Jan 142011
 

j2631-1_0550.jpg Viele fragen mich: „Was ist eigentlich eine Fahrradstraße? Wie muss man sich dort verhalten?“

Lesen wir hierzu unseren Leib- und Magentext – die amtliche Straßenverkehrsordnung. Sie sagt über Fahrradstraßen folgendes aus:

StVO – Einzelnorm
Ge- oder Verbot

1.
Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.
2.
Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.

Erläuterung

1.
Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
2.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

 Posted by at 14:34

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