreif geschossen wird. Wir sind noch nicht im freien Fall. Das heute veränderte Stammzellengesetz wird keine lange Lebensdauer haben. Ich gebe ihm 5 bis 7 Jahre.

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Apr. 102008
 

Wird das ein Mensch? Am kommenden Freitag, dem 11. April, wird der deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung die vier unterschiedlichen Gesetzentwürfe zur Änderung des Stammzellgesetzes vom 28. Juni 2002 beraten. Wir kommentierten in diesem Blog bereits die erste Lesung am 15.02.2008. Ich versuche anhand der verfügbaren Quellen Tag um Tag den Stand der Diskussion aufzuarbeiten, studiere die vier unterschiedlichen Gesetzentwürfe, die dem Bundestag vorliegen. Ergebnis: Seit jener bekannten Rede der Justizministerin Zypries im Jahre 2003, als sie sich so vehement für den Biotech-Standort Deutschland einsetzte, sind keine wesentlich neuen Argumente aufgetaucht.

„Der Embryo in der Petrischale hat lediglich die Perspektive, das auszubilden, was ich eben als die wesentlichen Bestandteile der Menschenwürde beschrieben habe. Die Frage ist nun: Genügt dieses Potenzial für die Zuerkennung von Menschenwürde im Sinne des Artikels 1 Grundgesetz?“

Die Antwort der Ministerin steht zwischen den Zeilen: Nein, dies sind ihrer Meinung nach keine menschlichen Wesen, es sind allenfalls Noch-nicht-Menschen. Das Argument ist nicht neu. Neu ist vielmehr, dass der mühsam ausgehandelte Kompromiss des geltenden Stammzellgesetzes aus dem Jahr 2002 nicht mehr den Ansprüchen einer ehrgeizigen Forschergeneration genügt. Das humangenetische Material ist einfach nicht mehr gut genug, neues Material muss an die Front geworfen werden. Die Stichtagsregelung, die damals mit treuherzigen Versprechungen als vertretbare Markscheide, als nur einen Spalt breite Tür gepriesen wurde, ist nach wenigen Jahren schon nicht mehr das Papier im Bundesgesetzblatt wert, auf dem sie damals verkündet wurde.

„Die bioethische Diskussion hat, wie es scheint, ihren Höhepunkt überschritten. Die Argumente sind ausgetauscht, jetzt werden Fakten geschaffen. Der Bundestag wird vermutlich bald eine Verschiebung der Stichtagsregelung für den Import von embryonalen Stammzelllinien beschließen“, kommentierte Michael Pawlik zutreffend am 07.04.2008 in der FAZ.

Passend zur erneuten Lesung in zwei Tagen, und passend auch zu dem Umstand, dass sich 180 Bundestagsabgeordnete in dieser Woche als noch nicht entschieden erklärt haben, wird auch das mediale Begleitfeuer für die anstehende erneute „Türöffnung“ wieder hochgefahren: Am 08.04.2008 wird unter dem Übertitel „Stammzellforschung“ in der Süddeutschen Zeitung verkündet, dass Wissenschaftler ermutigende Experimente mit Parkinson-Patienten abgeschlossen hätten, denen sie ein Gemisch von Nervenzellen injiziert hätten. Obwohl dieser Weg, bei denen Nervenzellen aus abgetriebenen Föten verwertet worden seien, nicht dauerhaft zum Erfolg führen werde, setzten sie nunmehr große Hoffnung auf die Stammzellforschung. Die Nervenzellen, die bei einigen Patienten zu einer Besserung, bei anderen zu einer verheerenden Ausbreitung der Krankheit in andere Organe führten, stammten von abgetriebenen menschlichen Föten – und folglich setzten die Forscher jetzt ihre Hoffung auf embryonale Stammzellen. Ist das logisch?

Nein, man fasst sich an den Kopf: Es ist dieselbe verquere Denkbewegung wie bei der Verschiebung der Stichtagsregelung: Weil das vorhandene Material – also die von abgetriebenen menschlichen Föten stammenden Nervenzellen – sich als nicht gut genug erweist, muss frischeres Humanmaterial herangeschafft werden, diesmal eben nicht von den zu alten Föten, sondern von wesentlich jüngeren Embryos, deren totipotente Stammzellen gemäß den gänzlich unbewiesenen Verheißungen der Biotechnik die Leistungsfähigkeit der Föten um ein Vielfaches übersteigen. Das beste Material muss dem Forschungsstandort Deutschland zur Verfügung gestellt werden, selbstverständlich nur aus vor dem neuen Stichtag bestehenden, aus dem Ausland importierten Stammzelllinien.

Denn: Dem Forschungsstandort Deutschland geht es nicht gut genug. Ministerin Schavan führte am 02.03.2008 ebenfalls in der Süddeutschen Zeitung beredte Klage über den Wissenschaftsstandort Deutschland. Es fehle an Kooperation zwischen Forschung und Wirtschaft, an Anreizen für Spitzenforschung, an langfristigen, sicheren Investitionen des Staates. Und zum Schluss des Interviews rechtfertigt sie, nachdem also der Grund vorbereitet worden ist, ihre Forderung nach einer Verschiebung des Stichtages:

„Die Forschung ist dabei, Wege zu finden, wie sie künftig ohne den Verbrauch von Embryonen zu fähigen Stammzelllinien für die Forschung kommt. Wir sind dabei aber auf das Wissen aus der jetzigen embryonalen Stammzellforschung angewiesen. Deshalb soll der Import in eingeschränktem Maß möglich bleiben und auch frischere Stammzelllinien einbeziehen. Das ist ein Dilemma, aber die deutsche Gesetzgebung setzt klare Grenzen wie kaum ein Land in der Welt. Es geht jetzt nur um eine Verlegung des Stichtages.“

Auch hier liegt eine merkwürdige Logik zugrunde: Der hochheilig gesetzte erste Stichtag soll jetzt nicht mehr gelten, weil wir eine millionenteure Forschung brauchen, die daran arbeitet, wie sie ihr eignes Forschungsmaterial überflüssig macht? Nein, wir können sicher sein: Es wird sich schon eine Begründung finden lassen, auch diesen Stichtag noch einmal zu verschieben, und dann noch einmal …

Um zum Abschluss zu kommen: Ich setze meine Hoffnung auf den Gesetzentwurf 16/7983 vom 18. Januar 2008, vorgelegt von den Abgeordneten Hüppe, Dött, Eichhorn und anderen. Leider finde ich unter ihrem Gesetzentwurf nur recht wenige Namen. Ich wünsche mir, dass es bis Freitag noch ein paar mehr werden. Diese kleine, unerschrockene Gruppe von Abgeordneten lässt sich nicht ins Bockshorn jagen. Sie lehnen die würdewidrige Zerstörung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke vollständig ab. Zusätzlich haben sie übrigens noch ein weiteres Argument auf ihrer Seite:

„Einerseits konnten in den zehn Jahren seit Beginn der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen weder irgendwelche Therapien unheilbarer Krankheiten gefunden noch angesichts des unbeherrschbaren Tumorrisikos embryonaler Stammzellen überhaupt klinische Studien am Menschen mit ihnen durchgeführt werden. Andererseits konnten auf ethisch unbedenkliche Art erreichbare menschliche pluripotente Stammzellen etwa im Nabelschnurblut oder im Fruchtwasser gefunden sowie durch genetische Reprogrammierung menschlicher Hautzellen erzeugt werden. Daher sind menschliche embryonale Stammzellen heute nicht mehr alternativlos.“

Das Argument scheint nach allen mir erreichbaren Informationen richtig zu sein. Aber selbst wenn dem nicht so wäre, selbst wenn die maßlosen Versprechungen einiger ehrgeiziger Wissenschaftler und Forschungspolitiker gerechtfertigt wären, würde ich doch sagen: Die ungefähre Aussicht, irgendwann menschliches Leiden zu lindern, rechtfertigt keinesfalls den zerstörenden Zugriff auf menschliches Leben, das alle Anlagen zum vollen Personsein in sich trägt, und das deshalb ebenso schutzwürdig ist wie ein entwickelter Fötus im 8. Monat der Schwangerschaft oder ein neugeborenes Kind am Tage der Geburt.

Wenn ich Bundestagsabgeordneter wäre, wenn ich das Rederecht hätte, würde ich am Freitag laut und vernehmlich in den Saal hineinrufen:

„Meine Damen und Herren Abgeordneten, es liegt nicht in unserer Hand, nicht in der Hand des Staates, nicht in der Hand des Gesetzgebers zu entscheiden, ab welchem Zeitpunkt wir menschlichem Leben Menschenwürde zu- oder absprechen dürfen. Genau deshalb steht der Schutz der Menschenwürde als alle anderen Einzelrechte übersteigendes Gebot im Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Tür, die mit dem Stammzellgesetz von 2002 einen Spalt breit geöffnet wurde, sollten wir hier und heute wieder fest verschließen, sonst wird sie Zug um Zug weiter geöffnet werden. Tun wir das nicht, dann werden die Grenzen des noch nicht schützenswerten menschlichen Lebens Zug um Zug verrückt werden. Und schauen wir doch noch etwas weiter in die Zukunft – oder muss ich sagen: in die Vergangenheit? Wer sagt uns denn, dass nicht irgendwann auch – wieder einmal – die Grenzen des nicht mehr schützenswerten menschlichen Lebens ins Wanken geraten?

Stimmen Sie mit mir für den Gesetzentwurf 16/7983 vom 18. Januar 2008, vorgelegt von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn und anderen.“

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Feb. 152008
 

Im ZDF-Heute-Journal wird ein Bericht über die heutige Bundestagsdebatte zur Stammzellenforschung gebracht. Laut Bericht sprechen sich zwei Drittel der Redner für eine zeitliche Verschiebung der Stichtagsregelung aus, wonach Forschung an allen Stammzelllinien betrieben werden darf, die vor einem bestimmten Stichtag, dem 01.01.2002, gewonnen wurden. Nur ein Drittel verweigern diesem Ansinnen die Zustimmung, darunter Abgeordnete der Grünen und der PDS. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten scheint der Meinung zuzuneigen, eine Liberalisierung und Ausweitung der Stammzellenforschung zu erlauben. Am beeindruckendsten und überzeugendsten fand ich nach all den herausgeschnittenen Spitzensätzen jedoch den Zwischenruf des Dr. Peter Radtke, den das Heute-Journal anschließend einblendete: er sprach davon, dass die Forschung an menschlichen Stammzellen stets die Vernichtung „potenziellen menschlichen Lebens“ mit sich bringe. Dem schloss sich eine eindringliche Warnung vor der Einteilung in lebenswertes und lebensunwertes menschliches Leben an – diese Einteilung habe uns schon einmal in verheerende Abgründe geführt. Er schloss: „Wehret den Anfängen!“ (Dieser Beitrag kann auf der ZDF-Videothek abgerufen werden.)

Ich meinerseits schließe mich – trotz all der Begrenztheit meiner Kenntnisse – den Ausführungen Radtkes an.

Schon vor langem wies übrigens Robert Spaemann, den ich damals als Student an der Universität München hörte, darauf hin, dass wir schlechterdings kein unstrittiges Kriterium zur Definition menschlichen Person-Seins besitzen. Sein Gedanke war, wenn ich mich über all die Jahrzehnte hinweg recht entsinne, ungefähr der folgende: Bekanntlich können in unserer Rechtsordnung nur Personen Träger von Rechten sein. Eine befruchtete Eizelle ist ja wohl keine Person. Aber ab wann ist ein menschlicher Zellhaufen dann Person? Ab dem Erwachen der Wahrnehmung und des Bewusstseins, also während der späteren Schwangerschaft, ab der Ausbildung eines echten Selbstbewussteins, also etwa ab dem 3. Lebensjahr, oder ab voll entwickelter Reflexionsfähigkeit, d.h. etwa im Alter von 16 Jahren? Spaemann kommt zu dem Schluss, dass unser allgemein gültiges Kriterium für Personalität, nämlich „Selbstsein und Selbsthabe“, untauglich sei, den Zeitpunkt festzusetzen, ab welchem menschliches Leben innerhalb unserer Rechtsordnung schützenswert sei. Wir haben, so Spaemann, kein Merkmal an der Hand, mit dem sich Person-Sein zuverlässig bestimmen lasse.

Sein einziger Ausweg, den er anbot, war geradezu frappierend wegen seiner Einfachheit und Selbstbescheidung: Wir haben kein anderes Kriterium, um schützenswertes menschliches Leben zu definieren außer der biologischen Zugehörigkeit zur Gattung Mensch. Alles, was dieser einfachen Definition unterfällt, sollte der Verfügung durch zugreifendes Handeln entzogen bleiben. Mir ist bisher kein Argument entgegnet worden, dass Spaemanns Ausführungen widerlegt hätte.

Ich schließe mich der Minderheit der heutigen Bundestagsredner, den Überlegungen Peter Radtkes und Robert Spaemanns an.

Ich bin gespannt auf die Protokolle der heutigen Bundestagssitzung. Vielleicht bieten sie grundlegend Neues, was mich von meiner hier geäußerten Meinung abbringen könnte.

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Jan. 152008
 

Für den Vortrag bei Marie-Luise am Freitag habe ich nunmehr die Textauswahl getroffen. Alle Zuhörer können sich vorab, so sie denn wollen und Zeit haben, mit diesen vorgeschlagenen Texten vertraut machen. Dies ist aber keine Bedingung – ich freu mich auf euch!

Aischylos: Perser insgesamt, jedoch besonders Einzugslied des Chores V. 1-155 vom Anfang und Monolog der Atossa, V. 598-622

Aristoteles: Rhetorik, 1382a-1383b; Poetik, 1449b-1450; 1453b11

Evangelium des Johannes: insgesamt, jedoch besonders 16,33

Biblia hebraica („Altes Testament“) in der griechischen Übersetzung der Septuaginta: Psalm 56 (Zählung der Septuaginta: 55, Zählung der evangelischen und katholischen Bibelausgaben: 56), Buch Genesis/Bereschit: Kapitel 3

Für alle Texte wird der griechische Text herangezogen, jedoch werden keine griechischen Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Alles wird ins Deutsche übersetzt werden.

Gute deutschsprachige Literatur:

Sabine Bode: Die deutsche Krankheit – German Angst. Verlag Klett-Cotta, Stuttgart, 2. Auflage 2007

Borwin Bandelow: Das Angstbuch. Woher Ängste kommen und wie man sie bekämpfen kann. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2006

Wolfgang Schmidbauer: Lebensgefühl Angst. Jeder hat sie. Keiner will sie. Was wir gegen Angst tun können. Herder Verlag, Freiburg 2005

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Angst vor etwas – warum eigentlich VOR?

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Jan. 102008
 

Der aktuelle Spiegel (Nr. 2 vom 7.1.2008) bringt auf S. 143 unter dem Titel Willkommen, oh Schattenreich eine gute Besprechung der Tagebücher Peter Handkes. Handke schreibt demnach in seinem Tagebuch:

„A. hat Angst vor meiner Unbeherrschtheit, noch bevor ich die Beherrschung verliere (auch so ein kleiner Teufeskreis).“

Ein vortrefflicher Satz! Er spiegelt genau das wider, was die Angst oft so schrecklich macht: Die Erwartung eines Unheils, das man schon von irgendwoher zu kennen meint, das aber noch bevorsteht. Angst scheint stets in die Zukunft gerichtet zu sein. Vor etwa vollständig Vergangenem, einem Unheil, das endgültig abgeschlossen ist, empfindet man keine Angst, sondern Trauer, Wehmut oder ähnliches. Bereits in der Behandlung der Angst (phobos) bei Aristoteles, in der Rhetorik (1382b-1383a), wird das Wägend-Ungewisse, das in die Zukunft Vorgreifende der Angst sehr schön herausgearbeitet, und zwar so, dass auch wir modernen Menschen jeden Satz daraus verstehen und nachvollziehen können.

Tritt das Wovor der Angst dann endlich ein, dann erscheint die Angst sofort gemindert – oder sie verschwindet gänzlich. Dies haben viele Verbrechensopfer, aber auch Soldaten berichtet.

Wahrscheinlich heißt es deswegen: Angst vor etwas haben, nicht nach etwas.

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