Freigabe oder Einschränkungen für Alltagsdrogen – was meinst du?

 Friedrichshain-Kreuzberg, Görlitzer Park, Rechtsordnung, Türkisches  Kommentare deaktiviert für Freigabe oder Einschränkungen für Alltagsdrogen – was meinst du?
Aug. 022013
 

2013-07-18 17.43.21

Die Türkei verbietet mittlerweile den öffentlichen Alkoholverkauf ab 22 Uhr. Warum? Es gab – wie auf den griechischen Inseln – zu viel Ärger und zu viele Straftaten mit und von Betrunkenen, vor allem mit Touristen.

Mülltrennung haben sie in der Türkei jetzt auch an einigen Stellen eingeführt, außerdem werden PS-verliebte Raser auf den Straßen geblitzt und heftig zur Kasse gebeten, es werden erstmals auch Rauchverbote an vielen öffentlichen Orten ausgesprochen.

Drogenbesitz und Drogenhandel auch in kleinen Mengen bleiben in der Türkei weiterhin strafbar  und werden auch empfindlich bestraft.

Kurz, die Freiheit der türkischen Alkoholtrinker, der Autofahrer, sorglosen Müllablader, der unverbesserlichen Raucher wird fast schon so stark wie in der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt, aber bei weitem nicht so stark wie in den USA. Ärgerlich für viele Türken:  Der Türke darf nicht mehr „wie ein Türke“ rauchen und Auto fahren, sondern soll sich an Rauchverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Schlimm? Oder ein richtiger Schritt im Kampf gegen die Alltagsdrogen Tabak, Alkohol und Autowahn? Was glaubst du?

Ich sehe es so:

In der Türkei erlebten wir keinerlei Beschaffungskriminalität wie in Süditalien, keine Alltagskriminalität und keine Bettelei wie in Berlin, kein Anbaggern, keine illegalen Parkwächter wie in Italien oder in Griechenland, keine Übergriffe, keine grölenden Besoffenen usw. usw. Wir konnten im Hotel die Türen bedenkenlos offenstehen lassen. Das zwischenmenschliche Klima im öffentlichen Raum der Türkei war überall, auch in den Städten, sehr zivil, höflich, entspannt.  Ich halte dies auch für eine Folge der relativ strengen sozialen Kontrolle durch Familien und Gemeinden, für eine Folge des hohen Respekts vor Regeln, die der türkische Staat – notfalls mit Verboten und mit Strafen – durchsetzt.

Was meinst du zu folgenden Thema:

Legalize it!

Uruguay wird jetzt wohl das erste Land weltweit, in dem Cannabis legalisiert wird – gegen den Widerstand der Opposition und wohl auch gegen die Mehrheitsmeinung des uruguayanischen Volkes. Der Abgeordnete Gerardo Amarilla kündigt ein Referendum gegen das neue Gesetz, das der Drogenmafia Einhalt gebieten soll,  an (Meldung FAZ heute,  S.6).

Wird Friedrichshain-Kreuzberg bald am Görli nach Uruguay das zweite rechtlich souveräne Gebiet, das nun auch de jure offen den Cannabisverkauf erlaubt? Dann wären Uruguay und Friedrichshain-Kreuzberg die ersten Experimentierfelder für die Behauptung, dass eine Freigabe der Alltagsdroge Cannabis den kriminellen Rauschgifthändlern das Wasser abgrübe. Ich hege stärkste Zweifel, dass dem so wäre. Das ist wie beim Klimaschutz: Insellösungen, bei denen nur zwei autonome Gebiete voranschreiten,  klappen nicht.

Alle Staaten der Welt müssten alle Alltagsdrogen – darunter vor allem Alkohol, Cannabis, Tabak und PS-Wahn – komplett an einem einzigen Tag freigeben. Dann könnte man sehen, ob die Freigabe der üblichen Alltagsdrogen die erhoffte Besserung bringt.

 

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Juli 312013
 

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Drogenhandel, Waffenhandel, Frauenhandel, – das sind drei Hauptsäulen des global agierenden Verbrechens, die häufig, wenn auch nicht immer  miteinander verschränkt auftreten. Hier werden Jahr für Jahr hohe 3-stellige Milliardengewinne erzielt. Die exorbitanten Gewinnspannen im Waffenhandel, im Drogenhandel und im Frauenhandel sind mit legalen Geschäften schlechterdings nicht zu erzielen.

Die Hauptvertriebsrouten des globalisierten Drogenhandels haben sich verschoben. Noch bis etwa 1990 konnten wir davon ausgehen, dass die meisten Drogen über die Türkei und Südosteuropa in die Bundesrepublik gelangten. Die Türkei hat allerdings durch abschreckend hohe Strafen nicht nur für den Handel, sondern auch bereits für den Besitz von Drogen den Drogentransit stark erschwert. Die kriminelle Drogenszene wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten aus der Türkei, hier wiederum aus den kurdischen Gebieten weitgehend in andere Länder abgedrängt. Heute findet sie in Deutschland, hier wiederum besonders in Berlin, Stuttgart und anderen Großstädten hervorragende Existenzbedingungen.

Drogenhandel, Drogenbesitz und Zuhälterei sind – wie ich aus direkten Gesprächen mit Betroffenen weiß – die großen Versuchungen, denen sehr viele junge Männer in Neukölln, Kreuzberg und anderen Berliner Bezirken  erliegen. Die großen Verbrechen, die meisten Morde und Gewaltverbrechen (Johnny K., Semanur S.) usw. geschahen und geschehen in unserer Nachbarschaft unter dem direkten Einfluss von legalen und illegalen Rauschdrogen (Alkohol, Kokain, synthetische Drogen). Die Ermordung Johnny K.s , die Ermordung Semanur S.‘ sollten als warnende Exempel dienen. Ohne Suff, ohne Rausch, ohne Drogensucht wären diese Gewaltorgien, wären diese furchtbaren Verbrechen und viele andere Straftaten höchstwahrscheinlich  nicht passiert. Suff, Rausch, Drogensucht können aus harmlosen Bubis bei einem Ausraster das Unterste zuoberst kommen lassen.

„Wäre ich in Berlin geblieben, wäre ich mit Sicherheit kriminell geworden“, vertraute mir einmal ein deutsch-kurdischer, in Berlin geborener und aufgewachsener Jugendlicher in Ribnitz-Damgarten an. „Ich habe mich entschieden, anständig und ehrlich zu arbeiten und komme heute über die Runden – ohne Drogen, ohne Gewalt, ohne Kriminalität. Aber der Fortzug aus Berlin war absolut die Voraussetzung dafür.“

Einen beispielhaften, wenngleich nicht erschöpfenden Blick in die weitverzweigten, üppig sprießenden Machtgeflechte der nicht mehr so ganz neuen Mafia-Clans in Neukölln und Berlin (auch allbezirklich unterwegs)  kannst du hier werfen:

ZDF | mittagsmagazin | 22.07.2013, 13:19 Uhr:
*Arabisch-kurdische Clans*
VIDEO:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1947866/Arabisch-kurdische-Clans
Es sind gradezu mafiöse Strukturen, sagen die Ermittler: die arabisch-
kurdischen Großclans bedrohen mit Erpressung, Raub, Drogen und
Rotlicht-Kriminalität immer stärker die Sicherheit in unserem Land.

Wasser sucht sich seinen Weg, Drogen suchen sich ihren Weg. Die internationalen Drogenkartelle binden heute – von Lateinamerika aus agierend – das Transitland Spanien und die afrikanischen Länder südlich der Sahara viel stärker ein als den Mittleren und Vorderen Orient, zumal die Bürgerkriege und Kriege in Afghanistan, Syrien, Libanon schlecht fürs Business sind.

Doch weg mit diesen finsteren Gedanken! Sieh es doch mal lockerer! Mach einen Spaziergang durch den Görlitzer Park! Kuck dich um, genieße den herrlichen Sonnenschein, das spielerische lockere Flair! Wichtig ist es, die bewusst niedrig gelegte Eingangs- und Akzeptanzschwelle des Drogenhandels zu erkennen. Dafür lohnt sich ein Rundgang an den entsprechenden Lokalitäten. Meist werden neue User höflich und freundlich angesprochen, ein Nein ist meist ein Nein. Niemandem wird sein erster Joint, seine erste Ceska-Pistole, sein erstes Acid, seine erste ukrainische Prostituierte aufgedrängt. Die Kinder und Jugendlichen in Kreuzberg, in Neukölln, in Charlottenburg und anderen Bezirken gleiten sanft, gewaltfrei hinein in die Illegalität, in das Paralleluniversum des Waffenhandels, des Drogenhandels, der Zuhälterei, der Beschaffungskriminalität.

Das bewusst freundliche, gewinnende und höfliche Auftreten der Dealer – etwa im Görlitzer Park – wird immer wieder lobend und rühmend und mit augenzwinkerndem Behagen erwähnt, so neulich wieder von Tagesspiegel-Autor Sebastian Leber:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/auf-kreuzberger-parkett-grosse-probleme-im-kleinen-goerlitzer-park/8570322.html

Mit einem mutigen Vorschlag tritt auch unsere neue Bezirksbürgermeisterin hervor. Sie schlägt vor, den illegalen Drogenhandel gewissermaßen einzuhegen und unter das wachsame Auge des Staates zu stellen:

„Mein Appell ist: Ungewöhnliche Lösungen denken. Geht zum Beispiel ein Coffeeshop so wie in den Niederlanden, den wir zu einem akzeptierten und überschaubaren Platz für Drogenhandel machen?“

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article118440104/Neue-Buergermeisterin-prueft-Coffeeshop-am-Goerlitzer-Park.html

Einen akzeptierten und überschaubaren Platz für Drogenhandel, oder auch Frauenhandel, oder auch illegalen Waffenhandel oder auch für Geldwäsche? Das wäre das Grundmuster der vielen  kleinen, überschaubaren Wohnungsbordelle und Spielhallen nach Neuköllner Vorbild, der Coffeeshop nach Amsterdamer Vorbild.

Einen akzeptierten Platz für Drogenhandel? Ich bin dagegen. Es ist ja wie eigentlich sonst auch immer gut gemeint von unseren lieben, aber leider weltfremden Kreuzberger Grünen, zeugt aber auch von einer sozusagen rückwärtsgewandten, furchtbar unglobalisierten Denkungsart.  Der Coffeeshop  könnte funktionieren, wenn man die gesamte Produktions- und Lieferkette überschauen könnte. Aber dem ist nicht so. Das Drogengeschäft ist ein riesiges, interkontinentales, kriminelles Machtgeflecht, bei dem ein Glied ins andere greift, wo zwar nicht vor den Kunden, aber hinter den Kulissen mit allen Mitteln gekämpft wird. Die Dealer im Görlitzer Park sind sicherlich nur die Letzten, die kleinsten, stets freundlich lächelnden  Händler, die schon den Lieferanten ihres Lieferanten nicht mehr kennen.

Ich bin für eine weitgehende Bekämpfung und Zurückdrängung des Verbrechens, nicht für dessen Anlockung und fördernde Einhegung durch überschaubare Plätze. Wir brauchen Repression des Verbrechens wie etwa in der Türkei vorgemacht, abschreckende Strafen für Drogenhändler und Frauenhändler, Abschiebung von ausländischen Waffen-, Frauen- und Drogenhändlern in deren Herkunftsländer. Coffeeshops? Ich bin dagegen. Die Eltern der Kreuzberger Schulkinder und Jugendlichen sind mit Sicherheit auch dagegen. „Ja, dann müsst ihr euch halt überlegen, ob ihr hier noch wohnen könnt.“ Gut, so wird uns das immer wieder gesagt.  Und viele Familien, gerade türkische, polnische, italienische Familien verlassen ja auch in der Tat mit Kind und Kegel den Vorzeige- und Musterbezirk Kreuzberg.

Es drängt sich in der Tat wieder einmal der Eindruck auf: Das Bezirksrecht bricht in Friedrichshain-Kreuzberg sowohl Landesrecht als auch Bundesrecht. Das ist in der Tat eine ungewöhnliche Lösung.

Lesetipps:

Moisés Naím: Das Schwarzbuch des globalisierten Verbrechens – Drogen, Waffen, Menschenhandel, Geldwäsche, Markenpiraterie. Piper Verlag GmbH, München Oktober 2005
Roberto Saviano: Sprich über die Verbrechen. Ein Brief an den italienischen Mafioso Sandokan. In: Die Zeit vom 1. Juli 2010.

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Juli 222013
 

2013-07-21 10.11.06

Was für eine schöne Überraschung. Mit dem Lied „Wer recht in Freuden wandern will“ auf den Lippen wanderte ich gestern von Kadıkalesi nach Turgutreis. Zwei Dinge erfreuten mich: Ich sah erstmals auf türkischen Straßen mehrere Radfahrer innerhalb weniger Minuten – und seitab der Straße lachte ein nachhaltig bewirtschafteter Öko-Bauernhof mich an. Ich trat durch das Hoftor, begrüßte den Bauern: „Euch gab es aber vor 5 Jahren noch nicht, als ich das letzte Mal hier entlang wanderte …!“, begann ich. „Ja, wir sind erst seit 1 Monat hier. Der Hof ist ganz neu! Du kannst dich ruhig umschauen!“

Ich schaute mich um: Überall sind Obstbäume gepflanzt, Gemüsebeete angelegt, Bäume, Büsche und Beete scheinen klug aufeinander abgestimmt. Nachhaltige, ressourcenschonende Landwirtschaft! Schafe weiden und blöken in einem Gatter, einige Kühe äsen im Schatten der Bäume, Hühner scharren an der Erde. Eine Art Paradies für den Wanderer, der sich bekanntlich dort nicht im Schweiße des Angesichts den Rücken krumm schuften muss!

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„Euer Hauptproblem ist wohl die Bewässerung?“, fragte ich Cem, den Besitzer des Bauernhofes nach einem Blick auf die vielen verlegten Wasserschläuche.  „Nein, im Gegenteil! Es gibt in 25 m Tiefe hier reichlich bestes Grundwasser, zumal es im Winter fast zu viel geregnet hat. Wir pumpen unser eigenes Grundwasser und leiten es über eine Bewässerungsanlage auf die Beete und Felder. Wasser ist da! Aber es gibt noch sehr sehr viel Arbeit zu leisten!“

2013-07-21 10.55.41

Bei einem Glas selbstgemachter Limonade genoss ich den herrrlichen Anblick des Öko-Paradieses, zu dem ich von Herzen Ja sagte.

Da hörte ich ein lautes „Hayir“.  Hayir heißt nein. Was war geschehen? Ein kleines Mädchen, etwa drei Jahre alt, hatte einen Stein aufgenommen und schickte sich an, ihn auf eine Beleuchtungsanlage zu werfen. Die Mutter des Kindes saß wachsamen Auges daneben, der Stein in der wurfbereiten Hand des Mädchens gefiel ihr nicht. Sie verbot dem Kind freundlich, aber bestimmt mit einem Hayir das Werfen des Steines. Hayir heißt nein.

Da fiel mir ein, was ich damals als Jugendlicher aus dem Buch „Eltern, Kind und Neurose“ von Horst-Eberhard Richter mitgenommen hatte: Die Kinder müssen das Nein lernen. Ohne das Nein der Eltern kann das Kind nicht wachsen. Vor der Geburt holt sich das Kind alles, was es braucht, aus dem Körper der Mutter – auch auf Kosten der Mutter.  Es lebt gewissermaßen in einem Paradies nach dem Motto. Hol dir was du brauchst.

Jede Schwangerschaft kostet die Mutter  einen Zahn, sagte man früher.

Anders spielt die Musik nach der Geburt, diesem ersten großen, überwältigenden Erlebnis jedes Menschen. Das Kind kann nicht alles haben, vor allem nicht  sofort haben. Von Anfang an muss das Kind nach der Geburt das aufschiebende, verbietende, grenzensetzende Nein lernen:  „Du darfst nicht Steine auf Lampen werfen. Du darfst nicht ins tiefe Wasser springen, wenn du nicht schwimmen kannst. Du darfst nicht lügen. Du darfst schwächeren Geschwistern nicht das Essen stehlen, du darfst nicht sitzenbleiben, wenn Ältere und Schwächere deinen Sitzplatz benötigen … “ Usw. usw., eine ganze Batterie an Verboten, Mahnungen, Zurechtweisungen!

Das feste Nein lernen. Das müssen wir Eltern den Kindern ermöglichen.

Ich war dankbar. Wieder hatte ich etwas einsehen gelernt, was allzu leicht vergessen wird: es gibt das Paradies nicht. Das Nein, die Mühe, der Fleiß, die Arbeit sind unerlässlich, um zusammenzuleben und gut zu leben.

Ich bot an, die Limonade zu bezahlen, aber Cem lehnte ab: „Du bist mein Gast. Komm wieder, bring deine Familie mit, wir sind immer da.“

„Ich sehe eine große Zukunft für euch. Cem, ihr habt ein riesiges Potenzial. Ich komme gerne wieder!“ So verabschiedete ich mich und wanderte weiter in der heißen Landstraße zwischen Turgutreis und Kadıkalesi, ein deutsches Wanderlied auf den Lippen.

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Die umjubelten Heldentaten der Frau mit den rosaroten Rennschuhen

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Juli 012013
 

2013-06-15 13.55.46

http://www.latimes.com/local/lanow/la-me-ln-wendy-davis-took-on-texas-bullies-on-abortion-and-won-20130626,0,5588133.story

http://www.spiegel.de/panorama/wendy-davis-aus-texas-laufschuhe-werden-zum-verkaufsschlager-a-908481.html

Großer, riesiger Erfolg für Wendy Davis, eine Abgeordnete der Minderheitenfraktion der Demokratischen Partei im texanischen Senat! Die rosaroten Laufschuhe, die sie bei ihrem Redemarathon, dem berühmten amerikanischen Filibuster trug, sind der Renner bei Amazon! Die Presse ist begeistert, der deutsche SPIEGEL stimmt mit Pauken und Trompeten, mit Bilderstrecken und Lobesergüssen in den Jubel ein. Auch  der amerikanische Präsident beglückwünscht seine Parteifreundin zu ihrem heroischen Akt, durch den sie verhinderte, dass die republikanische Mehrheit der Abgeordneten einige Einschränkungen beim Recht der Frau auf sichere, gesunde und selbstbestimmte Abtreibung durchgesetzt hätten.

Finster dreinblickende Frauen, die Frauen aus der Mehrheitspartei, der republikanischen Partei, die Abtreibungsgegnerinnen, standen hinter dem Gesetzentwurf. So zeigte sie der SPIEGEL. Fröhlich befreit jubelnde Männer, die Abtreibungsbefürworter, erhoben laut ihre Stimme und fuchtelten mit den Armen von der Zuschauertribüne herab, nachdem der Gesetzentwurf gescheitert war.

Schauen wir uns den Triumph der jubelnden Massen genauer an – vergleichen wir die geplante, aber durch Wendy Davis‘ heroischen Filibuster verhinderte  Einengung des Rechts der Frau auf gesunde, sichere und selbstbestimmte Abtreibung mit unserer Lage in Deutschland!  Das versuchte die Mehrheitsfraktion der Republikaner durch die Gesetzesvorlage durchzusetzen:

1) Eine Abtreibung des Fötus nach der 20. Woche (=etwa 5 Monate alter Fötus)  nach der Befruchtung wäre in Texas grundsätzlich verboten worden; nur bei akuter Gefahr für das Leben der werdenden Mutter wäre sie weiterhin erlaubt gewesen. Grundsätzlich gilt laut US-Bundesrecht, dass die Abtreibung bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus („viability“) erlaubt ist. Nach deutschem Sprachgebrauch ging es also in Texas um die sogenannten Spätabtreibungen, wie sie etwa in China millionenfach gang und gäbe sind – es sind die Fälle, bei denen manchmal die Ärzte dann einen lebendigen Fötus auf dem OP-Tisch haben und nicht so recht wissen, wie sie mit ihm umgehen sollen. Er ist ja an der frischen Luft nur wenige Minuten lebensfähig.

Vergleich mit Deutschland: Mit dieser Gesetzesänderung wäre die Rechtslage in Texas etwas strenger als bisher in den meisten US-Staaten, aber noch bei weitem nicht  so streng wie in Deutschland geworden. In Deutschland ist bekanntlich die Abtreibung des Embryos nur bis zur 12. Woche (etwa 3 Monate)  der Schwangerschaft bei Einhaltung gewisser Beratungspflichten  straffrei und danach nur bei akuter Gefahr für das Leben der Frau zulässig. Das deutsche Recht erkennt auch dem ungeborenen menschlichen Leben grundsätzlich eine gewisse Schutzwürdigkeit zu.

2) Der Schwangerschaftsabbruch hätte nur noch in medizinischen Einrichtungen durchgeführt werden dürfen, die als Tagesklinik ausgestattet gewesen wären, nicht hingegen in rein ambulanten Praxen von niedergelassenen Ärzten.

Vergleich mit Deutschland: Der Eingriff gilt in Deutschland innerhalb der ersten drei Monate in medizinischer Sicht als unproblematisch, etwa 100.000 Abbrüche werden pro Jahr ganz überwiegend ambulant durchgeführt. Von diesen sind etwa 3% durch akute medizinische oder durch kriminologische Notlagen, also durch die Schwangerschaft als Ergebnis einer Vergewaltigung, bedingt.

Wie mag ein Fötus in der 20. oder 24. Schwangerschaftswoche die Abtreibung wohl empfinden? Zwar lernen die Winzlinge bereits in diesem Alter den Klang der mütterlichen Stimme kennen, sie erkennen den mütterlichen Herzschlag, sie reagieren auf seelische Erschütterungen der Mutter. Bewegende Zeugnisse dieser vorgeburtlichen Empfindungsfähigkeit haben mir schwangere Mütter immer wieder berichtet. Sie erleben das Kind bereits vor der Geburt als eine Art inneres Gegenüber, als ein menschliches Wesen, das irgendwie das Leben der Mutter sanft oder auch gewaltsam zu verwandeln beginnt. Durch die Abtreibung wird diese menschliche Beziehung jäh unterbrochen.

Ich persönlich habe das Gefühl, dieses zarte beginnende menschliche Leben verdient Schutz und Hege. So hat es – wie ich meine zu Recht – der deutsche Gesetzgeber auch damals bei der bitter umkämpften Neufassung des § 218 ausdrücklich niedergelegt.

In den USA steht dagegen das Recht der Frau auf ein selbstbestimmtes Leben deutlich vorne. Keine Frau soll Mutter werden, ohne dies zu wollen. Der Wille der Frau entscheidet. Das Recht der Frau auf ein selbstbestimmtes Leben, die absolute Herrschaft über den eigenen Körper behält die Oberhand über dem unerwünschten Leben des menschlichen Winzlings, der zur falschen Zeit am falschen Ort kommt. So legen es die Abtreibungsbefürworter immer wieder dar. Sie verneinen, dass dem menschlichen Leben aus sich heraus grundsätzliche Schutzbedürftigkeit zukomme. Niemand soll der Frau dreinreden, was sie mit ihrem Körper macht, schon gar kein Mann!

Aber wir müssen wieder einmal erkennen, dass moralische Vorstellungen von Land zu Land unterschiedlich  sind. Das zeigt sich etwa im Waffenrecht der USA. Es zeigt sich aber auch im Recht der Frau auf Abtreibung.

Vor wenigen Tagen, genau an dem Tag, als ich gerade von den Heldentaten der demokratischen Abgeordneten Wendy Davis mit den rosaroten Sneakern, die der Renner bei Amazon sind,  gelesen hatte,  hupte mich ein wütender Autofahrer an, weil ich beim Überqueren der Fahrbahn  für ihn nicht schnell genug die Straße räumte. Fast hätte ich ihn, der über sicherlich 140 PS verfügte,  gezwungen, sein Fahrzeug abzubremsen. Ich, der radelnde Winzling stand ihm sozusagen im Weg. Vielleicht hatte er ja eine eilige Besorgung? Ich hinderte ihn gewissermaßen daran, seine Pläne und Vorhaben zügig und straff durchzuführen.

Dennoch durfte ich mich darauf verlassen, dass der Autofahrer im Notfall abgebremst hätte. Obwohl ich der deutlich, der unvergleichlich Schwächere war, obwohl ich zur falschen Zeit am falschen Ort war, hätte er mit größter Wahrscheinlichkeit  mein Leben verschont. Er hätte die Schutzbedürftigkeit des trödelnden Radfahrers sicherlich anerkannt, zumal ja so ein Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer immer mit vielen Scherereien – Schäden am Kotflügel, Polizeiärger, Versicherungen, Gerichtsverhandlung – verbunden ist.

Ich atmete erleichtert auf: Wie froh dürfen wir doch sein, dass unsere Rechtsordnung allen Menschen von Geburt an ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zuerkennt! Ein Unbehagen bleibt dennoch: Was macht das mit einer Gesellschaft, wenn das Erreichen der Geburt so eindeutig an die Zustimmung der Mutter gebunden ist? Erscheint es dann nicht so, als „verdankten“ wir wie alle anderen Kinder letztlich dem Willen der Erwachsenen, dass wir geboren werden durften? Entsteht dann nicht der Eindruck, als lebten wir alle sozusagen von Gnaden unserer Mütter?

Diese Gedanken schossen mir bei dem und kurz nach dem Beinahe-Unfall durch den Kopf. Ich konnte ab da dem Erfolg des heroischen Filibusters keinen Jubel abgewinnen. Im Gegenteil. Der Jubel erstickt einem sozusagen im Halse.

Bild: Hier stand einmal ein Baum. 13.06.2013, Kreuzberg, Großbeerenstraße

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„Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“ Eine TBB – Presseerklärung im Original

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Apr. 182013
 

TBB – Presseerklärung

18.04.2013

 

 

„Rassismus ist keine Meinungsäußerung, Rassismus ist ein Verbrechen.“
Catherine Trautmann, ehemalige Bürgermeisterin von Strasbourg und Pressesprecherin und Kulturministerin der Regierung Mitterand

 

18.04.2013 – Presseerklärung
UN – ANTIRASSISMUS AUSSCHUSS (CERD) RÜGT DIE BUNDESREPUBLIK IM „FALLE SARRAZIN“

Die Beschwerde des TBB wurde positiv entschieden: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin verletzt UN-Antirassismus-Konvention

 

Der TBB-Sprecher Hilmi Kaya TURAN erklärte:

 

„Dies ist eine historische Entscheidung. Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass die Äußerungen Herrn Sarrazins auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung enthalten.
Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass trotz vorhandener gesetzlicher Bestimmungen Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens in der Bundesrepublik in der Praxis unzureichend ist. Der Ausschuss hat die Bundesrepublik aufgefordert, entsprechend zu handeln. Außerdem hat der Ausschuss implizit eine entsprechende Schulung der Staatsanwält_innen und Richter_innen empfohlen.  Wir erwarten von der Bundesregierung, dem Bundestag und den Landesregierungen, dass die CERD-Empfehlungen ohne Verzögerung umgesetzt werden.“

 

Vorgeschichte:


Nach dem Interview des Bundesbankers Theo Sarrazin in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 hatte der TBB Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidung bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt. Das Verfahren wurde aber eingestellt, der Widerspruch blieb erfolglos. Daraufhin wandte sich der TBB an CERD (UN-Antirassismus-Ausschuss). Die Entscheidung des Ausschusses ist am 4.4.2013 erfolgt:
„Der Ausschuss kommt daher zu dem Schluss, dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung …. durch den Vertragsstaat .. eine Verletzung der Konvention (über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung) darstellt.“


Zusammenfassung der Entscheidung des UN-Anti-Rassismus-Ausschusses (CERD) vom 4.4.2013 aufgrund des Internationalen Übereinkommens vom 21. Dezember 1965/7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1969 II 961

 

a. Feststellungen der CERD
– Der TBB ist antragsberechtigt
– Das Sarrazin-Interview verletzt CERD-Bestimmungen
– Der Ausschuss urteilt, dass Herrn Sarrazins Äußerungen eine Verbreitung von Auffassungen, die auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen, darstellen und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung entsprechend der Konvention enthalten.

– Im Sinne der Konvention ist nicht ausreichend, Akte der Rassendiskriminierung lediglich auf dem Papier als strafbar zu erklären. Vielmehr müssen Strafgesetze und andere gesetzliche Bestimmungen, die Rassendiskriminierung verbieten, effektiv von zuständigen nationalen Gerichten und anderen Staatsinstitutionen umgesetzt werden.

– Der Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung der Äußerungen Herrn Sarrazins durch den Vertragsstaat (Bundesrepublik Deutschland) eine Verletzung der Konvention dargestellt hat.

– Die fehlende strafrechtliche Verfolgung von Herrn Sarrazin entspricht einer Verletzung der Konvention, da die nationale Rechtsprechung zu eng ausgelegt wurde.

– Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht alle CERD-Bestimmungen in innerstaatliches Recht umgesetzt (§§ 130 Volksverhetzung & 185 Beleidigung StGB werden nicht entsprechend der Konvention angewandt)
– Die staatlichen/judikativen Instanzen setzen die Gesetze nicht gemäß den CERD-Bestimmungen um

b. Empfehlungen der CERD
– Der Vertragsstaat ist angehalten, die Entscheidung des Ausschusses breit bekannt zu geben, auch unter Staatsanwälten und Justizorganen.

– Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat im Sinne seiner Verpflichtungen seine Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung in Fällen angeblicher Rassendiskriminierung überprüft, die in der Verbreitung von Auffassungen besteht, die auf einem Gefühl der rassischen Überlegenheit oder Rassenhass beruhen sowie in der darauf basierenden Aufstachelung zur Diskriminierung.
– Die Bundesrepublik soll ihre Richter_innen und Staatsanwält_innen im Sinne der CERD-Bestimmungen schulen

c. Der Ausschuss verlangt, innerhalb von 90 Tagen vom Vertragsstaat über die Maßnahmen informiert zu werden, die er unternimmt, um die Entscheidung des Ausschusses umzusetzen.


Doch Intoleranz und Rassismus äußern sich keineswegs erst in Gewalt. Gefährlich sind nicht nur Extremisten. Gefährlich sind auch diejenigen, die Vorurteile schüren, die ein Klima der Verachtung erzeugen. Wie wichtig sind daher Sensibilität und ein waches Bewusstsein dafür, wann Ausgrenzung, wann Abwertung beginnt. Gleichgültigkeit und Unachtsamkeit stehen oft am Anfang eines Prozesses der schleichenden Verrohung des Geistes. Aus Worten können Taten werden.“
Aus der Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt, 23. Februar 2012 in Berlin

 

StGB

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


LINKS

Entscheidung des CERD (UN-Antirassismus-Ausschuss) vom 4.4.2013 im englischen Original

Durch den TBB vorgenommenen Übersetzung der Entscheidung (Nummern 11.1 bis 15./Ende)

Internationales Übereinkommens vom 21. Dezember 1965/7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

Erklärung des Deutschen Instituts für Menschenrechte  

 Posted by at 14:18
Apr. 092013
 

2013-03-25 14.01.41

Hassenden läuft der Hass nach, Liebenden kommt die Liebe entgegen. So spricht eine gezettelte Botschaft des Talmud auf der Wilhelmstraße.

Mit einem Lesezirkel hochbetagter, hochweiser Damen und Herren in der nämlichen Wilhelmstraße besprach ich Theodor Fontanes unsterbliches (es wird uns alle überleben!) Gedicht „Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland“. Gemeinsam kramend, suchend stöbernd in den Herzkammern des Gedächtnisses, gelang es uns, einen Großteil des Gedichts wiederherzustellen, das früher jedes Berliner Schulkind kannte.

Merkwürdig, ja fast anstößig  ward mir beim Rezitieren folgende Strophe, und in ihr insbesondere die fettgedruckten Zeile:

So klagten die Kinder. Das war nicht recht –
Ach, sie kannten den alten Ribbeck schlecht;
Der neue freilich, der knausert und spart,
Hält Park und Birnbaum strenge verwahrt.
Aber der alte, vorahnend schon
Und voll Mißtraun gegen den eigenen Sohn,
Der wußte genau, was damals er tat,
Als um eine Birn‘ ins Grab er bat,
Und im dritten Jahr aus dem stillen Haus
Ein Birnbaumsprößling sproßt heraus.

Voll Mißtraun gegen den eigenen Sohn – eine starke, harte, grob treffende Zeile!

Die Literatur, aber mehr noch die gesamte politische Debatte ist ja heute reich, überreich an Vorwurfsdiskursen der Jungen gegen die Alten. Hier bei Fontane erhebt einmal der Alte einen stillen Vorwurf gegen den Sohn. Könnte es sein, dass einmal, ein einziges Mal in der Weltgeschichte, die Väter bessere Menschen als die Söhne, die Mütter bessere Menschen als die Töchter sind? Ich hege diese Vermutung, ich bin davon überzeugt! Es können durchaus die Väter und Mütter mehr geleistet haben, mehr Bleibendes zum Wohl und Gedeihen der Nachkömmlinge hinterlassen als umgekehrt die Söhne und Töchter schaffen!

Insbesondere die 68er Generation brüstet sich in Teilen bis heute damit, erstmals das Versagen, Verdrängen und Vergessen der Vätergeneration in den Jahren 1933-1945 aufgedeckt zu haben.

Voll Mißtraun gegen den eigenen Vater – das könnte das Motto eines Christoph Meckel, eines Günter Seuren, eines Günter Grass, eines Bernward Vesper, einer Gudrun Ensslin, einer Ulrike Meinhof  und tausender anderer Kämpfer der 68er Generation sein! Diese Geisteshaltung prägt heute große Teile der meinungsprägenden Redaktionen und Feuilletons. All diese Söhne und Töchter bezogen ihre unerschütterliche Überzeugung der eigenen moralischen Überlegenheit aus dem wiederholten, ritualisierten, gemeinschaftlich vollzogenen Prozess gegen die eigenen Eltern – einer Art ständig wiederholten symbolischen Hinrichtung der Mörder.

Die ab 1949 vollbrachte Aufbauleistung der Bundesrepublik Deutschland wurde und wird nicht gewürdigt. Sie wird verleugnet. Bis zum heutigen Tag brüsten sich Vertreter der 68er Generation damit, sie hätten den „Muff der Adenauer-Jahre“ beseitigt. Ein großer, ein grotesker  Irrtum, wie ich finde! Die deutsche Literatur der Jahre 1946 bis 1965 bestätigt die satte, selbstverliebte, selbstzufriedene moralische Überlegenheitsgeste der Jüngeren, also der ab 1935 bis 1960 Geborenen, schlechterdings nicht. Die frühen, vielgelesenen  Erzählungen Heinrich Bölls, die 1952 bei der Eröffnung des Mahnmals Bergen-Belsen gehaltene Rede des Bundespräsidenten Theodor Heuss zeigen ebenso wie zahlreiche Reden von Bundeskanzler Adenauer eindeutig, dass – von den Spitzen der Literatur und der Politik ausgehend – ein klares Bewusstsein von deutscher Schuld und Schande zu erwachsen begann.

Die 68er-Generation fiel jäh hinter den schmerzhaften Prozess der Gewissenserforschung der Väter und Kriegsheimkehrer zurück, sie prahlte, drohte, johlte, sie fiel zwar nicht auf Hitler herein, aber sehr wohl auf Mao, Ho Tschi Minh, Lenin, Fidel Castro, Che Guevara, später Ghaddafi  – diese waren aber wie Hitler allesamt Diktatoren, an deren Händen reichlich Blut klebte. Und die 68er – etwa Rudi Dutschke, ebenso Teile der späteren Grünen wie etwa Joschka Fischer oder Hans-Christian Ströbele  – bejahten Gewalt als politisches Druckmittel. Hinhören, Einfühlen, Verzeihen, Gewaltverzicht kannten sie nicht. Sie glaubten nicht an die Liebe, nicht an die Erinnerung, nicht an die Versöhnung.

Mahler, Dutschke, Cohn-Bendit, Günter Grass und viele andere haben damals ein Scherbengericht veranstaltet, mit dessen letzten Hinterlassenschaften wir uns heute herumzuschlagen haben. Die völlige Delegitimation der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, die die 68er-Bewegung versuchte, brachte jahrelang, bringt auch heute noch ein erhebliches Potenzial an Gewaltbereitschaft hervor. „Wehrt euch“. Unser Bild zeigt einen gezettelten Anschlag auf der Ohlauer Straße/Reichenberger Straße, Kreuzberg, aufgenommen heute, direkt vor der besetzten Grundschule, einem der neu entstandenen rechtsfreien Räume.

2013-04-09 17.46.13

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Bitte nicht mit zweierlei Maß messen!

 Das Böse, Haß, Rechtsordnung, Staatlichkeit  Kommentare deaktiviert für Bitte nicht mit zweierlei Maß messen!
Feb. 182013
 

Eine beispiellose Terror- und Mordserie erschütterte ab 2000 die Bundesrepublik. Fast 8 Jahre lang zog eine Gruppe rechter Terroristen plündernd, bombend und mordend übers Land, fand Unterschlupf in Wohnungen, wurde von staatlichen Behörden, deren Versagen auch von höchster Stelle beklagt wird, nicht aufgedeckt. Mindestens 10 Menschen wurden kaltblütig ermordet. Die Verlautbarungen, Videos und Mitteilungen des NSU gehören zum Menschenverachtendsten, was seit 1945 auf deutschem Boden veröffentlicht wurde. In den öffentlichen Nachrichtensendungen wurde das menschenverachtende Video abgespielt. Es ist eine gute Geste des Bundespräsidenten, die Angehörigen der Opfer, die alle einen Namen haben, als Zeichen der Anteilnahme zu empfangen.  Sie haben unser Mitgefühl verdient.
Eine beispiellose Terror- und Mordserie erschütterte ab 1970 die Bundesrepublik. Fast 30 Jahre lang zog eine Gruppe linker Terroristen plündernd, bombend und mordend übers Land, fand Unterschlupf in Wohnungen von Sympathisanten, wurde nachweislich angefüttert und gedeckt von den staatlichen Behörden der DDR, die einigen Mitgliedern der Terrorgruppe auch neue Identitäten beschaffte und sie untertauchen ließ. Mindestens 34 Menschen wurden kaltblütig ermordet. Die Verlautbarungen, Fotos und Mitteilungen der RAF gehören zum Menschenverachtendsten, was seit 1945 auf deutschem Boden veröffentlicht wurde. Die Unterstützerkreise der RAF reichten sehr sehr weit, ja bis in den Bundestag hinein. Viele Morde sind bis heute nicht aufgeklärt, da die Mitwisser im Geiste der unverbrüchlichen Omertà schweigen.

Der namenlos gebliebenen nichtprominenten RAF-Opfer wurde kaum gedacht. Hier wäre es sicherlich ebenfalls eine gute Geste, die Angehörigen der nichtprominenten Opfer, die weitgehend namenlos geblieben sind, einmal einzuladen. Auch sie haben, ebenso wie die Hinterbliebenen der prominenten Opfer, unser Mitgefühl verdient.

http://www.sueddeutsche.de/medien/film-ueber-raf-opfer-vergessen-neben-managern-und-bankern-1.1234087

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Nationalismus in ganz Europa verbieten? – THINK FIRST! Erschd dengga, dann schwätza bzw. schreiba!

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Jan. 242013
 

Der Nationalismus blüht und gedeiht allenthalben und aller Lande außerhalb Deutschlands, siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung heute, S. 5 (linker und rechter katalanischer Nationalismus), S. 6 (linker und rechter tschechischer Nationalismus sowie linker und rechter türkischer Nationalismus). Der Nationalismus – häufig unterfüttert mit antideutschen oder antiamerikanischen Ressentiments – verbindet ganz elementar leider einen großen Teil aller politischen Parteien außerhalb Deutschlands, namentlich in Tschechien, in der Türkei, in Katalonien. Um dies zu begreifen, muss man sich aber erst einmal ernsthaft für unsere befreundeten und verbündeten Partnerländer und ihre Menschen interessieren, sie als einfacher Mensch bereisen und auch deren Sprachen erlernen, z.B. Tschechisch, Polnisch, Türkisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Griechisch. Überall denken und sagen die meisten Politiker außerhalb Deutschlands: „Zuerst und zuvörderst kommen die Interessen unseres Vaterlandes, dann die der EU!“ Fazit: Die geistige Auseinandersetzung mit dem gesetzestreuen Nationalismus der Parlamentsparteien und die Überwindung des radikalen, verbrecherischen Nationalismus der Terroristen bleibt eine der großen Herausforderungen für die Europäische Union. Ein Verbot des nationalstaatlichen Denkens, ein Ausschluss aller nationalistischen Politiker hülfe nichts – dann würden sich sich sofort die Parlamentssäle und Kabinettstische leeren und Deutschland mit seinen Ministerpräsidenten von SPD, CDU und neuerdings Grünen stünde weitgehend allein da. Außerdem: Wer jetzt die NPD verbieten will, hätte mit weit größerem Fug und Recht vor 30 Jahren die AL bzw. die Grünen verbieten müssen, denn die Verbindungen der Grünen ins linksterroristische Milieu der RAF hinein waren und sind weit deutlicher, weit klarer als die Verbindungen der NPD ins rechtsterroristische Milieu hinein, wie sie Michael Bertrams, Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs umstandslos nachweisen zu können behauptet (FAZ heute, S. 5).Die Rote Armee Fraktion (RAF) – ihrerseits ebenso mörderisch, menschenverachtend, verlogen wie der Nationalsozialistische Untergrund (NSU), aber weit effizienter, schlagkräftiger aufgestellt und obendrein quantitativ, also nach Menschenopferzahlen, viel verheerender als der NSU – war nachweisbar bestens vernetzt in die DDR-Ämter und DDR-Behörden hinein, sie hatte meiner deutlichen Erinnerung nach massenhaft Unterstützer im gesamten linken zivilgesellschaftlichen Spektrum Westdeutschlands, sie konnte ihr „rotes Gift“ ungehemmt in der Mitte der Gesellschaft verbreiten, unterstützt von namhaften, hochintelligenten, brillanten Dummköpfen und hochmögenden Arbeitern der Stirn und der Faust wie Jean-Paul Sartre, Daniel Cohn-Bendit MdEUP und Hans-Christian Ströbele MdB.

Die RAF hatte nachweisbar einen massiven Unterstützerkreis, der bis in den Deutschen Bundestag hineinreichte bzw. hineinreicht. Die beispiellos menschenverachtenden Verlautbarungen, Flugblätter und Aufrufe der RAF waren das Schlimmste, was ich bis dahin in der Bundesrepublik Deutschland zu lesen bekam. Allenfalls die Verlautbarungen, Videos und Aufrufe des NSU reichen in ihrer Brutalität und Niedertracht in etwa an die RAF heran. Es steht außer Frage: RAF und NSU waren und sind eine Schande für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und für die gesamte damalige bzw. ehemalige Deutsche Demokratische Republik. Schlimm ist auch: Die RAF konnte ihr „rotes Gift“ mit größter Leichtigkeit in der Mitte der Geselllschaft verbreiten, wie es heute – in den Worten von Michael Bertrams – die NPD mit ihrem „braunen Gift“ tut.

Man lese doch nur einmal sorgfältigst das 10-Punkte-Programm der NPD von 2010, ehe man einen Verbotsantrag stellt! Vieles darin ist voll anschlussfähig ans Programm der Grünen! Grüne (Tübingens Bürgermeister Boris Palmer etwa) wie NPD (10-Punkte-Programm von 2010) berufen sich ausdrücklich auf die deutsche Romantik, auf den deutschen Idealismus als ihren Ursprung (Johann Gottlieb Fichte, Stuttgarts Georg W.F. Hegel, Tübingens Friedrich Hölderlin) – die grünen Ökosozialisten sind gewissermaßen die Linksromantiker, so wie die braunen Nationalsozialisten der NSDAP und die Nationaldemokraten der NPD  gewissermaßen die Rechtsromantiker in der urdeutschen nationalen Parteienlandschaft sind.Nebenbei und zu guter Letzt: „Rotes Gift“, „braunes Gift“, „Vergiftung (des gesunden Volkskörpers) durch den Keim des Bolschewismus bzw. des Nationalismus“ – das ist reinrassige Sprache der Nationalsozialisten der 30er und 40er jahre bzw. der reinrassigen Kommunisten der 30er und 40er Jahre. Watch your language, Mr. Bertrams! Das ist O-Ton der 30er Jahre! READ STALIN, READ HITLER, READ LENIN, READ ROSENBERG, READ MUSSOLINI! Then: THINK IT OVER, OR, as we say in glückselig Suevia: „Erscht denga, dann schwätza bzw. schreiba!“

Quellenangaben:
„Karlsruhe hat NPD verharmlost“, FAZ, 24.01.2013, S. 5
„Abstimmung über die Freiheit. Regionalparlament will Kataloniens Souveränität“, FAZ, 24.01.2013, S. 6
„Das alte Spiel mit dem tschechischen Nationalismus. Warum der neoliberale Präsident Klaus für den Linkspopulisten Zeman kämpft.“ Von Karl-Peter Schwarz, FAZ, 24.01.2013, S. 6
„Land und Meute. Den Angriff auf die deutschen Soldaten in Iskenderun haben wohl radikale Nationalisten verübt.“ Von Michael Martens. FAZ, 24.01.2013, S. 6

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Dez. 102012
 

In eine echte Zwickmühle haben sich einige Menschen gebracht, die ein möglicherweise sinnvolles politisches Anliegen, die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber, durch gezielte Rechtsbrüche zu untermauern suchen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/gegen-asylpolitik-linke-besetzen-schulgebaeude/7496508.html

Wahres Ziel der Aktionen scheint es zu sein, Druck auf den Staat auszuüben, sodass die staatlichen Organe mehr und mehr in die Ecke gedrängt werden, um den Protestierenden einen weiteren geschützten Raum der Rechtsbeugung zu geben. Das hat schon vielfach funktioniert. Ich konnte selbst mit eigenen Augen etwa im Bethanien besichtigen, wie die Besetzer sich nach und nach ihre Freiräume erkämpft haben, in denen sie dann schalten und walten können, ohne irgendjemandem Rechenschaft ablegen zu müssen. Die Bezirksverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg hat sich wieder einmal nasführen lassen, das Bethanien ging so der Öffentlichkeit weitgehend verloren. Der Rechtsstaat ging flöten, das Kunsthaus Bethanien musste ebenfalls weichen.

Die Partie Besetzer gegen Bezirksamt ging nach Spiel, Satz und Sieg an die Rechtsbrecher.

Ich meine heute: Mitmenschliche Solidarität tut not! Gebt Wärme, gebt Herzens-Kohlenbecken! Wer friert und hungert, dem sollten all die Unterstützer Obdach bei sich zuhause gewähren, statt sie bibbernd und zitternd im Camp schmachten und darben zu lassen.  Sie sollten die Menschen zu sich nachhause aufnehmen, für sie sorgen und kochen, ihnen Kleidung und Schlafmöglichkeiten bieten, mit ihnen bei sich zuhause alles besprechen, von zuhause aus Briefe an die Abgeordneten schreiben, arbeiten, sich Geschichten erzählen lassen. Diese armen Ausländer hier im ungesicherten Nirgendwo stranden zu lassen, war von Anfang an unverantwortlich von den Deutschen, die sie nach Berlin gelockt haben. Diejenigen, die die Flüchtlinge in diese Lage gebracht haben, sollten nun auf eigene Kosten und unter eigener Verantwortung für die Menschen sorgen. Das wäre anständig!

Im übrigen wissen eigentlich alle, dass es stets Mittel und Wege gibt, um hier in der Bundesrepublik unterzukommen – sobald man nur einen privaten Andockpunkt hat.  Nur staatliche Sozialleistungen kann man dann eben in der Regel nicht unter eigenem Namen beziehen.

Dass aber jetzt ein Kreuzberger Schulgebäude von Besetzern über längere Zeit in Beschlag genommen werden soll, finde ich nicht gut. Damit ließe das grün geführte Bezirksamt unter Dr. Schulz wieder wie so oft Schlitten mit sich fahren. Ein grandioser Budenzauber wäre das, der da wieder mal inszeniert würde. Die Grünen und die Roten meines Wohnbezirks können jetzt zeigen, ob sie  den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit anerkennen oder sich erneut wie ein Tanzbär durch die Manege führen lassen wollen.

 Posted by at 19:03
Dez. 102012
 

Ein merkwürdiger Zusammenklang des Widersprüchlichen ergibt sich im griechischen Phobos. Das Wort bezeichnet Angst, Flucht und Scheu gleichermaßen. Angst hier verstanden als übertriebener, nicht beherrschbarer Fluchtreflex.

Erst im heutigen Englischen ergibt sich der Einklang von Phobie und Furcht. Islamophobie oder engl. islamophobia etwa ist die Angst vor dem Islam. Der Sieg der Seldschuken bei Manzikert im Jahr 1071, die Eroberung Konstantinopels im Jahr 1453 dürften  Gründungsereignisse  für diese  Angst der Europäer vor der Überwältigung durch islamische Eroberer sein.

Der heftige Abscheu gegenüber dem Rassismus, gegenüber allen Rassisten, gegenüber der „braunen Pest“ usw. ist – so vermute ich –  getränkt von einer tiefsitzenden Angst davor, auch in sich selbst Keime des Rassismus, Keime der Fremdenangst, Keime der Angst vor Eroberung zu entdecken.

Gegen diese Angst vor dem verschwiegenen Eigenen wird ein heftiger Verbotsreflex in Marsch gesetzt: „Es darf nicht sein, dass auch in mir der Keim des Bösen liegt!“ Und deshalb wird nicht das Böse verboten – denn wer könnte den Hass und die Angst verbieten? -, sondern die Bösen werden verboten.

Wer die Bösen sind? Das wechselt! In den 70er Jahren waren es die Linksradikalen, etwa die KPD oder die DKP, denen man mit Verboten zu Leibe rückte. Heute sind es „die Rechten“.

Beim vorgeschlagenen NPD-Verbot sollte man sich besinnen und sich belehren lassen durch die mannigfachen Verzweigungen und Affiliationen, die der mörderische Terrorismus der RAF seit damals bis in den SDS, ja auch in eine heute zum allergrößten Teil grundgesetzkonforme, „systemtragende“ Bundestagspartei hinein hatte und hat. Mannigfaltige Verbindungen ergeben sich auch zwischen dem Links- und dem Rechtsextremismus, exemplarisch verkörpert in Horst Mahler, dem langjährigen Sozius und Kumpel eines heute im Bundestag sitzenden Abgeordneten der Grünen. Hätte man denn damals gleich die Grünen als Partei verbieten sollen, nur weil Horst Mahler und andere RAF-Terroristen in engeren Arbeits- und Unterstützerbeziehungen zu prominenten Vertretern der Grünen standen, die bis zum heutigen Tag im Geiste einer unerschütterlichen Omertà nichts Böses über die Genossinnen und Genossen von damals aussagen?

NPD-Verbotsantrag? Man sollte es besser lassen. Ich schließe mich den Bedenken eines Teils der Grünen und des Bundestagspräsidenten Lammert an.

Spannender wäre es, der NPD inhaltlich das Wasser abzugraben. Arbeit, Familie, Nation – diese Themenfelder gilt es zu beackern! Am ehesten traue ich das übrigens den Grünen zu.

Wer sagt etwas Substantielles zur deutschen Nation? Wer traut sich da ran?

Man könnte ja auch so anfangen: „Alle deutschsprachigen Schwaben, Sachsen, Tscherkessen, Türken, Schlesier, Niedersachsen usw. usw. gehören zur deutschen Nation, sofern sie sich zu ihr bekennen“? – „Auch die Kurden gehören zur Nation!“ „Auch die in Deutschland lebenden, deutschsprachigen  Kurden gehören zur deutschen Nation, sofern sie dies wünschen und sich der deutschen Nation anschließen!“ „Man kann sehr wohl guter Kurde, guter Tscherkesse und zugleich guter Deutscher sein!“ Was ist davon zu halten?

„Du musst Deutsch können!“ Wer hat diesen national – wo nicht nationalistisch – getönten Spruch als erste im Bundestagswahlkampf 2009 losgelassen? Renate Künast von den Grünen!

Die deutschen Grünen, diese urwüchsig deutscheste aller Parteien, gestehen es mittlerweile offen ein, dass ihre Wurzeln in der deutschen Romantik liegen – Boris Palmer hat es kürzlich wieder einmal hervorgehoben. Einige Programmpunkte der NPD sind denn auch durchaus anschlussfähig ans Programm der Grünen, etwa die Kapitel „Gesunde Heimat – gesunde Natur“ oder auch „Raumorientierte Volkswirtschaft“.

Die deutsche Romantik ist der Ursprung des Nationalismus, Ursprung der Naturschutzbewegung, Ursprung des Gedankens vom „Volkskörper“, der organisch-biologisch im Naturganzen eingebettet ist, Ursprung der bündischen Jugend, Ursprung der biologisch-dynamischen Erzeugergemeinschaften. Man lese doch bitte einmal Fichtes „Reden an die deutsche Nation!“ Auch diese Gedanken sind dann mit dem antimodernen, antikapitalistischen Affekt im Nationalsozialismus zusammengeflossen.

Also, was folgt daraus für den NPD-Verbotsantrag? „Erscht denga, dann schwätza und schreiba!“ Das KPD-Verbot von 1956 halte ich für verfehlt. Der Radikalen-Erlass war verfehlt. Ein Grünen-Verbot wäre falsch gewesen. Verbote bringen wenig. Wenn man jetzt alles nationalistisch-übersteigerte Denken und die einzige, eher kümmerlich dastehende nationalistische Partei Deutschlands verbieten will, dann muss man auch Heinrich von Kleist, Johann Gottlieb Fichte und Friedrich Hölderlin verbieten und aus den öffentlichen Bibliotheken entfernen. Dann muss man auch das Lied „Wann wir schreiten Seit an Seit“ verbieten, das die SPD zum Abschluss ihrer Parteitage singt. Denn ein bekennender Nationalsozialist, das überzeugte NSDAP-Mitglied  Hermann Claudius hat es geschrieben.

Vor allem aber gilt es, Angst und Abneigung als Teil des eigenen Selbst anzuerkennen. Das Perhorreszieren des Fremden, des Abartigen und des Andersartigen führt zum Hass und zur Feindseligkeit auf beiden Seiten.

Besonnene Argumente, die sachliche Auseinandersetzung, der sokratische Dialog, das Werben um Zustimmung für die Ideale der Demokratie, der Humanität und der Rechtsstaatlichhkeit sind bessere Mittel im Kleinhalten der rechtsextremen Parteien und im Bekämpfen der nationalistischen Bewegungen, als Verbote und Verteufelungen dies je sein könnten.

 Posted by at 00:27
Nov. 272012
 

2012-10-28-152633.jpg2012-10-28-152633.jpg„In der Türkei wird Gewalt immer noch verherrlicht und in traditionellen Familien ein falsches Männlichkeitsbild anerzogen.“ Oftmals fehle der Vater jugendlichen Heranwachsenden als Vorbild, weil für die Erziehung in traditionellen Familien ausschließlich die Mutter zuständig sei.“ Mit diesen Worten äußert sich Gülcin Wilhelm laut WELT vom 24.11.2012 in einem Beitrag von Freia Peters: „Wäre das Opfer türkisch, gäbe es einen Aufschrei.“http://www.welt.de/politik/deutschland/article111464365/Waere-das-Opfer-tuerkisch-gaebe-es-einen-Aufschrei.html

Der Vorwurf des Artikels lautet: Wenn die Mörder türkischer Herkunft sind, wird in der Sicht der Migrantenverbände geschwiegen oder allenfalls Schuld in der sozialen Diskriminierung gesucht.

So etwas kommt überall vor„, das habe ich immer wieder nach Ehrenmorden, nach innerfamiliärer Gewalt gehört. Viele Türken bestreiten, dass es in der türkischen Gesellschaft eine hohe Akzeptanz von Gewalt gebe. Gibt es denn wirklich immer einen Aufschrei der Migrantenverbände, wenn das Opfer einer Gewalttat türkischer Herkunft ist? Ein klares Nein!  Nur dann, wenn die Täter Deutsche sind, wird von den Verbänden groß die Trommel geschlagen. Dann sieht man sofort den Beweis erbracht, dass Deutschland ein Hort des finstersten Rassismus ist.

Aber die meisten Morde und die meisten Gewalttaten  werden in Deutschland „innerethnisch“ verübt! Und unter den Tätern und den Opfern sind wiederum die Herkunfts-Deutschen absolut und relativ gesehen in der Minderheit, die türkisch- und arabischstämmigen Männer hingegen überwältigend überrepräsentiert.

Genau hier in meinem engeren Kreuzberger Wohnumfeld, wo zufällig auch die Türkische Gemeinde Deutschland ihren Hauptsitz hat, geschahen in den letzten Jahren etliche Morde und Mordversuche, von denen einige es in die Schlagzeilen brachten. Alle Mörder und auch alle Mordopfer waren türkeistämmig. Zufall? Soll man dann immer noch sagen: Das kommt überall vor?  Darüber, über diese Häufung von Gewalttaten gerade in  türkeistämmigen und den arabischen Gemeindeverbänden,  wird aber in der Tat von den Migrantenverbänden vornehm geschwiegen. Der Mordversuch gegen die türkeistämmige Anwältin Seyran A.,  die Ehrenmorde  junger Kreuzberger Türkinnen, die nicht nach den Vorstellungen ihrer Brüder lebten und deswegen umgebracht wurden, die grausame, vielleicht fundamentalistisch motivierte Hinrichtung von Semanur S. im Fanny-Hensel-Kiez, die nicht nach den Vorstellungen ihres Ehemannes lebte, das vor wenigen Wochen berichtete Blutbad einer Familie in der Oranienstraße  … das sind schreckliche Taten, die mich erschüttern. Müssen wir hier in diesen Gewalttaten ein kulturelles Problem erblicken – oder ist alles nur sozial bedingt, wie die Migrantenverbände nicht müde werden zu betonen?

Wie sieht es in der alten Heimat, in der Türkei selbst aus?

Ein anderes grundsätzliches Problem liegt in der breiten gesellschaftlichen Akzeptanz von Gewalt. Es sind die schrecklichen Ehrenmorde oder die Diskriminierung von Mädchen und Weigerung der Eltern, ihre Töchter auf die Schule zu schicken. […] Vor dem Hintergrund einer solchen Akzeptanz und Rechtfertigung der Gewalt in ihrer alltäglichen Form ist die Abschaffung von Folter auf institutioneller Ebene mit Gesetzen allein kaum zu erreichen.“  So schreibt es  Cem Özdemir, der Bundesvorsitzende der Grünen über die türkische Gesellschaft (Die Türkei, Weinheim 2008, S. 165).

Gülcin Wilhelm, aber ebenso auch der Kreuzberger Ercan Yasaroglu werfen den Migrantenverbänden mehr oder minder unverblümt vor, das hohe Gewaltpotenzial der türkischen Gemeinde zu verharmlosen.

Die Türkei scheint in der Tat einen anderen Umgang mit Gewalt gegen Menschen zu haben. So sind auch scheinbar rassistische Äußerungen wie die folgende zu erklären: „Je mehr Türken wir im Land haben, desto mehr Unruhe haben wir.“ Für diese Aussage wurde Bilkay Öney, die Integrationsministerin des Landes Baden-Würtemmberg (Ex-Grüne, jetzt SPD), heftigst gerügt. Ich selbst muss sie ebenfalls rügen. Derartige Zahlenspielereien bringen doch nichts.

Denn: Ich kenne viele Türken in Kreuzberg, die entsetzt sind über das Ausmaß der Verharmlosung oder Beschönigung von Alltagsgewalt, über das Wegducken bei Schlägen gegen Kinder und Frauen, über das vornehme Schweigen, wenn ein Türke einen Türken oder eine Türkin ermordet. „Diese wenigen türkischen Gewalttäter haben unseren Ruf als anständige, fleißige, rechtschaffene Türken völlig runiert! Warum macht ihr Deutschen denn nichts dagegen? Seid ihr denn total blind? Warum lasst ihr euch so hinters Licht führen?“

Hinter diesen Verzweiflungsrufen meiner guten Kreuzberger Vatandaşlar ist deutlich spürbar:

Ihr Deutschen durchschaut nicht, was hier abgeht. Ihr lasst euren Sozialstaat hemmungslos ausplündern, finanziert damit Faulheit und Kriminalität heran und lasst euch dann noch als Rassisten beschimpfen ohne mit der Wimper zu zucken! Das kann nicht lange gutgehen!“

Ich meine: Es nützt nichts, die verhängnisvolle Spirale zwischen uralten Ehrbegriffen, Bejahung von Gewalt zur Wiederherstellung der Ehre, Sozialhilfeexistenz, Staatsausplünderung und Bildungsunwillen zu leugnen. Wir alle sind gefordert.

Nur eine Absage an Gewalt gegen Menschen und gegen Sachen im Alltag, eine klare, konsequente Erziehung zur Gewaltlosigkeit und zum anständigen Broterwerb kann hier Abhilfe schaffen. Wir brauchen eine Kultur der klaren Regelsetzung, eine Kultur der Verantwortung und der anständigen, ehrlichen Arbeit.

Mit diesen Betrachtungen soll selbstverständlich nichts von der Schwere der Gewalttaten gegen Menschen mit Migrationshintergrund geleugnet werden. Die Morde von Mölln, Solingen und Dresden sind erschütternd und furchtbar, wie all die Morde hier in Kreuzberg auch.

Gewalt, Mord bleiben etwas Furchtbares. Wir müssen der Gewalt, dem Mord entgegentreten, wo immer sie sich zeigen. Aber man muss auch erkennen, dass nicht nur die Deutschen, sondern auch die sogenannten Migranten ein Gewaltproblem haben – und dem Umfang nach steht es der „rassistischen“ Gewalt in nichts nach.

Bild: Blick auf die Kochstraße und die Wilhelmstraße, Kreuzberg

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Auch bühnenreif: der Umgang mit Akten auf der „linken“ und der „rechten“ Seite des Terrorismus

 1968, Rechtsordnung  Kommentare deaktiviert für Auch bühnenreif: der Umgang mit Akten auf der „linken“ und der „rechten“ Seite des Terrorismus
Nov. 102012
 

Spannendes Belegmaterial für die geschichtliche Forschung ist im Berliner Reißwolf gelandet. Schade. Gerade brachte noch der SPIEGEL (Ausgabe 38/2012, S. 43) ein 1972 entstandenes Foto

a) des Anwalts Hans-Christian Ströbele,
b) seines ehemaligen Sozius, „Kumpels“ und späteren Mandanten Horst Mahler, und
c) des späteren Innenministers Otto Schily.

Und jetzt wird achtlos mit den Akten umgegangen, die Licht auf den gesamten braunen und roten Terrorismus der letzten Jahrzehnte hätten werfen können. Unverzeihlich. Was hätte man da noch für Funde machen können – zumal ja seit 2009 bekannt ist, dass die ostdeutsche Staatssicherheit den roten Terrorismus, in dessen Dunstkreis sich damals sowohl Ströbele als auch Schily bewegten, ab etwa 1955 in der Bundesrepublik gezielt mitfinanzierte und aufbaute. Unverzeihlich, zumal es für den Bundestagsabgeordneten Ströbele sicherlich eine Klärung seiner Vergangenheit gebracht hätte, wenn die verschlungenen, sich mehrfach überkreuzenden Pfade eines mehrfach die Seiten wechselnden Täters wie Horst Mahler – einschließlich aller Verbindungen und Verweise – hätten offengelegt werden können. Dass die Familie des von dem Stasi-Agenten Karl-Heinz Kurras erschossenen Studenten Benno Ohnesorg dann als Nebenklägerin durch ebendiesen Rechtsextremisten Horst Mahler, der Sozius von Ströbele gewesen war, anwaltlich im Prozess vertreten wurde, ist ein spannendes Geheimnis. Ein unentwirrbar veschlungenes Knäuel von Freundschaften, „Sozietäten“, Bündnissen, Abhängigkeiten, Verstrickungen.

Wie das alles zusammenhing, wird sich ohne diese jetzt vernichteten Akten kaum zweifelsfrei aufklären lassen. Denkbar und höchst wahrscheinlich ist eine Verschränkung von Stasi und RAF, aber ob und wie bestehende terroristische Netzwerke, zu denen etwa Horst Mahler gehörte, dann allmählich von rot auf braun, von linksextrem auf rechtsextrem umschalteten, ist völlig unklar. Gab es eine beständige terroristische Szene, die sowohl Links- wie auch Rechtsterroristen umfasste und in beiden früheren deutschen Staaten angelegt wurde? Einig waren und sind sich Links- wie Rechtsextremisten in vielem, etwa in der Ablehnung der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, in der Bejahung der Gewalt, in der Bekämpfung des „Systems“. Gab es da organisatorische Kontinuitäten?

Hier ein Artikel zu diesem Thema:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/affaere-um-aktenvernichtung-vorsatz-der-verdacht-liege-nicht-besonders-nahe/7372298-2.html

Also „entheftete“ im Juni der Referatsleiter, anfangs unterstützt von zwei Mitarbeitern, drei Tage lang stapelweise Akten. Allerdings nahm er sich die Kisten auf der linken Seite vor, die für das Archiv vorgesehen waren. Wieso, sei „nicht zu erklären“, sagte Feuerberg. Erinnern könne sich der Referatsleiter nur, dass es in den Akten unter anderem um den Rechtsextremisten Horst Mahler ging. Eine Verbindung zur NSU habe er nicht hergestellt. Am 29. Juni seien die Akten in der Bundesdruckerei vernichtet worden – wenige Tage bevor Berlins Verfassungsschutzchefin einen offiziellen Stopp für Vernichtungen derartiger Akten verhängte.

 Posted by at 21:11
Nov. 072012
 

Immer wieder treffe ich Menschen, die sich zum Gedanken der Rechtsstaatlichkeit, zum Nein zu Rassismus und  Antisemitismus und zum Gedanken der Gewaltlosigkeit bekennen.

Ich selbst gehöre ebenfalls zu diesen Menschen und freue mich über jeden, der diese Grundüberzeugungen teilt.

Ich sage Ja zur Rechtsstaatlichkeit und zum Grundgesetz, ich sage ein entschiedenes Nein zu Rassismus und Antisemitismus, ich sage Ja zur Gewaltlosigkeit.

Was bedeutet das? Rechtsstaatlichkeit bedeutet nichts anderes, als dass man sich dazu bekennt, dass es in unserem Land nach Recht und Gesetz zugehen soll. Das Recht, verkörpert in der vom gewählten Parlament verfassten Rechtsstaatlichkeit, steht über dem, was der einzelne hier und da für das ihm zustehende Recht halten mag. Die Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass der einzelne Bürger auf bewussten Rechtsbruch verzichtet.

Gewaltlosigkeit bedeutet, dass die einzelnen Bürger darauf verzichten, körperliche Gewalt anzuwenden. Sie treten die körperliche Gewalt an den Rechtsstaat ab, von den Fällen der Notwehr gegen gewalttätige Angriffe abgesehen.

Ein klares Ja  zum Einsatz von Gewalt, ein Nein zum Grundgesetz und ein entschiedenes Ja zum Rechtsbruch bezeugte wieder und wieder der deutsche Studentenführer Dr. Alfred Willi Rudi Dutschke (* 7. März 1940 in Schönefeld bei Luckenwalde; † 24. Dezember 1979 in Aarhus, Dänemark). Die entscheidenden Belege kann man beispielsweise hier finden:

Wikipedia: Rudi Dutschke

Grundgedanke Dutschkes zur Rechtfertigung von Rechtsbruch und Gewalt war: Da der Kapitalismus gewaltsam alle Lebensverhältnisser durchdrungen habe, müsse man Gewalt und Rechtsbruch begehen, um ihn abzuschaffen und alle Völker und die Erde insgesamt von der Ungerechtigkeit und Gewaltförmigkeit des Kapitalismus zu befreien und zum wahren Sozialismus zu führen. Deshalb bekannte Dutschke sich mehrfach, darunter auch in einem berühmten Fernsehinterview des Jahres 1967, eindeutig zum Einsatz von Gewalt: „Wir dürfen von vorneherein nicht auf eigene Gewalt verzichten.“

Die Kreuzberger Rudi-Dutschke-Straße, an der ich täglich vorbeiradele,  zollt diesem wichtigen deutschen Studentenführer ehrerbietigen Tribut. Dutschke kann und soll mit Fug und Recht als Befürworter der Gewalt und des Rechtsbruches in der politischen Auseinandersetzung erinnert werden. Man muss und soll seine Schriften und Reden im Zusammenhang lesen, studieren, diskutieren, wie die aller anderen Studentenführer und Meinungsführer und Wortführer des 20. Jahrhunderts auch: Lenin, Trotzkij, Stalin, Mao, Alfred Rosenberg, Che Guevara, Mussolini, Giovanni Gentile, Pier Paolo Pasolini e tutti quanti

Die Frage ist nun: Sollte man die Rudi-Dutschke-Straße umbenennen, bloß weil Dutschke sich vielfach entschieden gegen die Rechtsstaatlichkeit, gegen die Gewaltlosigkeit und für Gewalt und für Rechtsbruch ausgesprochen hat?

Eine Frage, die erlaubt sein muss! Soll man Straßen umbenennen, die nach Befürwortern von Gewalt und Rechtsbruch oder auch beispielsweise nach Befürwortern  des  Antisemitismus benannt sind?

Ich würde sagen: Straßenumbennungen sind OK, solange es gewaltfrei und rechtsstaatlich dabei zugeht!

In der Tat:  Die Frage, ob die Treitschke-Straße umbenannt werden soll, muss erlaubt sein! Denn der deutsche Historiker und Wortführer des Antisemitismus Heinrich von Treitschke sprach sich dagegen aus, die Juden als gleichberechtigte Staatsbürger anzuerkennen. Er kann mit Fug und Recht als ziemlich übler Antisemit bezeichnet werden.

Hochspannende Debatte, die da gerade in Steglitz-Zehlendorf läuft!

http://www.tagesspiegel.de/berlin/umbenennung-der-treitschkestrasse-experte-kritisiert-anwohner-entscheid/7348552.html

Zunächst einmal lohnt sich das genaue Studium des Treitschke-Aufsatzes: „Unsere Aussichten“. Man findet ihn  hier:

http://www.gehove.de/antisem/texte/treitschke_1.pdf

 Posted by at 12:10