Feb. 152008
 

Im ZDF-Heute-Journal wird ein Bericht über die heutige Bundestagsdebatte zur Stammzellenforschung gebracht. Laut Bericht sprechen sich zwei Drittel der Redner für eine zeitliche Verschiebung der Stichtagsregelung aus, wonach Forschung an allen Stammzelllinien betrieben werden darf, die vor einem bestimmten Stichtag, dem 01.01.2002, gewonnen wurden. Nur ein Drittel verweigern diesem Ansinnen die Zustimmung, darunter Abgeordnete der Grünen und der PDS. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten scheint der Meinung zuzuneigen, eine Liberalisierung und Ausweitung der Stammzellenforschung zu erlauben. Am beeindruckendsten und überzeugendsten fand ich nach all den herausgeschnittenen Spitzensätzen jedoch den Zwischenruf des Dr. Peter Radtke, den das Heute-Journal anschließend einblendete: er sprach davon, dass die Forschung an menschlichen Stammzellen stets die Vernichtung „potenziellen menschlichen Lebens“ mit sich bringe. Dem schloss sich eine eindringliche Warnung vor der Einteilung in lebenswertes und lebensunwertes menschliches Leben an – diese Einteilung habe uns schon einmal in verheerende Abgründe geführt. Er schloss: „Wehret den Anfängen!“ (Dieser Beitrag kann auf der ZDF-Videothek abgerufen werden.)

Ich meinerseits schließe mich – trotz all der Begrenztheit meiner Kenntnisse – den Ausführungen Radtkes an.

Schon vor langem wies übrigens Robert Spaemann, den ich damals als Student an der Universität München hörte, darauf hin, dass wir schlechterdings kein unstrittiges Kriterium zur Definition menschlichen Person-Seins besitzen. Sein Gedanke war, wenn ich mich über all die Jahrzehnte hinweg recht entsinne, ungefähr der folgende: Bekanntlich können in unserer Rechtsordnung nur Personen Träger von Rechten sein. Eine befruchtete Eizelle ist ja wohl keine Person. Aber ab wann ist ein menschlicher Zellhaufen dann Person? Ab dem Erwachen der Wahrnehmung und des Bewusstseins, also während der späteren Schwangerschaft, ab der Ausbildung eines echten Selbstbewussteins, also etwa ab dem 3. Lebensjahr, oder ab voll entwickelter Reflexionsfähigkeit, d.h. etwa im Alter von 16 Jahren? Spaemann kommt zu dem Schluss, dass unser allgemein gültiges Kriterium für Personalität, nämlich „Selbstsein und Selbsthabe“, untauglich sei, den Zeitpunkt festzusetzen, ab welchem menschliches Leben innerhalb unserer Rechtsordnung schützenswert sei. Wir haben, so Spaemann, kein Merkmal an der Hand, mit dem sich Person-Sein zuverlässig bestimmen lasse.

Sein einziger Ausweg, den er anbot, war geradezu frappierend wegen seiner Einfachheit und Selbstbescheidung: Wir haben kein anderes Kriterium, um schützenswertes menschliches Leben zu definieren außer der biologischen Zugehörigkeit zur Gattung Mensch. Alles, was dieser einfachen Definition unterfällt, sollte der Verfügung durch zugreifendes Handeln entzogen bleiben. Mir ist bisher kein Argument entgegnet worden, dass Spaemanns Ausführungen widerlegt hätte.

Ich schließe mich der Minderheit der heutigen Bundestagsredner, den Überlegungen Peter Radtkes und Robert Spaemanns an.

Ich bin gespannt auf die Protokolle der heutigen Bundestagssitzung. Vielleicht bieten sie grundlegend Neues, was mich von meiner hier geäußerten Meinung abbringen könnte.

 Posted by at 00:07
Jan. 152008
 

Für den Vortrag bei Marie-Luise am Freitag habe ich nunmehr die Textauswahl getroffen. Alle Zuhörer können sich vorab, so sie denn wollen und Zeit haben, mit diesen vorgeschlagenen Texten vertraut machen. Dies ist aber keine Bedingung – ich freu mich auf euch!

Aischylos: Perser insgesamt, jedoch besonders Einzugslied des Chores V. 1-155 vom Anfang und Monolog der Atossa, V. 598-622

Aristoteles: Rhetorik, 1382a-1383b; Poetik, 1449b-1450; 1453b11

Evangelium des Johannes: insgesamt, jedoch besonders 16,33

Biblia hebraica („Altes Testament“) in der griechischen Übersetzung der Septuaginta: Psalm 56 (Zählung der Septuaginta: 55, Zählung der evangelischen und katholischen Bibelausgaben: 56), Buch Genesis/Bereschit: Kapitel 3

Für alle Texte wird der griechische Text herangezogen, jedoch werden keine griechischen Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Alles wird ins Deutsche übersetzt werden.

Gute deutschsprachige Literatur:

Sabine Bode: Die deutsche Krankheit – German Angst. Verlag Klett-Cotta, Stuttgart, 2. Auflage 2007

Borwin Bandelow: Das Angstbuch. Woher Ängste kommen und wie man sie bekämpfen kann. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2006

Wolfgang Schmidbauer: Lebensgefühl Angst. Jeder hat sie. Keiner will sie. Was wir gegen Angst tun können. Herder Verlag, Freiburg 2005

 Posted by at 14:37

Angst vor etwas – warum eigentlich VOR?

 Angst, Antike, Philosophie  Kommentare deaktiviert für Angst vor etwas – warum eigentlich VOR?
Jan. 102008
 

Der aktuelle Spiegel (Nr. 2 vom 7.1.2008) bringt auf S. 143 unter dem Titel Willkommen, oh Schattenreich eine gute Besprechung der Tagebücher Peter Handkes. Handke schreibt demnach in seinem Tagebuch:

„A. hat Angst vor meiner Unbeherrschtheit, noch bevor ich die Beherrschung verliere (auch so ein kleiner Teufeskreis).“

Ein vortrefflicher Satz! Er spiegelt genau das wider, was die Angst oft so schrecklich macht: Die Erwartung eines Unheils, das man schon von irgendwoher zu kennen meint, das aber noch bevorsteht. Angst scheint stets in die Zukunft gerichtet zu sein. Vor etwa vollständig Vergangenem, einem Unheil, das endgültig abgeschlossen ist, empfindet man keine Angst, sondern Trauer, Wehmut oder ähnliches. Bereits in der Behandlung der Angst (phobos) bei Aristoteles, in der Rhetorik (1382b-1383a), wird das Wägend-Ungewisse, das in die Zukunft Vorgreifende der Angst sehr schön herausgearbeitet, und zwar so, dass auch wir modernen Menschen jeden Satz daraus verstehen und nachvollziehen können.

Tritt das Wovor der Angst dann endlich ein, dann erscheint die Angst sofort gemindert – oder sie verschwindet gänzlich. Dies haben viele Verbrechensopfer, aber auch Soldaten berichtet.

Wahrscheinlich heißt es deswegen: Angst vor etwas haben, nicht nach etwas.

 Posted by at 16:40