Trouvaille des Tages auf dem Titel der Rechtschreibbibel

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Jan. 152015
 

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Rechtschreibfehler bei der Sprach-Instanz: Der Duden als Naschlagewerk – Welt – Tagesspiegel.

Der Duden als Naschlagewerk? Herrliche Trouvaille, die uns der Tagesspiegel auftischt! Darüber sich lustig zu machen, ist jedoch unweise und kurzsichtig. Wenn man nämlich etwa seinen deutschen Luther im Original aus den Quellen liest, wird man erkennen, dass alle unsere heute gedruckten deutschen Texte gegenüber damals eine unvergleichlich größere Einheitlichkeit bieten als alles, was damals auch nur ein einzelner Deutschschreibender – etwa Martin Luther oder Albrecht Dürer – zu Papier gab.

Es fehlte schlechterdings jahrhundertelang eine in allen deutschen Gebieten anerkannte Rechtschreibnorm. Noch Goethe rang fast täglich im Verein mit dem damals führenden Wörterbuch, dem „Adelung“, mit seinen Sekretären und Verlegern um die jeweils beste, möglichst einheitliche Schreibung.

Nebenbei: Eine köstliche Nascherei bot damals im Jahr 1996 die 21. Auflage des Rechtschreibdudens; mancher hatte sich redlich abgemüht, die Feinheiten der „neuen Rechtschreibung“, der berühmten „Rechtschreibreform“ zu erlernen – eines elitären Unterfangens wohlbestallter Akademiker, das der ehemalige Bundespräsident Herzog „überflüssig wie einen Kropf“ nannte.

Roman Herzog: ein echter Populist der Mitte im besten Sinne, der kein Blatt vor den Mund nimmt und sich kein X für ein U vormachen lässt, damals wie heute – auch wenn es nicht bloß die deutsche Rechtschreibung, sondern den weit gravierenderen, sich zusehends verschärfenden Normenkonflikt  zwischen dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und dem durch ein fast unübersehbar kompliziertes Vertragswerk gesetzten Recht der Europäischen Union betrifft!

Wie überrascht sind manche, dass selbst die vertragsschließenden Parteien der EU-Verträge namentlich im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion immer wieder gegen die selbstverkündeten Regeln verstießen und weiterhin verstoßen – ein „Schandstück“, wie es recht undiplomatisch der Altkanzler Kohl (CDU) zu Protokoll gab.

Wie überrascht waren manche zu erkennen, dass selbst der Rechtschreibduden immer wieder gegen die selbstverkündeten Regeln verstieß und verstößt!

Seit jeher weist ja die deutsche Rechtschreibung – sowohl alt wie neu –  allerlei glitschige Klippen und Fallstricke auf. Unvergesslich bleibt mir da beispielsweise die genannte 21., 1996 erschienene Auflage des Mannheimer Rechtschreibdudens. Sie brachte neben den unvermeidlichen Flüchtigkeitsfehlern gleich mehrere dicke Zeichensetzungsfehler auf dem Umschlag des Buches (wie oben abgebildet).

Der Fehler bestand darin, dass mehrere Male freistehende Zeilen des Titels – also Überschriften – mit einem Punkt abgeschlossen wurden. Ja, wie denn das: Abschluss einer freistehenden, vom übrigen Text abgehobenen  Zeile mit einem Punkt? Dies gilt seit 1900 als falsch, obwohl es bis etwa 1900 gang und gäbe war. Auch die amtliche Neuregelung blieb bei diesem Prinzip; siehe § 68 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung in der letzten Fassung von 2010: „Nach freistehenden Zeilen setzt man keinen Punkt.“

Lies das corpus delicti selbst:

Die deutsche Rechtschreibung

Das Standwerk zu allen Fragen der
Rechtschreibung

Auf der Grundlage der amtlichen Rechtschreibregeln.

Mehr als 115 000 Stichwörter […]

Schau genau hin! Siehst du den Fehler? Der Punkt hinter „Rechtschreibregeln“ ist strenggenommen fehl am Platze. Sei’s drum. Wir wollen nicht päpstlicher als der Papst sein. Die tüchtigen Frauen und Männer in der DUDEN-Redaktion sind sicher Manns genug, dieses kleine Interpunktions-Malheur, das auf dem Titel der 21. Auflage des Rechtschreibdudens von 1996 prangt, in ihr Kuriositätenkabinett aufzunehmen! Seien wir nachsichtig! Wer weiß, vielleicht steckt auch dieses Blog voll unbemerkter Rechtschreibfehler? Es wäre keine Schande und auch kein Schandstück!

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Dez. 102014
 

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Zu den Professoren an der Leukorea in Wittenberg zählte neben Melanchthon auch zeitweilig Giordano Bruno. Von ihm sah ich im Oktober dieses Jahres, hinter dickem Panzerglas ausgestellt, hingerissen seinen handschriftlichen Stammbucheintrag „Nihil sub sole novum“ im Lutherhaus. Ich hege keinen Zweifel, das Original dieses Eintrags gesehen zu haben.

Bruno lehnte den Begriff des radikal Neuen ab. Das, was uns als neu erscheint, erscheint eben nur so. „Von der Sonne aus betrachtet“, „im wesentlichen“, war es immer schon, ist immer, und wird auch wieder sein.

In der Weltgeschichte vermag man mit einigem Suchen mehr und mehr Spuren der Wiederkehr des Immergleichen zu erkennen. So wogt die Debatte über die verschleppte, die verschlafene EU-Reform derzeit um den Begriff des Wirtschafts-„Direktoriums“, des Directoire, wie es ähnlich bereits in den Jahren 1795-1799 in Frankreich installiert wurde.  Sinn des Directoire war es nach dem großen Terreur, durch ein mit 5 „Direktoren“, 8 „Ministern“ und 5 „Kommissaren“ besetztes Kontrollgremium den drohenden Staatsbankrott abzuwenden. Das Vorhaben scheiterte, der Staatsbankrott war so nicht abzuwenden, Napoleon ergriff die Macht; der Versuch der Lenkungswirtschaft führte zu einer Wiederauflage des Kaiser-Gedankens. Nil sub sole novum!, hätte Bruno wohl ausgerufen.

Giscard d’Estaing empfiehlt nun nachdrücklich in seinem neuen Buch „Europa“ eine Neuauflage der Directoire-Verfassung! Und er nennt das oberste Lenkungsgremium sogar ganz ausdrücklich Directoire.

Genau dieses „Directoire“ scheint auch die Keimzelle des Gedankens der „Gouvernance économique“, der „Wirtschaftslenkung“ zu sein, wie sie seit Jahren in der EU-Debatte gefordert wird und wie sie Jean-Claude Juncker offenkundig favorisiert.

In klarem Gegensatz zur Directoire-Verfassung steht der föderative Aufbau der sozialen Markwirtschaft, wie sie die Bundesrepublik Deutschland bis 1999 verkörperte. Dass der Zentralstaat lenkend und regelnd, steuernd und vorschreibend bis in die Löhne und Gehälter, bis in die Zentralbankzinsen hineinregiert, war in der Bundesrepublik früher undenkbar; erst seit wenigen Jahren ist es durch die aus französischem Geist erschaffene EU-Apparatur hoffähig geworden.

Schwenkt also die Bundesrepublik nach dem Zwischenspiel der „Sozialen Marktwirtschaft“ eines Konrad Adenauer oder Ludwig Erhard jetzt auf die wesentlich ältere Linie des Directoire, der Gouvernance économique ein? Bundesweite Mietpreisbremse, gezieltes Ankurbeln der Inflation, Aufkauf von Staatsanleihen, ABS, Quantitative Easing, Hochpuschen der Geldmenge  usw.usw.: es gibt viele Anzeichen für diese rückwärtsgewandte, diese im Wortsinn reaktionäre Wende der Finanz- und Wirtschaftspolitik. Die Keynesianer in den USA erwarten es von uns, die  hochverschuldeten Euro-Partner erwarten es von uns. Das Directoire, also der engere Führungszirkel der EU-Kommission, soll den größten Wirtschafts- und Währungsraum der Erde retten.

Lesehinweise:
„Das Direktorium“, in: dtv Atlas Weltgeschichte, München 2006, S. 299
„Die französische Verfassung von 1795“, in: Putzger Historischer Weltatlas, 103. Auflage, Cornelsen Verlag, Berlin 2001, S. 119
Valéry Giscard d’Estaing: „Le parcours. La structure institutionelle d’Europa et le Directoire“, in: ders., Europa. La dernière chance de l’Europe. Paris 2014, S. 163-174

 

 

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„L’UE non è un mostro – die EU ist kein Ungeheuer“

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Okt. 242014
 

Die EU ist doch kein Monster, das unanwendbare Gesetze diktiert„, so wird der italienische Staatspräsident Napolitano heute in der Repubblica zitiert –  ein erneuter Beleg dafür, wie tief mittlerweile in Italien das Unbehagen an der EU und insbesondere am Euro, also an der „deutschen Währung“, an der  moneta tedesca verbreitet ist.

Ich kann es nur widerholen, was in Italien selbst treppauf treppab erklingt:  Es geht beim Volk und bei den Politikern in Italien und in Frankreich seit 2008 mehr und mehr ebenso wie in Griechenland und Spanien die tiefe Furcht um, dass die Demokratie, die Freiheit, die Rechtsstaatlichkeit, ja die staatliche Souveränität der Länder durch die EU unrettbar verloren gehen könnte, dass der Euro mit seinen Stabilitätsmechanismen gewissermaßen wie ein Monster (mostro) oder ein Drachen (drago) die Volkswirtschaften auffrisst, dass dem Erhalt des Euro-Systems  gewissermaßen ganze Generationen an arbeitslosen, ausgebildeten Jugendlichen mit all ihren Zukunftschancen geopfert werden sollen – so wie einst in der Antike dem kretischen Minotauros jährlich attische Jungfrauen geopfert wurden, damit er Ruhe gäbe.

Irrationale Ängste? Selbstverständlich. Die EU ist ja  KEIN Monster, sie ist Menschenwerk wie der Euro auch, sie ist kein Ungeheuer, das Italien auffressen will, da hat der italienische Staatspräsident recht.

Aber die Angst vor einem derartigen – deutschsprechenden – Ungeheuer geht um – in Griechenland, Italien und Frankreich.

Dem wahnhaften Glauben an den durch Soliditätszwänge geregelten Euro, wie er in Deutschland dem kühlen Analytiker ins Auge sticht, entspricht in den romanischen Ländern mittlerweile eine ebenso wahnhafte Angst vor dem Gefressenwerden  durch den Euro.

Der Staatspräsident Napolitano versucht, dem italienischen Volk die grassierende Angst vor dem Verschlucktwerden durch die im mythischen Banne des Fiskalpakts stehende, also deutsch dominierte EU auszureden.

Ins Wörterbuch des Globischen sollte man unbedingt Austerity aufnehmen. Jeder versteht etwas anderes darunter, austerity ist eine Art Mini-Monster geworden, vor dem alle Angst haben.

Aber lest selbst:

„Dopo anni di politiche restrittive, di austerity, dinanzi alla disoccupazione giovanile dilagata è giusto sollecitare“ alle istituzioni europee l’attuazione di nuove politiche verso la crescita e lo sviluppo. „L’Ue non è un mostro che detta leggi inapplicabili – ha continuato il Capo dello Stato – ma è giusto che si impegni per l’occupazione“.

via Italia-Ue, verso un compromesso: si tratta per sforamento dello 0,25% – Repubblica.it.

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Juli 182014
 

Der seit 22. Februar 2014 amtierende italienische Ministerpräsident Matteo Renzi verwahrt sich gegen Belehrungsversuche des Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann mit den Worten: „L’Europa non appartiene ai tedeschi –  Europa gehört nicht den Deutschen“.  So zitiert ihn heute, am 18.07.2014,  die angesehene italienische Tageszeitung La Repubblica auf S. 15.

Zugleich wird eine Steuergutschrift von 80.- Euro für Bezieher niedriger Einkommen in Italien durch den Wirtschaftsminister Carlo Padoan  als dauerhafte „strukturelle Maßnahme“ erklärt – „dando maggiore certezza ai cittadini“.

Die Entlastung von 80.- für Steuerzahler soll den erhofften Wirtschaftsaufschwung befördern – und zugleich sagen die neuesten Vorhersagen der italienischen  Wirtschaftsinstitute ein Wachstum von nur 0,0 – 0,5% voraus (La Repubblica heute, S. 14).  Viel zu wenig, um die lastende Staatsschuld Italiens zurückzufahren oder die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen!

Vor wenigen Tagen forderte der frühere Bundespräsident und habilitierte Staatsrechtler Roman Herzog „Abwehrrechte“ der Mitgliedsstaaten gegenüber der Europäischen Union. Er artikuliert damit ein tiefes Misstrauen gegenüber den EU-Institutionen, die sich immer mehr in die verfassungsrechtlich geschützten Belange der Mitgliedsstaaten einmischen. Dazu passt, dass neuerdings die EU-Kommission ganz offen und trockenen Auges als „mächtige europäische Gesetzgebungsbehörde“ bezeichnet wird, so etwa in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Juli 2014 auf S. 1.  Eine Behörde als gesetzgebende Gewalt – unerhört! Bedenklich: eine mächtige Behörde, die stillschweigend zur einflussreichsten legislativen Gewalt der EU-Mitgliedsstaaten geworden ist!

Eine Behörde, die an die Stelle der herkömmlichen legislativen Gewalt, nämlich der Parlamente getreten ist! Hier stellt sich in aller Dringlichkeit die Frage nach der verfassungsrechtlichen Legitimität der gesamten EU. Hier stellt sich die brennende Frage, ob Europarecht Bundesrecht bricht, und ob nicht schleichend die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes in eine Art EU-Superstaat überführt wird, der von einer Behörde geführt wird, die zugleich legislative und exekutive Befugnisse hat.  Ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der europäischen Verfassungen! Was wohl Montesquieu dazu sagen würde? Ich glaube, er würde sich im Grabe umdrehen. Das Zusammenfallen von legislativer und exekutiver Gewalt, wie es die EU-Kommission verkörpert, wäre für ihn das Ende der Freiheit. Er schreibt in Band 1 seines Geistes der Gesetze: „Lorsque, dans la même personne ou dans le même Corps de magistrature, la puissance législative est réunie à la puissance exécutrice, il n’y a point de liberté“, also zu deutsch etwa: „Wenn in derselben Person oder derselben Behörde die gesetzgebende mit der ausführenden Gewalt vereinigt ist, gibt es keine Freiheit.“

Ich denke, sowohl Matteo Renzi als auch Roman Herzog verdienen Gehör. Sie drücken für alle fassbar aus, dass das ganze Gefüge der EU in eine strukturelle Schieflage geraten ist. Man sollte sie nicht vorschnell als Europafeinde abkanzeln. Sie legen den Finger auf die Wunde: Die Staaten bzw. die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben offenkundig nicht mehr das Gefühl, Herr im eigenen Haus zu sein. Es droht unter dem jetzigen EU-Regime nichts Geringeres als das Ende der politischen Freiheit in den Mitgliedsstaaten.

Und wir einfachen europäischen Bürgerinnen und Bürger ohne politischen Einfluss und ohne politisches Amt? Wir haben mehrheitlich zunehmend das Gefühl, dass da eine europäische Maschinerie ohne ausreichende Legitimität über unsere Köpfe hinweg unser Schicksal bestimmt, dass sich also eine Art EU-Fürstenherrschaft etabliert hat – wobei die Steuerleute, die europäischen Fürsten in der Maschinerie selber uneinig sind, weil das EU-Regelwerk sie immer wieder in nahezu unauflösbare Zielkonflikte stürzt.

Einer dieser Zielkonflikte, aber bei weitem nicht der einzige, ist die absolute Vorrangstellung der Stabilität des Euro gegenüber allen anderen Zielen der Wirtschaftspolitik – also etwa gegenüber dem Ziel der Vollbeschäftigung oder des Wirtschaftswachstums.

Ich werte sowohl Renzis Protest gegen die – wohl eher so wahrgenommene als echte – deutsche Bevormundung als auch Herzogs Mahnruf gegen die Selbstherrlichkeit der EU-Institutionen als deutliche Signale eines tiefen Unbehagens gegenüber der gesamten Europäischen Union in ihrer jetzigen Verfasstheit.

Quellen:

Daniel Brössler und Cerstin Gammelin: „Juncker startet machtbewusst“, Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2014, Seite 1
Roberto Petrini: „Allarme Padoan: la ripresa stenta“, La Repubblica, 18 luglio 2014, Seite 14
Andrea Tarquini: „La Ue chiede più riforme non meno regole ma noi tedeschi ci fidiamo delle promesse di Roma“, Intervista con Wolfgang Schäuble, La Repubblica, 18 luglio 2014, Seite 15

http://fr.wikisource.org/wiki/Page:Montesquieu_-_Esprit_des_Lois_-_Tome_1.djvu/318

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Dez. 132013
 

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article122892828/Henkel-hat-einen-Fehdehandschuh-geschmissen.html

Bizarre, absurde, geradezu atemberaubende politische Zustände herrschen seit vielen Jahren bei uns in Kreuzberg. Vieles am Verhalten der Kreuzberger grünen Lokalpolitiker erinnert derzeit wie schon so oft  an das streitige Gegeneinander von verschiedenen Duodezfürsten gegen den übergeordneten „Landesfürsten“, wie es aus der Spätphase des Mittelalters geläufig ist. Die Duodezfürsten, das sind die „Zwölftelfürsten“, die ein „Zwölftel“ der Landesherrschaft besitzen.  Kreuzbergs Bügermeisterin gebärdet sich neuerdings wie eine derartige Duodezfürstin, die gegenüber dem Landesherrn (dem Senat von Berlin) ein moralisch höherwertiges Eigenrecht, ein Widerstandsrecht für ein Zwölftel des Bundeslandes Berlin  setzt. Sie probt den Aufstand, sagt sich und den Bezirk erneut symbolisch von der Zugehörigkeit zum Bundesland Berlin, zur Bundesrepublik Deutschland, ja zur Europäischen Union los. Sie leugnet, dass das Recht des demokratischen Staates auch durchgesetzt werden darf, selbst wenn einzelne Menschen die Bestimmungen des Rechtsstaates bzw. der EU-Staatengruppe als ungerecht empfinden.

Denn letztlich wird hier ein Problem der EU-Grenzpolitik verhandelt. Die „Flüchtlinge“, die natürlich keine politisch verfolgten Flüchtlinge, sondern – in unserem Fall – junge schwarzafrikanische Gelegenheitsarbeiter oder auch Gastarbeiter, oder schlicht und ergreifend aus dem Maghreb zugewanderte Drogenhändler, also Migranten sind, werden bewusst als Freischärlertruppe gegen den „unmenschlichen“, „würdelosen“ Machtverbund, eben die EU mit ihrem FRONTEX-Regime in Stellung gebracht.

Henkel hat einen Fehdehandschuh geschmissen, die andere Seite hat ihn aufgenommen„, so die Bezirksbürgermeisterin Herrmann von den Grünen. Schon die wie zu Joschka Fischers besten Zeiten landsknechtshafte Sprache verät, worum es geht: Es geht darum, im Gegeneinander von rechtsstaatlich gebundenem Handeln und rechtsfreiem Handeln der selbsternannten Freischärler am Oranienplatz eine Art „Eigenrecht“, ein „Faustrecht“ zu schaffen. Die Bezirksbürgermeisterin gießt Öl ins Feuer, indem sie ausdrücklich diesen Zustand des Eigenrechts, wie er der mittelalterlichen „Fehde“ zwischen Aufrührern und Territorialfürsten zugrundelag, ausruft. Es erinnert stark an Heinrich von Kleists Michael Kohlhaas. Kohlhaas wähnte sich im Recht, sammelt aufgrund einer zweifellos erlebten objektiven Rechtsverletzung, einer erlittenen persönlichen Kränkung seine eigenen Truppen und fordert die staatliche Macht mit Feuer und Flamme heraus.

Die Bezirksbürgermeisterin wirft also dem Berliner Innensenator ganz öffentlich und ungescheut den Fehdehandschuh hin. Sie geht offenbar von einer Art Waffengleichheit oder Gleichberechtigung zwischen den Rechtsbrechern und dem Innensentor aus. Vorab erteilt sie den auch durch sie selbst herbeigeredeten gewaltsamen Auseinandersetzungen schon ihren Segen. Sie proklamiert für die ziellos umherstrebenden jungen Männer, die Gastarbeiter aus Schwarzafrika, ein Widerstandsrecht gegen eine als zutiefst unmenschlich gedeutete Situation. Kreuzberg fordert also wieder einmal das Rechtsstaatsprinzip heraus, fordert die Bundesrepublik, fordert die gesamte Europäische Union heraus.

Kreuzberg wirft Berlin, der Bundesrepublik und der gesamten Europäischen Union den Fehedehandschuh hin.

Ich halte das für lachhaft. Laugh out LOUD. Es erinnert mich an meine verzweifelten Versuche, als ich über Jahre hinweg den Kreuzberger Radfahrern in liebevollen Gesprächen nahezulegen versuchte, wir Radler müssten uns an die StVO und an die Gebote der Höflichkeit halten. Nichts zu machen! Ich biss und beiße in Kreuzberg als Vertreter des Rechtsstaatsprinzips auch im Verkehrsrecht, auch im Asylrecht auf Granit, auf Grauwacke.  Immer wieder bekam ich zu hören:  „Solange die StVO so eindeutig die Autofahrer bevorzugt, solange ich an jeder roten Ampel 90 Sekunden verliere, die mir eigentlich zustehen, brauche ich als Radfahrer mich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Ich fahre, wann wo und wie es mir passt.

Grandiose Anspruchshaltung das! Die steht hier in Kreuzberg wirklich in prachtvoller Blüte. Man tut sich groß im Fordern, Klagen, Einfordern, Erpressen, Jammern und Steinewerfen. Die Grünen haben sich hier in Kreuzberg nie zum Rechtsstaatsprinzip bekannt.  Sie wollen nicht das RECHT, sondern sie wollen soziale GERECHTIGKEIT, oder was sie dafür halten, allüberall und sofort. Notfalls auch mit Gewalt.  Wie zornige Kinder.  Völlig zurecht haben sie sich mit der Rudi-Dutschke-Straße, mit dem Führer Rudi Dutschke, der ebenfalls den Rechtsstaat ablehnte und die revolutionäre Gewalt befürwortete, ein Denkmal gesetzt.

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„Das Geld des Dorfes dem Dorfe!“, oder: Die Vereinigten Regionen Europas gelingen nur mit mehr Subsidiarität in der Finanzverfassung!

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Juli 022013
 

2013-07-01 13.49.23

Eine wirklich gute, vorbildliche Regelung für das vielbeschworene Europa der Regionen hat der Nationalstaat Italien für Südtirol geschaffen: Die mehrheitlich deutsche Provinz Südtirol („Obere Etsch“, wie sie auf Italienisch genannt wird) hat hohe Autonomierechte, und dieser Autonomiestatus drückt sich auch in der Finanzverfassung aus: 90% des Steueraufkommens verbleiben in der Provinz. Folge der finanzpolitischen Eigenständigkeit: Südtirol erwirtschaftet deutlich mehr als der Durchschnitt  des italienischen Nationalstaates, und ein Großteil des selbst erwirtschafteten Geldes verbleibt satzungsgemäß in der Provinz. Die Südtiroler haben weitgehende Gewissheit, dass sie nicht irgendwelche Schwerindustriefabriken, die berüchtigten „Kathedralen in der Wüste“  bei Taranto finanzieren, sondern Straßen, Schulen, Krankenhäuser in der eigenen Provinz. Das Geld der Provinz der Provinz! Nur 10% wird an die Zentrale in Rom abgeführt. Die Provinz genießt ein Höchstmaß an finanzpolitischer Eigenverantwortung und schaffte so innerhalb weniger Jahrzehnte, von einem agrarisch bestimmte Armenhaus zu einem reichen Powerhaus der EU zu werden. Der separatistische Gedanke ist gottlob weitgehend verschwunden.

Nicht Separatismus der Regionen („Weg vom Nationalstaat!“), sondern stärkere finanzpolitische Eigenverantwortung für die Regionen und Bundesländer sind der Weg, auf dem die Europäische Union gesunden kann.

Die Bundesländer bzw. die Regionen wie etwa Katalonien oder Schottland brauchen mehr subsidiäre Verantwortung bei der Verwaltung ihrer Mittel! Ich bin von folgender Zielvorstellung überzeugt: Nur ein festgelegter Anteil des Steueraufkommens sollte in der EU an die jeweils nächsthöhere Ebene abgeführt werden. Dahin müssen wir in den nächsten Jahrzehnten mit der EU kommen.

Das Rezept wirkt, denn es hat schon oft in der Weltgeschichte gewirkt. Falsch ist eine Stärkung der zentralwirtschaftlichen Umverteilung von oben herab, wie es derzeit die EU und leider auch die deutsche Bundesregierung durch zahlreiche politische Maßnahmen vertreten. Beispiele für das verkehrte zentralistische Umsteuern liegen auf der Hand: Die Bankenrettungspolitik, die Schuldenmacherei dank der Euro-Rettungsmechanismen, die national- und zentralstaatliche Energiewende, die ständigen Eingriffe der EU-Kommission in Bereiche, die unbedingt der unteren Ebene vorbehalten bleiben sollten: so etwa Saatgutauswahl, Bestimmungen über die öffentliche Daseinsvorsorge, Abgaswerte für PKW usw.

Die EU sollte sich bemühen, die wenigen Kernaufgaben, die ihr sinnvollerweise zukommen, einigermaßen anständig und vertretbar zu bewältigen: vernünftige, abgestimmte Währungs- und Außenpolitik, gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, Freizügigkeit der Unionsbürger, Niederlassungs- und Gewerbefreiheit, Schutz der Freiheits- und Bürgerrechte. In allen diesen Punkten ist die EU nicht gut genug, mehr noch: sie versagt weithin.

Falsch war es meines Erachtens, eine feste Schuldenbremse in die Verfassungen bzw. ins Grundgesetz zu schreiben. Denn selbstverständlich müssen die Regionen oder Bundesländer vorübergehend auch einmal gesetzliche Schuldenbremsen „reißen“ dürfen, ohne gleich als Verfassungsfeinde dazustehen! Die von oben her durchgesetzte Aufnahme der numerisch festgelegten Schuldenbremse in die Verfassungen war für mich ein Kipp-Erlebnis, das mir die Verkehrtheit des Hauptstroms der heutigen Finanzpolitik vor Augen führte!

Das Geld des Dorfes dem Dorfe!“ So formulierte einst Friedrich Wilhelm Raiffeisen, der hochverdiente Gründervater der deutschen Selbsthilfe- und Sparkassengenossenschaften diesen Grundsatz der finanzpolitischen Eigenverantwortung. Während die Europäische Union seit Jahren im wesentlichen nur noch über zentrale Umverteilungsmechanismen streitet und zu diesem Zweck sogar numerische Schuldengrenzen in die Verfassungen der Nationalstaaten hineinschreibt, liefern die wirtschaftlich erfolgreichen Regionen der EU, etwa Südtirol, Bayern oder Baden-Württemberg eine Art Blaupause dafür, wie die EU vielleicht trotz des unseligen derzeitigen Euro-Regimes noch einen Weg zur finanzpolitischen Vernunft finden kann – unter Beibehaltung des Euros!

Wie sagte Johannes? „Denkt um und tut Buße!“ Wie kann der Euro gerettet werden? Antwort: Durch Umdenken, durch Umsteuern, durch „Buße“, also durch das Eingeständnis eigener Fehler und die Zusage, „es in Zukunft besser zu machen“. Dabei gilt die Grundeinsicht: Die Subsidiarität in der Finanzverfassung – nicht die „immer engere Union“ –  ist der Kerngedanke einer Währungsunion, die vielleicht noch eine Chance auf längeren Zusammenhalt wahren will.

Dabei hilft es nicht, ganze Kübel von Verachtung über irische Banker auszuschütten. Die irischen Banker haben 7 Mrd. Bedarf angemeldet und 40 Mrd. Euro erhalten. Die irischen Banker haben also ebenso wie die griechischen Reeder und Politiker das gemacht, wozu das herrschende Euro-Regime sie angestiftet hat: Möglichst viel von den riesigen Umverteilungssummen der EU in die eigene Tasche bzw. die Taschen der eigenen Klientel  zu wirtschaften. Das ist de facto das Grundprinzip der EU-Finanzpolitik.

Den irischen Bankern, die im Suff  buchstäblich „gesungen“ und die Wahrheit ausgeplaudert haben, sollte nicht unsere Verachtung, sondern unsere Dankbarkeit für die schonungslose Offenlegung der EU-Ausplünderungsmechanismen gebühren. Ein irischer Banker bittet uns Deutsche als guter Ire (irischer Katholik?)  für sein eigenes Fehlverhalten um Verzeihung. Wir Deutsche sollen ihm die Verzeihung gewähren und ihn preisen und ihn ermuntern, noch mehr zu singen, noch mehr Wahrheiten zu verraten.

Das Geld des Dorfes dem Dorfe! Das Geld der Region der Region! Das Geld des Bundeslandes dem Bundesland!

Nur ein festgelegter Anteil des Steueraufkommens jedes einzelnen Bundeslandes sollte an die übergeordnete Ebene abgeführt werden müssen. Bayern sollte also einen ebenso hohen Prozentsatz des selbst erwirtschafteten Steueraufkommens an den Bund zahlen wie Berlin oder Sachsen. Ich bin sicher: In zwei oder drei Jahrzehnten wäre die Finanzverfassung der Bundesrepublik wieder im Lot. Gleiches gilt für die EU: Die Bundesrepublik Deutschland sollte einen ebenso hohen Anteil des selbst erwirtschafteten Steueraufkommens an die höhere Ebene zahlen wie Griechenland, Frankreich oder Irland. Das muss meines Erachtens die Zielvorstellung sein.

Innerhalb weniger Jahrzehnte wird die EU dann gesunden. Sie wird dann ein Vorbild für andere sein können. Die EU  wird sich dann gegenüber China und den USA als gleichstark behaupten können. Daran gebricht es uns derzeit noch in erheblichem Maße!

Bild: ein uralter babyfarbener Opel Kadett in Berlin-Kreuzberg, gesehen gestern  – Zeugnis der Gründer- und Aufbruchsjahre der Bundesrepublik!

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Braucht die EU-Kommission Durchgriffsrechte gegenüber den Parlamenten der EU-Staaten?

 Europäische Union, Gouvernance économique, Parlament, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Braucht die EU-Kommission Durchgriffsrechte gegenüber den Parlamenten der EU-Staaten?
Mai 032013
 

Steht  uns allen die Selbstaufgabe des Königsrechtes jedes Parlaments gegenüber einer Art europäischer Zentralregierung ins Haus? Die Frage muss erlaubt sein.

Denn die Zeitschrift Focus schreibt am 19.10.2012:

„Deutschland sei dafür, der EU-Kommission bei Verstößen gegen die Haushaltsdisziplin „echte Durchgriffsrechte gegenüber den nationalen Haushalten zu gewähren“, bekannte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede vor dem Bundestag.“

http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/trauriger-geburtstag-drei-jahre-eurokrise-und-kein-ende-in-sicht_aid_842343.html


Ich meine: Das kann uns alle treffen. Denn vor Verstößen gegen die Haushaltsdisziplin ist niemand gefeit, wie gerade die größten Euro-Teilnehmerländer, etwa Frankreich und Deutschland jahrelang unter Beweis gestellt haben. Die Camera dei deputati, die
Βουλή των Ελλήνων, der Bundestag, das Parlement français usw. usw. sollen also nach dem Willen Deutschlands das Haushaltsrecht, also das berühmte „Königsrecht“ des Parlaments nicht etwa an das übergeordnete, das z.Zt. politisch nahezu macht- und bedeutungslose EU-Parlament, sondern an die im Werden befindliche EU-„Zentralregierung“ mit ihrem benannten (nicht wirklich demokratisch gewählten) neu zu schaffenden „Währungs-Kommissar“, also an die EU-Kommission abgeben?

Hat die deutsche Bundeskanzlerin das 2012 wirklich so im Bundestag gesagt, wie sie der Focus zitiert? Das zu glauben fällt sehr sehr schwer. Man kann und mag das nicht glauben. Nein, es muss sich um ein Fehlzitat, eine arg verkürzende Fehldeutung oder um einen glatten Irrtum halten.

 

 

 Posted by at 10:07

Darf man in Deutschland noch die Nationalflagge zeigen?

 Grundgesetz, Verfassungsrecht, Was ist deutsch?  Kommentare deaktiviert für Darf man in Deutschland noch die Nationalflagge zeigen?
Apr. 232013
 

Jetzt nehmen Sie doch bitte die Deutschlandfahne weg!“ So oder so ähnlich hört man es immer wieder in Deutschlands Straßen, ja selbst in Deutschlands neugegründeten Parteien. Kein Zweifel: Ein Bekenntnis zur deutschen Nation, zum deutschen Grundgesetz (nichts anderes ist ja das Bekenntnis zur deutschen Fahne), wie es beispielsweise viele Russlanddeutsche, viele Neue Deutsche wie etwa Cem Özdemir oder Fatih Cevikkollu oder meine lieben Neuköllner Araber und Libanesen ablegten, ist in Deutschland nicht erwünscht.

Merke: Ein Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland oder auch zur deutschen Sprache gilt in Deutschland als unverzeihlicher  Tabubruch. Aber: Schön von den Bündnisgrünen, dass sie unseren Kreuzberger Mitschwaben Cem Özdemir an hervorgehobener Position noch (hüstel hüstel!) grummelnd tolerieren, auch wenn Özdemir leider bei den Kreuzberger Grünen als Kandidat für den nun frei werdenden Bezirksbürgermeisterposten keinerlei Chance hätte, zumal er bisher kein flammendes Bekenntnis gegen übermannshoch geflieste Wannenbäder in der Oranienstraße abgelegt hat und den Drogensüchtigen in seinem privaten Wohnhaus keinen Freiraum einräumen wollte.

Merke: Die Fahne der Bundesrepublik Deutschland, die Fahne des Grundgesetzes ist out, ist NICHT angesagt in Deutschland! ABER: Die türkische Fahne ist vermehrt angesagt in Deutschland. Noch weit stärker als der deutsche Antinationalismus ist seit einigen Jahren der türkische Nationalismus in Deutschland. So war es noch vor 10 oder 20 Jahren undenkbar (oder ich habe es nicht gesehen), dass die fröhlich hupenden Hochzeitskorsos all der Kreuzberger BMWs und Neuköllner Merzedesse mit türkischen Nationalflaggen geschmückt wären. Heute ist es bei uns in Kreuzberg schon fast die Regel! Türkische Hochzeiten in Deutschland werden selbstverständlich im Zeichen der türkischen Nationalflagge gefeiert.

Ergebnis: Man soll und darf in Deutschland – außer bei WM- und Europameisterschaftsspielen der Nationalmannschaft – kein Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland (in Gestalt ihrer Fahne) ablegen, man soll und darf in Deutschland aber sehr wohl ein Bekenntnis zur türkischen Flagge ablegen.

Es lebe die türkische Republik! Das ist die Devise, unter der sehr viele junge Türken, die in Deutschland leben, in Deutschland heiraten.

Auch der gebührenfinanzierte staatliche Fernsehsender rbb zeigt heute stolz und triumphal die türkische Nationalflagge vor der Berliner Gedächtniskirche und verkündet stolz die Verurteilung Deutschlands (nicht Sarrazins!) als rassistischen Staates durch die UNO! Kuckstu ma hier auf den Link unten:

Türkische Fahnen vor Berliner Gedächtniskirche (dpa-Archivbild)

Die Aussagen Sarrazins zu Türken in Deutschland wurden als rassistisch bewertet

Die Entscheidung des UN-Ausschusses geht auf eine Beschwerde des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) zurück. Dieser und mehrere Einzelpersonen hatten nach Erscheinen des Interviews Strafanzeige gegen Volksverhetzung und Beleidigung gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wurde eingestellt, zu einer strafrechtlichen Anklage kam es daher nicht. Daraufhin hatte der TBB eine Beschwerde beim UN-Antirassismus-Ausschuss eingereicht.

via UN: Deutschland soll sich zu Sarrazin-Urteil äußern | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg.

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Boris oder Ken? Unterwegs zur Hauptstadt der Nachhaltigkeit

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Mai 032012
 

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3. Mai – ein wichtiger Tag! Die Polen feiern heute ihren Verfassungstag. Sie waren das erste europäische Land, das 1791 eine geschriebene demokratische Verfassung annahm. Einige Monate später taten es ihnen die Franzosen nach. Sie folgten dem polnischen Vorbild. Hurra! Leider pfuschten den Polen die umgebenden Mächte mehrfach ins Handwerk und zerstörten den polnischen Staat, dennoch können die Polen und wir Europäer stolz auf die demokratischen Patrioten des 3. Mai 1791 sein!

Demokratischer Bürgersinn, Eigeninitiative, Innovationsgeist, Klimaschutz, Nachhaltigkeit – all diese Ziele sollte eine moderne Hauptstadt, wie es Berlin anzustreben behauptet, im Blick behalten. Was geschieht andernorts? In London wird heute der Bürgermeister gewählt. Wird es der radfahrende Boris Johnson schaffen – oder wird ihn der bekennende U-Bahn-Fahrer Ken  Livingstone vom Sattel stoßen? Er bevorzugt das bequeme Geschaukel in größeren Fahrzeugen, etwa in der Tube.

Gutes Foto von Boris Johnson heute im Berliner Tagesspiegel auf Seite 3! Der Fahrradhelm des Londoner Bürgermeisters sitzt vorbildlich! Man kann auch als Bürgermeister einer Nachhaltigkeitsmetropole Fahrrad fahren!  Ich bin deshalb für den progressiven, unangepassten  Boris.

Nachhaltigkeit fängt in der eigenen Lebensführung an. Jedes Marmeladenglas, das nicht völlig ausgegessen wird, belastet dein persönliches Klimakonto!

Eine klimaneutrale Stadt ist ohne massive Investitionen in eine moderne Radverkehrs-Infrastruktur nicht denkbar.  Dazu gehören in meinen Augen Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen, insbesondere die neuartigen Radstreifen, die meist sicherer sind als die baulichen Radwege. Unnötiger PKW-Verkehr sollte unterbleiben. Das soll und kann auch jeder für sich selbst entscheiden: Muss ich meine Freundin mit dem tiefergelegten BMW beeindrucken – oder kann es auch ein neu gestyltes, strahlend sauber geputztes Tandem mit Navi zum Date sein?

Jeder ist verantwortlich. Zeig’s den Londonern und den Berlinern, Boris!

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/zu-scherzen-aufgelegt/6581580.html

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Mein Freund heißt Björn, werter Herr Struck!

 Bundestagswahlen, Geld, Rechtsordnung, Schuldenbremse, Staatlichkeit, Staatssozialismus, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Mein Freund heißt Björn, werter Herr Struck!
Feb. 142009
 

Wenig erbaut bin ich, wenn Auswärtige über unsere heimischen Wahlkreiskandidaten herziehen. So tat es gestern der Herr Peter Struck. Er sagte über unseren Wahlkreiskandidaten Björn Böhning: „Böhning hat keine Ahnung.“ Es geht um die „Schuldenbremse“ – also ein grundgesetzlich verankertes Verbot für den Bund, eine gewisse Höhe der Neuverschuldung zu überschreiten – und ein Schuldenverbot für die Bundesländer.

Schuldenbremse im Grundgesetz: „Begriff der Notsituationen eng begrenzen“ – Inland – Politik – FAZ.NET
Struck reagierte am Freitag scharf auf Kritik von linken Parteifreunden an der vereinbarten Schuldenbremse. „Böhning hat keine Ahnung“, sagte er im ZDF. Der Sprecher des linken SPD-Flügels lehnt die Schuldenbremse ab, weil dadurch die Handlungsfähigkeit des Staates übermäßig eingeschränkt werde. Auch aus den Ländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wurde Kritik geäußert, teils verbunden mit der Forderung nach einer Verfassungsklage.

Das gefällt mir nicht, wenn ausgerechnet ein Politiker einem anderen Politiker Ahnungslosigkeit vorwirft. Sind Sie ausgebildeter Volkswirt, sind Sie studierter Verfassungsrechtler, lieber Herr Struck? Aus verfassungsrechtlicher Sicht hatten wir uns bereits am 09.02.2009 in diesem Blog den Bedenken des ehemaligen Verfassungsrichters Jentsch zugewandt. Unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geplanten legislatorischen Werkzeugs sind seither gewachsen.

Aus psychologischer Sicht halte ich diese Schuldenbremse ebenfalls für „schwer verkäuflich“. Der Bund möchte künftigen Generationen ab 2020 genau das verbieten, was er gerade in immer größeren Stücken sich herausnimmt: Schuldenmacherei ohne Ende, das Hineinfüllen von Steuergeldern in Fässer ohne Boden.

Der Bund nimmt sich die Freiheit heraus, künftigen Politikern jene Freiheit zu verbieten, zu der er sich jetzt nahezu schrankenlos die Freiheit nimmt: das Schuldenmachen.

Sorry, Herr Struck: ich vermag Ihnen da nicht zu folgen. Und ja, ja: Auch ich habe keine Ahnung.

Und als echter Kreuzberger sage ich: Mein Freund heißt Björn.

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Verfassungsrechtler Jentsch versalzt den entschlossenen Politikern die Schuldenbremsen-Suppe

 Rechtsordnung, Schuldenbremse, Verfassungsrecht  Kommentare deaktiviert für Verfassungsrechtler Jentsch versalzt den entschlossenen Politikern die Schuldenbremsen-Suppe
Feb. 092009
 

Soll man wirklich schon zum Frühstück die FAZ lesen? Zweifel sind angebracht – selbst wenn der Blogger derzeit nur ein Gratis-Abo abfrühstückt. Denn oft wird einem die Vorfreude auf das vielgerühmte entschlossene Handeln der Politik versalzen. So auch heute wieder. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch legt – „höchst vorsorglich“, wie die Juristen sagen –  die Axt an die geplante Schuldenbremse. Er hält sie für grundgesetzwidrig. Lest selbst:

Verfassungsrechtler: „Starke Zweifel an geplanter Schuldenbremse“ – Wirtschaftspolitik – Wirtschaft – FAZ.NET
Herr Jentsch, das Grundgesetz enthält schon jetzt eine Schuldenbremse, nur wurde sie nicht genutzt. Wird die geplante Neuregelung, die den Ländern das Schuldenmachen vom Jahr 2020 an verbietet, wirksam sein?

Nein. Dazu reicht die Regelung zu weit in die Zukunft. Die Bedingungen werden sich ändern. Eine Verfassung kann nicht die Politik ersetzen. Sie hat nicht die Details einer Haushaltsordnung vorzugeben. Zudem sind gewaltige Ausnahmen vorgesehen.

Darf der Bund den Ländern solche Vorschriften machen?

Der Bund hat keine Regelungsbefugnis, eine konkrete Verschuldungsgrenze einzuführen. Im Grundgesetz heißt es: „Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig“. Das kann nicht verändert werden, weil es Ausdruck des Bundesstaatsprinzips ist.

Weniger eindeutig gegenüber dem gewohnten entschlossenen Ankündigungs-Aktionismus äußert sich im Wirtschaftsteil der FAZ Beatrice Weder di Mauro, Mitglied im Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:

Frau Weder di Mauro, wieso ist das Finanzsystem in diese Schieflage geraten?

Weil die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen über viele Jahre mit zwei Illusionen gelebt haben: erstens, die zunehmende Verschuldung sei unbedenklich, und zweitens, die Finanzinnovationen hätten die Systemstabilität erhöht, indem sie die Risiken verteilt hätten. Tatsächlich verblieben die Risiken aber im Bankensystem, was auch daran lag, dass einiges mit Billigung der Bankaufseher außerhalb der Bilanzen gehalten wurde. Generell hatte das System eindeutig zu kleine Kapital- und Liquiditätspuffer, um Schwierigkeiten abzufedern. Auch ist die Aufsicht zu stark auf Einzelinstitute ausgerichtet, zu wenig auf die Stabilität des Gesamtsystems. Die systemische Gefahr hat man lange im wenig regulierten Teil des Systems, bei den Hedge-Fonds, vermutet und dabei übersehen, dass der Kern des regulierten Systems, die Banken, außer Kontrolle gerieten.

Was ist nun zu tun?

Die Diskussion über Rettungspakete leidet darunter, dass es an einem Gesamtkonzept fehlt. Die Reihenfolge, nämlich erst über die Finanzierung der Rettungsmaßnahmen nachzudenken und dann über die Restrukturierung, ist verkehrt.

„Die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen“  – wer sind sie? Gehören dazu etwa auch all jene, denen der Sachverständigenrat zuarbeitet? Dann müsste sich der gemeine Wähler doch fragen: Wo waren die Stimmen der Sachverständigen über all die Jahre hin, als die Krise sich auftürmte? Wurde denn Basel II nicht einhellig bejubelt? Gab es ein Frühwarnsystem? Hat es Laut gegeben? Falls ja – warum wurden die Warnerinnen und Warner nicht gehört?

Das Frühstück endet mit einigen dicken fetten Fragezeichen …

 Posted by at 11:10